Protokoll der Sitzung vom 19.03.2014

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Für die Fraktion der FDP/DVP erteile ich das Wort Herrn Abg. Glück.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Auf Seite 79 des grünroten Koalitionsvertrags wird ein Informationsfreiheitsgesetz angekündigt. Ich darf diesen Satz mit Erlaubnis des Präsiden ten vorlesen:

In einem umfassenden Informationsfreiheitsgesetz werden wir gesetzliche Regelungen treffen, damit Bürgerinnen und Bürger unter Beachtung des Datenschutzes grund sätzlich freien Zugang zu den bei den öffentlichen Verwal tungen vorhandenen Informationen haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das halten wir für etwas Gutes; denn Liberalismus setzt Wissen voraus. Aber wie so manches Gute haben Sie das wohl offensichtlich verges sen. Anders ist es leider nicht zu erklären, dass dieses Infor mationsfreiheitsgesetz von Ihnen bis heute nicht geliefert wur de.

Als gute Opposition, die wir sind, haben wir Sie im vergan genen Jahr daran erinnert. Wir haben im Februar vergangenen Jahres einen Gesetzentwurf für ein Informationsfreiheitsge setz eingebracht, und dieser Gesetzentwurf wurde am 12. Ju ni vergangenen Jahres von der grün-roten Mehrheit im Haus abgelehnt.

(Zuruf von der SPD: Zu Recht!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle muss man ganz klar sagen: Wir haben geliefert; Sie haben angekün digt. Der Ball liegt bei Ihnen. Eigentlich – gestatten Sie mir die Anmerkung – würde ich nachher lieber Herrn Minister Gall als Herrn Minister Untersteller zu diesem Thema hören.

Das, was jetzt kommen soll, ist eine abgespeckte Ökovarian te für den Umweltbereich. Das ist einfach zu wenig. Sie selbst haben sich das Ziel gesetzt, ein Informationsfreiheitsgesetz zu schaffen. Es ist nicht nur so, dass Sie als Tiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet sind.

(Oh-Rufe von den Grünen)

Vielmehr verschlimmbessern Sie das gut funktionierende Lan desumweltinformationsgesetz aus dem Jahr 2006, das von der schwarz-gelben Landesregierung entwickelt wurde. Sie be treiben eine reine Symbolpolitik. Es handelt sich um eine Ali biveranstaltung im Kleinen, weil Sie im Großen nicht liefern wollen oder nicht liefern können. Diese selektive Lösung hal ten wir für falsch.

Weil wir eine konstruktive Opposition sein möchten, mache ich Ihnen an dieser Stelle das Angebot: Legen Sie den Ent wurf für ein gescheites Informationsfreiheitsgesetz vor, Herr Minister Gall, und dann haben Sie uns an Ihrer Seite.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Für die Landesregie rung erteile ich das Wort Herrn Minister Untersteller.

Verehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten! Das Umweltinformationsrecht in Baden-Württemberg ist ein zentrales Element auf dem Weg zu mehr Transparenz und zu mehr Bürgerfreundlichkeit. Es ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern seit einigen Jahren – genau genommen seit dem Jahr 2006; darauf wurde vorhin hingewiesen – den freien Zugang zu Umweltinformationen bei öffentlichen Stellen und auch bei zahlreichen privaten Stellen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen.

Der Umfang des Informationsrechts ist weit ausgestaltet und bezieht sich auf sämtliche Umweltdaten, die bei den entspre chenden Stellen vorhanden sind. Zudem müssen Bürgerinnen und Bürger – auch das sehe ich als einen großen Vorteil an –

kein rechtliches Interesse darlegen, sondern können ihren An spruch völlig frei geltend machen.

(Abg. Ulrich Lusche CDU: Schon jetzt!)

In Baden-Württemberg besteht dieser Anspruch, wie gesagt, seit acht Jahren, seit dem Jahr 2006, und damals wurde die ses Umweltinformationsgesetz auf Landesebene, Herr Kolle ge Lusche, mit den Stimmen aller Fraktionen dieses Hohen Hauses verabschiedet. Deshalb habe ich kein Problem, ein sol ches Zitat wie das, das Sie vorhin hier eingebracht haben, wei terhin auf der Website des Umweltministeriums stehen zu las sen. So etwas beurteilt man nicht nach parteipolitischen Kri terien, sondern wenn man hinter einem solchen Gesetz steht – noch einmal: alle vier Fraktionen des Landtags haben es da mals verabschiedet –, habe ich kein Problem damit.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Im Übrigen: Herr Abg. Glück hat ja die Ausführungen zum Informationsfreiheitsgesetz im Koalitionsvertrag angespro chen. Gehen Sie einmal davon aus, dass zeitnah, sprich noch vor der Sommerpause, vom Innenministerium ein entspre chender Entwurf vorgelegt wird. Die Offenheit, die wir im Jahr 2006 bei den damaligen Oppositionsfraktionen gesehen haben, würde ich mir auch von den heutigen Oppositionsfrak tionen wünschen, wenn der neue Gesetzentwurf beraten wird. Dazu lade ich Sie ganz herzlich ein.

(Abg. Ulrich Lusche CDU: Das ist eine Frage der Qualität!)

Das ist es immer, Herr Kollege Lusche. Aber da brauchen Sie bei uns, glaube ich, keine Bedenken zu haben, um auch das einmal ganz selbstbewusst zu sagen.

Seit dem Jahr 2006 wurde die öffentliche Verwaltung mit ei ner Vielzahl unterschiedlichster Informationsanfragen kon frontiert und konnte dem Informationsinteresse von Bürgerin nen und Bürgern zum allergrößten Teil erfolgreich entspre chen. Die Behörden auf Landesebene, aber auch auf kommu naler Ebene haben aus meiner Sicht die Verpflichtung zur In formationserteilung als eine auf Dauer angelegte Kernaufga be positiv angenommen und zeigen sich hierbei durchaus kompetent und engagiert.

(Abg. Ulrich Lusche CDU: So ist es!)

Dabei berührt das Umweltinformationsrecht eine große Band breite des Verwaltungsbereichs. So sind auch – das gilt es deutlich zu machen – behördliche Entscheidungen außerhalb des Umweltinformationsrechts – ich nenne ein konkretes Bei spiel: eine veterinärrechtliche Zulassung einer Tierverbren nungsanlage – Umweltinformationen im Sinne des Umwelt informationsgesetzes, unterliegen diesem und können somit zugänglich gemacht werden.

Zudem verpflichtet das Landesumweltinformationsgesetz die Behörden zu einer aktiven Informationspolitik. Die Öffent lichkeit ist in angemessenem Umfang aktiv und systematisch über den Zustand der Umwelt zu unterrichten.

(Abg. Ulrich Lusche CDU: Auch schon jetzt!)

Auch dieser Aufgabe kommen die Behörden des Landes mit großem Engagement nach.

(Beifall des Abg. Daniel Renkonen GRÜNE – Zuruf des Abg. Ulrich Lusche CDU)

Kollegin Rolland hat den Anstieg der Zahl der Meldungen bei der Umweltmeldestelle in den letzten Jahren angesprochen. Ich nenne die Zahlen noch einmal. Wir hatten im Jahr 2009 117 Meldungen bei der Umweltmeldestelle, die in meinem Haus angesiedelt ist. Die Zahl hat sich dann auf 120 im Jahr 2010 und auf 169 im Jahr 2012 gesteigert. Wenn ich es rich tig im Kopf habe, hatten wir im letzten Jahr eine weitere Stei gerung auf 189 Meldungen.

Was ist der Grund für die Steigerungen? Ich interpretiere es so, dass das Interesse der Bevölkerung an Beteiligung und an den Prozessen, über die wir hier sprechen, gestiegen ist. Auch die Schwerpunktverteilung der Meldungen in den einzelnen Bereichen hat sich nicht verändert. Wir haben als einen gro ßen Schwerpunkt nach wie vor Meldungen im Naturschutz bereich. Das hat sich im Verhältnis zu den anderen Themen wie Gewässerschutz, Luftreinhaltung usw. nicht verändert.

Ich möchte, was die Datenbereitstellung betrifft, noch etwas erwähnen: Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Na turschutz, die LUBW in Karlsruhe, veröffentlicht gemeinsa men mit dem Umweltministerium seit mehreren Jahren im dreijährigen Turnus den Bericht „Umweltdaten Baden-Würt temberg“, der insbesondere Angaben über die Umweltquali täten, über die vorhandenen Umweltbelastungen enthält.

Aber, Herr Abg. Lusche, nichts ist so gut, als dass man es nicht noch besser machen kann. Die Welt dreht sich nun einmal wei ter. Heute stehen wir vor anderen Anforderungen als im Jahr 2006. Das ist ein Grund, weshalb wir uns derzeit Gedanken machen über die Frage, wie wir das Umweltinformationsrecht sinnvoll weiterentwickeln können.

Zu dem Entwurf des Umweltverwaltungsgesetzes haben wir kürzlich die Verbändeanhörung abgeschlossen. Jetzt sind wir dabei, die eingegangenen Stellungnahmen ausführlich zu be werten und auszuwerten und vielleicht das eine oder andere noch aufzunehmen. Mit diesem Gesetz wollen wir die Bür ger- und Öffentlichkeitsbeteiligung in Baden-Württemberg weiter stärken.

Mit dem Umweltverwaltungsgesetz sollen die bisherigen, über eine Vielzahl von Gesetzen verstreuten umweltrechtlichen Re gelungen – es sind fünf, sechs Gesetze, die ich im Einzelnen nicht aufzählen möchte – zusammengeführt werden und durch eine – das will ich ausdrücklich betonen – bürgerfreundliche Regelungstechnik verständlicher gefasst und inhaltlich mo dernisiert werden.

Gerade im Umweltbereich erwarten und fordern die Men schen, wie wir alle wissen, eine möglichst frühzeitige Betei ligung. Deshalb wollen wir für besonders umweltbedeutsame Vorhaben – hier nenne ich vor allem Planfeststellungsverfah ren, Verfahren, die der Umweltverträglichkeitsprüfung unter liegen – eine grundsätzliche Verpflichtung zur frühen Öffent lichkeitsbeteiligung einführen, und zwar eine, die nicht nur informiert, sondern einen echten Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern sucht. Dabei ist mir wichtig, dass wir keine kon kreten Vorgaben machen möchten, wie die Unternehmen die se frühzeitige Beteiligung letztendlich durchführen, sondern diese Frage der Ausgestaltung letztlich den Unternehmen selbst überlassen wollen.

Daher kann ich nicht die Problempunkte sehen, die Sie vor hin angesprochen haben. Ich glaube, dass wir hier einen gu ten Weg wählen werden, um das gestiegene Interesse an einer frühen Bürgerbeteiligung sachgerecht umzusetzen, ohne dass wir der Wirtschaft Mehrbelastungen aufbürden, die zu Prob lemen am Standort führen würden.

(Abg. Ulrich Lusche CDU: Das sieht die Wirtschaft aber ganz anders!)

Darüber können wir dann diskutieren, wenn wir den Gesetz entwurf vorgelegt haben. Nochmals: Es liegt bisher kein Ge setzentwurf vor. Ich bitte darum, nach seiner Vorlage im De tail über ihn zu diskutieren. Ich persönlich bin der Auffassung, dass wir hier keine Probleme schaffen werden. Sie können si cher sein, dass ich darauf persönlich ein großes Augenmerk lege.

Weil eine frühe Bürgerbeteiligung heute nun einmal so wich tig ist, wollen wir für diese besonders bedeutsamen Vorhaben diese frühzeitige Verpflichtung einführen. Sie soll sowohl für Vorhaben der öffentlichen Verwaltung als auch für privatwirt schaftliche Vorhaben gelten.

Des Weiteren wollen wir die Beteiligungsrechte der Umwelt verbände und das Informationsrecht der Bürgerinnen und Bür ger erweitern und den Informationszugang u. a. dadurch er leichtern, dass wir bei weniger umfangreichen Anfragen künf tig auf eine Gebührenerhebung verzichten wollen.

Außerdem soll von Behörden ein offensiveres Informations verhalten, beispielsweise durch Beratung und Hilfestellung, verlangt werden. Wenn eine angefragte Behörde nicht über die begehrten Informationen verfügt, so soll sie zukünftig ver pflichtet sein, den Antrag an die zuständige Stelle weiterzu leiten.

Ferner soll die Pflicht zu regelmäßigen Veröffentlichungen ei nes Umweltzustandsberichts gesetzlich verankert werden.

Insgesamt versprechen wir uns davon eine neue Qualität des Informationsrechts, denn eine offene Informationspolitik steht in einem untrennbaren Zusammenhang mit einem der wich tigsten Projekte dieser Landesregierung, nämlich der Stärkung der Zivilgesellschaft und der Bürgerbeteiligung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Mir liegen keine wei teren Wortmeldungen vor.

Der Antrag Drucksache 15/3515 ist ein reiner Berichtsantrag und kann für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen dem zu.

Damit ist Punkt 4 der Tagesordnung erledigt.