Zusammenfassend – so viel kann ich an dieser Stelle sagen – konstatiert der Bericht des KDA, dass die Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg bereits jetzt als Erfolgsmodell bezeich net werden können. Denn sie bieten ein umfassendes Leis tungsangebot und sind gut in die baden-württembergische Ver sorgungslandschaft eingebaut.
Pflegestützpunkte bieten vor allem für Menschen, die bei be stehendem Pflegebedarf oder zu Fragen der Prävention von Pflegebedürftigkeit einen Beratungsbedarf haben, ein gutes und auch weitreichendes Angebot.
In allen Pflegestützpunkten in unserem Land können bei Be darf entsprechende Termine auch außerhalb der Öffnungszei ten vereinbart werden. Alle Pflegestützpunkte bieten zugehen de Beratung an. Die Breite der Themen, die angesprochen wurden, verdeutlicht, welche fachübergreifende Beratungs leistung die Pflegestützpunkte insgesamt erbringen.
Mittlerweile kann man, denke ich, sagen, dass die Pflegestütz punkte eine zentrale Stelle für alle relevanten Informationen aus dem erweiterten Themenkreis Pflege bilden.
Ich bin froh darüber, dass wir mittlerweile in fast allen Land kreisen – bis auf zwei – Pflegestützpunkte etablieren konnten. Wenn diese zwei Landkreise – ich glaube, ich muss sie nicht extra nennen; Sie wissen, welche gemeint sind – sich auch noch durchringen könnten, hätten wir, glaube ich, einen ers ten und wichtigen Schritt getan, um den Menschen im Land im Bereich der Pflege, aber auch im Umfeld von Pflege- und Hilfsbedürftigkeit entsprechende Beratungsleistungen zugu tekommen zu lassen.
Frau Ministerin, wir haben das Thema bereits im Jahr 2012 im Sozialausschuss behandelt. Wenn die Antwort im Jahr 2014 kommt, dann hat man zwei Jahre gebraucht, um diesen sehr umfangreichen Themenkom plex zu beantworten.
Ich frage Sie: Teilt die Landesregierung die Auffassung des Vorsitzenden des Landesseniorenrats, Roland Sing, dass wir mindestens 200 Pflegestützpunkte benötigen und dass deren Angebote auch auf medizinische Fragen erweitert werden sol len?
Sehr geehrter Herr Abg. Raab, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir fällt es schwer, eine konkrete Zahl zu nennen. Denn wie Sie wissen, obliegt das weitere Vorgehen der LAG Pflegestützpunkte, die von den Pflegekassen, aber auch von den Kommunen getra gen wird.
Eines ist sicher: Wir haben ein gutes Angebot. Dass wir noch besser werden können und noch Luft nach oben haben, ist wohl auch klar. Darüber, ob es 200 oder 195 Stützpunkte sind, will ich mich nicht streiten. Aber es geht darum, dass wir es hinbekommen, ein flächendeckendes Angebot für all diejeni gen zu schaffen, die im Vorfeld und im Umfeld von Pflege und Pflegebedürftigkeit Beratung brauchen.
Herzlichen Dank, Frau Ministerin. – Damit ist die Behandlung der Mündlichen An frage unter Ziffer 4 beendet.
Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Mi nisteriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft – Erweiterung der Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betäti gung von kommunalen Unternehmen in den Bereichen der Strom-, Gas- und Wärmeversorgung – Drucksache 15/3255 (geänderte Fassung)
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Rede zeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion, wobei gestaffelte Re dezeiten gelten.
Frau Präsidentin, mei ne Damen und Herren! Der vorliegende Antrag ist für uns sehr wichtig, und zwar aus folgendem Grund: Wenn man weiß, dass die Energiewirtschaft bis in die Neunzigerjahre zentrali siert aufgestellt war und wir jetzt sozusagen in einer neuen Welt angekommen sind, nämlich in der Welt der Dezentrali sierung, dann muss sich dies natürlich auch in den gesetzli chen Rahmenbedingungen niederschlagen.
Eines ist nach unserer Meinung besonders wichtig, nämlich dass wir bei der Dezentralisierung, was die Energiewirtschaft, die Gas-, Strom- und auch die Wärmebereitstellung betrifft, erreichen, dass die Energieversorger und auch die Stadtwer ke die Möglichkeit haben, die Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu begleiten und ihnen, aber auch den Verwaltungen Hil festellung zu bieten. Dabei haben wir bei den Stadtwerken bzw. bei den kommunalen Unternehmen große Verbündete.
Ich bin glücklich und froh, dass dieser Sachverhalt auch im Antrag bzw. in der Stellungnahme des Ministeriums gesehen wird und der Aspekt der Nähe zu den Bürgerinnen und Bür gern deutlich herausgearbeitet worden ist.
Eines müssen wir natürlich auch sehen – deswegen sind wir Grünen in der Sache natürlich sehr aufgeschlossen –: Wettbe werb muss sein. Im Bereich von Gas und Strom erfolgt gera de eine Liberalisierung. Es ist natürlich wichtig, dass durch diese Liberalisierung auch Wettbewerber da sind. Die Kom munen und die Stadtwerke bieten eine wichtige Voraussetzung dafür, dass diese Kommunalisierung, diese Regionalisierung stattfinden kann.
Danke schön. – Wir Grünen sind sehr kommunalfreundlich. Das muss man sagen. Diese Kommunalfreundlichkeit zeigt sich auch in diesem Antrag. Deswegen danke ich für den Ap plaus. Ich denke, es ist auch ganz wichtig, dass die Kommu nen in diesen Bereich stärker mit eingebunden werden.
Weiter muss man bedenken, dass gerade heute im Zuge von Planungen, wenn es darum geht, wie Baugebiete auszuwei sen sind, welche neuen Technologien eingesetzt werden kön nen, die örtlichen Gegebenheiten besonders wichtig sind.
Wenn Sie sehen, dass sich die großen Energieversorger jetzt schon regionalisiert aufstellen, dann erkennen Sie, wie wich tig es ist, dass wir die rechtlichen Möglichkeiten bieten, dies umzusetzen.
Für uns ist wichtig – das wurde, denke ich, in diesem Antrag auch noch einmal deutlich herausgearbeitet –, dass die Ge meindeordnung dabei eine bedeutende Rolle spielt. Gerade § 102 der Gemeindeordnung – diesen Paragrafen kennen vie le, die Mitglied in kommunalen Aufsichtsräten sind – stellt ei ne Einschränkung dar. § 102 muss erweitert werden. Natür lich gibt es auch heute schon entsprechende Möglichkeiten. § 102 muss aber nach unserer Meinung und auch nach Mei nung vieler aus den Kommunen und Verbänden dahin gehend geändert werden, dass wir eine Öffnung bzw. eine Erweite rung bieten und andere Rechtsformen möglich machen.
Das Ministerium sieht Gott sei Dank – das wurde in der Stel lungnahme deutlich herausgearbeitet – Möglichkeiten, dies umzusetzen. Es führt eine Verbändeanhörung durch und be findet sich in der Diskussion mit dem Städtetag und auch mit dem Verband kommunaler Unternehmen. Es besteht eine wichtige Voraussetzung, um tatsächlich Möglichkeiten zu schaffen, wie man mit einem Gesetz die Gemeindeordnung diesbezüglich ändern kann.
Die Grünen drängen darauf, dass die Gemeindeordnung in dieser Form geändert wird, weil wir damit den Wettbewerb – ich will es noch einmal wiederholen – und auch die Vielfalt der Möglichkeiten für die Energiewende vor Ort deutlicher abbilden können und sich die Großkonzerne von der Zentra lisierung hin zu einer Dezentralisierung bewegen können. Die se Dezentralisierung ist eine ganz wichtige Voraussetzung für die Energiewende. Die Bürgerinnen und Bürger in den Kom munen machen dies mit und sind engagiert. Deswegen müs sen wir als Politiker dafür sorgen, dass dieses Engagement – sei es das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern in Bür gergenossenschaften, sei es aber auch von den Kommunen, sei es von den kommunalen Unternehmen – auf fruchtbaren Boden fällt.
Deswegen ist es für uns wichtig, auch noch einmal ganz deut lich zu sagen: Wir müssen diesen Weg weitergehen. Heute ist dies der erste Aufschlag. Die Energiewende wird Schritt für Schritt umgesetzt. Sie sehen: Es klappt. Sie wird auch in der Kommunalverfassung ihren Niederschlag finden. Die Kom munen werden uns dafür dankbar sein. Ich hoffe, dass wir von Ihrer Seite eine breite Unterstützung bekommen. Deswegen: Vielen Dank. Glück auf, dass die Energiewende möglichst schnell auch in den Kommunen richtig umgesetzt wird.
(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: „Glück auf“, darüber reden wir noch einmal!)
Werte Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Mit einer Erweiterung der Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung von kommunalen Unterneh men beschäftigte sich der Landtag – dies geht aus Drucksa chen, die mir vorliegen, hervor – auch schon in der 12., 13. und 14. Legislaturperiode. Schon damals hat die CDU-geführ te Landesregierung sehr kluge und sehr qualifizierte Antwor ten darauf gegeben.
Stets waren, meine sehr geehrten Damen und Herren, Neue rungen, insbesondere im gesetzlichen Bereich, Grundlage da für, solche Anträge zu stellen. Nunmehr sind Grundlagen für den Antrag der Grünen das Erneuerbare-Energien-Gesetz und die daraus erwachsende vermehrt dezentrale Energieerzeu gung und -versorgung, wie sie Herr Raufelder beschrieben hat.
einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, um Kommunen neue For men der Zusammenarbeit zu ermöglichen. Aufgrund abwei chender Vorstellungen unseres damaligen Koalitionspartners wurde dieser Gesetzentwurf nicht weiterverfolgt.
Die CDU-Landtagsfraktion ist grundsätzlich bereit, bestehen de Regelungen in der Gemeindeordnung und in dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit an geänderte Aufgabenstel lungen, insbesondere in der öffentlichen Daseinsvorsorge, an zupassen –
allerdings nur innerhalb des Rahmens der gesetzlichen Auf gabenzuweisung an die Kommunen nach dem Grundgesetz, auf der Grundlage des bewährten Örtlichkeitsprinzips und auf der Grundlage, dass der Aufgabe und dem kommunalen Un ternehmen ein öffentlicher Zweck zugrunde liegen muss.
Am Ende meiner Rede gestatte ich sie. – Wir wollen nicht, dass den Kommunen bzw. den kom munalen Unternehmen die Befugnis zur beliebigen Wirt schaftsführung zukommt, und wir wollen auch nicht, dass öf fentliche bzw. kommunale Unternehmen die Marktwirtschaft, den Wettbewerb untergraben oder aushöhlen.
Zur Ehrlichkeit gehört in diesem Zusammenhang auch, dass kommunale Unternehmer nicht generell die besseren Unter nehmer sind, was viele Beispiele aus der Praxis beweisen.
Es fällt auf, dass zum vorliegenden Antrag ausschließlich das Umweltministerium und nicht das für kommunale Belange zuständige Innenministerium Stellung bezogen hat.