wurde tatsächlich um 1,2 Milliarden € reduziert. Sie haben gesagt: „In der vergangenen Woche war noch die Rede von 1 Milliarde €.“ Jetzt sind es schon 1,2 Milliarden €; das stimmt. In der Zwischenzeit haben wir uns auf die Eckpunkte des Nachtragshaushalts geeinigt; dadurch kommen weitere 260 Millionen € hinzu. Das heißt, bei einem Viertel der Wegstre cke bis 2020 ist schon die Hälfte der Aufgabe erledigt.
(Beifall bei der SPD und den Grünen – Abg. Dr. Ste fan Fulst-Blei SPD: Aber hallo! – Abg. Dieter Hille brand CDU: Gute Kosmetik, Herr Kollege!)
Zum Thema Steuern: Hinsichtlich der 400 Millionen € Mehr einnahmen aus Steuererhöhungen auf Bundesebene, die in un serer Finanzplanung eingepreist sind, ist die erste Etappe er ledigt. Der Bundesrat hat einem entsprechenden Gesetz zuge stimmt. Das heißt, das Gesetzgebungsverfahren ist eingelei tet. Der Bundestag muss sich damit beschäftigen, wenn er sich konstituiert hat; dazu muss er sich verhalten. Jede Bundesre gierung – egal, wie sie am Ende aussieht – muss sich zu den Ländern verhalten. Sie haben doch auch mitbekommen, dass alle Länderregierungen erklärt und nachgewiesen haben, dass sich der Bund in den letzten Jahren zulasten der Länder kon solidiert hat
und dass das herumgedreht werden muss; der Bund muss jetzt einen Beitrag leisten, damit die Länder ihre Aufgaben erledi gen und gleichzeitig die Schuldenbremse einhalten können. Das ist übrigens die Aufgabe von uns allen. Da kann man jetzt
nicht Klein-Klein machen, sondern muss man sagen: „Es ist im Interesse aller Länder, also auch des Landes Baden-Würt temberg, dass dieses Mehr an Geld vom Bund bei den Län dern ankommt, dass wir unsere Aufgaben erledigen und gleich zeitig die Schuldenbremse einhalten können.“
Jetzt kann man einmal schauen, wie sich eine neue Bundes regierung zu dem gemeinsamen Beschluss der Landesver kehrsminister verhält – querbeet alle, Gelbe, Grüne, Rote, Schwarze, alle dabei –, die gesagt haben: „Wir brauchen in den nächsten 20 Jahren,“
15 Jahren, also gut – „in den nächsten 15 Jahren 2,7 Milli arden € zusätzlich nur für die Sanierung,“
Der Bundesverkehrswegeplan beinhaltet Anmeldungen aus Baden-Württemberg in der Größenordnung von 10 Milliar den €. Die Umsetzung dauert 140 Jahre, wenn es bei dem bis herigen Zuweisungsvolumen bleibt.
Jetzt muss man einmal sehen, wie es weitergeht. Ich bin sehr gespannt, wie man bei der bestehenden Steuergrundlage mit diesem Thema umgeht.
Wenn man vergleicht, wie sich die Einkommen in den letzten zehn Jahren entwickelt haben, stellt man fest, dass die Sche re zwischen dem Normalverdiener und demjenigen mit Spit zeneinkommen bzw. hohem Vermögen
auseinanderläuft. Deshalb sind wir zu dem Ergebnis gekom men, dass es jetzt an der Zeit ist, diese Schere ein bisschen zu schließen, und zwar nicht durch eine zusätzliche Belastung der Arbeitnehmereinkommen, sondern durch eine zusätzliche zumutbare Belastung der hohen Spitzeneinkommen.
(Abg. Peter Hauk CDU: Schafft doch einmal die kal te Progression ab! – Gegenruf des Abg. Wolfgang Drexler SPD)
Deshalb stehen wir zu dem Thema und werden natürlich ver suchen, nachdem es im Bundesrat gelungen ist, auch im Deut schen Bundestag eine Mehrheit dafür zu gewinnen.
Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen! Eines war bemerkenswert, Frau Ministerin Krebs, nämlich dass Sie einerseits den Eindruck erweckt haben, der Ministerpräsident sei gegenüber den Steu erplänen der grünen Partei außerordentlich skeptisch gewe sen, andererseits aber dargelegt haben, aus Gründen der Par teisolidarität sei es notwendig gewesen, dass er diese Beden ken im Wahlkampf zurückstellt. Frau Ministerin, wir erwar ten schon, dass ein Ministerpräsident primär die Interessen ei nes Landes vertritt
und nicht Bedenken zu Plänen, die vielleicht dem Land und seiner Wirtschaft schaden, aus Parteisolidarität zurückstellt.
Im Übrigen ist die Frage, wofür Sie, Herr Ministerpräsident, eigentlich in dieser Konferenz der grünen Fraktionsvorsitzen den plädiert haben, unbeantwortet geblieben. Waren Sie für Trittins Steuerpläne oder dagegen? Kollege Hauk hat recht: Die Debatte hat sich gelohnt. Die Staatsministerin hat im Grunde deutlich gemacht, dass er für diese Pläne war. Denn es wird auch von dieser Landesregierung weiter verkündet – in der letzten Plenarsitzung vom Finanzminister, SPD; in die ser Plenarsitzung von der Staatsministerin, Grüne –: „Wir brauchen Steuererhöhungen, wir brauchen Mehreinnahmen durch Steuererhöhungen, und wir verändern, nachdem es ent gegen unseren Erwartungen keine rot-grüne Bundesregierung gibt, unsere Finanzplanung überhaupt nicht. Wir halten also alles das für richtig, was im Wahlkampf versprochen worden ist.“ Herr Ministerpräsident, es ist doch ganz klar, dass nach wie vor gilt: Da, wo Trittin draufsteht, ist Kretschmann drin, und wo Kretschmann draufsteht, ist Trittin drin. Daran hat sich offensichtlich nichts geändert.
Insofern war es eine Schauveranstaltung, so zu tun, als gäbe es böse und gute Grüne, als stünde Kretschmann für die gu ten und Trittin für die bösen Grünen. Es hat sich inhaltlich nichts geändert. Sie kalkulieren mit denselben Zahlen wie im Wahlkampf. Insofern ist es völlig unangebracht, so zu tun, als ob es da eine Diskrepanz gegeben hätte; Sie vertreten nach der Wahl immer noch genau das Gleiche wie vor der Wahl.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP/ DVP – Gesetz zur Verankerung der Ganztagsschule im Schulgesetz (Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg) – Drucksache 15/4025
Das Präsidium hat die Redezeiten wie folgt festgelegt: für die Begründung fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen! Ich denke, dass wir uns über alle Frak tionsgrenzen hinweg in diesem Hohen Haus über folgenden Punkt einig sind: Den Ganztagsschulen sowie Schulen mit Ganztagsangeboten kommt als Bildungs- und Betreuungsein richtungen für die zukünftige Entwicklung unserer Gesell schaft wie unserer Wirtschaft eine ganz entscheidende Bedeu tung zu. Schließlich ist doch unbestritten, dass ein ganztägi ges Schulangebot vor allem Schülern mit bildungsfernem Hin tergrund mehr Bildungschancen eröffnet. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat sich bei uns zu einer gesellschaft lichen wie auch wirtschaftlichen Schlüsselfrage entwickelt.
Wir Liberalen haben uns deshalb bereits zu einer Zeit für den Ausbau von Ganztagesangeboten an Schulen eingesetzt, als Forderungen danach noch auf erheblichen politischen Wider stand stießen. Daran, dass zwischenzeitlich über die Hälfte der Schulen in Deutschland Ganztagsschulen oder Schulen mit Ganztagsangeboten sind, haben wir Liberalen auch einen entscheidenden Anteil. Wir wollen diesen Weg eines bedarfs gerechten Ausbaus der Ganztagsangebote konsequent weiter gehen.
Angesichts dieser starken Trends hin zur Ganztagsschule ist es nun aber auch das Gebot der Stunde, die Rechte derer zu wahren, die für ihre Kinder keinen ganztägigen Schulbesuch wünschen. Die Wahlfreiheit ist uns Liberalen ein hohes Gut. Eine wie auch immer geartete rechtliche oder faktische Pflicht zu einem ganztägigen Schulbesuch halten wir für einen schwe ren Eingriff in die Rechte der Eltern.
Wer sein Kind eine Schule mit einem Halbtagsangebot besu chen lassen möchte – beispielsweise weil dies dem Wohl des Kindes, seinen Lerngewohnheiten oder dem Wunsch nach ver stärkten Aktivitäten in Bereichen wie Sport, Musik, Jugend arbeit usw. entspricht –, der soll dies nach unserem Willen auch tun können.
Schließlich setzen wir Liberalen uns dafür ein, dass die Frei heit der Verantwortlichen vor Ort hinsichtlich der Ausgestal tung des Schulangebots gestärkt wird. Ob die Ganztagsschu le in offener, gebundener oder teilweise gebundener Form be trieben wird mit Zügen in unterschiedlicher oder einheitlicher Form, soll vor Ort entsprechend den dort vorhandenen Be dürfnissen entschieden werden.
Unser Gesetzentwurf definiert den Begriff der Ganztagsschu le und ihre zeitliche und inhaltliche Ausgestaltung. Er diffe renziert zwischen Ganztagsschulen in offener und gebunde ner Form und enthält Grundsätze zur Förderung von Ganz tagsschulen durch zusätzliche Lehrerwochenstunden und Mit tel für geeignetes, auch ehrenamtliches Personal.
Die Ganztagsschule in offener Form erstreckt sich auf die Vor mittage und drei oder vier Nachmittage einer Woche. Über den konkreten Umfang des Ganztagsangebots entscheidet der
Schulträger im Einvernehmen mit den zuständigen Gremien der Schule. Die Ganztagsangebote in offener Form sind frei willig. Für Schülerinnen und Schüler, die für das Ganztagsan gebot angemeldet sind, muss es aber eine bestimmte Verbind lichkeit geben. Vorgesehen wird eine Verpflichtung zur Teil nahme zumindest für die Dauer eines Schulhalbjahres.