die weder durch Aspekte des Bürokratieabbaus zu rechtferti gen wären noch in der Sache notwendig sind.
Denn das Tagegeld soll nicht die tatsächlichen Verpflegungs kosten abdecken. Vielmehr geht es allein darum, den durch die Dienstreise entstehenden Mehraufwand für Verpflegung auszugleichen. Hier haben sich in der Vergangenheit große Veränderungen ergeben. Heutzutage kommt niemand bzw. kommen nur noch sehr wenige mit einem zu Hause gekoch ten Mittagessen zur Arbeit; das war vielleicht früher eher der Fall. Heute sind das Essen in der Kantine, beim Metzger, in der Bäckerei in der Umgebung bzw. das Tagesessen im Res taurant der Standard. Das bedeutet, dass auch bei einem Ar beitstag ohne Dienstreise Kosten bzw. Aufwendungen für die Verpflegung entstehen.
Dem gegenüber steht die Notwendigkeit, erhebliche Mehr ausgaben für das Land und die Kommunen – sie gehören in diesem Fall auch dazu – zu vermeiden. Konkret geht es allein beim Land um jährliche Mehrausgaben von etwa 3 Millio nen €. Die Belastungen für die Kommunen können wir mo mentan noch nicht beziffern; sie sind in diesem Betrag nicht mit eingerechnet.
Meine Damen und Herren, ich habe natürlich dennoch großes Verständnis für die Kritik von Gewerkschaften und Verbän den im Anhörungsprozess. Doch angesichts der genannten Ar gumente, vor allem der erheblichen Mehrkosten für das Land und die Kommunen sowie der veränderten Gewohnheiten der Beschäftigten, spricht alles dafür, die bisherigen Verweise auf die steuerrechtlich maßgebenden Sätze aufzugeben. Es ent steht auch kein signifikanter Mehraufwand bei den Finanzäm tern. Die Beschäftigten dürfen ohnehin regelmäßig eine Steu ererklärung abgeben. Es wird dann lediglich eine zusätzliche Position bei den Werbungskosten geben, deren Bearbeitung rechtlich auch unproblematisch ist.
Meine Damen und Herren, auch der Städtetag, der Landkreis tag sowie der Sparkassenverband haben gegen diesen Gesetz entwurf keine Einwände erhoben. Er lässt uns jährliche Mehr ausgaben vermeiden, die sachlich nicht zwingend notwendig sind.
Deshalb bitte ich Sie herzlich, den Gesetzentwurf der Landes regierung zu unterstützen und ihm auch zuzustimmen, wenn dann die weiteren Beratungen im Finanz- und Wirtschaftsaus schuss erfolgt sind.
Das Präsidium hat für die Aussprache über den Gesetzentwurf eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich den Gesetzentwurf gelesen habe, habe ich gedacht: Was soll das Ganze? Glauben Sie wirklich, dass mit 2,5 oder 3 Millionen € der Haushalt zu sanieren ist? Oder glauben Sie, dass man mit einer Einspa rung von 0,1 Promille – oder besser gesagt 0,075 Promille – etwas für die Einhaltung der Schuldenbremse tun kann?
Worum geht es eigentlich? Das hat der Staatssekretär im We sentlichen eigentlich schon dargelegt; darauf brauche ich nicht einzugehen. Es geht darum, dass sich das Land im Reisekos tenrecht vom Verweis auf das Steuerrecht verabschiedet. Ih rer Begründung, dass der Aspekt des Bürokratieabbaus die Sa che nicht rechtfertigen würde, muss widersprochen werden. Denn die anderen Länder übernehmen die Regelung bzw. be halten diesen Verweis auf das Steuerrecht weiterhin im Rei sekostenrecht. Hier geht es nicht um Wohltaten, sondern um Ersatz für Mehraufwendungen.
Der Beamtenbund hat erstens sehr deutlich gesagt: Das Tage geld ist schon seit Jahrzehnten nicht erhöht worden, obwohl die Verpflegungskosten gestiegen sind. Zweitens sagen der Beamtenbund, der DGB und die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalratsvorsitzenden: Dieser Gesetzentwurf lässt die Wertschätzung für die Mitarbeiter vermissen.
Das zeigt sich deutlich an dem, was der Staatssekretär gesagt hat. Es zeigt sich auch deutlich daran, dass der Sprecher des Finanzministeriums bei der Begründung dieses Gesetzent wurfs gesagt hat, die Mehrausgaben zu ersetzen sei sachlich nicht notwendig. Aber die meisten anderen Bundesländer – ich habe es schon gesagt – bleiben bei dieser Regelung oder haben Sonderregelungen mit höheren Sätzen.
Die Änderung trifft vor allem die Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Denn auch sie müssen sich, wenn sie über acht Stun den außer Haus sind, verpflegen und haben daher Mehraus gaben, die nicht komplett ausgeglichen werden. Wir halten dies für sozial ungerecht.
Der Verweis auf die steuerliche Absetzbarkeit der Mehraus gaben greift nicht. Denn wenn Steuerpflichtige der unteren Einkommensgruppen dies nach dem Steuerrecht geltend ma chen würden, ginge die Steuererstattung gegen null.
Zusammenfassend lässt sich Folgendes sagen: Die Wertschät zung der grün-roten Regierung gegenüber den Mitarbeiterin nen und Mitarbeitern ist weiter gesunken. Sie verspielen wei ter Vertrauen. Sie vergeuden an den falschen Stellen Kraft und Energie. Der Haushalt kann mit diesen Maßnahmen nicht kon solidiert werden. Gehen Sie lieber an die richtigen Stellen he ran. Machen Sie eine konkrete und sachlich richtige Schul entwicklungsplanung; da können Sie Millionen sparen.
Ich wiederhole das, was ich in diesem Haus schon öfter ge sagt habe: Es gibt zwei Stellschrauben, um den Personalhaus halt zu sanieren: erstens die Menge und zweitens den Preis. Aber Sie konzentrieren sich nur auf den Preis, auf das, was an Personalausgaben anfällt. Es gibt drei Möglichkeiten, um den Haushalt zu sanieren; die Stichworte sind Aufgabenkritik, Per sonalsteuerung, Lebensarbeitszeitkonten.
Nur wer imstande ist, Wesentliches vom Unwesentlichen zu unterscheiden, vermag etwas Wesentliches zu leisten.
Ich empfehle Ihnen in diesem Zusammenhang die betriebs wirtschaftliche ABC-Analyse, die besagt: Schwerpunkte set zen, unwirtschaftliche Anstrengungen vermeiden, Wirtschaft lichkeit steigern.
Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen! Wir haben heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Landesreisekostengesetzes vorliegen. Der Gesetzentwurf ist in unseren Augen unspektakulär. Denn wenn man genau hinschaut, wird durch ihn keine inhaltliche Ände rung herbeigeführt. Vielmehr wird der derzeitige Rechtszu stand im Landesrecht beibehalten.
Es geht im Kern um die Höhe des Tagegelds bei Dienstreisen. Wir müssen uns noch einmal anschauen, wofür das Tagegeld vorgesehen ist. Das Tagegeld ist eben nicht vorgesehen, um die tatsächlichen Verpflegungskosten bei Dienstreisen zu de cken, sondern nur für die Deckung des Mehraufwands. Herr Staatssekretär, Sie haben es dargestellt: Es ist heute nicht mehr üblich, dass die Beschäftigten nach Hause fahren, um dort ihr Mittagessen zuzubereiten und einzunehmen. Vielmehr ist es üblich, dass sie ihr Mittagessen in Kantinen, Bäckereien und Metzgereien zu sich nehmen. Wir reden also beim Tagegeld über den Mehraufwand.
Derzeit werden bei Dienstreisen mit einer Dauer von über acht Stunden 6 € gewährt, bei Dienstreisen mit einer Dauer von über 14 Stunden 12 € und bei Dienstreisen, die einen vollen Tag umfassen, 24 €. Diese Sätze bleiben durch die Änderung des Landesreisekostengesetzes erhalten. Es findet also keine Änderung statt. Es besteht kein Grund zur Aufregung. Wir können den Gesetzentwurf getrost zur weiteren Beratung an den Ausschuss überweisen. Dort können wir noch Fragen dis kutieren. All das ist nicht spektakulär.
Wir haben uns das Landesreisekostengesetz noch einmal an geschaut. Vielleicht kann man einmal überlegen: Wo gibt es weitere Baustellen? Wir nehmen wahr: Es gibt immer mehr Beschäftigte in der Landesverwaltung, die für Dienstreisen z. B. auf Carsharing – auf stadtmobil, auf „Car2go“ – zurück greifen. Man muss oft eine Grundgebühr entrichten, um Car sharing zu nutzen. Vielleicht wäre es gut, darüber nachzuden ken, wie man weitere Mobilitätsmittel im Reisekostenrecht abbilden kann. Das kann man sich gern einmal vornehmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, mei ne Damen und Herren! Das Reisekostenrecht ist durch eine Verweisung an das Steuerrecht gebunden. Jetzt ändert sich et was in Bezug auf das Steuerrecht: Ein Tatbestand wird aufge hoben. Dadurch würden sich theoretisch die Reisekostener stattung und die Tagegelder erhöhen. Wenn man nichts unter nimmt, verdoppelt sich der Tagegeldsatz von 6 auf 12 € bei einer Abwesenheit von acht bis 14 Stunden. Das Land hätte dann Folgekosten von etwa 2,5 bis 3 Millionen € zu tragen. Auch die Kommunen hätten Folgekosten zu tragen.
Ich halte es im Gegensatz zum Vorredner der CDU für sinn voll, die beiden Rechtsbereiche zu entkoppeln. Denn wenn man das Reisekostengesetz ändert bzw. entsprechende Über legungen anstellt, sollte man das gesamte Gesetz ins Auge fas sen. Herr Schwarz hat schon interessante Aspekte aufgezeigt. Es ist nicht sachgerecht, den Satz bei einer einzigen Stufe – die einer Abwesenheit von acht bis 14 Stunden – zu verdop peln und alles andere gleich zu lassen. Wer mehr als 24 Stun den unterwegs ist, erhält nach wie vor 24 €. Er müsste theo retisch 48 € bekommen, wenn man wie der Beamtenbund ar gumentiert: Alles ist teurer geworden. Eine Entkopplung ist also sachgerecht, um eine Schieflage im Gesetz zu verhindern.
Zum Zweiten würde eine Beibehaltung unsere Konsolidie rungsbemühungen konterkarieren. Wir haben eine Reihe ein schneidender Einsparungen beschlossen. In einem einzigen winzigen Punkt Großzügigkeit zu zeigen, ist damit nicht zu vereinbaren. Herr Hollenbach, Kleinvieh macht auch Mist.
Nichts zu unternehmen, wäre auch ein Geschäft zulasten Drit ter. Städte, Gemeinden und Landkreise tragen ebenfalls Rei sekosten. Der Anhörung haben wir entnommen: Sie sind nicht damit einverstanden, belastet zu werden.
Also: Wenn man das Reisekostengesetz ändern will, muss man das ganze Gesetz anschauen. Wenn man das tut – das zur Wertschätzung, die vom Beamtenbund eingefordert wurde –, muss man sagen: 35 Cent pro Kilometer für Hin- und Rück fahrt sind bei Dienstreisen ein relativ guter Satz, mit dem sich Baden-Württemberg im Ländervergleich sehen lassen kann. Auch das bringt Wertschätzung zum Ausdruck.
Es wäre im Übrigen schwierig, die Wertschätzung an einer Reisekostenstufe festzumachen. Ich blicke auf die Debatte zu rück, in der der Kultusminister heute Nachmittag gesagt hat: Eine Wertschätzung, festgemacht an der Altersentlastung, wä re eine komische Wertschätzung. Also: Es wäre weit herge holt, die Wertschätzung an einer Reisekostenstufe festzuma chen.
Die SPD hält es für sachgerecht, die Rechtsbereiche zu ent koppeln und damit die Reisekostenerstattung unverändert zu lassen.
Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen! Es geht, wie bereits angespro chen und vom Kollegen Schwarz zu Recht angemerkt, um et was Unspektakuläres: eine Novellierung des Landesreisekos tengesetzes, die aufgrund von Änderungen des Einkommen steuergesetzes, die zum 1. Januar 2014 in Kraft treten, not wendig geworden ist. Es wird auf die seitherigen Regelungen in § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 5 des Einkommensteuergeset zes verwiesen.
Die aus unserer Sicht naheliegende Lösung wäre eine offene re Neufassung des Verweises, so, wie sie im künftig gelten den Reisekostenrecht des Bundes enthalten ist. Ich zitiere:
Die Höhe des Tagegeldes bemisst sich nach der Verpfle gungspauschale zur Abgeltung tatsächlich entstandener, beruflich veranlasster Mehraufwendungen im Inland nach dem Einkommensteuergesetz.
Damit kämen die – eher geringfügigen – Verbesserungen, die mit der Novellierung des Einkommensteuergesetzes für die Beschäftigten geschaffen worden sind, auch den Angehörigen des öffentlichen Dienstes zugute.