Protokoll der Sitzung vom 19.03.2014

Damit ist Punkt 4 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Antrag der Fraktion der CDU und Stellungnahme des Mi nisteriums für Kultus, Jugend und Sport – Anspruch und Wirklichkeit: Die Gemeinschaftsschulen und ihre Schüler zahlen – Drucksachen 15/3524 (Geänderte Fassung) und 15/3913 – Ergänzende Stellungnahme (Geänderte Fassung)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten, für

die Aussprache fünf Minuten je Fraktion, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.

Für die Begründung erteile ich Herrn Abg. Müller für die CDU-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehr ten Damen und Herren Kollegen! Die Gemeinschaftsschule ist umstritten. Die Streitfragen beziehen sich auf ganz unter schiedliche Gesichtspunkte: auf die Ziele, auf das Niveau, auf die Pädagogik, auf die Stellung der Gemeinschaftsschulen ge genüber anderen Schulen, auf die Stellung der Gemeinschafts schulen gegenüber Schulstandorten und auch auf das Image. Dazu haben wir vor einiger Zeit bemerkenswerte Ergebnisse einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts dimap her ausgegeben.

(Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Und kräftig dazu beigetragen!)

Worüber man nicht streiten sollte, sind Zahlen darüber, wie viele Schüler in die Gemeinschaftsschule gehen – also die Ak zeptanz. Das ist der eigentliche Härtetest. Diese Zahlen kann man im Prinzip an drei unterschiedlichen Kriterien messen:

Kriterium Nummer 1 ist der Anspruch der Schule, eine Schu le für alle Abschlüsse zu sein. Da geht es um eine optimale Größe.

Kriterium Nummer 2 ist die Sollvorgabe für eine Mindestgrö ße. Die Sollvorgabe heißt auf dem Papier: zweizügig und 40 Schüler.

Kriterium Nummer 3 ist der Vergleich zwischen der Progno se hinsichtlich der Zahl der Schüler, die eine Schule besuchen werden, und dem, was dann tatsächlich eingetreten ist.

Zum ersten Punkt: Eine Schule, die für alle Schüler alle Ab schlüsse anbietet, muss eigentlich größer sein als andere Schu len, um diese verschiedenen Anforderungen abzudecken. Des wegen ist es sehr logisch, dass in Ländern, die schon eine ge wisse Gemeinschafts- oder Gesamtschulerfahrung haben, die Regel heißt: Eine solche Schule muss drei- bis vierzügig sein. In Baden-Württemberg ist die Mindestgröße ein- bis zweizü gig.

Wir haben nach der optimalen Betriebsgröße in Baden-Würt temberg gefragt und dazu keine Antwort erhalten. Würde man die Messlatte der anderen Bundesländer an die Zahlen von Baden-Württemberg anlegen, würde es nur noch ganz weni ge Gemeinschaftsschulen geben.

Zielsetzung Nummer 2 – Sollvorgabe: zweizügig und 40 Schü ler –: Was ist die Realität? Es gab zwei Tranchen. Die erste Welle gab es im Jahr 2012, die zweite im Jahr 2013. Von den 41 Gemeinschaftsschulen, die im Jahr 2012 genehmigt wur den, blieben 14 unter dieser Zielgröße, der Mindestgröße. Von den 87 Schulen, die 2013 zu Gemeinschaftsschulen wurden, haben 45 – also die Hälfte – diese Mindestgröße nicht erreicht.

Dritter Punkt: Prognoseabweichungen. Sehenden Auges wur de die Mindestgröße unterschritten. Denn es gibt eine ganze Reihe von Schulen, bei denen schon bei der Genehmigung prognostiziert worden ist, dass es weniger als 40 Schüler sein würden. Um es konkret zu sagen: Bei der ersten Tranche ist bei 18 von 41 Schulen schon prognostiziert worden, dass sie

bei weniger als 40 Schülern liegen würden. Da kann man sich wirklich fragen: Warum sind diese Gemeinschaftsschulen dann genehmigt worden? Bei der zweiten Tranche – im Jahr 2013 – ist bei 22 von 87 Schulen schon prognostiziert wor den, dass sie unter der Sollgröße von 40 Schülern liegen wür den.

Wenn man jetzt die Prognose auf der einen Seite mit den tat sächlichen Schülerzahlen auf der anderen Seite – genauer ge sagt: den Anmeldezahlen; das waren die Zahlen, die im Som mer vorgelegen haben – vergleicht – jetzt fasse ich der Ein fachheit halber einmal die beiden Tranchen zusammen; es sind zusammen 128 Schulen –, dann kann man feststellen: Von die sen 128 Schulen sind die Schülerzahlen für 40 unterschätzt, aber für 66 überschätzt worden. Für vier Schulen wurde Ein zügigkeit prognostiziert. Sie sind aber zweizügig geworden; sie sind also etwas größer geworden. Aber bei 20 Schulen ist es genau umgekehrt: Zweizügigkeit ist prognostiziert worden, die Schulen wurden aber nur einzügig.

Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund muss man schon sagen: Es wundert uns nicht, dass Sie mit diesen Zah len nicht herausrücken wollten. Wir mussten noch ein zwei tes Mal nachfassen, um die richtigen Zahlen zu bekommen. Es wundert uns nicht, dass das Statistische Landesamt die Schulstatistik 2013, die diese Zahlenreihe jetzt schulscharf fortführen könnte, nicht herausgibt. Und es wundert uns auch nicht, wie Sie mit diesen Abweichungen umgehen.

Ich darf die Stellungnahme zu Abschnitt I Ziffer 8 noch ein mal vorlesen, in der wir gefragt hatten, worauf die Abwei chungen zurückzuführen und was die Konsequenzen seien. Die Antwort der Regierung lautet wörtlich:

Der Begriff Prognose lässt erkennen, dass diese eine ge wisse Unsicherheit hinsichtlich des tatsächlichen Ergeb nisses beinhaltet. Soweit die tatsächlichen Schüler- bzw. Anmeldezahlen von den prognostizierten Zahlen abwei chen, ist

jetzt kommt es –

die Prognose nicht eingetroffen.

Das war’s. Aus einer falschen Prognose folgen also keinerlei Konsequenzen. Gibt es nicht so viele Schüler, wie vorherge sagt wurde oder wie man eigentlich haben sollte, geschieht gar nichts; die Gemeinschaftsschule bleibt bestehen. Daraus kann man einen Lehrsatz ableiten, wie in Baden-Württemberg eine Gemeinschaftsschule zustande kommt: Sie kommt nicht zustande, indem sie eine optimale Betriebsgröße hat,

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Ja!)

nicht, indem sie eine Mindestgröße hat,

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: So ist es!)

nicht, indem sie auf der Basis einer zutreffenden Prognose in stalliert worden ist;

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Ja!)

eine falsche Prognose genügt.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Interessant ist auch der Trend, dass die negativen Abweichun gen zwischen Soll und Ist in der zweiten Tranche größer wa ren als in der ersten und dass es nicht wenige Starterschulen gibt, die im zweiten Schuljahr ihres Bestehens bereits weni ger Schüler haben als im ersten.

(Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Das muss einen sorgen!)

Eine Rakete, meine Damen und Herren, haben Sie da wirk lich nicht gezündet.

Zur Akzeptanz bei den Eltern noch ein paar lokale Einzelbe obachtungen – auch in Zahlen ausgedrückt –: Bisher gab es in Baden-Württemberg zur Gemeinschaftsschule zwei Bürger entscheide, nämlich in Bad Saulgau und in Hirschberg; beide gingen zuungunsten der Gemeinschaftsschule aus.

In Leutkirch wurden Eltern befragt, welche Schule sie bevor zugen würden. 12 % nannten die Gemeinschaftsschule.

In Friedrichshafen wurde gefragt: „Könnten Sie sich vorstel len...?“ – weich – und: „Schicken Sie Ihr Kind...?“ – hart. Bei der harten Frage lag die Zustimmung bei zwischen 4,2 und 7,7 %.

In Laupheim wurde erst kürzlich gefragt: „Wenn es eine Ge meinschaftsschule mit den Klassenstufen 5 bis 10 gibt, kommt sie für Ihr Kind in Betracht?“ 7 % – 7 %! – antworteten mit Ja.

In Salem gab es kürzlich eine Unterschriftensammlung zum Erhalt der Realschule: 2 200 Eltern bzw. Bürger haben sich innerhalb weniger Tage für den Erhalt der Realschule ausge sprochen.

(Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Machen Sie das doch einmal in Konstanz und Oberhausen! Da explo dieren die Anmeldezahlen, Herr Müller! Das ignorie ren Sie immer! – Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Wo schicken Sie die Kinder hin?)

Es ist merkwürdig, dass bei der Freigabe der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung mit der Elternwahlfreiheit argu mentiert wird, aber anschließend die Schulen, zwischen de nen man wählen sollte, abgeschafft werden sollen.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Bravo! – Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: So ein Unsinn!)

Meine Damen und Herren, in Norddeutschland würde man, was den Start der Gemeinschaftsschule anbelangt, sagen: Sie kommt nicht in die Puschen.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Sauber analysiert!)

Lassen Sie mich zum Schluss in aller Kürze noch etwas zu dem Beschlussteil unseres Antrags – Abschnitt II – sagen. For mal gesehen – aber nur formal – hat sich Ziffer 1 durch Zeit ablauf erledigt. Bei Ziffer 2 halten wir am ersten Halbsatz, al so der Forderung, dass bei der Gründung von Gemeinschafts schulen Benachteiligungen anderer Schularten und Schul standorte abgestellt werden sollen, fest. Auf den zweiten Halb satz würden wir dann verzichten, wenn uns der Kultusminis ter heute zusagt, dass wir die Schulstatistik 2013 schulscharf

für die Gemeinschaftsschulen bekommen. Andernfalls müss ten wir einen erneuten Berichtsantrag stellen. Dann würden wir eines Tages eine ebenso mit harten Zahlen unterlegte De batte führen können, wie wir dies heute auch tun.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Für die Fraktion GRÜ NE erteile ich das Wort Frau Abg. Boser.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich fasse jetzt einmal zusammen, was Herr Mül ler gesagt hat: Baden-Württemberg braucht drei- bis vierzü gige Schulen, damit überhaupt ein breites Spektrum angebo ten werden kann.

(Abg. Volker Schebesta CDU: Gemeinschaftsschu len! Nicht alle Schularten! Nur Gemeinschaftsschu len! – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Gemein schaftsschulen!)