Wir fordern seit Jahren, dass die Schulpsychologen von Ver waltungsaufgaben entlastet werden, damit mehr Kapazitäten für ihre Kernkompetenzen frei werden.
Das sind die Punkte, über die sich Land und Kommunen ver ständigen müssen, um das Gesamtsystem zur weltbesten Bil dung zu entwickeln, was den nicht pädagogischen Bereich an belangt.
Hieran wollen wir Freien Demokraten konstruktiv mitarbei ten. Das bringt den Menschen im Land mehr, als wenn die SPD auf ihre damaligen Errungenschaften wie die Wiederauf nahme der Schulsozialarbeit mit einer Drittelfinanzierung ver weist. Diese war auf 15 Millionen € gedeckelt, heute sind es rund 30 Millionen €.
Es ist mir unerklärlich, wie man ständig der Ausweitung des Sozialstaats das Wort reden kann, ohne an die Finanzierung zu denken.
Bald stehen die Haushaltsberatungen an. Dorthin hätte das heutige Thema mit einem entsprechenden Haushaltsantrag ge hört; dort wäre es auch aktuell gewesen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kolle gen! Als Sozialarbeiter sage ich: Liebe Kolleginnen und Kol legen auf der rechten Seite, das, was hier gesagt wurde, zeigt mal wieder klar, dass Sie gar nicht wissen, worüber wir hier reden, weil Sie sich eine Mikrowelt basteln.
Ihre Vorstellungen, was stattfinden soll, Ihre Art, wie Sie Ge sellschaft buchstabieren, gehen am Realbedarf dieser Gesell schaft auf allen Ebenen vorbei. Schon der zweite Beitrag in der Aktuellen Debatte – – Lassen Sie uns über den Sachbezug debattieren, meine Damen und Herren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, lieber Herr Ausschussvorsitzender, der Titel der von Ihnen beantragten Aktuellen Debatte lautet: „Die Schulsozialarbeit weiter aus bauen und an der Drittelfinanzierung festhalten“. Es ist eine Aktuelle Debatte, die natürlich ganz im Zeichen des kommen den Doppelhaushalts steht, stehen muss, der, wie Sie ja wis sen, am 6. November von der Finanzministerin eingebracht wird.
Lassen Sie uns aber, wenn wir diese Debatte führen, schon noch einmal – Kollege Poreski und auch Kollege Teufel ha ben darauf hingewiesen – zur generellen Ausgangslage zu rückkehren. Nach § 13 und § 79 Sozialgesetzbuch VIII in Ver bindung mit § 1 Absatz 1 des Kinder- und Jugendhilfegeset zes Baden-Württemberg liegt die grundsätzliche Verantwor tung für die Planung, Bereitstellung und Förderung der Schul sozialarbeit bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugend hilfe, sprich bei den Kommunen.
... die Tätigkeit der Träger der öffentlichen und der freien Jugendhilfe und die Weiterentwicklung der Jugendhilfe anzuregen und zu fördern.
... auf einen gleichmäßigen Ausbau der Einrichtungen und Angebote hinzuwirken und die Jugendämter und Landes jugendämter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu un terstützen.
In der Kommentierung – das wissen Sie – bedeutet „Tätig keit“ in diesem Zusammenhang vor allem sozialpädagogi sches Wirken und das Bereitstellen einer entsprechenden In frastruktur und nicht zwingend eine finanzielle Förderung. Sie wissen auch, dass es keinen generellen Rechtsanspruch von Trägern und Kommunen auf eine bestimmte finanzielle För derung gibt.
Schulsozialarbeit ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Das En gagement des Landes ist eine freiwillige Leistung, der wir nachkommen.
Herr Minister, jetzt bin ich dran. Moment bitte. Erstens sind Zwischenrufe in gewisser Art und Weise erlaubt. Wir sind im Parlament.
Ich will Sie noch einmal darauf hinweisen: Das ist eine frei willige Leistung, die wir ganz gezielt und ganz strukturiert wahrnehmen und zu der wir uns bekennen. – Eine kleine Randbemerkung: Gäbe es das Schalenmodell des Herrn Nils Schmid noch, müssten wir heute die Schulsozialarbeit als Freiwilligkeitsleistung 1 : 1 zur Deckung der globalen Min derausgabe einsetzen, weil wir sonst gar keinen Haushalt mehr darstellen könnten. Das ist die Wahrheit.
Meine Damen und Herren, wo stehen wir denn in BadenWürttemberg, wenn wir über die freiwillige Unterstützung der Kommunen durch das Land im Bereich der Jugend und Ju gendsozialarbeit sprechen? Da möchte ich Ihnen gern eine vergleichende Darstellung der Jahre 2011 bis 2019 geben.
Im Jahr 2011 wurden die Fördermittel des Landes in Höhe von 11,5 Millionen € über die VwV zur Förderung der Jugend bildung, den „Masterplan Jugend“ und die Jugendsozialarbeit