Protokoll der Sitzung vom 17.07.2013

Wir müssen das aber mit den anderen Ressorts abstimmen, denn das betrifft sie glei chermaßen.

Das heißt, Sie müssten das ge gebenenfalls nachträglich heilen.

Nein. Die Verset zung wird ja erst im Dezember ausgesprochen. Das heißt, die ses Datum ist dann entscheidend. Bis dahin muss alles in tro ckenen Tüchern sein, damit es auch rechtlich korrekt ist.

(Abg. Thomas Blenke CDU: Danke schön!)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Thema. Dann darf ich mich ganz herzlich bedanken.

Ich rufe das zweite Thema der Regierungsbefragung auf, ein Thema, das von der Fraktion GRÜNE angemeldet wurde:

S t a a t s v e r t r a g m i t d e m L a n d e s v e r b a n d S i n t i u n d R o m a

Ich darf den Kollegen Lede Abal für die Fraktion GRÜNE ans Rednerpult bitten.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Her ren! Das Thema „Sinti und Roma“ wird hier in Baden-Würt temberg in erster Linie im Zusammenhang mit der Frage des

Aufenthaltsrechts bzw. der Zuwanderung aus dem südosteu ropäischen Raum diskutiert. Dabei gerät völlig außer Betracht, dass die Sinti und Roma schon lange Zeit eine deutsche Min derheit hier bei uns im Südwesten sind, die auch von der Ver folgung und Ermordung durch die Nazis betroffen war.

Wir haben gehört, dass die Landesregierung einen Staatsver trag mit dem Landesverband Deutscher Sinti und Roma Ba den-Württemberg abgeschlossen hat. Sie hat im Gegensatz zu anderen Bundesländern, die einen Rahmenvertrag eingegan gen sind bzw. eine Verfassungsänderung vorgenommen ha ben, diesen Weg gewählt.

Wir begrüßen ausdrücklich diesen Einstieg in eine Minder heitenpolitik hier in Baden-Württemberg und freuen uns, dass dieser Vertrag zustande gekommen ist. Wir möchten aber die Landesregierung fragen, was sie dazu bewogen hat, diesen Vertrag abzuschließen, und weshalb es auch eine relativ lan ge Vorlaufzeit gab, bis dieser Staatsvertrag zustande gekom men ist.

Für die Landesregierung darf ich Frau Staatsministerin Krebs ans Rednerpult bitten.

Sehr geehr te Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeord nete! Sehr geehrter Herr Abg. Lede Abal, ich darf Ihre Frage wie folgt beantworten:

Sie haben den einen Hintergrund schon selbst angesprochen. Seit 600 Jahren leben Sinti und Roma in Deutschland und sind hier Diskriminierungen und Ausgrenzungen ausgesetzt, die sich im Nationalsozialismus zu einem Völkermord kumuliert oder zugespitzt haben. Insgesamt ist schätzungsweise eine hal be Million Sinti und Roma von den Nationalsozialisten er mordet worden. Die eine Grundlage für den Staatsvertrag ist, dieser historischen Verantwortung gegenüber den Sinti und Roma gerecht zu werden.

Der andere Hintergrund für den Staatsvertrag ist aber auch ein aktueller Antiziganismus, den es mit Sicherheit auch in Deutschland, in Baden-Württemberg noch gibt, der aber auch innerhalb Europas ein Thema ist; in bestimmten Staaten in Europa vollzieht sich eine besorgniserregende Entwicklung. Wir wollen daher ein Zeichen, ein Signal setzen, dass wir uns auch aktuell gegen Antiziganismus wenden.

Der Landesverband Deutscher Sinti und Roma ist bereits 1995 auf die damalige Landesregierung zugegangen. 1998 ist das europäische Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten in Deutschland in Kraft getreten. Seitdem fan den Verhandlungen statt, die leider zu keinem Ergebnis ge führt haben. Wir, die neue Landesregierung, haben das The ma wieder aufgegriffen und konnten es jetzt innerhalb der ers ten zwei Jahre zum Abschluss bringen.

Danke schön. – Gibt es weitere Wortmeldungen? Bitte schön, Kollege Lede Abal.

Vielen Dank zu nächst für die Antwort. Ich möchte daran noch die Frage nach den vertraglichen Bestimmungen anschließen, die jetzt vor gesehen sind. Es würde mich interessieren, wie hoch die bis herige Förderung war, die an den Landesverband Deutscher

Sinti und Roma Baden-Württemberg gegangen ist, welche konkreten weiteren Bestimmungen – also Aufstockung oder zusätzliche Mittel – vorgesehen sind und was genau der Zweck dieser Mittel sein wird.

Das kann ich Ihnen gern beantworten. Bisher sind, über drei Ministerien verteilt, insgesamt 208 100 € geflossen. Jetzt ist im Staatsver trag eine jährliche Förderung von 500 000 € vereinbart. Die Aufgabengebiete sind die Minderheitenarbeit im Allgemei nen, die Antiziganismusforschung, die Aufarbeitung und Auf klärung der Geschichte der Sinti und Roma in Deutschland, aber eben auch Unterstützung der Integration, Unterstützung im sozialen Bereich, bei der Berufsberatung, im Kulturbe reich. Was uns ganz wichtig war: Es ist auch ein fester Betrag für die Unterstützung der Integration nicht deutscher Sinti und Roma reserviert. Das ist auch ein Thema, das uns aktuell sehr beschäftigt.

Danke schön. – Eine wei tere Frage, Herr Kollege Lede Abal.

Auch für diese Antworten vielen Dank, insbesondere für den Ausblick auf die Förderung und Beratung nicht deutscher Sinti und Roma, die vorgesehen ist, weil das auch aus integrationspolitischen Gesichtspunkten eine sehr wichtige und dringliche Aufgabe ist.

Ich möchte abschließend noch fragen, was denn die Perspek tive ist. Das ist ein auf fünf Jahre befristeter Vertrag. Wie wird diese Zeit begleitet? Welche Begleitung durch Gremien oder in personeller Hinsicht wird in dieser Zeit erfolgen? Wie wird sich die Zusammenarbeit mit dem Landesverband weiter ge stalten? Dann auch ganz konkret die Nachfrage: Was ist per spektivisch in fünf Jahren? Welche Möglichkeiten ergeben sich?

Wir schaf fen mit dem Staatsvertrag auch einen Rat für die Angelegen heiten deutscher Sinti und Roma. Er wird eingerichtet, bildet das Kernstück und hat die Aufgabe, den Minderheitenbericht, der regelmäßig erstellt werden soll, zu erarbeiten, aber eben auch die Tätigkeitsberichte auszuwerten. Der Rat wird pari tätisch zusammengesetzt, und zwar aus fünf Personen, die die fünf tangierten Ministerien, also die Landesregierung, vertre ten, und fünf Personen, die von den Sinti und Roma gestellt werden.

Wir hatten im Vorgriff auf den Staatsvertrag eine sehr gute und intensive Zusammenarbeit mit dem Landesverband; wir haben in diesem Jahr auch gemeinsam die Gedenkveranstal tung zum 70. Jahrestag der Deportation der Sinti und Roma durchgeführt. Es war eine gute Zusammenarbeit. Wir hören auch sehr positive Rückmeldungen zu der jetzt geschaffenen Grundlage für das weitere Arbeiten.

Wir haben den Vertrag auf fünf Jahre befristet, nicht um zu sagen: „Dann ist es gut mit dem Staatsvertrag“, sondern um auszuwerten, wie die Arbeit war, wie die Regelungen und die Gremien funktioniert haben, und zu überlegen, ob man nach justieren will. Wir gehen aber davon aus, dass – gegebenen falls mit Nachjustierungen, über die man nach fünf Jahren vielleicht nachdenkt – weitergearbeitet wird.

Herzlichen Dank. – Zu diesem Thema liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Dann rufe ich das dritte Thema auf, angemeldet von der Frak tion der FDP/DVP:

W o h n u n g s p o l i t i s c h e s M a ß n a h m e n p a k e t 2 0 1 3

a ) Z w e c k e n t f r e m d u n g s v e r b o t s g e s e t z

( R e g i e r u n g s e n t w u r f ) u n d b ) V e r o r d n u n g d e r L a n d e s r e g i e r u n g

z u § 1 7 2 A b s a t z 1 B a u G B ( U m w a n d l u n g s v e r o r d n u n g )

Ich darf Herrn Abg. Dr. Bullinger das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wissen, dass in Baden-Württemberg alles, was den Wohnungsmarkt angeht, sehr differenziert betrachtet werden muss. Wir haben Regio nen mit Leerständen – im ländlichen Raum –, wir haben an dererseits vor allem in Universitätsstädten enormen Bedarf. Diese Unterschiedlichkeit führt dazu, dass man sich überle gen muss, woran es liegt, wie man Abhilfe schaffen kann. Da bei darf ich schon auch einmal die kritische Frage stellen: Muss jeder in der Stuttgarter Königstraße oder in der Mitte von Heidelberg oder auch in der Mitte von Konstanz wohnen, der im Umfeld durchaus auch einen preiswerten Wohnplatz mit entsprechender Organisation haben kann?

(Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE)

Die Landesregierung, meine Damen und Herren, hat sich ges tern hierzu geäußert. Der Ministerrat bringt ein wohnungspo litisches Maßnahmenpaket auf den Weg. Sie, Frau Präsiden tin, haben gerade die zwei Maßnahmen unter den Buchsta ben a und b angesprochen, die vorgesehen sind.

Hier habe ich noch eine Frage. Wir haben, was ein Zweckent fremdungsverbot angeht, ein solches Instrumentarium – au ßer dann in Baden-Württemberg – in den Ländern Bayern, Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen. Welche Erfolge hat man dort damit erzielt? In München kann man nicht sehr viele Erfolge erzielt haben, wenn ich den dortigen Wohnungs markt richtig einschätze – auch in Düsseldorf und in Hamburg nicht. Was erwartet man dort, welche Auswirkungen hat das?

Dann hätte ich noch gern gewusst, Herr Minister: Wie schaut es dort im Bereich „Abriss und Ersatzneubau“ aus, wie wird es dort gehandhabt? Das ist für die Wohnungswirtschaft, für diejenigen, die investieren möchten, wichtig.

Dann frage ich: Liegen Ihnen verlässliche, verifizierbare Zah len darüber vor, wie hoch der Leerstand ist und warum es ihn gibt? Denn Sie können das nicht ohne Zahlen gemacht haben. Was erwarten Sie in den fünf Jahren, in denen die Kommu nen die neue Möglichkeit haben?

Das alles würde mich einmal interessieren. Denn ich halte es für sehr wichtig, hier differenziert vorzugehen.

Danke schön.

(Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE)

Für die Landesregierung darf ich Herrn Minister Dr. Schmid ans Rednerpult bitten.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Angesichts der Dimension von Wohnungsmangel und knap pem bezahlbarem Wohnraum insbesondere in Großstädten, Hochschulstädten und Ballungsräumen ist es, glaube ich, sehr verkürzt, das Problem so darzustellen, als ginge es um bezahl baren Wohnraum in der Königstraße. Es geht vielmehr um be zahlbaren Wohnraum in den Ballungsräumen.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Richtig!)

Entsprechend ist in Stuttgart der mögliche Anwendungsbe reich, beispielsweise der Umwandlungsverordnung, das durch Erhaltungssatzung geschützte Gebiet im Bereich des Nord bahnhofs.

Man sollte die Bedeutung bezahlbaren Wohnraums für die Le benswelt der Bürgerinnen und Bürger nicht vernachlässigen. Die Mieten machen einen immer höheren Anteil an den all gemeinen Lebenshaltungskosten aus. Gerade in Baden-Würt temberg ist in vielen Gebieten Wohnungsknappheit festzustel len.

Deshalb, Herr Bullinger, haben wir in der Tat zwei Instrumen te auf den Weg gebracht:

Das eine ist das Zweckentfremdungsverbot, das den Kommu nen die Möglichkeit gibt, durch Satzung eine Umwandlung von Wohnraum in andere Zweckbestimmungen zu untersa gen. Dem dient der Genehmigungsvorbehalt.

Das zweite Instrument ist die Umwandlungsverordnung, die auf dem Baugesetzbuch basiert und dem Milieuschutz be stimmter Stadtviertel dienen und die Umwandlung von unge teiltem Wohnraum verhindern soll, um Spekulationen und da mit einhergehende Luxussanierungen einzudämmen.