Protokoll der Sitzung vom 21.07.2016

und machen sinnigerweise nicht an einer Landesgrenze halt.

Zudem handelt es sich bei der Steigerung der Einsatzzahlen um eine ganz normale Entwicklung, wie sie für jedes neu in stallierte Rettungsmittel zu beobachten ist. In der Nähe der Leitstelle gelegene Rettungsmittel rücken natürlich stärker in das Bewusstsein und werden von der Leitstelle dann gewis sermaßen als „ihr“ Rettungsmittel wahrgenommen und ein gesetzt.

Seit der Aufnahme des Flugbetriebs im September 2015 kam der Rettungshubschrauber Christoph 65 in diesen elf Mona ten in insgesamt rund 930 Fällen zum Einsatz, davon in rund 310 Fällen, also in ungefähr einem Drittel der gesamten Ein satzfälle, in Baden-Württemberg. Das Haupteinsatzgebiet ist der nächstgelegene Landkreis Schwäbisch Hall mit 230 Ein sätzen, gefolgt vom Ostalbkreis mit rund 60 Einsätzen; in Hei denheim waren es nur noch zwei Einsätze.

Festzustellen ist auch, dass entsprechende Luftrettungskapa zitäten für diese Rettungsdienstbereiche, insbesondere beim Luftrettungsstandort Ulm, auch schon bisher zur Verfügung standen. Eine stärkere Nutzung dieser Kapazitäten wurde durch das Innenministerium über Jahre gefordert, ist aller dings nur zurückhaltend aufgenommen worden. Es ist erfreu lich, dass insoweit ein Umdenken stattgefunden hat und der Luftrettung nunmehr ebenfalls ein entsprechender Stellenwert eingeräumt wird.

Zu Ihrer zweiten Frage: Zuständig für den Rettungshubschrau ber Christoph 65 am Standort Sinbronn und damit für eine Entscheidung über eine Ausweitung der Einsatz- und Betriebs zeiten ist das Bayerische Staatsministerium des Innern. Bei seiner Entscheidung werden die bereits dort vorhandenen Hubschrauber für einen 24-Stunden-Einsatz an dem nahege legenen Standort Nürnberg und den weiteren Standorten Mün chen und Regensburg zu berücksichtigen sein. Im Versor gungsbereich des Hubschraubers Christoph 65 im Bereich Nürnberg liegen u. a. auch die Rettungsdienstbereiche Schwä bisch Hall, Ostalbkreis und Heidenheim.

Wichtig ist, zu erkennen, dass eine Ausweitung der Flugzei ten in der Nacht kaum der Primärrettung dient. Vielmehr geht es dabei im Grunde genommen um Krankentransporte von ei nem Krankenhaus in ein anderes Krankenhaus, die zeitlich dringlich sind, weil der Patient in ein Krankenhaus mit einer höheren Versorgungsqualität transportiert werden muss.

Derzeit laufen Gespräche mit den Krankenkassen als Kosten trägern des Rettungsdienstes. Entsprechend dem aufgezeig ten Haupteinsatzbereich besteht Einigkeit, dass der Standort für einen 24-Stunden-Hubschrauber nicht in Dinkelsbühl, son dern an einem Krankenhaus der Maximalversorgung sein muss. Daher konzentrieren sich unsere Prioritäten für einen 24-Stunden-Ausbau in der Luftrettung von Baden-Württem berg auf die Region Stuttgart bzw. die Rheinschiene. Wir sind zuversichtlich, dass eine Realisierung bald erfolgen kann.

Es gibt eine Zusatzfrage des Abg. Dr. Bullinger.

Vielen Dank, Herr Minister. Es war nicht allzu viel Neues. Trotzdem noch ein Hinweis.

Das, was Sie zur Erstversorgung in der Nacht gesagt haben, ist völlig richtig. Die von Ihnen erwähnten Hubschrauber an den Standorten Nürnberg und München sind Transporthub schrauber und keine Rettungshubschrauber, wenn ich es rich tig weiß. Trotzdem ist es wichtig, dass man bei schweren Un fällen möglichst schnell zur Spezialklinik, z. B. nach Mann heim oder für operative Maßnahmen an Gliedmaßen nach Bad Neustadt an der Saale, kommt.

Es gibt in Baden-Württemberg und in Bayern keine nachtflug tauglichen Rettungshubschrauber. Da bedanken wir uns bei der Schweiz, die uns zumindest im Grenzgebiet immer hilft.

Deshalb die Frage: Wäre es nicht sinnvoll, gemeinsam mit Ih rem Kollegen Herrmann, den ich sehr schätze, eine erstmalig in Deutschland einzurichtende Nachtluftrettung für die Bun desländer Baden-Württemberg und Bayern genau für diesen schnellen Transport von verunfallten oder in die Spezialkli nik zu bringenden Patienten möglich zu machen?

Ich werde bei meinem nächsten Gespräch – die se Gespräche finden immer sehr zeitnah statt – mit dem Kol legen Joachim Herrmann gern darauf zurückzukommen. Im Übrigen haben Sie recht, Herr Abg. Bullinger, dass die Ant wort nicht sehr viel Neues enthielt – Ihre Fragestellung aller dings auch nicht.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Gemeinsam mit Bayern eine Nachtrettung einmal in Deutschland beginnen!)

Den Punkt habe ich ja gerade aufgegriffen. Aber das, was Sie vorher gefragt haben, war auch nicht so sonderlich neu.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Das war die Meinung Ihres Amtsvorgängers! – Zuruf des Abg. Reinhold Gall SPD)

Nicht alles, was mein Amtsvorgänger gemacht hat, war falsch.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Das Meiste war richtig!)

Bei der Amtsübergabe bin ich schon vor dem „Heli-Friedrich“ gewarnt worden. – Das war jetzt außerhalb des Protokolls.

(Heiterkeit – Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU)

Es gibt keine Zusatzfragen mehr.

(Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

Herr Abg. Dr. Bullinger, darf ich bitte – –

Damit ist die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 erledigt.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. K a r l W i l h e l m R ö h m C D U – B i l d u n g s h a u s f ü r d r e i - b i s z e h n j ä h r i g e K i n d e r

Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Frau Landtagspräsidentin! Ich frage die Landesregierung.

a) Welche Erkenntnisse liegen dem Kultusministerium aus

dem bisherigen Modellversuch „Bildungshaus 3–10“, wel cher vom TransferZentrum für Neurowissenschaften und Lernen (ZNL) in Ulm begleitet wurde, vor?

b) Wird das Bildungshaus für drei- bis zehnjährige Kinder,

welches bislang nur bis zum Jahresende 2016 finanziert ist, fortgeführt werden können?

Vielen Dank. – Für die Lan desregierung darf ich Herrn Staatssekretär Schebesta ans Re depult bitten.

Frau Präsidentin, sehr ge ehrte Kolleginnen und Kollegen! Namens der Landesregie rung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abg. KarlWilhelm Röhm wie folgt:

Zu a: Die Wirkungsweise der Bildungshäuser ist positiv. Es ist durch die Begleitforschung des ZNL wissenschaftlich be legt, dass sich die Bildungshäuser bewährt haben und Eltern, Kinder sowie die beteiligten Pädagogen profitieren. Positive Effekte wurden für die emotionale und soziale sowie die ko gnitive, sprachliche, schriftsprachliche und mathematische Entwicklung vor allem für Kinder, die von familiärer Seite

nicht so stark gefördert werden können, deutlich. Alle Kinder profitieren, weil sie in ihren Entwicklungsprozessen aus un terschiedlichen Blickwinkeln wahrgenommen werden. Dies hat zur Folge, dass sie individuell besser begleitet werden kön nen. Eltern sind mit der Arbeit an den Standorten zufrieden, da sie frühzeitig und durchgängig beteiligt und beraten wer den, und aus ihrer Sicht gelingt die soziale Integration ihrer Kinder in den beteiligten Grundschulen.

Die beteiligten Pädagogen aus Kindergärten und Grundschu len berichten trotz des zusätzlichen Engagements im Bil dungshaus von einer hohen Arbeitszufriedenheit. Die befrag ten Schulkinder äußern sich positiv zu ihrem Selbstbild und zur Klassengemeinschaft. Sie fühlen sich von der Lehrkraft und den Mitschülerinnen und Mitschülern stärker verstanden und schätzen sich am Ende der Grundschulzeit als anstren gungsbereiter sowie lernfreudiger ein als Kinder ohne Erfah rungen im Bildungshaus.

Zu b: Die Finanzierung der bestehenden Bildungshäuser wird über das Kalenderjahr 2016 hinaus fortgesetzt. Dazu beken nen sich die Koalitionspartner auch ausdrücklich im Koaliti onsvertrag. Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport be reitet deshalb mit Blick auf den Haushalt 2017 für den Herbst eine Kabinettsvorlage vor, mit der die Finanzierung der Bil dungshäuser gesichert wird.

Ist die Mündliche Anfrage da mit erledigt, oder haben Sie weitere Fragen?

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Wir verzichten zu gunsten des Kollegen Gruber!)

Keine weiteren Zusatzfragen.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G e r n o t G r u b e r S P D – S o f o r t h i l f e n f ü r b e s o n d e r s s t a r k v o n U n w e t t e r s c h ä d e n b e t r o f f e n e B ü r g e r i n n e n u n d B ü r g e r

Bitte schön.

Liebe Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat Soforthil fen, eine Notfallhilfe für besonders stark von Unwetterschä den betroffene Regionen, für besonders stark betroffene Bür gerinnen und Bürger beschlossen. Ich denke, das entspricht hier im Parlament einem politischen Konsens.

Darauf aufbauend darf ich die Landesregierung fragen:

a) Ist es möglich, die zeitliche Begrenzung der Soforthilfen

auf Ereignisse bis zum 8. Juni nun auf Ereignisse bis zum 30. Juni 2016 zu strecken?

b) Können die Landkreise bereits vom Regierungspräsidium

erhaltenes Geld, welches sie aufgrund von bestehendem Versicherungsschutz nicht benötigen, mit der erweiterten zeitlichen Frist und nach denselben fachlichen Regelungen an die Betroffenen auszahlen?