Protokoll der Sitzung vom 13.11.2019

Vielen Dank. – Die nächste Frage kommt von Herrn Abg. Stein.

Danke, Frau Präsidentin. – Herr Minis ter, ich habe noch eine Frage zu den Hochzeitskorsos. Vor län gerer Zeit hat im Landkreis Schwäbisch Hall in der Umge bung von Gaildorf ein Hochzeitskorso stattgefunden.

(Zuruf des Abg. Georg Nelius SPD)

Dort war ein Großvater mit seiner Enkeltochter neben der Straße unterwegs, als aus einem Auto heraus geschossen wur de, und zwar von einer ihm bekannten Person. Er sagt: „Die Enkeltochter hat tagelang geheult, hat Angst gehabt.“ Er traut sich aber nicht, Anzeige zu erstatten,

(Zuruf des Abg. Reinhold Gall SPD)

weil ihm derjenige, der geschossen hat, persönlich bekannt ist. Was sagen Sie diesem Herrn, wie Sie dort die Sicherheit gewährleisten können?

Wenn ich das richtig sehe, Herr Abg. Stein, ha ben Sie zu diesem Thema schon einmal eine Landtagsanfra ge gestellt.

Ich will Ihnen einfach nur noch einmal sagen: Für das Führen einer Schreckschusswaffe in der Öffentlichkeit benötigt man einen sogenannten kleinen Waffenschein. Kann der Besitzer der Waffe diesen nicht vorweisen, handelt es sich um eine Straftat nach dem Waffengesetz, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden kann. Das Schießen in der Öffentlichkeit mit einer Schreckschusswaffe ohne Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz dar. Die Strafandrohung ist – auch in Bezug auf Straßenblocka den, Nötigung – Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Das sind schon heftige Freiheitsstrafen, die es hier gibt.

Selbstverständlich verfolgt die Polizei alle Straftaten, die ihr bekannt werden, mit aller Konsequenz – auch in diesem Be reich.

Eine Zusatzfrage.

In diesem Fall wurde also eine Frei heitsstrafe von drei Jahren verhängt, wenn ich Sie jetzt rich tig verstanden habe.

Nein. Das kann ich Ihnen nicht sagen.

(Abg. Udo Stein AfD: Okay!)

Ich weiß gar nicht, ob es in diesem Fall ein Urteil gibt.

(Abg. Udo Stein AfD: Okay! Gut! Danke schön!)

Ich habe Ihnen nur zitiert, welchen Strafrahmen die entspre chenden Straftatbestände bieten.

(Abg. Udo Stein AfD: Danke!)

Vielen Dank. – Jetzt habe ich noch die Wortmeldung von Herrn Abg. Dr. Fiechtner. Wenn Sie die Frage kurzfassen – der Minister fasst die Antwort so wieso sehr kurz –,

(Abg. Thomas Blenke CDU: Vorbildlich!)

dann halten wir die Zeit ein.

Ich muss leider noch einmal nachhaken. Nur kurz. Der Nordkoreavergleich bezog sich auf das Waffenrecht. Ich möchte das hier noch ein mal ganz klar sagen: In einem freien Land sollten die Bürger die Möglichkeit haben, sich zu bewaffnen und sich zu vertei digen.

(Lachen bei der SPD – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜ NE: Da sollten Sie nach Amerika gehen! – Abg. Sa bine Wölfle SPD: Schauen Sie mal in die USA! Un fassbar!)

Das ist ganz normal. Das können wir nicht.

(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Meine Güte!)

Aber zur Frage. Sie haben eine Frage nicht beantwortet, näm lich die nach der ethnischen Zuordnung von diesen Vorfällen.

Da hätte ich doch gern gewusst: Gibt es dies betreffend Schwer punkte? Das wäre für uns alle von großem Interesse.

(Zuruf: Freie Waffen für freie Bürger!)

Das machen wir schriftlich, Frau Präsidentin,

(Heiterkeit der Abg. Thomas Blenke und Ulli Ho ckenberger CDU)

um der gewünschten Kürze entgegenzukommen.

(Abg. Thomas Blenke CDU: In der Kürze liegt die Würze! – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr gute Antwort!)

Vielen Dank. – Die Antwort bekommen Sie schriftlich.

Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen. – Vielen Dank, Herr Minister.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

Wir sind auch mit der Zeit am Ende. Ihnen, Herr Minister, vie len Dank für Ihre sehr kurzen Antworten. Diese haben ermög licht, dass viele Abgeordnete ihre Fragen stellen konnten.

Damit ist Punkt 2 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der AfD – Gesetz zur Aufhebung des Tariftreue- und Mindestlohn gesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg – Drucksache 16/6726

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau – Drucksache 16/7085

Berichterstatter: Abg. Fabian Gramling

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt.

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Frau Abg. Lind lohr.

Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Das Landestariftreue- und Mindest lohngesetz ist nun schon einige Zeit in Kraft. Es hat verschie dene Regelungsbereiche, über die wir hier schon geredet ha ben. Sein Grundansatz, seine Grundaufgabe ist, dass es den fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen fördert, die sich um öffentliche Aufträge bewerben. Dieser Zweck ist uns sehr wichtig, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD – Abg. Daniel Born SPD: Uns auch!)

Wir haben an dieser Stelle jetzt schon mehrfach über die Eva luation gesprochen. Ein Punkt ist beispielsweise, dass der Mehraufwand zur Umsetzung des Landestariftreue- und Min destlohngesetzes sowohl von den Vergabestellen als auch von den Unternehmen als gering bewertet wird.

Wir wissen, das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz stellt seit der Einführung des arbeitsrechtlichen gesetzlichen Mindestlohns und unserer Bindung daran eigene landesspe zifische Lohnvorgaben nur im Bereich der Personenverkehrs dienstleistungen auf, wenn also Bus- und Bahnstrecken ver geben werden. Für die Frage, wann wir Tarifbindung erzeu gen können, ist das unsere Landeskompetenz für die Perso nenverkehrsdienstleistungen.

Das ist nur ein Teil der öffentlichen Vergaben, aber es ist ein wichtiger Teil, der sich auch gerade verändert hat. Wir haben viele Probleme im Land mitbekommen bei der Vergabe von Busverkehren und darüber hinaus natürlich auch bei den ei genwirtschaftlichen Busverkehren, die davon nicht erfasst sind, wo es aber viele Probleme gibt und ja auch Unterneh men insolvent gehen. Die öffentlichen Leistungen, die die Kommunen bestellt haben, nämlich dass der Bus dort fährt, dass er pünktlich und verlässlich fährt, dass es einen Busfah rer gibt und dass es funktioniert, sind in manchen Regionen gefährdet.

Was kann das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz tun? Es setzt den Tarifvertrag des Verbands Baden-Württembergi scher Omnibusunternehmer als verbindlich für die Vergaben an. Wir haben in der Evaluation gesehen, dass es dort, wo durch uns, den Landesgesetzgeber, wirklich viel geregelt ist, in der Praxis auch schwieriger ist. Wir hören vom Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer, dass er sich hier mehr Hilfestellung erwartet und auch Kontrollen wünscht. Das ist auch das Ergebnis der Evaluation.

Unsere Konsequenz ist also: Das Landestariftreue- und Min destlohngesetz ist ganz besonders wichtig für den Bereich des öffentlichen Personenverkehrs. Hier gibt es auch Probleme. Die wollen wir lösen. Das Wichtigste ist, dass es eine Kont rollinstanz gibt – das schlägt die Evaluation vor –, die eben nicht bei den Stadt- und Landkreisen liegt, die auch arbeits fähig ist und die auch in der Lage ist, verlässlich zu beraten. Es ist für die Vergabestellen schwierig zu verstehen, ob die Angebote, die sie in diesem Bereich bekommen, eigentlich funktionieren und aufgehen und auch richtig gerechnet sind.

An dieser Stelle wollen wir weiter arbeiten und sind, wie hier schon gesagt wurde, mit allen Beteiligten im Gespräch. Auch die Wirtschaftsministerin hat dies für die Regierung so gesagt. Das machen wir, die Fraktion, sowie alle, die ernsthaft an die sem Thema interessiert sind. Die anderen Fraktionen hier im Haus machen dies, glaube ich, auch, dass sie mit den Betrof fenen sprechen und nach guten Lösungen suchen.

Wichtig wäre tatsächlich eine unabhängige Kontrollinstanz, damit dieser wichtige Bereich der Personenverkehrsdienst leistungen auch funktioniert und wir unserem Versprechen, dass es kein Lohndumping aufgrund von öffentlichen Aufträ gen in diesem Bereich gibt, auch treu bleiben können. Das möchten wir.