Protokoll der Sitzung vom 27.03.2014

Bitte, Herr Minister.

(Zuruf des Abg. Manfred Lucha GRÜNE)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Abg. Reuther hat hier wie auch auf unzähligen Versamm lungen in den Raum gestellt – auf diesen Versammlungen hat er im Gegensatz zu dem, was er hier gerade erklärt hat, mit nichten geschwiegen –, wir wollten in Naturschutzgebieten ein Jagdverbot. Grotesk! Ich weiß nicht, ob Sie dieses Jagd gesetz gelesen haben; offensichtlich nicht. Aber Sie haben of fensichtlich auch das geltende Jagdgesetz nicht gelesen. Denn natürlich muss sich in Naturschutzgebieten heute schon die Jagd dem Schutzzweck anpassen. Das ist geltendes Bundes recht, meine sehr verehrten Damen und Herren, und nichts an deres steht bei uns im geplanten Jagdgesetz wieder drin.

(Zuruf des Abg. Andreas Deuschle CDU)

Wenn Sie hier also gegen uns antreten, dann doch bitte mit Fakten und nicht mit Behauptungen, meine sehr verehrten Da men und Herren.

(Beifall bei den Grünen und der SPD – Abg. Jörg Fritz GRÜNE: Lesen können ist von Vorteil!)

Nächster Punkt, Herr Reuther: Sie haben hier unter Applaus der CDU-Fraktion verkündet, die Jagd würde zum Büttel des Naturschutzes – „Diktatur des Naturschutzes“, und was ich da sonst noch alles aus Ihren Wahlkreisen im Moment lese –, und haben das damit begründet, dass die oberste Naturschutz behörde zustimmen muss, wenn bestimmte Tierarten in die Nutzungsschale des Wildtiermanagements und der Jagd ge hen. Ich darf Sie einfach darauf hinweisen, dass selbstver ständlich schon heute das Bundesnaturschutzgesetz und da mit die Naturschutzbehörden mit zuständig sind in der Frage, welche Tiere geschossen werden dürfen und welche nicht. Hier verändert sich nichts, und trotzdem stellen Sie sich hier und auf den Jägerversammlungen hin und behaupten, hier würde der Naturschutz in Eigentum eingreifen.

(Abg. Peter Hauk CDU: Das ist doch nicht wahr! Das ist eine glatte Lüge! – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Das ist ja unglaublich! – Abg. Karl Zimmermann CDU: Dann lassen Sie es doch!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte Sie wirklich bitten: Lesen Sie das Gesetz. Ab dem Ersten des nächsten Monats steht es dann als Regierungsentwurf zur Be fassung im Kabinett an.

(Abg. Winfried Mack CDU: Ab 1. April!)

Die Jagdverbände und die anderen Verbände haben die Vor lage ab dem Zeitpunkt bekommen, ab dem es der gemeinsa me Regierungsentwurf war und nicht nur ein Entwurf meines Ministeriums.

Ich möchte Sie aber wirklich ernsthaft bitten: Ich glaube, dass wir bei dieser Debatte aufpassen müssen, weil es hier natür lich Interessen gibt, die weit auseinanderliegen. Es hat sich auch in den vielen Sitzungen, bei der Erstellung, in den Ar beitsgruppen gezeigt, dass hier natürlich Positionen weit aus einanderliegen. Das geht von Gruppierungen des Tierschut zes, die die Jagd völlig ablehnen, über Gruppierungen des Tier- und Naturschutzes, die neun Monate Ruhezeiten wie in Skandinavien fordern, bis hin zum Jagdverband, der keine Ru hezeiten über die geltenden Schonzeitregelungen hinaus will. Da liegen die Positionen weit auseinander. Da muss die Poli tik zum Schluss Entscheidungen treffen und auch einen Kom promiss herbeiführen. Selbstverständlich verstehe ich gut, dass nun weder ein Jäger, der null Monate Ruhezeit möchte, noch ein Tierschützer, der die Jagd abschaffen will, zufrieden ist, wenn ich einen Kompromissvorschlag mache. Aber genau das ist das, wofür wir, die Regierung, stehen: zum Schluss für das Allgemeinwohl zu versuchen, Interessen abzuwägen und Kompromisse vorzuschlagen.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Glocke des Präsidenten)

Herr Minister, gestat ten Sie zwei Zwischenfragen des Herrn Abg. Röhm und des Herrn Abg. Glück?

Ich mache den Satz fertig; dann gern.

Deshalb haben wir einen Kompromissvorschlag gemacht. Wir wollten erst drei Monate und haben uns dann nach intensiven Gesprächen gerade mit dem Landesjagdverband und dessen Hinweisen und mit genauem Blick auf die Frage der Schwarz wildstrecken entschieden, noch einen Schritt auf die Jäger zu zugehen und zwei Monate vorzusehen. Das ist ein Kompro miss, und das ist genau das, was diesen Entwurf – das gilt auch an vielen anderen Stellen –, den wir vorlegen, ausmacht. Aber zu sagen, er sei deshalb schlecht, weil alle Vertreter von Ex trempositionen unzufrieden sind, das entspricht einem Bild von Politik, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem wir nirgends landen, wenn wir das gesellschaftlich propagie ren.

(Beifall bei den Grünen und der SPD – Abg. Peter Hofelich SPD: Sehr gut!)

Herr Abg. Röhm.

Herr Minister, wir sind völ lig einig darin, dass man nicht auf trächtige Tiere schießt. Ich bin dankbar, dass Sie das noch einmal so klar sagen. Da gibt es ja einen bestimmten Jagdverband in Baden-Württemberg, der das ein bisschen anders sieht.

Aber jetzt die konkrete Frage: Macht es Sinn, in diesen Mo naten – wie immer die Ruhezeit jetzt detailliert aussieht – auf die Bejagung von Überläufern, die ja für die hohe Reproduk tionsrate besonders verantwortlich sind, generell zu verzich ten bzw. diese nicht zu gestatten? Ist das ein Beitrag zur Ver ringerung der Schwarzwildpopulation?

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Richtig!)

Ich glaube, dass der Gesetzentwurf, wie wir ihn vorlegen, in der Frage der Ruhezeiten keine negativen Auswirkungen auf das Thema Schwarzwild hat, weil, wenn wir uns die Strecken heute anschauen, deutlich wird: Dort, wo wir es in zwölf Monaten nicht hinbekommen, werden wir es in zehn Monaten auch nicht hinbekommen.

(Abg. Peter Hauk CDU: So ein Schwachsinn! – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: 20 % werden da geschos sen!)

Der zweite Punkt: Ein Hinweis, den ich seit Amtsantritt land auf, landab, egal, wo ich bin, von der Jägerschaft bekomme, ist der Hinweis, dass es für sie ein massives Problem vor Ort ist – manchmal funktioniert es, wenn die menschlichen Be ziehungen, die Diskussionen, die Nachbarschaft funktionie ren, aber an vielen Stellen funktioniert es nicht –, in der Zu sammenarbeit mit der Landwirtschaft rundum bei der Frage Maisanbau zu Lösungen zu finden, etwa bei der Einhaltung von Abständen zum Wald, Schussschneisen oder einer ent sprechenden Bewirtschaftung.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Richtig! Das wäre toll!)

Was die Jäger mir überall gesagt haben, ist: Ohne dass es hier eine finanzielle Mitverantwortung gibt, werden sie das vor Ort

nicht hinbekommen. Diesen Vorschlag – der zugegebenerma ßen bei den Bauern unpopulär ist – nehmen wir auf, gerade weil wir wollen, dass die Jäger in unserem Land die Instru mentarien an die Hand bekommen, um ihre Aufgaben zu er füllen.

Deshalb halte ich das für einen entscheidenden Beitrag dafür – neben dem Daraufhinwirken, dass der Zehnpunkteplan an gewandt wird, und neben der Entscheidung, mehr Drückjag den zu machen –, das Schwarzwildproblem in den Griff zu bekommen. Insofern nimmt unser Entwurf einen Ansatzpunkt auf, der aus der Jägerschaft immer wieder an uns herangetra gen wurde. Das ist ein Konflikt zwischen Landwirtschaft und Jägern; wir glauben aber, dass wir auch dabei einen guten Kompromiss haben, auch wenn hier wieder viele nicht ein verstanden sind.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Abg. Claus Schmiedel SPD: Die CDU auch nicht! Gegen die Jäger!)

Eine weitere Frage, Herr Abg. Glück.

Herr Minister, Sie haben ge rade eben darauf hingewiesen, dass vieles angeblich Neue in diesem Gesetz, für das Sie kritisiert werden, gar nicht neu ist und dass das, was neu ist, eigentlich dazu dienen soll, die Jagd zu modernisieren und attraktiver zu machen. Das hört sich ja ganz gut an. Nur stelle ich dann die Frage, warum die betrof fene Jägerschaft einen so großen Unmut über die Novelle des Landesjagdgesetzes äußert. Versteht sie einfach nur nicht, dass Sie es besser und moderner und für die Jagd attraktiver ma chen möchten, oder was ist der Grund für den Unmut der Jä gerschaft?

(Zuruf von der CDU: Sehr gute Frage!)

Bitte.

Sehr geehrter Herr Glück, die Jagd ist ein emotionales Thema.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Wie die Politik!)

Das ist so. Es gibt hier eine Vielzahl von Interessen, die ab gewogen werden müssen. Da ist immer ein hohes Eskalati onspotenzial vorhanden. Jetzt wissen wir, dass auch schon ver gangene Änderungen im Jagdbereich nicht nur populär wa ren. Wir haben insofern eine spannende Doppelsituation, als einerseits viele Verbände sagen: „Das hat sich bewährt; alles exakt so lassen, wie es ist.“ Aber wenn man vor Ort unterwegs ist, bekommt man andererseits Dutzende von Änderungswün schen an die Hand.

Jetzt kann man sich entweder so verhalten, wie man es 20 Jah re lang getan hat, nämlich nicht darauf zu reagieren, alles so zu lassen, wie es ist, oder man ist bereit, die Dinge anzuge hen, unterschiedliche Interessen, aber auch ganz konkrete Vor schläge aus der Jägerschaft – Abschaffung behördlicher Ab schusspläne, die Fragen bezüglich des Maisanbaus, Schadens regulierung und eine ganze Reihe von anderen Punkten – ak tiv aufzugreifen.

Ich will einmal eines sagen: Das alte Jagdgesetz beinhaltet 25 Verbote. Bei dem neuen Gesetz, das ich vorlegen werde, sind es noch 20.

Insofern, meine sehr verehrten Damen und Herren: Natürlich sind bei so erheblich auseinanderliegenden Interessen letzt lich Leute unzufrieden. Niemand hat sich hier zu 100 % durch gesetzt – weder der Landesjagdverband noch der NABU, we der die Landwirtschaft noch der Tierschutz, weder der Forst noch die Seite der Grundbesitzer. Genau dies kommt jetzt da rin zum Ausdruck, dass hier Unzufriedenheit herrscht.

Ich verstehe auch: Es ist die Aufgabe der Verbände, zu versu chen, über möglichst viel Druck hier noch zu Veränderungen zu kommen, auch wenn man schon intensiv miteinander ge sprochen hat und in den Arbeitsgruppen den Eindruck hatte, dass man an vielen Punkten weit gekommen war und eigent lich viele der Meinung waren, sie könnten das Ganze durch aus mittragen.

Dass jetzt die Arena eröffnet ist, dass jetzt über eine Anspra che von Landtagsabgeordneten noch einmal versucht wird, hier einen Kompromiss noch stärker in die eigene Richtung zu ziehen, ist legitim. Aber das kann für eine Landesregierung nicht handlungsleitend sein. Weder die Kritik aus den Berei chen Naturschutz, Tierschutz und Jagd noch aus anderen Be reichen bringt mich dazu, zu glauben, dass der Kompromiss nicht gut war.

Jetzt können wir gern weiter diskutieren. Ich gehe auch da von aus, dass der zuständige Ausschuss das Ganze mit seinen Möglichkeiten – Anhörungen und Ähnliches – begleiten wird. Das ist jetzt die Aufgabe in der nächsten Phase, die kommt.

Das Kabinett wird in der nächsten Woche den Entwurf zur Anhörung freigeben. Dieser geht in die Verbändeanhörung, und danach kann man sich online beteiligen. Nach Ende der Anhörung folgt die zweite Kabinettsbefassung. Dann ist es Ihr Job, den Gesetzentwurf der Landesregierung abzuwägen, die Diskussion auch weiterzuführen. Aber der Umstand, dass eine der vielen Gruppen, die sich nicht zu 100 % durchgesetzt haben, nicht glücklich ist, zeigt nicht, dass es nicht ein kluger Kompromiss ist, hier Mittelwege zu finden, wie wir sie ge funden haben, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Zuruf: Bravo!)

Mir liegen keine wei teren – – Für die CDU-Fraktion erhält Herr Abg. Reuther das Wort. Ich will Sie aber darauf hinweisen, dass Sie nur noch 42 Sekunden Redezeit haben, Herr Abgeordneter.

Ja. – Herr Minister, ganz kurz, im Stakkato. Aufhebung des Abschussplans – „Bevormun dung“ –: Das machen Sie nur für das Rehwild. Das hatten wir bei uns über RobA in über 600 Revieren ohnehin bereits ein geführt. Das wäre jetzt ohnehin gekippt. Für die anderen Scha lenwildarten wird es nach wie vor Abschusspläne geben.

Wildfütterung – Saarland, Graubünden –: Ich wusste bis da to nicht, dass das Saarland im europäischen Ausland liegt.

(Lachen der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE)

Aber nichtsdestotrotz: Dort bestehen völlig andere naturräum liche Voraussetzungen. Diese sind niemals mit denen in Ba den-Württemberg zu vergleichen. Der Vertreter der Schwei zer Jagd- und Naturschutzbehörde hat hier bei der Anhörung ausdrücklich darauf hingewiesen: nicht hierher übertragbar.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Naturschutzbehörde: Die Naturschutzbehörde greift ein – beim Schalenwildmanagement ja. Sie greift jetzt aber auch bei der Zuordnung des Nutzungsmanagements massiv ein. Wir hatten hier noch nie ein solch massives Eingriffs- und Durch griffsrecht der Naturschutzbehörde.