Vielen Dank. – Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Einbindung von Meinungen und Fragen der Bevölkerung hat die Landesregie rung ein Beteiligungsportal auf der Webseite des Ministeri ums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz eingerich tet. Dabei geht es darum, die Meinungen der Bevölkerung auch auf elektronischem Weg zu erheben und in den Dialog prozess zum Nationalpark einzubinden. Ich habe zwei Fragen, weil es nach meiner Beobachtung Unregelmäßigkeiten gab:
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Rapp, vielen Dank für Ihre Frage nach dem Motto: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Zu Beginn möchte ich betonen, dass das Beteiligungsportal generell, nicht nur beim Nationalpark, gut angenommen wird und dort sehr qualifizierte Diskussionen stattfinden – in einer großen Meinungsvielfalt: viel Kritik, viel Bestätigung und vie le neue Anregungen vonseiten der Bürger zu verschiedenen Themen. Wenn Sie möchten, können Sie z. B. einmal das Ver fahren zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz anschauen. In der Mitmachsäule unseres Beteiligungsportals – ich weiß nicht, ob Sie je sonst hineingeschaut haben – können Sie sehr genau sehen, dass wir nachzeichnen, wie viele positive, wie viele ne gative Meinungen zu welchen Themen eingegangen sind. Wir werten die Meinungen auch aus.
Wir freuen uns über diese Debatten. Damit die Diskussionen auf einem solchen Portal aber fruchtbar und sachlich sind, müssen sich die Nutzer einerseits registrieren lassen, und an dererseits gibt es bei unserem Portal, wie bei jedem Medien portal oder jedem öffentlichen Portal, eine sogenannte Neti quette. Sie muss von den Nutzern wie die AGBs bestätigt wer den und beinhaltet vor allem, dass man nach bestimmten Kri terien nicht beleidigend, ausfällig oder respektlos wird oder gar strafrechtlich relevante negative Äußerungen macht. Da zu komme ich gleich.
Nicht zulässig sind insbesondere rassistische, fremdenfeind liche, sexistische oder in anderer Weise beleidigende Kom mentare. Noch einmal: Das ist im Internet üblich. Kein pro fessionelles Portal verzichtet auf eine solche Netiquette. Un ser Portal unterscheidet sich davon nicht.
Zum Nationalpark: Fast alle Nutzerinnen und Nutzer mit ih ren über 300 sehr unterschiedlichen und in der Regel quali fizierten Kommentaren haben sich an diese Regeln gehalten, und die Moderatoren – unser Portal wird von einem Dienst leister moderiert – mussten nicht eingreifen. In nur drei Fäl len, die lediglich den Nationalpark betreffen – in allen an deren Debatten etwa über erneuerbare Energien, die Verfass te Studierendenschaft oder die Landesbauordnung gab es keine Netiquetteverletzungen –, wurde in den Kommenta ren die Netiquette verletzt. Sie wurden deswegen von der Moderation gelöscht. Die Nutzer wurden darüber per E-Mail informiert.
Dann gibt es eine Spur von Löschungen – das war elfmal der Fall –, bei denen die Leute ihre Kommentare selbst gelöscht haben. Wir haben uns jetzt entschlossen – es geht, wenn Sie so wollen, um einen Baufehler –, dass wir das immer kennt lich machen. In diesem Fall ist also kein Kommentar ver schwunden, sondern Leute schicken, wie das auch bei Face book üblich ist, kurz hintereinander identische Kommentare ab, weil sie gedacht haben, ihr Kommentar sei nicht durchge gangen. Solche identischen Dopplungen – einmal sogar eine Dreifachabschickung – werden herausgenommen. Da erfolgt keinerlei redaktionelle Bearbeitung.
Also: Bei insgesamt elf Kommentaren wurden 14-mal solche Dopplungen vorgenommen, die dann nicht freigeschaltet wur den. Einmal hat jemand eine Mail abgeschickt, in der nur ABC stand; sie wurde auch herausgenommen.
Alle anderen Löschungen sind Selbstlöschungen. Es ist sehr wichtig, dass Leute wie bei Facebook, wenn sie etwas korri gieren wollen, weil es ihnen nicht gefällt, oder sie hinterher plötzlich doch nicht wollen, dass andere lesen, was sie den ken, ihren Kommentar selbst löschen können.
Um dieser Problematik, dass zunächst von außen nicht trans parent ist – es gibt die Nummern, insofern ging nichts verlo ren –, warum die Kommentare verschwunden sind, zu begeg nen, sind wir jetzt am Umprogrammieren. Irgendwann in den nächsten Wochen wird immer dabeistehen, warum etwas ge löscht wurde.
Grundsätzlich gilt aber: Aus inhaltlichen Gründen löscht die Landesregierung keine Kommentare. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Kommentare negativ oder positiv sind. Das kön nen Sie auch an den übrigen Verfahren deutlich ablesen.
Herzlichen Dank. – Ich sehe keine Zusatzfragen. Damit ist die Behandlung der Münd lichen Anfrage unter Ziffer 2 beendet.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. U l r i c h M ü l l e r C D U – G i b t e s m i n i s t e r i e l l e Z u s a g e n f ü r G e m e i n s c h a f t s s c h u l e n ?
und Sport bei geplanten Gemeinschaftsschulen Befürwor tern dieses Schultyps vor Antragstellung Zusagen hinsicht lich der vom Ministerium tolerierten Mindestschülerzahl gemacht, die von den Vorgaben zur regionalen Schulent wicklung abweichen, obwohl bekanntlich die Mindestschü lerzahl nach Aussage des Ministeriums auch für Gemein schaftsschulen gilt?
und Sport bei bestehenden Gemeinschaftsschulen Befür wortern dieses Schultyps Zusagen hinsichtlich der gesi cherten Existenz dieser Schulen auch für den Fall gemacht, dass die Schülerzahlen im Laufe der Zeit sinken, gegebe nenfalls auch unter die Grenzen, die für die Existenz von Schulen im Konzept der regionalen Schulentwicklung ge zogen worden sind, oder auch für den Fall, dass die tatsäch liche Schülerzahlentwicklung von der bei der Antragstel lung prognostizierten Zahl deutlich abweicht?
Vielen Dank. – Ich darf für die Landesregierung Herrn Ministerialdirektor Dr. Jörg Schmidt ans Rednerpult bitten. Der Kultusminister ist ent schuldigt, weil er bei der Kultusministerkonferenz ist, und die Frau Staatssekretärin ist kurzfristig erkrankt, sodass dankens werterweise Herr Ministerialdirektor Dr. Schmidt einspringt.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich bitte um Nach sicht, dass ich hier vor Ihnen stehe. Frau Präsidentin, Sie ha ben es bereits gesagt: Der Minister weilt bei der Kultusminis terkonferenz, und Frau Staatssekretärin von Wartenberg ist leider erkrankt. Es entspricht normalerweise nicht den Gepflo genheiten des Kultusministeriums, dass hier der Amtschef steht. Ich bitte um Nachsicht.
Herr Müller, vielen Dank für Ihre Fragen. Zusammenfassend darf ich sagen: Nach Auskunft des Hauses kann ich beide Fra gen mit Nein beantworten. Von Angehörigen des Kultusmi nisteriums gab es keine Zusagen im Hinblick auf die Gemein schaftsschulen.
Zu Ihrer Frage a: Zu der Genehmigung der Gemeinschafts schulen der beiden abgeschlossenen Tranchen 1 und 2 galt die Mindestgröße der prognostischen Zweizügigkeit für die Ein gangsklassen. Bei der Tranche 3, für die die Genehmigung vo raussichtlich im Januar 2014 erfolgen wird – die Antragsfrist ist abgelaufen –, werden bei der Prüfung der Anträge zu den bisherigen Prognosekriterien hinsichtlich der prognostisch dauerhaft zu erreichenden Mindestschülerzahlen ergänzend die Eckpunkte zur regionalen Schulentwicklung herangezo gen. Diese ergeben sich aus dem Eckpunktepapier, das auch Gegenstand einer Kabinettsvorlage war. Darin ist die langfris tig prognostizierte Mindestschülerzahl von 40 Schülerinnen und Schülern für die Eingangsklassen definiert. Ich darf zitie ren:
Die Einrichtung weiterführender Schulen ist künftig nur noch dann möglich, wenn die Schule zum Zeitpunkt der Erstellung der Prognose in der Eingangsstufe voraus sichtlich mindestens 40 Schülerinnen und Schüler oder mehr aufweist und langfristig mindestens 40 Schülerin nen und Schüler in der Eingangsstufe erwartet werden.
Zu Frage b: Auch hier lautet die Antwort Nein. Über die Exis tenz von Schulen insgesamt, also auch Gemeinschaftsschu len, werden im Eckpunktepapier zur regionalen Schulentwick lung folgende Aussagen gemacht:
den Schulstandort bzw. den Bildungsgang auf, wenn die vor geschriebene Mindestgröße von 16 Schülerinnen und Schü lern in der Eingangsklasse in zwei aufeinanderfolgenden Jah ren unterschritten wird und kein Ausnahmetatbestand vorliegt, das heißt ein entsprechender Bildungsabschluss in zumutba rer Erreichbarkeit erlangt werden kann. Das gilt auch für die Gemeinschaftsschule.
Herr Ministerialdirektor, wie er klärt sich die Landesregierung vor dem Hintergrund der so eben gegebenen Antwort, der zufolge es Blankozusagen im Einzelfall nicht gebe, folgende beiden Tatbestände?
Erstens: Der Rektor der Haupt- und Werkrealschule Salem er klärte in einer Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Fri ckingen, die mit Salem in einem Schulverbund verbunden ist, dass er in einem Sechsaugengespräch im Kultusministerium schon vor der Antragstellung – erst recht natürlich vor dem Genehmigungsverfahren – eine Zusage erhalten habe, dass ei ne Gemeinschaftsschule Salem auch bei einer Schülerzahl von knapp über 20 Schülern in jedem Fall genehmigt würde.
Zweitens: Der Rektor der Gemeinschaftsschule Meersburg hat öffentlich erklärt, dass die Mindestschülerzahl von 40 Schü lern definitiv nicht für die Startergemeinschaftsschulen gelte, was ihm durch das Kultusministerium versichert worden sei.
Herr Abg. Müller, das kann ich nicht beurteilen. Ich war bei den Gesprächen nicht anwesend. Ich weiß nicht, welche Erwartungshaltungen bei diesen Gesprächen möglicherweise entstanden sind. Ich kenne den Hintergrund nicht. Im Moment kann ich dazu nichts sagen. Ich kann dem aber gern nachgehen.
Ist die Landesregierung bereit, dem Landtag nach Prüfung der Vorgänge im Kultusministerium oder in den nachgelagerten Bereichen der Schulverwaltung eine verbindliche Auskunft zu geben, ob und, wenn ja, welche Vorgänge es im Sinne mei ner Mündlichen Anfrage gegeben hat und wie sie gegebenen falls mit rechtswidrigen Zusagen umzugehen gedenkt?
Den Bericht erstatte ich Ihnen gern, Herr Abgeordneter. Sie beziehen sich jetzt auf Salem und Meersburg?
Auf diese konkreten Fälle. Wenn es sonst noch Fälle geben sollte – nach entsprechender Prü fung –, würden wir auch dazu gern etwas hören.
Ich stehe hier nicht unvorbereitet. Ich habe die Aussage aus dem Haus, dass es keine Zusagen gegeben habe. Wenn Sie jetzt zwei Fälle nen nen, muss ich dem nachgehen. Wir werden darüber gern Be richt erstatten. Von der Struktur des Hauses her dürfen eigent lich keine Zusagen gemacht werden.
Das Kultusministerium hat gewisse Formen, sich zu äußern. Wenn es Zusagen gegeben haben sollte, so müsste man dem nachgehen, keine Frage.