Kann der Innenminis ter zusagen, dass er das schriftlich oder bis zur nicht öffentli chen Ausschusssitzung beantwortet? – Nein.
Es geht um Personalsachen, Herr Abg. Herrmann. Es geht darum, dass der Minister jetzt sagt, wie die Polizei die Ernann ten in welchen Bereichen verwendet. Das ist doch eine Fra ge, die die Verwaltung betrifft.
(Abg. Klaus Herrmann CDU: Jetzt hat der Minister aber den Kopf geschüttelt! – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Abstimmung!)
wir betrachten den ersten Teil durch die Debatte und den Be richt der Regierung als erledigt. Weitere Nachfragen kann es im Innenausschuss geben. Über den zweiten Teil stimmen wir jetzt ab.
Anträge, deren Dringlicherklärung beantragt wird, leitet der Präsident der Regierung... zu. Wird die Dringlichkeit vom Präsidium oder vom Landtag vor Ablauf der DreiWochen-Frist festgestellt, sieht die Regierung von einer schriftlichen Stellungnahme zu dem Antrag ab.
Er könnte; er sagt aber Nein. Insofern gibt es jetzt eine Aus schusssitzung. Er muss nach § 57 Absatz 4 keine schriftliche Stellungnahme abgeben.
Dann können Sie das im Ausschuss machen, aber nicht jetzt. Jetzt wird über den Antrag abgestimmt. Jetzt müssen wir ab stimmen, ob der Antrag erledigt ist; dann haben Sie die Chan ce, im Innenausschuss weiterzumachen.
(Abg. Volker Schebesta CDU: Wir stellen denselben Antrag noch einmal! Dann muss er innerhalb von drei Wochen antworten!)
Es kann ja sein, dass Sie das machen. Ich will das nicht vor wegnehmen. Aber in § 57 Absatz 4 ist das so geregelt.
Ich darf noch einmal sagen: Beim Aufruf des Tagesordnungs punkts habe ich erklärt, dass die Dringlichkeit gestern Abend vom Präsidium festgestellt wurde; sonst wäre der Antrag heu
te gar nicht auf der Tagesordnung. Also Leute! Wenn es ein Dringlicher Antrag ist, dann wird er jetzt erledigt. Wenn Sie die Fragen noch einmal stellen wollen, können Sie das im Ausschuss machen. Aber das Parlament als solches muss jetzt nach der Geschäftsordnung über den Antrag befinden.
Herr Präsident, ich möch te darauf hinweisen, dass Abschnitt II des Antrags der CDU ein gesetzwidriges Verhalten von der Landesregierung ver langt. Es gibt für das von der CDU Verlangte keine gesetzli che Grundlage; eine Abstimmung darüber ist gar nicht mög lich. Ich bitte darum, Abschnitt II aus diesen Gründen zurück zuweisen.
Das Parlament kann die Sache mit einer Abstimmung erledigen. Ich will jetzt nicht in eine Debatte darüber eintreten, was rechtlich richtig oder nicht richtig ist. Da würden wir in Schwierigkeiten kommen. Wir stimmen jetzt ab.
Ich sage noch einmal: Der Ausschussvorsitzende, Kollege Heiler, wird in nächster Zeit eine Sondersitzung durchführen müssen. Dort kann noch einmal über die Fragen diskutiert werden. Dann wird das Ministerium auch erklären, warum es eine Frage in nicht öffentlicher Sitzung beantworten oder nicht beantworten wird. Auch das ist dann im Ausschuss möglich.
Es ist klar: In dieser Sitzung werden wir nach der Geschäfts ordnung des Landtags über Abschnitt II des Antrags abstim men.
Wer für Abschnitt II des Antrags Drucksache 15/4607 ist, der möge bitte die Hand heben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Abschnitt II des Antrags der Fraktion der CDU mehrheitlich abgelehnt.
Ich möchte jetzt darauf hinweisen – Kollege Heiler wird die Ausschusssitzung durchführen –: Es liegt noch ein Vorschlag der SPD-Landtagsfraktion für Umbesetzungen im Petitions ausschuss vor, der Ihnen während dieser Sitzung verteilt wor den ist (Anlage 3). Es handelt sich um Umbesetzungen bei den stellvertretenden Mitgliedern. Sie alle haben dies zur Kennt nis genommen. – Ich stelle fest, dass Sie den vorgeschlage nen Umbesetzungen zustimmen.