Protokoll der Sitzung vom 19.12.2013

(Heiterkeit – Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Ich versuche es noch ein mal: Gibt es einen Zusammenhang zwischen längeren Sperr zeiten und Alkoholmissbrauch? Führen sie zu irgendwelchen Ereignissen, die geeignet sind, sich störend auf die Umwelt auszuwirken?

(Zuruf des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU)

Das ist grundsätzlich eine all gemeine Frage. Es gibt Zusammenhänge – allerdings mit der Verkürzung der Sperrzeit. Dadurch, dass Alkohol länger er worben und getrunken werden kann – auch auf öffentlichen Flächen im Umfeld von gastronomischen Einrichtungen –, ha ben wir dort in der Tat entsprechende Entwicklungen zu be klagen. Wir stellen deutlich fest, dass die Polizei gerade in diesen Zeiten stärker gefordert ist als in zurückliegenden Jah ren.

(Abg. Walter Heiler SPD: Dann kommt es darauf an, wie das Spiel ausgegangen ist! – Gegenruf des Abg. Thomas Blenke CDU: Können Sie das in eine Zu satzfrage kleiden, Herr Kollege Heiler? – Abg. Karl- Wilhelm Röhm CDU: Herr Kollege Heiler, Mikro fon!)

Eine weitere Zusatzfra ge, Herr Abg. Schebesta.

Herr Minister, können Sie aus schließen, dass es in einem letzten Gruppenspiel, wenn die Mannschaften bis dahin punkt- und torgleich sind, zu einer Entscheidung kommt mit Verlängerung, Elfmeterschießen, möglicherweise mit vielen Elfmetern, sodass das Elfmeter schießen vielleicht doch bis annähernd 3:00 Uhr dauert,

(Heiterkeit)

dass dasselbe in einem Achtelfinale oder einem Viertelfinale – das Halbfinale ist, glaube ich, am Wochenende; das ist wie der etwas anderes – unter der Woche vorkommen kann? Und wie wird dann die Verwaltung reagieren, wenn in einer sol chen Nacht möglicherweise eine kurzfristige Entscheidung notwendig ist, um besonderen Anliegen Rechnung tragen zu können, damit das Spiel in einem entsprechenden Umfeld ver folgt werden kann?

(Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Das ist die Rote Karte wert!)

Da ich, wie allgemein bekannt ist, denke ich, als Fußballexperte gelte

(Abg. Walter Heiler SPD: Aber von welcher Mann schaft?)

als Fan von Borussia Mönchengladbach muss man dies sein –,

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

schließe ich einfach aus, dass dieser Fall, den Sie gerade ge nannt haben, eintreten könnte. Denn eine Verlängerung dau ert bekanntlich zweimal 15 Minuten, mit der Pause gehen wir von 30 bis 45 Minuten aus. So viele Elfmeter kann ich mir gar nicht vorstellen, dass die restlichen sechs Stunden damit über brückt werden könnten.

(Abg. Volker Schebesta CDU: Können Sie das aus schließen?)

Ich bin einmal mutig und schließe das aus.

Die Frage ist beantwor tet. Es gibt keine weiteren Zusatzfragen. – Vielen Dank, Herr Minister, für die umfassende Beantwortung dieser Mündli chen Anfrage.

Mir liegen keine weiteren Anfragen vor. Damit ist Tagesord nungspunkt 3 erledigt.

Erklärung zu Protokoll

Zu Buchstabe b der Mündli chen Anfrage des Abg. Matthias Pröfrock:

Eine Verkürzung der Sperrzeit ist auch deshalb nicht ange zeigt, weil die Gemeinden nach den geltenden gesetzlichen

Regelungen bereits heute die Möglichkeit haben, die Sperr zeit zu verkürzen oder aufzuheben. Bei Vorliegen eines öf fentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnis se können sie die Sperrzeit entweder allgemein durch Rechts verordnung oder im Einzelfall durch Verwaltungsakt verkür zen oder aufheben. Die Einzelheiten sind in den §§ 11 und 12 in Verbindung mit § 1 Absatz 1, 5 und 6 der Gaststättenver ordnung geregelt. Damit kann örtlichen Bedürfnissen ausrei chend Rechnung getragen werden.

Ich rufe Tagesord nungspunkt 4 auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Neuordnung der Flüchtlingsaufnahme, über die Erstattung von Leistungen nach dem Asylbewerber leistungsgesetz und zur Änderung sonstiger Vorschriften – Drucksache 15/4352

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für In tegration – Drucksache 15/4453

Berichterstatterin: Abg. Rosa Grünstein

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

In der Allgemeinen Aussprache erteile ich Herrn Abg. Dr. La sotta für die CDU-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, werte Kol leginnen und Kollegen! Zunächst sind wir froh, dass die Frau Ministerin heute pünktlich anwesend ist. Wir waren – da noch mehrere Tagesordnungspunkte vorgezogen werden mussten – besorgt, ob das Gesetz noch rechtzeitig eingebracht werden kann.

(Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE)

Denn mit diesem Gesetz werden in der Tat Verbesserungen für Flüchtlinge vorgenommen, Verbesserungen, die durchaus in die richtige Richtung gehen.

Die Diskussion über die Flüchtlingsaufnahme in unserem Land hat uns im Parlament bereits öfter beschäftigt. Das be trifft Fragen mit Blick auf die europäischen Außengrenzen, aber auch die Frage, wie die Kommunen mit den gestiegenen Flüchtlingszahlen so umgehen können, dass die Flüchtlinge menschenwürdig untergebracht werden. Auch im Koalitions vertrag hat das Thema eine große Rolle gespielt. Es wurde nämlich definiert, dass die Verfahren wesentlich beschleunigt werden sollen und auch die Arbeitsaufnahme bereits nach drei Monaten stattfinden soll.

Diese Punkte werden uns sicherlich auch im nächsten Jahr be schäftigen. Hier müssen wir Hand in Hand mit dem Bund zu sammenarbeiten.

Der Gesetzentwurf sieht einige Verbesserungen vor, nämlich eine höhere Quadratmeterzahl bei der Unterbringung sowie Verbesserungen im Bereich der Integration, der Sprachförde rung und der dezentralen Unterbringung. Aber der Gesetzent wurf sieht auch Regelungen vor, die wir nicht mittragen kön

nen, beispielsweise die generelle Umstellung von Sach- auf Geldleistungen. Hier sieht das Bundesgesetz etwas anderes vor. Wir wollen, dass den Kommunen ihre Flexibilität erhal ten bleibt.

Die kommunalen Landesverbände haben das Gesetz nicht we gen seiner Inhalte, wegen seiner Verbesserungen kritisiert, sondern weil dezidiert dargelegt werden konnte, dass die Geldmittel, die das Land zur Verfügung stellt, nicht ausrei chen. Dies gilt insbesondere für die Verbesserung im Bereich der Unterbringung, der dezentralen Unterbringung und der Er höhung der Quadratmeterzahl. Hierzu sagen die kommunalen Landesverbände, dass ihnen bis zu 50 Millionen € fehlten. Deswegen sagen wir: Hier ist schlecht verhandelt worden.

Ein fairer Kompromiss mit den Kommunen konnte nicht er zielt werden. Damit gefährdet die Landesregierung den ge sellschaftlichen Konsens, das gemeinsame Ziel, Verbesserun gen für die Flüchtlinge zu erreichen, sie menschenwürdig un terzubringen. Denn hierbei handelt es sich um eine staatliche Aufgabe, die nicht auf dem Rücken der Kommunen finanziert werden darf.

Der Ministerpräsident hat angekündigt, dass die Pauschalen weiterhin überprüft werden. Im Gesetzentwurf steht, dies sol le erst 2016 stattfinden. Jetzt legen die Regierungsfraktionen noch kurz vor knapp einen Antrag vor.

(Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE)

In diesem wird gefordert, den wohnungsbezogenen Anteil der Pauschalen zu überprüfen. Warum lassen Sie sich nicht dar auf ein, gemeinsam mit den Kommunen, mit denen ein fairer Finanzierungskompromiss gefunden werden muss, alle An teile der Pauschalen zu überprüfen? Der Antrag von uns und der FDP/DVP geht in diese Richtung. Geben Sie von den Re gierungsfraktionen sich einen Ruck. Ich glaube, Sie könnten viel Ärger aus dieser Diskussion nehmen, wenn Sie sich auf diesen Weg einlassen würden.

Die Finanzierung ist völlig unseriös gestaltet. Auch hier legen die Regierungsfraktionen kurz vor knapp einen Änderungs antrag vor, in dem gefordert wird, Pauschalen zu erhöhen. Dies ist aber in keiner Weise im Haushalt abgesichert. Die Be gründung für die Erhöhung der Ausgaben im Haushalt – das haben wir auch in der heutigen Debatte gehört – waren die ge stiegenen Flüchtlingszahlen und nicht die neuen Pauschalsät ze, die Sie berechnet haben. Das widerspricht dem Grundsatz der Haushaltsklarheit und der Haushaltswahrheit. Auch des wegen ist eine faire Finanzierungsvereinbarung mit den Kom munen nicht gegeben. Vielmehr haben wir die berechtigte Be fürchtung, dass auf dem Rücken der Kommunen Leistungen erbracht werden.

Das Gesetz ist gut gedacht und schlecht gemacht. Sie lassen den Kommunen insbesondere in der Wohnraumgestellung über 2016 hinaus nicht die nötige Flexibilität, wenn entspre chende Objekte vorhanden sind, sondern Sie wollen hier eine harte Linie durchdrücken.

Sie gehen nicht an die Gesundheitskosten heran. Hier klagen die Stadt- und Landkreise bei entsprechenden Einzelfällen, dass die Pauschalen nicht ausreichten. Sie sorgen nicht für die zeitnahe Anpassung aller Anteile der Pauschalen.

Deswegen können wir Ihrem Gesetzentwurf trotz der damit verbundenen Verbesserungen nicht zustimmen. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass wir die Verbesserungen begrüßen. Das geht in die richtige Richtung. Aber die massive Kritik zwingt uns dazu, diesen Gesetzentwurf als handwerklich schlecht und vor allem in der Erarbeitung mit den Kommu nen als nicht ausreichend zu bezeichnen. Wenn es nicht um die Flüchtlinge ginge, würden wir sogar gegen diesen Gesetz entwurf stimmen. Aber da es um die Flüchtlinge und ihre men schenwürdige Unterbringung geht, werden wir uns bei der Ab stimmung der Stimme enthalten.

Es ist schade, dass Sie in dieser wichtigen Frage die Chance auf einen gemeinsamen Konsens nicht genutzt haben.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. – Bevor ich Herrn Abg. Lede Abal das Wort erteile, muss ich noch et was richtigstellen. In der Fragestunde ist die Frage des Herrn Abg. Pröfrock aus Buchstabe b der Mündlichen Anfrage un ter Ziffer 6 nicht beantwortet worden. Der Innenminister wird dies schriftlich nachholen. Ich bitte darum, dass man das im Protokoll vermerkt. (Siehe Erklärung zu Protokoll am Schluss von Tagesordnungspunkt 3.)

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich Herrn Abg. Lede Abal das Wort.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir verabschieden heute die Novelle des Flüchtlingsaufnahmegesetzes des Landes BadenWürttemberg.

(Abg. Volker Schebesta CDU: Das werden wir noch sehen!)