Protokoll der Sitzung vom 06.11.2013

(Abg. Thaddäus Kunzmann CDU: Ist das bei Ihnen im Haus bekannt? – Abg. Volker Schebesta CDU: Schreiben Sie eine Rundmail im Haus!)

Die Landesregierung hat in der Stellungnahme zum Antrag der Abg. Razavi eigentlich alles gesagt, was es dazu zu sagen gibt. Zitat:

Die Landesregierung akzeptiert das Ergebnis der Volks abstimmung vom 27. November 2011 und wird aus dem Bahnprojekt Stuttgart 21 nicht aussteigen.

(Abg. Thaddäus Kunzmann CDU: Weiß Herr Bäu mer das auch?)

Das wissen wir alle in diesem Ministerium; das kann ich Ih nen versichern.

Der Finanzrahmen wurde um 2 Milliarden € erhöht. Die Lan desregierung geht davon aus, dass die Gesamtfinanzierung durch die DB und den Bund als Eigentümer sichergestellt wird. Die Landesregierung führt keine Ausstiegsdebatte.

(Abg. Thaddäus Kunzmann CDU: Und die Mitarbei ter?)

Wir arbeiten professionell und mit der vorhin eingeforderten Gelassenheit an diesem Projekt.

Zweitens: Kostensteigerung und Akzeptanz der Volksabstim mung. Dass die Landesregierung das Ergebnis der Volksab stimmung akzeptiert, daran hat sich nichts geändert, auch nicht durch zu erwartende Kostensteigerungen. Die Grünen hatten ja schon im Vorfeld der Abstimmung auf das Risiko hingewiesen. Insoweit bestätigt die zwischenzeitliche Ent wicklung unsere Argumentation und führt nicht zu einer an deren Bewertung der Volksabstimmung. Klar ist aber durch Kabinettsbeschluss auch, dass sich das Land nicht an den Mehrkosten beteiligt.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Das wissen wir!)

Drittens, zu Äußerungen von Minister Hermann zur Kombi lösung: Die Landesregierung strebt keine Kombilösung an. Es ist klar, dass die Landesregierung ihre vertraglichen Ver pflichtungen zum Bahnprojekt Stuttgart–Ulm erfüllen wird und erfüllt. Minister Hermann hat ausdrücklich nicht von ei ner Kombilösung im Sinne des Schlichters Heiner Geißler ge sprochen, sondern von Zukunftsoptionen auf der Basis der Umsetzung des kompletten S-21-Projekts. Auf die Frage „Die Kombilösung durch die Hintertür?“ hat er geantwortet: „Nein, allenfalls eine Option, die man offenhalten sollte.“

(Heiterkeit bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Nicole Razavi CDU: Das geht aber doch gar nicht!)

Doch. Ich erkläre es Ihnen. Die Verträge sehen u. a. vor, dass die Zugzahlen nach dem Betriebsszenario von Stuttgart 21 er heblich erhöht werden. Weiter sehen die Verträge vor, dass ei ne leistungsfähige Infrastruktur geschaffen wird und ein zu verlässiger und pünktlicher Betriebsablauf gewährleistet wird.

Es gibt Menschen, die befürchten, dass die Infrastruktur von Stuttgart 21 diese vertraglichen Anforderungen nicht wird er füllen können. Bis zur Inbetriebnahme ist es noch lange hin. Vor der Inbetriebnahme ist ein zwölfmonatiger Probebetrieb auf der neuen Infrastruktur vorgesehen.

Herr Kollege Schmiedel hat uns vorhin einen Ausblick in die Zukunft gegeben.

(Glocke des Präsidenten)

Frau Staatssekretärin, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Razavi?

Bitte am Ende.

(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Dann ist es aber eine Nachfrage!)

Wir haben vorhin von Herrn Abg. Schmiedel einen eindrucks vollen Ausblick auf die Zukunft erhalten. Aber so ganz genau weiß man nicht, wie es dann aussieht und wer dann jeweils welches Amt innehat. Klar ist, dass noch einiges passieren kann, bis dieses Bauprojekt fertig ist. Herr Minister Hermann hat in dem Interview auf die Tatsache hingewiesen, im Falle von Kapazitätsproblemen bestehe die Option, dass Gleise des bestehenden Bahnhofs teilweise weiterbetrieben werden könn ten.

(Abg. Nicole Razavi CDU: Das geht doch gar nicht!)

Minister Hermann hat gesagt, man sollte diese Option offen halten, aber in städtischen Gremien seien entsprechende Mehrheiten erforderlich, um diese Option gegebenenfalls zu nutzen. Beides lässt sich bei nüchterner und vernünftiger Be trachtung eigentlich nicht bestreiten.

(Abg. Peter Hauk CDU: Was? – Abg. Nicole Razavi CDU: Das ist ja außerirdisch!)

Viertens, zum Vorwurf des „behördlichen Schwergangs“: In der Vergangenheit hat die Bahn immer wieder behördlichen Schwergang aufseiten der Landesbehörden und bei den Äm tern der Stadt Stuttgart bemängelt. Das weisen wir in aller Ent schiedenheit zurück.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Glocke des Präsidenten)

Frau Staatssekretärin, gilt es gene rell, dass Zwischenfragen erst als Nachfragen zu behandeln sind?

Ja. Danke. – Das MVI hat den Vorwurf zusammen mit den anderen Ressorts geprüft, und wir haben festgestellt, dass durch Landesbehörden keine Verzögerungen verursacht wurden. Entsprechendes gilt für die Ämter der Stadt Stuttgart. Die Bahn hat im Ministerium, in der Stadtverwaltung zentrale Ansprechpartnerinnen und An sprechpartner, an die sie sich bei behördlichen Problemen wenden kann.

Gegenüber der Bahn haben wir außerdem klargestellt, dass Behörden ihre Aufgaben nach Recht und Gesetz wahrnehmen müssen. Deshalb sind negative Stellungnahmen und Entschei dungen keine Frage des behördlichen Schwergangs.

Inzwischen erhebt die Bahn den Vorwurf des behördlichen Schwergangs ausdrücklich nicht mehr. Vielmehr bestätigt die Bahn den Behörden eine zügige und konstruktive Arbeit. Es gibt deshalb keinerlei Zweifel, dass wir der Projektförderungs pflicht nachkommen.

Die Landesregierung hat für die Verfahren zu Stuttgart 21 und der Neubaustrecke nach Ulm zusätzliches Personal bereitge stellt. Für die anstehenden Planfeststellungsverfahren und für die fortschreitende Planungs- und Bautätigkeit steigen die An forderungen in Bezug auf den Personalbedarf nochmals an.

Wir werden uns dafür einsetzen, auch dafür eine ausreichen de personelle Ausstattung der betroffenen Behörden sicherzu stellen. Die Landesregierung ist in hohem Maß daran interes siert, dass alle Verfahren so gründlich wie nötig, aber auch so zügig wie möglich durchgeführt werden.

Jetzt komme ich zu dem Punkt, der nicht Gegenstand des vor liegenden Antrags war, aber in der Debatte hier eine Rolle ge spielt hat.

(Zuruf des Abg. Volker Schebesta CDU)

Es ging um die Veranstaltung am 16. September im Haus der Wirtschaft.

(Abg. Winfried Mack CDU: Wahlkampfveranstal tung! – Gegenruf der Abg. Andrea Lindlohr GRÜNE: Das bezog sich auf den Antrag!)

Die vorhin getroffene Aussage zum Thema Wahlkampf be zog sich explizit auf den Antrag. Immer, wenn man Aussagen aus dem Kontext zieht, wird es etwas schwierig.

Bei den Aussagen in der Veranstaltung im September

(Abg. Volker Schebesta CDU: Stimmt der Kontext nicht!)

handelte es sich – wenn Sie das im Kontext lesen, wird es klar – um eine persönliche Meinung

(Abg. Volker Schebesta CDU: Bitte?)

von Herrn Bäumer zu dem Bahnprojekt S 21.

(Zurufe von der CDU, u. a. Abg. Peter Hauk: Wir kennen es ja von Frau Öney, wie das läuft!)

Hinzu kommt, dass die Frage der Moderatorin bereits expli zit auf die persönliche Meinung des Amtschefs abzielte.

(Zuruf der Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU)

Im Gesamtkontext kommt sehr deutlich zum Ausdruck, dass es sich bei den getroffenen Aussagen um eine persönliche Meinung handelt,

(Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Das geht ja gar nicht!)

dass diese Meinung sein Handeln als Amtschef in der Sache aber nicht in der Weise beeinflusst, dass sich die Landesregie rung dadurch von ihrer Projektförderungspflicht entfernen würde oder zu entfernen gedenke.

(Abg. Volker Schebesta CDU: Deshalb hat Herr Schmiedel zur Zurückhaltung gemahnt: weil es sei ne Privatmeinung war!)

Vielleicht schauen Sie sich dazu noch einmal die Aufzeich nung beim Stand von einer Minute und 27 Sekunden an.

(Abg. Volker Schebesta CDU: Herr Schmiedel hat es auch anders verstanden! – Zuruf von der CDU: Das tue ich mir nicht an! – Gegenruf des Abg. Karl-Wil helm Röhm CDU: Aber Herr Schmiedel hat es ja ge macht!)

Ich komme zum Schluss – Sie wollen es sich ja ohnehin nicht mehr antun –: Ich meine, es ist nicht mehr die Zeit, vergange ne Schlachten immer wieder neu zu schlagen. Wir sollten ge meinsam nach vorn schauen. Es ist auch nicht die Zeit, sich an Aussagen aus einzelnen Veranstaltungen abzuarbeiten, was Sie aber offensichtlich immer noch gern machen. Die zentra le Frage ist: Wie geht es mit der Finanzierung des Schienen ausbaus in Baden-Württemberg auch über S 21 hinaus voran?