(Abg. Claus Schmiedel SPD: Klaus, frag sie einmal: Hüsch oder hott? – Gegenruf der Abg. Muhterem Aras GRÜNE: „Hüsch“ kenne ich gar nicht!)
Herr Hauk, was die Dramatik der Ermächtigungen anlangt, haben Sie diese als etwas ganz Schlimmes dargestellt. Ermächtigungen sind in jedem Haus halt enthalten. Es gibt sie auf kommunaler Ebene bis hin zur staatlichen Ebene.
Verpflichtungsermächtigungen berechtigen zum Abschluss von Verträgen, die über viele Jahre und Jahrzehnte laufen kön nen. Jeder Stellenplan ist eine Ermächtigung zur Einstellung von Beamten, die man praktisch das ganze Leben als Mitar beiter des Landes oder der Gemeinden hat. Ich verstehe nicht, was an Ermächtigungen so böse sein soll.
Herr Maier, Sie sagen, diese Er mächtigungen seien eine Selbstverständlichkeit. Können Sie mir ein Beispiel aus der reichen Geschichte des Landes Ba den-Württemberg von nunmehr über 60 Jahren nennen, bei dem der Landtag in einem Landeshaushalt die Regierung er mächtigt hat, Ausgaben im Umfang von 7,57 Milliarden € in den nächsten 15 Jahren zu tätigen, ohne dass über die Einnah mesituation etwas gesagt worden wäre?
Können Sie mir ein Beispiel nennen, bei dem eine Ermächti gung über ein solches Volumen ausgesprochen wurde?
Die Qualitätsoffensive Bildung, ei ne Ermächtigung zur Einstellung von mehreren Tausend Leh rern, wirkt über mehrere Jahrzehnte hinweg und umfasst et wa dieses Volumen.
Eine zweite Anmerkung, Herr Hauk, zur Spitzenstellung des Schienenpersonennahverkehrs in Deutschland: Wenn ich auf der Remsbahn in den Silberlingen hin- und herfahre, denke ich an keine Spitzenstellung.
(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Grünen – Abg. Muhterem Aras GRÜNE: Sehr gut! – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Haben Sie so viel Zeit, dass Sie da hin- und herfah ren?)
Wir haben jetzt in erster Lesung die Debatte über den ersten Nachtrag geführt. Von der Opposition sind keine wesentlichen Kritikpunkte vorgebracht worden. Das, was Sie vorgebracht haben und was Sie als Plan für die Ausschreibung von Schie nenpersonennahverkehrsleistungen haben, ist entweder ähn lich oder existiert gar nicht. Ich bin gespannt, was von Ihnen in der weiteren Debatte als Alternative noch kommt,
um mehr Wettbewerb und für das vorhandene Geld einen bes seren Schienenpersonennahverkehr zu erhalten.
Die Aussprache ist damit beendet. Ich schlage vor, den Ge setzentwurf Drucksache 15/3250 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist es so beschlossen und Punkt 3 der Tagesordnung erledigt.
Bevor wir in die Mittagspause eintreten, darf ich Sie noch auf eine Veranstaltung hinweisen. Zu Beginn der Mittagspause wird die Ausstellung „Amtliche Statistik in Baden-Württem berg“ eröffnet. Auf insgesamt 19 großformatigen Schautafeln zeigt das Statistische Landesamt in der Eingangshalle Infor mationen aus der amtlichen Statistik.
Wie Sie wissen, sind in einer Demokratie verlässliche Zahlen wichtig. Sie sind Argumentationsgrundlage für Diskussionen und Entscheidungen. So nutzen auch die Fraktionen im Land tag von Baden-Württemberg die Fakten aus der amtlichen Sta tistik.
A k t u e l l e A r b e i t s m a r k t p o l i t i k i n B a d e n - W ü r t t e m b e r g e i n J a h r n a c h d e r I n s t r u m e n t e n r e f o r m i m B u n d
Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen, die die Mittagspause freundlicherwei se schon beendet haben, meine Damen und Herren! In der letzten Woche, am 1. April, war ein Jahr vergangen, seit die Reform der Arbeitsmarktpolitik in Kraft getreten ist – für uns alles andere als ein Jubiläum.
Die Bundesregierung hat eine Sparorgie unvergleichlichen Ausmaßes auf Kosten der Arbeitslosen und sozial Schwachen veranstaltet. Im Jahr 2013 schlagen bereits Kürzungen in Hö he von 6,5 Milliarden € zu Buche: 2 Milliarden € im Bereich des SGB II, 1,5 Milliarden € durch Effizienzverbesserungen bei der Arbeitsvermittlung und noch einmal 3 Milliarden € im Bereich des SGB III.
Ich frage die Landesregierung, ob schon in einer ersten Be wertung festgestellt werden kann, welche Folgen diese Kür zungen in unserem Bundesland zeigen.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! In der Tat: Ein Jahr nach Inkrafttreten der Reform der Arbeitsmarktpolitik müs sen wir feststellen, dass es bereits im Jahr 2013 zu Kürzun gen in Höhe von insgesamt 6,5 Milliarden € gekommen ist. Der größte Teil davon – etwas weniger als die Hälfte, 3 Mil liarden € – entfällt auf den Bereich des SGB III, 2 Milliar den € entfallen auf den Bereich des SGB II und 1,5 Milliar den € auf Effizienzverbesserungen.
Um noch einmal deutlich zu machen, was dies insbesondere im Hinblick auf Bezieher von SGB-II- oder auch Hartz-IVLeistungen bedeutet, muss ich sagen: Das Eingliederungsbud get des Bundes im SGB II ist von 6,2 Milliarden € im Jahr 2010 und 4,66 Milliarden € im Jahr 2011 auf schließlich nur noch 3,77 Milliarden € im Jahr 2012 gesenkt worden.
Um zu veranschaulichen, wie drastisch sich diese Kürzungen darstellen, weise ich darauf hin: Es handelt sich allein im SGB II um einen Rückgang des Budgets um insgesamt 40,5 %. Wenn man sich das vor Augen führt, kann man sich auch schon das Ausmaß vorstellen, in dem Baden-Württemberg be troffen ist.
Für Baden-Württemberg stellt sich die Situation wie folgt dar: Im Jahr 2010 hatten die Jobcenter in Baden-Württemberg 351
Millionen €, im Jahr 2011 281 Millionen €, im Jahr 2012 226 Millionen € und im Jahr 2013 nur noch 187 Millionen € zur Verfügung.
Ich denke, anhand dieser Zahlen wird deutlich, dass die Inst rumentenreform des Bundes zu einem Kahlschlag im Bereich der Eingliederungshilfe geführt hat. Das Bundesgesetz mit dem beschönigenden Titel „Gesetz zur Verbesserung der Ein gliederungschancen am Arbeitsmarkt“ hat in der Realität zu erheblichen Kürzungen bei den Arbeitsmarktinstrumenten ge führt, insbesondere im Bereich der langzeitarbeitslosen Men schen.
Herr Abgeordneter, am Beispiel der Stadt Stuttgart wird die ser Rückgang besonders deutlich. Während im Jahr 2010 noch ein Eingliederungsbudget von 32 Millionen € zur Verfügung stand, sind es für 2013 nur noch 17 Millionen €, also knapp 50 % weniger.
An dieser Stelle wird klar, was das bedeutet: Es geht schlicht und einfach darum, dass durch diese Kürzungen, durch die sen Kahlschlag bei den Eingliederungsmitteln die Teilhabe chancen von langzeitarbeitslosen Menschen erheblich einge schränkt wurden. In der Folge wurden natürlich auch deren Möglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsmarkt eingeschränkt.
Ich möchte sogar so weit gehen, heute an dieser Stelle zu sa gen, dass die Bundesregierung das sehr bewusst so gemacht hat, um Menschen, die dem Arbeitsmarkt ferner sind, tatsäch lich von ihm fernzuhalten, um diesen Menschen keine Teilha bechancen zu bieten bzw. um ihnen Teilhabechancen zu neh men, und um sie ganz bewusst in eine passive Rolle zu drän gen. Das müssen wir in Baden-Württemberg auch im Bereich der SGB-II-Eingliederungszuschüsse erleben.