Ohne Zweifel müssen wir alle, wie gesagt, mehr tun, wobei ich relativierend hinzufüge: Man sollte nicht Kleinigkeiten hochspielen, die nachher der Wirtschaft wehtun und den Bür ger ärgern. Denn man muss das Ganze auch global sehen. Na türlich macht Kleinvieh auch Mist. Das weiß ich auch.
Gern hätte ich jetzt vor allem noch etwas dazu gelesen, was im IEKK, wie es sich so schön abkürzt, konkret vorgesehen ist. Das Gesetz selbst erscheint mir eigentlich sehr zahnlos. Mich und uns Liberale stört an diesem Gesetz vor allem, dass es sehr unkonkret ist und letztlich der Regierung überlassen bleibt, was getan wird. Da bin ich ganz anderer Meinung als Sie. Es ist völlig richtig: Zwischen Exekutive und Legislati ve muss man trennen. Aber bei ganz entscheidenden Dingen möchte ich hier im Haus als vom Volk gewählter Abgeordne ter entsprechend mitstimmen.
(Abg. Andrea Lindlohr GRÜNE: Stimmen Sie zu, heute! Dann sind Sie dabei! – Abg. Johannes Stober SPD: Zum Gesetz!)
Deshalb haben wir gemeinsam mit der CDU einen Änderungs antrag eingebracht, der sicherlich Sinn macht. Denn es darf nicht sein, dass man womöglich einen Freibrief für irgendwel che Dinge gibt, die nachher den Standort, den Wirtschafts standort, den Forschungsstandort entscheidend schwächen.
Dagegen wehren wir uns. Deshalb: Wenn Sie dem Änderungs antrag von CDU und FDP/DVP nicht zustimmen, werden wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen können. Der Umwelt minister wird dann nämlich über Verordnungen und Richtli nien das machen, was er für richtig hält – an unserem Haus hier vorbei. Diese Ermächtigung der Exekutive bei einem
solch wichtigen Thema für Wirtschaft, Standort, Umwelt, Energie darf nicht sein. Es darf nicht sein, dass das an uns vor beigeht.
Meine Damen und Herren, mir ist wichtig, darauf hinzuwei sen, dass manche Dinge sehr populistisch und gut klingen, aber sich unter dem Strich in der Gesamtbilanz, in einer Öko bilanz womöglich überhaupt nicht rechnen werden. Natürlich wird auch das eine oder andere von einem Ministerium über eine Pressemitteilung als toll verkauft; unter dem Strich gibt es aber Nachteile für die Wirtschaft und bringt nicht viel.
Ich kenne diese Dinge von anderen Ländern, in denen man das ebenfalls versucht. Auch das, was in Nordrhein-Westfa len in diesem Bereich geplant ist, darf nicht sein.
Noch einmal: Viel wichtiger wäre mir, dass wir hinsichtlich der Effizienz der verbrauchten Primärenergie und der Ener gieeinsparung weiterkommen. Da waren Sie im Bundesrat ge fordert. Lieber Herr Umweltminister, ich weiß, Sie haben im Bundesrat noch dafür geworben, vor allem die steuerliche Ab schreibung in diesem Bereich zu ermöglichen. Denn Geld ist da, und die Menschen wären bereit, gerade hinsichtlich der Energieeinsparung und der Effizienzverbesserung im Wärme bereich mehr zu tun. Das ist ein Punkt, der im Bundesrat lei der gescheitert ist.
Andere Punkte sind, mehr Anreize beispielsweise bei BHKWs zu schaffen und die Verkehrsinfrastruktur zu verbessern. Hier müssen wir mehr investieren. Ich darf hierbei daran erinnern, dass gerade bei den Autobahnen und Bundesstraßen viel ver säumt wurde. Herzlichen Gruß an das elf Jahre SPD-geführ te Bundesverkehrsministerium. Das darf man an dieser Stel le auch einmal sagen.
Ich gebe Ihnen recht: Sie brauchen mehr Mittel. Denn Stau ist das Schlechteste für die Energiebilanz. Wir brauchen intelli gente Systeme. Wir brauchen vor allem einen fließenden Ver kehr. Wenn ich daran denke, wie viel Sprit täglich auf den Au tobahnen verbraucht wird, weil die Autos stundenlang im Stau stehen, dann muss ich sagen: Da könnte man etwas machen. Das wäre viel sinnvoller als irgendwelche Showeffekte.
Ich möchte zum Schluss noch einmal fragen: Wie ist das ei gentlich mit der volkswirtschaftlichen Betrachtung?
Werden diese Dinge auch entsprechend hinterfragt? Ich selbst wünsche mir eine demokratisch legitimierte, ökologisch-so zial verpflichtete Marktwirtschaft. Das kann nur mit Zustim mung dieses Parlaments funktionieren. Es darf hingegen kei nen Freibrief für die Ministerien bzw. die Exekutive geben.
Meine Damen und Herren, in diesem Sinn macht mich die Zu stimmung der CDU – das will ich deutlich sagen – äußerst nachdenklich. Das Gesetz als solches mag harmlos klingen, aber die Ausführungsverordnungen, die Richtlinien, die mög lichen ideologisch geprägten Daumenschrauben über das IEKK können durchaus bewirken, dass unser Standort für In vestitionen, für unsere Wirtschaft und für die Bürgerinnen und
Meine Damen und Herren, aus den von mir genannten Grün den, dass das Gesetz schwammig und unkonkret ist und einen Freibrief für die Regierung darstellt, am Parlament vorbei Er mächtigungen auf den Weg zu bringen, werde ich im Interes se der Umwelt und des Wirtschaftsstandorts Baden-Württem berg gemeinsam mit meiner Fraktion diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Herr Kollege Bullinger, ich finde es ein bisschen putzig, dass Sie die CDU-Fraktion warnen, mit diesem Gesetzentwurf drohe die Gefährdung des Wirt schaftsstandorts. Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen. Weder die beiden Regierungsfraktionen noch die CDU-Frak tion haben ein Interesse daran, dass der Wirtschaftsstandort mit einem solchen Gesetz gefährdet wird.
Ganz im Gegenteil: Wir glauben, dass wir den Wirtschafts standort mit einem solchen Gesetz auf Dauer eher stärken wer den.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beraten heute abschließend den von der Landesregierung im Mai 2013 ein gebrachten und in der vergangenen Woche im Umweltaus schuss mit allen Fraktionen ausgiebig diskutierten und mit Mehrheit beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Förde rung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg.
Der Landtag entscheidet damit auch darüber, ob er die Mög lichkeit wahrnimmt, dass Baden-Württemberg nach Nord rhein-Westfalen als zweites Bundesland den Klimaschutz ge setzlich verankert und damit auch in gewisser Hinsicht dem verfassungsrechtlichen Schutzauftrag nach Artikel 20 a des Grundgesetzes bzw. Artikel 3 a unserer Landesverfassung nachkommt. Darin heißt es sinngemäß, dass der Staat auch in der Verantwortung für die künftigen Generationen die natür lichen Lebensgrundlagen durch die Verfassungsordnung, die Gesetzgebung, die Exekutive und die Judikative schützen soll.
Der Klimaschutz ist – bei dieser Frage war man sich im Aus schuss zumindest zwischen den drei großen Fraktionen die ses Landtags einig – eine zentrale Aufgabe, mit der man sich nicht nur auf EU- und nationaler Ebene, sondern auch auf der Ebene der Länder und der Kommunen auseinandersetzen muss. Zugleich – auch darüber herrscht grundsätzlich Einig keit – diskutieren wir über ein Thema, das im Hinblick auf die Begrenzung des Anstiegs der globalen Durchschnittstempe ratur von existenzieller Bedeutung für künftige Generationen ist.
Angesichts der klaren wissenschaftlichen Erkenntnisse über die dramatischen Folgen der Klimaerwärmung kommt dem Klimaschutz eine so wesentliche Bedeutung zu, dass der Ge setzgeber schlichtweg handeln muss.
Ich persönlich habe die Hoffnung, dass wir mit diesem Ge setz – insofern bin ich sehr dankbar, dass die CDU-Fraktion diesen Gesetzentwurf unterstützt – eine Pilotfunktion auch für den Bund wahrnehmen. Vor etwa sechs Jahren gab es eine ähnliche Situation. Damals ging es um das Erneuerbare-Wär me-Gesetz, bei dem Baden-Württemberg eine Pilotfunktion eingenommen und der Bund nachgezogen hat. Leider geschah dies seinerzeit nicht in dem Ausmaß, wie ich es mir gewünscht habe, nämlich auch bezogen auf die Bestandsgebäude.
Ich hoffe, dass wir mit diesem breit getragenen Gesetzentwurf ein Signal an den Bund senden. Wir sind uns sicherlich einig, dass wir eine solche gesetzliche Regelung eher sogar auf Bun desebene brauchen. Wir nehmen an dieser Stelle aber die Ge setzgebungskompetenz wahr, solange der Bund nicht bereit ist, seine Gesetzgebungskompetenz bei dieser Frage auszu füllen.
Meine Damen und Herren, die Zielsetzungen der Energiewen de und des Klimaschutzes werden zwischenzeitlich von einer breiten Mehrheit in der Gesellschaft getragen. Ich freue mich deshalb umso mehr, dass auch die größte Oppositionsfrakti on im Landtag
nach der Anhörung im Umweltausschuss bzw. nach der inten siven Diskussion im Umweltausschuss ihre Zustimmung sig nalisiert hat. Unsere Zukunft, und vor allem die der Kinder in unserem Land, hängt ganz wesentlich davon ab, dass wir die Energiewende und den Klimaschutz als gemeinsame Aufga be begreifen und auch als Chance nutzen. So gesehen ist die sich abzeichnende breite Mehrheit hier im Hohen Haus für mich ein wichtiges und ein klares Signal nach außen.
Wir können mit diesem Gesetz nicht nur unserem Schutzauf trag gerecht werden. Vielmehr ist es auch ein wichtiger Eck pfeiler für eine innovative Wirtschaft, Herr Kollege Bullinger, und eine innovative Energiepolitik, die den Stärken unserer Wirtschaft nachhaltig Raum gibt.
Mit dem Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in BadenWürttemberg legt der Gesetzgeber fest, wohin die Reise mit tel-, aber auch langfristig in Bezug auf die Minderung der Treibhausgasemissionen gehen soll. Mit einer gesetzlichen Regelung schaffen wir eine solide Planungsgrundlage für al le Stakeholder – wie das neudeutsch heißt. Die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch die Politik und die Verwaltungen erhal ten damit verbindliche langfristige Ziele.
Das Klimaschutzgesetz ist ein schlankes Rahmengesetz, das die wesentlichen Ziele und Instrumente des Klimaschutzes als Daueraufgabe für Baden-Württemberg festlegt.
Weder bauen wir damit Luftschlösser, noch betreten wir da mit völliges Neuland. Vielmehr haben wir im Vorfeld des Ge setzgebungsprozesses seriös auf der Grundlage von Studien ausloten lassen, welchen angemessenen Beitrag das Land zu den Klimaschutzzielen auf Bundesebene bzw. auch zu den Klimaschutzzielen auf europäischer Ebene leisten kann.
Außerdem haben wir uns bei der rechtlichen Systematik an bewährte umweltrechtliche Normsetzungen angelehnt, die je weils Ziele und Grundsätze für ihre Schutzbereiche vorgeben, beispielsweise im Naturschutzrecht.
Meine Damen und Herren, die Anhörung im Umweltaus schuss hat deutlich gezeigt, dass es sich hier um einen ausge wogenen Gesetzentwurf handelt, der auf solider verfassungs rechtlicher Grundlage steht.
Lassen Sie mich noch ein paar Bemerkungen zu den zentra len Eckpfeilern, die das Gesetz enthält, machen. Im Gesetz le gen wir Klimaschutzziele fest. Bis zum Jahr 2020 sollen die Treibhausgasemissionen um mindestens 25 % und bis zum Jahr 2050 um mindestens 90 % gegenüber dem Stand von 1990 gemindert werden. Dabei handelt es sich um eine ver bindliche Zielvorgabe, die sich von den vorhandenen Zielset zungen auf nationaler, europäischer sowie internationaler Ebe ne und den Potenzialen Baden-Württembergs ableitet.
Bei der Zielsetzung bis zum Jahr 2020 mussten wir berück sichtigen, dass wir in Baden-Württemberg bei der Stromer zeugung in der Vergangenheit, wie wir alle wissen, einen ho hen Kernenergieanteil – Stichwort plus/minus 50 % – an der Bruttostromerzeugung hatten. Heute liegt der Anteil der Kern energie an der Bruttostromerzeugung bei etwa 33 %. Er wird in den nächsten Jahren weiter absinken. Trotzdem müssen wir in den nächsten Jahren natürlich einem zusätzlichen Anstieg der Treibhausgasemissionen, der mit dem Atomausstieg ver bunden sein könnte, entgegenwirken.
Entscheidend ist, dass wir die notwendige Dynamik für die langfristige Reduktion bis zum Jahr 2050 erreichen. Das ist so oder so ambitioniert. Aber, meine Damen und Herren, wir sind der festen Überzeugung, dass es machbar ist.
Die Fragen, wie wir dieses Ziel erreichen, welche Ziele in den einzelnen Sektoren und welche energiepolitischen Ziele an visiert werden sollen und mit welchen Strategien und Maß nahmen das erreicht werden kann, wollen wir in einem inte grierten Energie- und Klimaschutzkonzept beantworten. Aus meiner Sicht macht es keinen Sinn, diese Dinge im Gesetz selbst zu regeln. Denn die Umsetzung der Klimaschutzziele ist eine Querschnittsaufgabe, die verschiedene Sektoren be trifft und aufgrund ihrer Komplexität letztendlich auch Hand lungsspielräume braucht. Entscheidend ist aber, dass der Kurs dauerhaft klar ist. Dafür sorgt dieses Klimaschutzgesetz.
Der Gesetzentwurf betont in der Regelung zum sogenannten IEKK auch, dass die Versorgungssicherheit und, Herr Kolle