Protokoll der Sitzung vom 17.07.2013

ge Bullinger, die Wirtschaftlichkeit der Energieversorgung zu berücksichtigen sind.

(Zuruf des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE)

Wir sprechen deshalb auch ganz bewusst von einem integrier ten Energie- und Klimaschutzkonzept, das die energiepoliti schen Anforderungen vollumfänglich mitdenkt.

Den Arbeitsentwurf für das IEKK haben wir bereits mit den Verbänden sowie Bürgerinnen und Bürgern in einem – bis lang einmaligen – umfangreichen Beteiligungsverfahren dis kutiert. Die Empfehlungen aus diesem Prozess werden der zeit geprüft. Die Ergebnisse werden dann nach der Sommer pause in die Fortschreibung des IEKK einfließen.

Wir haben den Entwurf des Klimaschutzgesetzes und den ers ten Arbeitsentwurf zum IEKK bewusst zeitlich überschnei dend auf den Weg gebracht, damit konkret sichtbar wird, wie das gesetzliche Klimaschutzziel, das wir heute hier verankern, erreicht werden kann.

Dabei ist klar, dass wir mit unserem IEKK Baden-Württem berg an die bereits auf Bundesebene bzw. auf europäischer Ebene getroffenen Klimaschutzmaßnahmen anknüpfen, die se im Land vollziehen und durch eigene Maßnahmen ergän zen und verstärken.

Der Umweltausschuss hat bei den Beratungen des Klima schutzgesetzes beschlossen, dass der Landtag vor dem Be schluss der Landesregierung über das integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept Gelegenheit zur Stellungnahme erhält. Herr Kollege Hauk, dies ist eine Form der Beteiligung der Le gislative an einem Konzept der Exekutive,

(Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

die wir in dieser Form für sinnvoll und angemessen halten. Der Beschluss des Konzepts durch den Landtag selbst, wie von den beiden Oppositionsfraktionen vorgeschlagen – –

(Abg. Peter Hauk CDU: Nein, die Zustimmung! Das ist etwas anderes!)

Die Zustimmung, Herr Kollege Hauk. Ich korrigiere mich: Die Zustimmung zu dem Konzept durch den Landtag selbst, wie von den beiden Oppositionsfraktionen vorgeschlagen, passt unseres Erachtens nicht zur grundgesetzlichen Aufga benverteilung – das wurde eben von Herrn Abg. Stober schon angesprochen –,

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Spielwie se!)

die zwischen Exekutive und Legislative besteht.

(Abg. Peter Hauk CDU: Dann dürfte der Bundesrat nie Rechtsverordnungen zustimmen!)

Das würde auch dem Konzeptcharakter und dem notwendig damit verbundenen Umsetzungsspielraum nicht gerecht wer den.

Im Übrigen darf ich daran erinnern: In der letzten Legislatur periode hatten wir das Klimaschutzkonzept 2020PLUS. Erin

nern Sie sich einmal. Ich jedenfalls kann mich nicht daran er innern, dass wir die Situation gehabt hätten, dass die damali ge Landesregierung eine Zustimmung des Landtags zu die sem Konzept vorausgesetzt hätte, sondern wir haben seiner zeit eine Debatte darüber geführt, aber auch nicht mehr. Ich glaube, auch im vorliegenden Fall sollten wir so verfahren.

Zum Schluss möchte ich noch einmal auf die bei der Aus schussberatung bereits intensiv diskutierten Hauptbedenken der Opposition eingehen, das Gesetz betrete Neuland und lö se erhebliche Rechtsunsicherheiten bei den unteren Verwal tungsbehörden aus. Hierzu ist mir wichtig, klarzustellen, dass es sich nicht um rechtliches Neuland handelt. Die Belange des Klimaschutzes sind durchaus von den unteren Verwaltungs behörden dort, wo sie relevant sind, bereits zu berücksichti gen. Diese Fragen konnten und mussten die Behörden schon bislang beantworten.

Neu ist die Konkretisierung des Klimaschutzbelangs durch ein landesweites Klimaschutzziel und einen Klimaschutz grundsatz. Im Interesse einer gemeinsamen Beschlussfassung zum Klimaschutzgesetz begrüße ich gleichwohl den gemein samen Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD, das Inkrafttreten des Klimaschutz grundsatzes mit Blick auf die bereits in Arbeit befindlichen Vollzugshinweise auf den 1. Januar 2014 zu verschieben. Die se Form der Umsetzung des Antrags ermöglicht es, dass bei spielsweise bei der anstehenden Beratung der Regionalpläne, der Teilpläne Windenergie, die in diesem Herbst ansteht, der Klimaschutz, wenn er gesetzlich verankert ist, dann in einem stärken Maße zum Tragen kommen kann, als es bisher der Fall war.

Die Absicht, die ursprünglich von den beiden Oppositions fraktionen verfolgt wurde, hätte zur Folge gehabt, dass die Anforderungen des Klimaschutzgesetzes bei der Bewertung der Regionalpläne letztendlich nicht hätten vollzogen werden können. Ich glaube, das kann nicht im Interesse der Opposi tion, der CDU, sein; erst recht ist es nicht im Interesse der bei den Regierungsfraktionen.

Alles in allem haben wir einen Entwurf vorgelegt, der es al len Fraktionen, Herr Kollege Bullinger, die den Klimaschutz ernst nehmen, ermöglichen sollte, hier zuzustimmen. Eine breite Zustimmung dieses Hauses zum Klimaschutzgesetz wird der Verantwortung und der Vorbildfunktion des Parla ments gut zu Gesicht stehen.

Ich glaube, es ist ein wichtiges Signal an die nachgeordneten Behörden, auch an die kommunale Ebene, wenn wir hier heu te das Klimaschutzgesetz mit einer solchen breiten Mehrheit beschließen. Es ist ein gutes Signal für den Klimaschutz, es ist ein gutes Signal für Baden-Württemberg, und es zeigt, dass wir bei zentralen umweltpolitischen Fragen durchaus gemein sam an einem Strang ziehen können.

Ich bedanke mich noch einmal ausdrücklich bei allen Betei ligten für die konstruktiven Beratungen, die wir im Umwelt ausschuss hatten.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Meine Damen und Her ren, mir liegen in der Allgemeinen Aussprache keine weite ren Wortmeldungen vor.

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/3465. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Drucksa che 15/3607.

Ich rufe auf

Artikel 1

Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW)

und dazu die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Um welt, Klima und Energiewirtschaft, Drucksache 15/3607. Zu Ziffer 1 der in der Beschlussempfehlung vorgeschlagenen Än derungen von Artikel 1 liegt der Änderungsantrag der Frakti on der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 15/3797-1, vor. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltun gen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP mehrheitlich abgelehnt.

Wer Artikel 1 des Gesetzentwurfs in der Fassung der Be schlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzei chen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist Ar tikel 1 des Gesetzentwurfs in der Fassung der Beschlussemp fehlung mehrheitlich zugestimmt.

(Unruhe)

Ich rufe auf

Artikel 2

Änderung des Landesplanungsgesetzes

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 2 mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 3

Inkrafttreten

Zu Artikel 3 liegt der Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD, Drucksache 15/3797-2, vor. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltun gen? – Damit ist dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD mehrheitlich zugestimmt.

Wer Artikel 3 des Gesetzentwurfs mit den soeben beschlosse nen Änderungen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 3 mit den soeben beschlossenen Änderungen mehrheitlich zu gestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 17. Juli 2013 das folgende Ge setz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in BadenWürttemberg“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit wurde dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Damit ist Punkt 4 der Tagesordnung erledigt.