Das Thema Fracking steht jetzt wieder zur Debatte. Ich muss sagen: Ich bin nicht ganz unglücklich darüber, dass der von Herrn Altmaier vorgelegte Gesetzentwurf zum Fracking ge scheitert ist. Denn dieser Entwurf hätte Fracking am Boden see nicht verhindert, sondern es eigentlich erst ermöglicht.
Allerdings können wir nicht allein für Deutschland entschei den. Wir brauchen Verbündete und auch ein Einsehen des Bundes.
Deshalb hoffe ich, dass die heutige Debatte hier in diesem Haus nicht kontrovers geführt wird. Es muss eine erneute ge
meinsame Aufforderung an den Bundesumweltminister und auch an den EU-Kommissar Oettinger erfolgen, der weiter hin in dem Irrglauben gefangen ist, dass Fracking unsere Ener gieprobleme lösen könnte. Dass, wie Herr Oettinger meint und fürchtet, Herr Putin im Kreml ängstlich auf unsere FrackingPolitik schaut, das, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ist mir herzlich egal.
Es wäre außerdem wünschenswert, wenn Sie, liebe Kollegin nen und Kollegen von der Opposition, das dem Energiekom missar erklären könnten. Denn anscheinend ist er da noch auf dem Stand des vorigen Jahrtausends. Sie sollten ihm erklären, dass es keinen Sinn macht, Solaranlagen ausschließlich in der Wüste zu errichten. Erklären Sie ihm auch, dass es keinen Sinn macht, Windkraftanlagen ausschließlich auf dem Meer und an der Küste zu errichten, und dass mittlerweile Konsens bei allen ist, dass wir keine weiteren Atomkraftwerke mehr brauchen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Abg. Matthias Pröfrock CDU: Wo ist das Konsens? – Gegenruf des Abg. Andreas Glück FDP/DVP: In Deutschland!)
Würden wir die Energiepolitik „unseres“ Energiekommissars Oettinger wirklich ausführen, dann stünden wir heute noch genau da, wo wir schon 1998 waren.
Wahrscheinlich hat Kommissar Oettinger wie einige von uns auch das schöne Spiel „Schwarzwaldmädel“ gesehen, das wir in Ötigheim erleben durften,
Vielleicht erinnern Sie sich, dass sich der von der Bundesre gierung eingesetzte Sachverständigenrat für Umweltfragen erst im letzten Monat wegen der nicht überschaubaren Risi ken deutlich gegen das Fracking in Deutschland ausgespro chen hat. Er sieht für die Energiewende keinerlei Vorteile durch die konventionelle Erdgasförderung.
Für den Rat ist klar, dass Fracking wegen gravierender Wis senslücken nicht zugelassen werden darf und Fracking erst auf der Basis positiver Erkenntnisse aus systematisch zu ent wickelnden Pilotprojekten verantwortbar wäre.
Das Trinkwasser, unser allerwichtigstes Lebensmittel, wird also durch diese Technologie gefährdet. Der liebe Herr Alt maier hat bei seinem Vorschlag, Trinkwassergebiete zu schüt zen, sicher völlig übersehen, dass nicht alle Uferregionen am Bodensee Trinkwasserschutzgebiete sind.
Lassen Sie mich zur Unterstützung Ihrer Meinungsbildung ei nen Teil des Beschlusses zu einer Entschließung des Bundes rats zum Umgang mit dem Einsatz von Fracking-Technologi
en, der von den Ländern NRW, Schleswig-Holstein, BadenWürttemberg, Bremen und Rheinland-Pfalz am 1. Februar ein gebracht und beschlossen wurde, vortragen.
Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit, bei der Zulassung von Maßnahmen zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mittels Fra cking eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung vorzusehen. Der Bundes rat fordert die Bundesregierung auf, kurzfristig eine Än derung der Verordnung über die Umweltverträglichkeits prüfung bergbaulicher Vorhaben vorzulegen.
Politisch ließe sich jetzt feststellen, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung nicht einmal dieser Minimalforderung nach gekommen ist und die CDU in Baden-Württemberg sich also wirklich nicht als Vorkämpferin gegen Fracking verkaufen kann.
Selbstverständlich, wir haben das ja gemeinsam beschlos sen. – Abgesehen von dem politischen Scheitern von SchwarzGelb bei diesem Thema verstößt die Bundesregierung – und darauf kommt es an – wohl auch gegen die europarechtlichen Vorgaben der UVP-Richtlinie, die bei solchen Bohrungen so wieso eine UVP vorsieht.
Wir müssen dafür Sorge tragen, dass dieses völlig veraltete, noch aus Kaiserzeiten stammende Bergrecht endlich geändert wird. Das müssen wir gemeinsam tun. Der Versuch, einen halbherzigen Schutz des Bodensees in den Gesetzentwurf hi neinzubekommen, ist am Ende ja doch gescheitert.
Wir müssen alle erkennen, dass wir uns über die Landesgren zen hinaus dafür einsetzen müssen und dass auch die anderen Bundesländer hier tätig werden müssen. Vor allem muss auch dem Bundesumweltminister klargemacht werden, dass dieses Thema in Berlin auf Verständnis stoßen muss.
Es bleibt festzustellen: Der Schutz des Bodensees und unse res Grundwassers und Trinkwassers vor der Gier der Öl- und Gaskonzerne ist bei der Bundes- und bei der Landes-CDU gleichermaßen schlecht aufgehoben, während die BundesFDP wenigstens gar kein Hehl daraus macht, dass ihr die Öl- und Gaslobby wichtiger ist als der Schutz unseres Trinkwas sers. Die Beibehaltung unseres alten Rechts ist noch schlech ter als der unzureichende und untaugliche Versuch der Bun desregierung, der gescheitert ist, erlaubt uns aber wenigstens kurzfristig einen neuen Vorstoß.
SPD wie auch Grüne werden in Bund und Land alles dafür tun, um Fracking mittels wassergefährdender Substanzen zu unterbinden. Auch wir werden hierzu eine entsprechende In itiative ergreifen, die auf einen Antrag im Bundesrat abzielt.
Abschließend geht deshalb mein herzlicher Dank an die deut schen Bierbrauer, die das Fracking ebenso ablehnen
wie zahllose Fachleute, die Wasserwirtschaft und der Sach verständigenrat für Umweltfragen. Vielleicht waren es am En de gerade deren Bedenken, die den Gesetzentwurf zu Fall ge bracht haben.
Herr Präsident, meine sehr geehr ten Damen und Herren! Das Thema Fracking hat den Land tag in den letzten zweieinhalb Jahren mehrfach beschäftigt. Es gab zwei Anträge der Kollegin Grünstein, einen in der ver gangenen Legislaturperiode und einen in dieser, einen Antrag der SPD und dazu eine Plenardebatte, einen Antrag des Kol legen Lehmann und einen Bericht der Landesregierung, in dem sie beschreibt, wie sie mit dem Landtagsbeschluss vom Sommer 2012 umgegangen ist.
Bei diesen ganzen Etappen sind drei Aspekte bemerkenswert: erstens die Bewegung, die in die Diskussion gekommen ist, und auch die Veränderung der verschiedenen Aspekte, zwei tens die Erkenntnisfortschritte, die es vor allem durch gutacht liche Äußerungen gegeben hat, und drittens der breite Kon sens, der speziell in diesem Haus in dieser Frage herrschte und herrscht, sowohl, was die Ausschusssitzungen, als auch, was die Plenarsitzungen anbelangt. Es gab keine kontroverse De batte, keine kontroverse Abstimmung, im Gegenteil.
Ausgehend vom Trinkwasserspeicher Bodensee über die ge nerelle Frage, wie mit Wassereinzugsgebieten umzugehen ist, bis hin zu der ganz grundsätzlichen Frage „Was bewirken ei gentlich die Chemikalien im Untergrund, die eingesetzt wer den, um Öl oder Gas zu fördern?“ haben wir das Thema trak tiert. Es gibt Konsens in Land und Bund über die künftige Notwendigkeit der Veränderung des Bergrechts im Blick auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung, auf die Öffentlichkeits beteiligung und die Vetofunktion des Gewässerschutzes.
Das alles hat in einem einstimmigen Beschluss dieses Hauses vom 28. Juni 2012 gegipfelt. Das war genau vor einem Jahr. Es gab zwei Anträge. Der eine kam von den Grünen und der SPD, der andere von der FDP/DVP. Beide Anträge sind ein stimmig angenommen worden. Der Dollpunkt des Antrags der Regierungsfraktionen bestand darin, ein Moratorium zu ver langen, was den Einsatz von wassergefährdenden Stoffen beim Fracking anbelangt, bis abschließende Erkenntnisse da zu vorliegen. Das ist in diesem Haus einstimmig beschlossen worden.
Vor diesem Hintergrund, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann man sich natürlich schon fragen: Wieso diskutieren wir heute erneut über dieses Thema?
Die Antwort ist relativ simpel: Es soll auf den Tatbestand auf merksam gemacht werden, dass wir auf Bundesebene keine vergleichbare Beschlusslage haben. Das ist zutreffend.