(Beifall bei den Grünen und der SPD – Abg. Thomas Blenke CDU: Sagen Sie doch mal was zum Antrag Drucksache 15/4385-4! Was ist mit der Unterrichts versorgung?)
(Abg. Thomas Blenke CDU zu Minister Reinhold Gall: Zum Antrag Drucksache 15/4385-4 haben Sie gar nichts gesagt!)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin nicht Schlecker, und die CDU-Fraktion ist auch nicht Schlecker.
Denn wir stehen für die Personalvertretung. Kollege Blenke und Professor Dr. Goll haben deutlich gemacht, welche Wert schätzung auch durch uns die Personalvertretungen in den öf fentlichen Bereichen immer genossen haben und weiterhin genießen.
Ich unterstreiche durchaus den Satz des Kollegen Maier – ich habe ein paar Jahre länger als er als Verantwortlicher einer Körperschaft Dienst getan –, dass der Betriebsfrieden nicht kostenmäßig, in Euro, beziffert werden kann. Aber wir stel len doch den jetzigen und den seitherigen Personalräten ein schlechtes Zeugnis aus, wenn wir glauben, nur eine Verdopp lung der Personalratsstellen werde den Frieden sichern. Das haben die bisherigen Personalräte schon sehr gut gemacht.
Wenn nun wiederholt geäußert wird – und dies mit einigen Berechnungsbeispielen unterlegt werden soll –, dass die Ver dopplung der Personalratszahlen Einsparungen in den Be triebsabläufen nach sich ziehe, dann stelle ich dies wirklich infrage. Denn schon bisher wurde gute Arbeit geleistet, und dieses Gesetz wird eine Verdopplung der Personalratsstellen nach sich ziehen.
Herr Minister Gall, Sie haben wiederholt erwähnt, das Gesetz enthalte Aussagen zu den Kosten. Dem muss ich deutlich wi dersprechen. Es stehen eben keine Zahlen hierzu drin; dies wird sehr stark vernebelt. Obwohl unsere Landesregierung ständig vom Sparen spricht und immer wieder fordert, es müs se gespart werden, wird hier nun gerade nicht gespart.
Im Vorblatt zum geplanten Gesetz wird dies tatsächlich in ver nebelnder Weise dargestellt, wenn es heißt:
... die Anpassung des Beschäftigtenbegriffs kann zu einem nicht näher bezifferbaren Verwaltungsaufwand führen.
Finanzielle Auswirkungen können auch mit der angemes senen Erhöhung der Personalratsgrößen... einhergehen.
Meine Damen und Herren, es ist davon auszugehen, dass sich die Zahl der Personalräte verdoppeln wird. Genau das steht nämlich auch in den Unterlagen des Innenministeriums vom November 2012, also von vor genau einem Jahr, geschrieben. Beispielsweise heißt es dort zu den Eckpunkten unter Ziffer 9:
Mehr Freistellungen sind in Bezug auf die Stärkung der Mitbestimmung eine Kernforderung. Sie steht freilich in krassem Widerspruch zu Haushaltskonsolidierung und Stellenabbau.
Ausgehend von derzeit schätzungsweise 400 bis 500 Frei stellungen in der Landesverwaltung (Statistiken mit ge nauen Zahlen bestehen nicht) und einer annähernden Ver doppelung dieser Freistellungen bei Ausschöpfung der gesetzlich neu gegebenen Möglichkeiten, hätte dies einen Stellenneubedarf in entsprechender Anzahl zur Folge.
Das tut man nicht nur in Bezug auf die Landesverwaltung, sondern auch in Bezug auf diejenigen, für die das geplante Gesetz genauso Gültigkeit hat, nämlich die Kommunen, die Sparkassen, Theater, Universitäten und viele andere öffentli che Bereiche.
Was hier gerade von Ihnen heute angeführt wurde, Herr Lucha, ist geradezu skandalös. Sie haben gesagt, die Sparkassen soll ten doch zufrieden sein. Deren zusätzliche Aufwendungen ha ben eine Größenordnung von 6 bis 7 Millionen €. Es kommt noch einiges hinzu, denn es gibt ja noch so einen unseligen Ausschuss, der sich Wirtschaftsausschuss nennt und der bei diesen Institutionen eingerichtet werden muss. Ihre Formulie rungen sind einfach nicht in Ordnung. Herrn Schneider haben Sie dabei namentlich genannt; Sie sagten, er habe zu den gro ßen Risiken beigetragen, und seine Entscheidungen hätten zu Wertberichtigungen geführt. Nennen Sie diese bitte! Ich ken ne solche Angaben nicht; ich halte es sogar für verleumde risch, was Sie hier gesagt haben.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Oh-Rufe von Abgeordneten der Grünen und der SPD)
Genauso wichtig erscheint es mir, zu sagen: Nicht nur beim Land werden Mehrkosten entstehen – sie belaufen sich auf 45 Millionen €; das hat der Rechnungshof bereits im Januar 2013 geschrieben –, sondern eben auch bei all den anderen Einrichtungen, die ich eben schon genannt habe, bis hin zum SWR. Ich gehe davon aus, dass Mehrkosten von insgesamt 70 bis 80 Millionen € entstehen werden, und zwar jährlich. Viel leicht wird der Betrag sogar noch höher sein. Solche Mehr kosten kann man nicht durch den Verkauf eines „Bauplätzles“ finanzieren; diese Kosten werden vielmehr jährlich anfallen.
Ich halte dieses Gesetz deshalb wirklich für ein kostenträch tiges und teures Gesetz. Es hat nichts mit den Sparbemühun gen dieser Landesregierung zu tun. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf ab.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/4224.
Zu diesem Gesetzentwurf liegen drei Änderungsanträge der Fraktion der CDU sowie ein Entschließungsantrag der Frak tion der CDU vor. Die Änderungsanträge werde ich an der be treffenden Stelle aufrufen und zur Abstimmung stellen. Den Entschließungsantrag werde ich nach der Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf zur Abstimmung stellen.
Lassen Sie uns also zunächst über den Gesetzentwurf der Landes regierung, Drucksache 15/4224, abstimmen. Abstimmungs grundlage ist die Beschlussempfehlung des Innenausschus ses, Drucksache 15/4326.
Zu Artikel 1 liegen drei Änderungsanträge der Fraktion der CDU, Drucksachen 15/4385-1, 15/4385-2 und 15/4385-3, vor, über die ich zunächst abstimmen lasse.
Der Änderungsantrag Drucksache 15/4385-1 begehrt die Streichung der Nummern 11, 45 und 46 des Gesetzentwurfs. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Än derungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt.
Der Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/4385-2, den ich als Nächstes zur Abstimmung stelle, be gehrt die Streichung der Nummer 37 Buchstabe b und der Nummer 39 des Gesetzentwurfs.
Zu dem Änderungsantrag liegt ein Antrag auf namentliche Abstimmung vor. Die hierfür nach § 99 Absatz 1 der Geschäftsordnung vorgeschriebene Unter stützung ist gegeben.
Meine Damen und Herren, wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/4385-2, zustimmen möch te, den bitte ich, mit Ja zu antworten. Wer ihn ablehnen möch te, der möge mit Nein antworten. Wer sich der Stimme ent halten möchte, der antworte mit „Enthaltung“.
Ich bitte Herrn Schriftführer Kunzmann, den Namensaufruf vorzunehmen. Der Namensaufruf beginnt mit dem Buchsta ben L.
Ist noch jemand im Saal, der nicht abgestimmt hat? Wenn das der Fall sein sollte, bitte ich denjenigen, sich zu erheben, sich
bemerkbar zu machen. – Es meldet sich niemand. Damit ist die Abstimmung geschlossen. Ich bitte die Schriftführer, das Abstimmungsergebnis festzustellen.