Karl-Wilhelm Röhm

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Herr Dr. Podeswa, wir ha ben von Herrn Stoch keinen Vorschlag gehört, wie er sich ein solches Szenario vorstellt, wir haben es auch von Herrn Rül ke nicht gehört. Jetzt hätte ich wenigstens von Ihnen gern ge hört, was im Fall A, im Fall B und im Fall C zu tun wäre.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Die SPD lenkt mit dieser Debat te erneut von der eigenen Unfähigkeit ab,
Ganztag und Betreuung dem Elternwunsch entsprechend aus zugestalten.
Zum Titel der Aktuellen Debatte drei Bemerkungen unserer seits. Erstens: Der Titel ist falsch adressiert. Nicht Frau Mi nisterin Eisenmann, sondern das StaMi hatte die Federfüh rung inne, die Verwaltungsvorschrift mit dem Bund zu ver handeln.
Zweitens zum Begriff „Geisterfahrt“: Der damalige Minister Stoch und die SPD waren doch die wahren Geisterfahrer. Sie haben nicht erkannt, was die Menschen im Land wollen, und planen weiterhin am Bedarf vorbei.
Egal, wie viele Prozentpunkte über 70 der Anteil derer liegt, die die kommunale Betreuungsform wollen: Sie ignorieren diese Tatsachen weiterhin.
Drittens zum Thema „Guter Ganztag“: SPD und Grüne haben den Ganztag nach § 4 a des Schulgesetzes eingeführt, aber da für leider keine Qualitätsstandards definiert. Die heutige De batte offenbart erneut ein Kernproblem:
die Arroganz der SPD, zu wissen, was für Familien gut ist, und zwar besser, als diese es selbst wissen.
Das Konzept der grün-roten Landesregierung, bis zum Jahr 2023 rund 70 % der Grundschulen und Grundstufen der SBBZ zu einer Ganztagsgrundschule nach § 4 des Schulgesetzes aus zubauen, ist in jeder Hinsicht gescheitert. Rund 12 % der Pri marschüler belegen ein Angebot nach § 4 a; dagegen nutzen 57 % – das sind 240 000 Schülerinnen und Schüler – ein fle xibles Betreuungsangebot in kommunaler Hand.
Ich zitiere in diesem Kontext Aussagen des Dezernenten Brug ger vom Städtetag in der FAZ vom 25. September 2020:
Die gesetzliche Ganztagsschule habe in Baden-Württem berg nach wie vor eine geringe Akzeptanz,
die bei etwa 20 % liege. Die Eltern wollten die flexible Betreuung.
Das ist der Kern der Sache.
Diese Tatsache, meine Damen und Herren, ist auch daraus er sichtlich, dass es z. B. im Raum Konstanz kein einziges und im Raum Freiburg lediglich drei gebundene Ganztagsangebo te gibt.
Nun zur Verwaltungsvorschrift des Bundes. Die von SPDBundesministerin Giffey vorgelegte Verwaltungsvorschrift stellt erneut den berühmten goldenen Zügel des Bundes dar. In der ersten Tranche müssen die Länder das Programm mit 30 % kofinanzieren. Wir sind gespannt darauf, wie die Finan zierung in den weiteren Tranchen aussieht. Eine Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten ist völlig offen. Dem Ver nehmen nach könnten es 10 % sein. Ein Fazit können wir des halb schon heute ziehen: Vom Grundsatz „Wer bestellt, der bezahlt“ liegt die Verwaltungsvorschrift weit entfernt.
Zudem definiert der Bund keinerlei Qualitätskriterien, was Ganztag sein bzw. auszeichnen sollte. Frau Bundesministerin Giffey bietet hier nur viele Worthülsen.
Zur Situation in Baden-Württemberg. Das CDU-geführte Kul tusministerium hat zwei Ganztagsgipfel veranstaltet, auf de nen mit rund 700 Vertretern von Schulen, Kommunen, Eltern und Verbänden die künftige Ausgestaltung der Ganztags- und Betreuungslandschaft intensiv beraten wurde. Quintessenz: Ganztagsschule und kommunale flexible Betreuung sollen sich gegenseitig ergänzen und gleichwertig nebeneinander be stehen. Dies entspricht im Übrigen dem im Koalitionsvertrag niedergelegten gemeinsamen Bekenntnis der Regierungspar teien, den Familien im Land Wahlfreiheit zu bieten.
Wir, die CDU-Fraktion, bekennen uns ausdrücklich zu dieser Wahlfreiheit und zur Vielfalt der Angebote. Wir stehen zu ei nem sich gegenseitigen Ergänzen von rhythmisierter Ganz tagsschule und flexiblen Betreuungsangeboten an einem Schul standort. Mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 haben wir es er möglicht, dass kommunale Betreuungsangebote landesseits wieder bezuschusst werden. Wir schätzen die über viele Jah re gewachsene bewährte Betreuungslandschaft an den Schu len, die sehr stark oder maßgeblich von den kommunalen Be treuungsangeboten getragen ist.
Für uns, die CDU-Fraktion, möchte ich den außerschulischen Partnern einen aufrichtigen Dank für das große Engagement aussprechen.
Es gibt viele herausragende Beispiele für hochwertige Betreu ungsangebote. Vielfach sind auch öffentliche oder freie Trä ger der Jugendhilfe als qualifizierte Anbieter in die kommu nalen Betreuungsangebote eingebunden. Die pauschale Un terstellung des Bundes, dass Betreuungsangebote keine Qua lität hätten, weisen wir entschieden zurück. Wir weisen dies
auch zurück mit Blick auf das, was in anderen Bundesländern als Ganztag angeboten wird.
Wir stellen uns gern der bundesweiten Qualitätsdebatte. Für beide Angebotsformen sind Qualität und Akzeptanz für uns die ausschlaggebenden Kriterien. Das Kultusministerium hat mit dem „Qualitätsrahmen Ganztagsschule Baden-Württem berg“ verbindliche Qualitätsstandards für die rhythmisierte Ganztagsschule entwickelt. Um Ganztagsschulen von Verwal tungsaufgaben zu entlasten, hat das Kultusministerium ge meinsam mit fünf Kommunen die „Koordinierungsstelle Ganz tagsschule und Betreuung“ erprobt.
Wir, die CDU-Landtagsfraktion, möchten, dass sich Schulen in erster Linie auf ihre pädagogische Arbeit konzentrieren können. In diesem Sinn fordert die CDU-Landtagsfraktion oh ne Wenn und Aber eine gleichberechtigte Bezuschussung von Ganztags- und Betreuungsangeboten – unabhängig davon, ob sie unter Aufsicht der Schule oder der Schulträger stehen.
Ich bin überzeugt, dass Sie, Herr Ministerpräsident Kretsch mann, als glühender Verfechter des Bildungsföderalismus ein aufrichtiges Interesse daran haben, unsere tradierte, subsidiär organisierte sowie gleichermaßen qualitätsvolle Ganztags- und Betreuungsstruktur in die Verhandlungen mit dem Bund erfolgreich einzubringen. Daran ist nicht nur dem schwarzen Kultusministerium, sondern auch dem grünen Staatsministe rium gelegen – in der Sache und im Lichte des gemeinsamen Koalitionsvertrags.
In diesem Sinn sind aus der Sicht unserer Fraktion die ab schließenden Verhandlungen zeitnah zu führen.
Frau Ministerin, vielen Dank. Ich bin davon ausgegangen, dass Sie meine Zwischen frage zulassen.
Ich habe eine Frage zur At testpflicht. Ist es richtig, dass bei einer individuellen Erkran kung der Arzt, der aufgesucht wird, darüber entscheiden kann, ob ein solcher Entschuldigungsgrund vorliegt? Aber es geht dabei ja beispielsweise auch um die Frage, ob der Großvater des betreffenden Schülers möglicherweise gefährdet ist. Wür den Sie sagen, dass dies durch die Attestpflicht geregelt wer den kann?
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Balzer, der Titel der von Ihnen beantragten Debatte lautet: „Die verlorene Schülerge neration muss gerettet werden“. Ich möchte Ihnen sagen: In Baden-Württemberg gibt es keine verlorene Schülergenerati on, und deswegen muss auch keine gerettet werden.
Sollte jemals eine Schülergeneration gerettet werden müssen, dann frage ich mich, ob sie wünscht, von Ihnen gerettet zu werden.
Ich will kurz einen Rückblick halten, einen Ausblick geben und vor allem auf das eingehen, was Frau Kollegin Boser be reits angedeutet hat.
Wir alle sahen uns im März mit einer unglaublichen Notsitu ation konfrontiert. Das war etwas, was man in den letzten Jahrhunderten in dieser Form noch nie erleben musste. Es wurde alsbald und umgehend gehandelt. Viele haben weit mehr geleistet, als man von ihnen hätte erwarten können. Ich nenne verschiedene Personengruppen.
Zum einen nenne ich die Schulleitungsteams. Ich möchte fest halten, dass im letzten Vierteljahr viele Schulleitungen weder ein freies Wochenende noch Ferien noch einen geregelten Fei erabend hatten. Deswegen ist es gelungen, negative Entwick lungen zu verhindern.
Zum Zweiten gibt es unglaublich viele aktive, innovative Leh rer, die mit den modernen Medien bestens vertraut sind und für die der Umgang damit überhaupt kein Problem war. Die se haben auch Maßstäbe gesetzt und Kollegen mitgerissen.
Sie haben Kollegen – zu denen ich übrigens auch gehört hät te – instruiert und dazu gebracht, dass sie sich mit den moder nen Medien beschäftigen und technisch überhaupt dazu in der Lage sind. Diesen engagierten Lehrkräften danken wir ganz besonders.
Zum Dritten hat es engagierte Schüler gegeben, die mitgehol fen haben. Das hat mich besonders beeindruckt. Ein solches Beispiel habe ich bei einem Kollegen zu Hause miterleben dürfen, der – ihm ging es genauso wie mir – davon technisch keine Ahnung hatte. Ein Achtklässler hat dafür gesorgt und war stolz darauf, dass innerhalb von zehn Minuten die ganze
Klasse beisammen war und der Unterricht stattfinden konnte. Auch das ist ein tolles Beispiel, wie man in der Not zusam mensteht.
Es wurde angesprochen, dass nicht alle Kolleginnen und Kol legen dazu in der Lage waren, es technisch zu bewältigen. Es stimmt auch, dass nicht alle die nötige Leidenschaft hatten. Aus diesem Grund möchte ich ganz bewusst Beispiele nen nen, die in diesem Zusammenhang erwähnenswert sind.
Bitte, Kollege Born?
Ich würde wünschen, dass Sie es gewesen wären, wenn Sie im Schuldienst wären.
Kommen wir zu den guten Beispielen: Da ist der Grundschul lehrer, der mit dem Fahrrad durch den Ort fährt, Aufgaben bei den Schülern verteilt, nach Erledigung wieder einholt, Ge burtstagskarten abgibt usw. – ein außerordentlich gelungenes Beispiel dafür, wie gearbeitet worden ist.
Ich kenne Lehrer, die die Aufgaben mit frankiertem Freium schlag verschickt haben, denen die erledigten Aufgaben wie der zurückgeschickt wurden, die sie den Schülern nach Kor rektur wieder zugeleitet haben.
Ich weiß von Lehrerinnen und Lehrern, die mit großer Lei denschaft Gespräche mit Eltern, mit Jugendämtern, mit Sozi alarbeitern geführt haben und dafür Sorge getragen haben, dass nicht nur Kinder von Eltern aus systemrelevanten Beru fen an der Notbetreuung teilnehmen konnten, sondern auch und gerade Kinder aus prekären Familienverhältnissen die Möglichkeit erhalten haben, am Notunterricht in der Schule teilzunehmen.
Ich glaube, das ist das Entscheidende für die Zukunft, wenn eine solche Situation wieder auftritt: Es muss uns gelingen – – Da hilft alles nichts; da hilft ein funktionierendes Google nicht, da hilft auch das additiv hinzukommende neue System nicht, das datenschutzkonforme BBB-Programm. In manchen Familien hilft da auch nicht, dass das mobile Endgerät zur Verfügung steht. Die 130 Millionen € sind hier gut angelegt. Gleichwohl werden Kinder übrig bleiben, die eine Notbetreu ung in der Schule erhalten müssen, damit sie keinen Nachteil erleiden. Dafür setzt sich die CDU-Fraktion ein.
Unser besonderes Augenmerk richtet sich auf die Schüler, die im kommenden Jahr ihre Prüfungen absolvieren müssen. Die jenigen, die in diesem Jahr Prüfung gemacht haben, waren meines Erachtens nicht benachteiligt. Mein Abitur wäre nicht ganz so spannend verlaufen, wenn ich in diesem Jahr Abitur gemacht hätte. Ich muss das in aller Klarheit sagen. Es war
ausreichend Zeit zur Prüfungsvorbereitung. Es ging lediglich um die drei Wochen vor den Osterferien. Normalerweise hät ten nach den Osterferien die Prüfungen begonnen. Es bestand also ausreichend Zeit, sich auf die Prüfungen vorzubereiten. Bei der Art und Weise, wie die Anordnung seitens des Minis teriums, dass ein pädagogischer Freiraum bei der Beurteilung besteht – das betrifft das Korrekturverfahren und alles, was dazugehört –, umgesetzt wurde, glaube ich nicht, dass irgend ein Schüler in diesem Schuljahr unter diesen Bedingungen der Prüfungsjahrgänge gelitten hat.
Aber unser besonderes Augenmerk muss denjenigen gelten, die im kommenden Jahr Prüfung machen. Wir haben richtig gehandelt, dass wir die betreffenden Schülerinnen und Schü ler sofort zusammen mit den Abschlussjahrgängen wieder in die Schule einberufen haben. Im kommenden Schuljahr müs sen wir sicherstellen, dass sie gut vorbereitet in die Prüfung gehen.
Ja, ich lasse sie zu.
Nein, da haben Sie völlig recht: Das ist kaum denkbar.
Ich filibustere nicht, sondern ich rede über die Fakten,
über das, was sich zugetragen hat, und darüber, wie wir uns die Zukunft vorstellen.
Ich komme zu dem Jahrgang zurück, der uns besonders am Herzen liegt. Da sind die Schulen gefordert, tätig zu werden, und sie haben jede erdenkliche Freiheit. Wir können darüber nachdenken, ob die Prüfungen wie in diesem Jahr zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden sollen, damit mehr Lernzeit bleibt.
Ich möchte in diesem Zusammenhang aber auch daran erin nern, dass immer noch an jedem zweiten Samstag, wenn die am Schulleben Beteiligten dies wollen, Schulunterricht statt finden kann. Diese Lösung fände ich persönlich besser, als den Wochenplan noch mehr aufzublähen und mehr Stunden reinzupacken.
Es stehen Ferienzeiten zur Verfügung. Das heißt eben nicht, dass alle Lehrer präsent sein müssen. Vielmehr haben wir Schülermentoren – ein entsprechendes Programm haben wir schon vor vielen Jahren auf den Weg gebracht. Wir haben dies jetzt ergänzt, und die Realschulen haben – durch unterstützen de Mittel der CDU-Fraktion – ebenfalls die Möglichkeit, in diesem Bereich tätig zu werden.
Ich möchte ein Beispiel nennen, wie wir Schülern generell helfen können. Um Schülerinnen und Schülern, die in ein oder zwei Fächern Defizite haben, in der Schule zusätzliche Ange bote zu machen, wäre es z. B. denkbar, ihnen innerhalb von zwei Jahren in diesen Fächern ein weiteres Schuljahr zu ge währen. Beispiel: drei Mal 20 Unterrichtseinheiten in Ferien zeiten durch Schülermentoren, wobei der Unterricht natürlich in Begleitung durch einen Lehrer stattfindet, und dies zwei Jahre lang. Dann käme ein Schüler innerhalb von zwei Jah ren auf über 100 zusätzliche Unterrichtsstunden. Das ist, glau be ich, etwas, was man leisten kann und wovon jeder Schüler profitieren kann.
Nun zu der wichtigen Frage: Wie geht es im neuen Schuljahr weiter? Es ist selbstverständlich, dass es im neuen Schuljahr zunächst einmal einen Plan A gibt – also Regelbetrieb. Zwei tens gibt es einen Plan B, den jede Schule für sich selbst auf stellen muss. Das heißt, es muss klar sein: Was passiert, wenn Plan A nicht weiter aufrechterhalten werden kann?
Bei Plan B ist nach Ansicht meiner Fraktion sicherzustellen, dass in den prüfungsrelevanten Fächern unterrichtet wird – temporär unter Hintanstellung anderer Fächer; es darf kein Fach benachteiligt werden. Aber ich glaube nicht, dass irgend ein Schüler darunter leidet, wenn ein bestimmtes Fach einmal sechs bis acht Wochen lang nicht unterrichtet wird. Und die Lehrer, die dieses Fach unterrichten würden, stehen selbstver ständlich für Betreuungsmaßnahmen, für Fernunterricht und vieles andere mehr zur Verfügung.
Fazit, meine Damen und Herren: Wenn es jemals eine verlo rene Schülergeneration gegeben hat, dann war es die Kriegs- und die Nachkriegsgeneration.
Und mit dem, was in der Folge durch Fleiß und Entbehrung geleistet wurde, haben wir ein gutes Beispiel, wie das Ganze auch funktionieren kann.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Mit der heutigen Debatte scheint die SPD von der krachenden Niederlage ablenken zu wollen, die sie vor dem Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg die sen Montag eingefahren hat.
Das Volksbegehren, das Sie, werte Kollegen Stoch und Bin der, als Vertrauensleute vertreten haben, wurde von den Rich tern aufgrund des Verstoßes gegen die Landesverfassung für unzulässig befunden.
Der Gesetzentwurf enthalte Unklarheiten und Widersprüche. Die Unbestimmtheit der Formulierungen führe dazu, dass die Auswirkungen der Gesetzesänderung, insbesondere die finan ziellen Folgen, völlig unklar blieben. Für Juristen denkwür dig, bildungspolitisch mangelhaft, kann ich nur dazu sagen.
In früheren Debatten haben wir die SPD mehrfach darauf hin gewiesen, worauf es eigentlich ankommt. Es geht um Quali tät von Bildung und Betreuung, nicht um Gebührenfreiheit nach dem Gießkannenprinzip.
Haben Sie daraus etwas gelernt? Ich sage Nein. Sie gehen so gar weiter. „Wir werden nicht mit unserem Ziel Ruhe geben.“ So werden Sie, Herr Kollege Stoch, in den Printmedien zitiert. Damit halten Sie am Grundsatz fest, mit ungedeckten Schecks zu werben. Dass ausgerechnet Sie, Kollege Stoch, nach die ser juristischen Ohrfeige vom Montag keine 48 Stunden spä ter der Landesregierung heute unklares Handeln vorwerfen, ist mehr als bemerkenswert – zwar zulässig, aber unbegrün det.
Dieses Fazit passt nicht nur zu Ihrem gescheiterten Gesetz entwurf, sondern auch zum Titel der heutigen Aktuellen De batte, die Sie beantragt haben.
Sie, lieber Herr Stoch, saßen bildungspolitische Probleme aus. Sie haben sie Ihrer Amtsnachfolgerin überlassen.
Ich sage nur: Lehrerabbaupfad, ignorierte Pensionierungswel le und damit in Kauf genommener zukünftiger Unterrichts ausfall.
Die CDU-Landtagsfraktion setzt bei der frühkindlichen Bil dung auf Betreuung und Qualität.
Lassen Sie ihn ruhig re den. Ich kenne die Argumente. Er soll ruhig weiterreden.
Die Ergebnisse der Studie „IQB-Bildungstrend 2016“ und der IGLU-Studie verdeutlichen,
dass eine frühe Konzentration auf die Grundkompetenzen Le sen, Schreiben und Rechnen notwendig ist. Mit dem „Pakt für gute Bildung und Betreuung“ setzen wir genau hier an. Eine qualitativ hochwertige Förderung – Sprachkompetenz, mathe matische Vorläuferfähigkeiten, Motorik, sozial-emotionale Verhaltensweisen – ist das Fundament für einen erfolgreichen Übergang in die Grundschule.
Die Ziele sind mit den kommunalen Landesverbänden im „Pakt für gute Bildung und Betreuung“ abgestimmt und knüp fen nahtlos an das Qualitätskonzept für das Schulsystem an.
Die Bundesmittel aus dem „Gute Kita“-Gesetz investieren wir in Übereinstimmung mit den Kommunen – da sehen Sie eine gute Zusammenarbeit –,
mit dem Städte- und dem Gemeindetag vorrangig für die Lei tungszeit.
Insgesamt fördern wir die Kinderbetreuung. Die Kindergar tenförderung nach § 29 FAG verdoppeln wir schrittweise auf über 1 Milliarde €.
Von 2016 bis 2020 haben wir zudem die Förderung der Be treuung der Kinder unter drei Jahren um rund 354 Millionen € aufgestockt und sind dann im Endausbau bei 1,08 Milliar den €.
Fazit: Ihre Behauptung, Kollege Stoch, dass Kinder und Fa milien in der Politik der grün-schwarzen Landesregierung ei ne untergeordnete Rolle einnähmen, ist vor diesem Hinter grund starker Tobak.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Coronapandemie ver änderte den Alltag von uns allen schlagartig und massiv,
ganz besonders den Alltag von berufstätigen Eltern eines Schulkinds. Die Eltern haben dabei Beeindruckendes geleis tet. Für den täglichen Einsatz und das Geleistete möchten wir allen Sorgeberechtigten an dieser Stelle herzlich danken.
Ich danke auch im Namen der Fraktion allen Erzieherinnen und Erziehern sowie allen Lehrkräften, die in dieser nicht ein fachen Situation die Notbetreuung oder den schulischen Fern unterricht organisiert und durchgeführt haben. Auch ihrem Einsatz gebührt besonderer Dank.
Vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren, war und ist es Aufgabe des Landes, den rechtlichen Rahmen für die er weiterte Notbetreuung sowie für den eingeschränkten Regel betrieb zu erlassen. Das geschah am 17. März und am 27. Ap ril 2020. Eben weil die Situation vor Ort hinsichtlich der räumlichen und personellen Kapazitäten unterschiedlich ist, lässt der rechtliche Rahmen ganz bewusst Spielräume zur Aus gestaltung. Unser Ziel war und ist es, Kindern so schnell wie möglich wieder den Lern- und Betreuungsort Kita bzw. den Unterricht an der Schule zu ermöglichen.
Kollege Poreski hat es angesprochen: Wir warten auf die Er gebnisse der Uniklinika, dass wir mehr darüber wissen, wel che Relevanz die Ausbreitung des Coronavirus noch hat.
Dass die Kindertagesstätten in vier Phasen geöffnet werden, war mit dem Beschluss der Familienminister vom 28. April 2020 bekannt. Wir in Baden-Württemberg waren bereits da mals in der Phase der erweiterten Notbetreuung. Im Rahmen der Aktuellen Debatte, die hier am 6. Mai 2020 geführt wur de, informierte das Kultusministerium den Landtag über den Fahrplan für die schrittweise Ausweitung der Kinderbetreu ung sowie des Unterrichts an den Schulen. Und in der unmit telbar folgenden Pressemitteilung vom 6. Mai wurden die Zie le klar und eindeutig benannt.
Das Allerwichtigste ist: Der Deutsche Kitaverband begrüßte dieses Vorgehen in seiner Pressemitteilung vom 8. Mai aus drücklich.
Auf der Basis dieser Information konnten die Träger in Pla nungen für den Einstieg in einen reduzierten Regelbetrieb Ki
tas vor Ort aufnehmen. Die Regularien wurden am Mittwoch, 13. Mai, mehrfach kommuniziert – vom Kultusministerium und vom Staatsministerium.
Am Donnerstag, 14. Mai, gab es zudem auch eine gemeinsa me Pressemitteilung von kommunalen Landesverbänden und Kultusministerium. Wir erinnern in diesem Zusammenhang daran, dass das Land nicht Rechtsträger der rund 9 000 Kitas in Baden-Württemberg ist und daher auch keine Personalho heit besitzt. Kommunale und freie Träger legen genau auf die se Aufgabenteilung stets großen Wert.
Die Jugend- und Familienministerkonferenz hat ebenso wie der Deutsche Kitaverband bereits vor Wochen Kriterien ent wickelt und veröffentlicht, wie ein eingeschränkter Regelbe trieb mit maximal 50 % der Kinder umgesetzt werden kann. Vorgaben zur Umsetzung der Hygienevorschriften, welche im Fall der Kitas nicht das Kultusministerium, sondern der KVJS zusammen mit der Unfallkasse und dem Landesgesundheits amt erlässt, liegen bereits seit dem 22. April vor.
Viele Träger und Einrichtungen haben die Konzepte zur Um setzung dankenswerterweise rechtzeitig erstellt. Sie sind sehr gut vorbereitet, und sie freuen sich, den belasteten Eltern und Kindern ab dem 18. Mai wieder eine Perspektive bieten zu können, auch wenn man – das kam auch bei allen meinen Vor rednern zum Ausdruck – von einem Normalzustand wie vor der Krise noch weit entfernt ist.
Meine Damen und Herren, so wird Verantwortung vor Ort bei spielhaft wahrgenommen.
Unsere Fraktion bekennt sich auch zur besonderen Verantwor tungsgemeinschaft von Land und Kommunen. Deswegen be grüßen wir es und halten wir es für notwendig, auf die Erhe bung von Elternbeiträgen in geschlossenen Kindertagesein richtungen, Kindergärten und Horten und anderen Betreuungs einrichtungen zu verzichten und damit die Familien zu entlas ten.
Abschließend möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass sich Städtetag, Gemeindetag und Landkreistag mit der Lan desregierung darin einig sind, dass der Infektionsschutz wei terhin hohe Priorität hat. Ich hätte mir gewünscht – – Kolle ge Born, sagen Sie doch, dass Sie 100 % der Kinder dort ha ben wollen. Reden Sie nicht darum herum,
sondern machen Sie eine klare Aussage.
Genau dieser Infektionsschutz erfordert es, dass jeder seine Auf gabe verantwortungsvoll erfüllt. Deswegen stimmen wir, unse re Fraktion, Roger Kehle ausdrücklich zu, wenn er sagt –
ich zitiere –:
Kommunen sind in dieser Krise Garanten für eine mög lichst reibungslose und sachgerechte Umsetzung staatlich beschlossener Maßnahmen.
Darauf setzen wir heute und auch in Zukunft.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Kollege Born, selbstverständlich gibt es vor Ort unterschiedliche Voraussetzungen. In meinem Wahl kreis – das weiß ich – könnte man sagen, dass für 95 % aller Einrichtungen die Information völlig ausreichend war und das Ganze dort bewältigt werden konnte.
Das ist einfach so.
Ich möchte auch auf den Schulbereich hinweisen. Sind Ihnen irgendwelche Probleme aus dem Schulbereich bekannt? Die Schulen hatten keine längere Vorlaufzeit, und dort hat es auch funktioniert.
Ich gestehe gern zu, dass es für große Träger, die Hunderte von Einrichtungen haben, schwieriger ist.
Man muss das Personal ersetzen usw. Das sind aber Aufga ben, die nicht von Stuttgart aus erledigt werden können. Vor Ort weiß man, welche Kinder den größten Betreuungsbedarf haben. Das kann nicht in Stuttgart festgelegt werden. Deswe gen setzen wir auf die Expertise der Einrichtungen. Dort müs sen die Entscheidungen – auch unangenehme Entscheidungen – getroffen werden.
Vielen Dank, Herr Kolle ge Rülke. – Ich habe Ihnen und vor allem Herrn Kollegen Stoch höchst aufmerksam zugehört. Und ich gestehe gern ein, dass ich Ihnen in 80, 85 % Ihrer Ausführungen ausdrücklich recht gebe.
Jetzt geht es um Folgen des. Was fehlt? Sie sagten: „Man hätte sollen“, „Man hätte müssen“, „Es reicht nicht.“ Können Sie bitte mal – und viel leicht auch Herr Stoch, wenn er noch Redezeit hat – konkret benennen, wann, in welcher Abfolge Sie die Schulen geöffnet hätten, wann Sie die Kindertageseinrichtungen geöffnet hät ten, wann Sie die Biergärten geöffnet hätten? Sie als Vertre ter der Opposition können einen Zustand beschreiben, aber wir und die Regierung müssen Entscheidungen treffen.
Deswegen ist es mir zu wenig, wenn Sie nur sagen: „Man könnte“, „Man hätte sollen“, „Es reicht nicht.“ Ich bitte um
konkrete Benennung, wann die Öffnung hätte geschehen müs sen. Ob wir die Ersten oder die Letzten sind, die die Schulen wieder öffnen, ist völlig irrelevant. Entscheidend ist, ob wir den richtigen Zeitpunkt getroffen haben.
Davon gehe ich aus.
Immer mit der Ruhe. – Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Er gebnis des Anhörungsverfahrens zeigt, dass die Wiederein führung einer verbindlichen Grundschulempfehlung polari siert und kontrovers diskutiert wird. Die einen sehen in der Wiedereinführung einer verbindlichen Grundschulempfeh lung eine potenzielle Entmündigung der Eltern, die anderen
einen Schlüssel zu mehr Bildungserfolg in Baden-Württem berg.
Das werden Sie gleich hören.
Um es vorab klarzustellen: Für die CDU beginnt der Mensch nicht erst beim Abitur. Berufliche und akademische Ausbil dung betrachten wir als gleichberechtigt.
Aus diesem Grund stehen wir zu einem differenzierten Schul system mit Schulartenvielfalt und Durchlässigkeit, das echte Bildungschancen eröffnet, zudem den individuellen Interes sen und Begabungen der Schüler entspricht und diese passge nau fördert. Darin sind wir uns sowohl mit der FDP/DVP als auch mit den Grünen einig.
Im Fokus stehen sowohl die Qualität von Schule und Unter richt als auch die Qualität der frühkindlichen Bildung und Be treuung.
Es geht um eine kontinuierliche Begleitung und damit ver bunden um eine konsequente Förderung des Kindes, insbe sondere in den Kernkompetenzen. Beides haben wir in dieser Legislaturperiode mit dem Qualitätskonzept, dem „Pakt für gute Bildung und Betreuung“ sowie der auf Qualität bedach ten Umsetzung des „Gute Kita“-Gesetzes gemeinsam auf den Weg gebracht.
Die ersatzlose Abschaffung der Grundschulempfehlung ohne Implementierung eines qualifizierten Beratungssystems und ohne Verankerung eines Informationsdialogs zwischen Grund schule und weiterführender Schule war ein klarer Fehler.
Die Leistungsvergleichsstudien bescheinigen, dass es einer seits an einer breit ausgeprägten Leistungsspitze fehlt; ande rerseits wurde unter Grün-Rot keine überzeugende Antwort auf den Umgang mit der gestiegenen Heterogenität der Schü lerschaft gegeben, auch nicht durch die Einführung der Ge meinschaftsschule.
Die beschlossene Wiedervorlage der Grundschulempfehlung und die Einführung eines verbindlichen Beratungsgesprächs bei abweichender Schulwahl der Eltern sind ein erster und wichtiger Schritt der grün-schwarzen Landesregierung gewe sen, um der damaligen Fehlentscheidung entgegenzuwirken.
Die Mehrheit der Eltern entscheiden in Freiheit und Verant wortung und wählen den richtigen Weg für ihre Kinder. Es
gibt aber weiterhin Eltern, die ihre Kinder bewusst fehlbe schulen, aus falschem Ehrgeiz heraus oder aus anderen, nicht bildungsrelevanten Beweggründen.
Deswegen wollen wir, die CDU, ein System von altersgerech ten, wissenschaftlich entwickelten Lernstandserhebungen im plementieren, die sich am Bildungsplan von Baden-Württem berg orientieren. Diese sollen eine ergänzende, objektive Grundlage für Beratungsgespräche mit Eltern und Schülern sein.
Wir plädieren für zentrale Klassenarbeiten in den Jahrgangs stufen 2 und 4 und für einen um Orthografie erweiterten Lern stand 5 als Jahrgangsstufenarbeit in der Unter- und Mittelstu fe.
Ja, Martin Rivoir. – In Klasse 4 – da unterscheidet sich un sere Haltung von der unseres Koalitionspartners – soll eine benotete Orientierungsarbeit in Deutsch und Mathematik in die Grundschulempfehlung eingehen. Das soll keine Arbeit sein, auf die man getrimmt wird, sondern damit wollen wir sehen, wo die Kinder stehen.
Diese Orientierungsarbeiten in Klasse 4 sollen zeitnah zu Halbjahresinformationen geschrieben werden, um den Lern stand im Vorfeld der Grundschulempfehlung nach landesein heitlichen Maßstäben zu erfassen. Mit Blick auf den Arbeits aufwand der Lehrkräfte müssen sie selbstverständlich beno tet werden.
Wir sehen dies als zweiten Schritt, um infolge der ersatzlosen Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung durch die Vorgängerregierung nachzusteuern. Die Erkenntnisse über den diagnostizierten Lernstand und die Schulwahl der Eltern sollten abgewartet und ausgewertet werden. Auf dieser Basis sollen weitere Schritte erfolgen.
Wir nehmen aufmerksam zur Kenntnis, dass sich die angehör ten Verbände der Realschulen und der Gymnasien klar für ei ne Wiedereinführung der verbindlichen Grundschulempfeh lung ausgesprochen haben.
Ich fasse zusammen: Notwendig ist aus Sicht der CDU einer seits eine höhere Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung und andererseits eine Schärfung des Profils der weiterführen den Schularten mit klarer Abgrenzung der Schularten vonei nander. Mit diesen Maßnahmen kann das Schulwahlverhalten einiger Eltern nachgesteuert werden, ohne die Elternwahl voll ständig einzuschränken.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/DVP ist unseres Erachtens zu eindimensional. Deshalb lehnen wir ihn ab.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatssekretär, ich signalisiere Zustimmung der CDU-Fraktion. Das meiste ist bereits angesprochen worden.
Wir sollten darauf hinweisen, dass wir bei der Stichtagsrege lung klugerweise so gehandelt haben, wie es sinnvoll ist. Wir haben zugehört, wir haben bewertet, wir haben entschieden, und das mit großer Gemeinsamkeit hier im Haus. Ich finde es außerordentlich erfreulich, dass das gelungen ist.
Wir kommen den Eltern entgegen, und wir kommen den Kom munen entgegen, damit sie die entsprechenden Kapazitäten vorhalten können. Für mich persönlich ist das Entscheidende: Die bisherige Regelung einer vorzeitigen Einschulung auf Wunsch der Eltern bleibt davon unberührt. Davon habe ich selbst profitiert. Vor 63 Jahren wurde ich als Fünfjähriger ein geschult,
aber nicht etwa, liebe Kolleginnen und Kollegen, weil ich hochbegabt war, sondern der Vater hatte entschieden, dass es sinnvoll sei, dass der Kerle in die Schule geht, damit die Mut ter wenigstens einen halben Tag Ruhe hat.
Ja, eine weise Entscheidung vom Vater. Solche Entschei dungen sollen auch zukünftig möglich sein. Dafür haben wir gemeinsam gesorgt.
Wir haben, wie Frau Kollegin Boser schon angesprochen hat, bestimmte Schulversuche – Herr Stoch, bleiben Sie da, Sie sind davon betroffen –, die Hochbegabtenzüge an den Gym nasien, das Landesgymnasium für Hochbegabte, das Werk gymnasium Heidenheim – hört er zu? –, all diese Schulen, die für Exzellenz stehen, in den Regelbetrieb überführt. Darüber freut sich Herr Stoch als Heidenheimer sicherlich.
Die jüngsten Leistungsvergleiche zeigen klar und eindeutig, dass wir in Baden-Württemberg nicht nur eine konsequente Förderung von Lernschwachen vornehmen, was im Sinne der Gleichberechtigung und Förderung richtig und sinnvoll ist, sondern ebenso auf eine breite Leistungsspitze und Talent schmiede setzen müssen. Auch darüber sind wir uns hier im Haus Gott sei Dank einig.
Abschließend noch ein dritter Punkt, der unserer Fraktion wichtig ist: Wir stehen unverrückbar für ein gegliedertes Bil dungssystem und Schulartenvielfalt, um den individuellen Be gabungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler ent sprechen zu können. Das ist unser Hauptanliegen. Das ist Bil dungsgerechtigkeit.
Deswegen ist es für uns wichtig, dass wir in der regionalen Schulentwicklung nicht das in Reinform fortsetzen, was bis her gegolten hat, sondern dass wir jetzt die Möglichkeit eröff nen, Schulstandorte zu sichern, damit jedes Kind in erreich barer Nähe jeden x-beliebigen Schulabschluss machen kann. Das ist für uns entscheidend.
Abschließend dazu: Es sind gerade die kleinen Schulen, die sich mit großer Leidenschaft und nicht minder großem Erfolg in Zusammenarbeit mit dem Handwerk, mit der Industrie da für einsetzen, dass die Kinder, die diese Schule besuchen, spä ter einen Arbeitsplatz finden. Das ist für uns das Allerwich tigste.
Fazit, liebe Kolleginnen und Kollegen: Bildungsinvestitionen sind für die CDU-Fraktion Zukunftsinvestitionen. Daran wol len wir uns heute und auch morgen messen lassen.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Bildung ist die wich tigste Ressource in unserem Land.
Die Landesregierung investiert deshalb im Doppelhaushalt rund jeden vierten Euro in den Kultusbereich. Eine zentrale Zielsetzung der CDU-Fraktion ist die Stärkung der Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung sowie von Unter richt und Schule. Mit dem „Pakt für gute Bildung und Betreu ung“ und der darauf abgestimmten Umsetzung des „Gute Kita“-Gesetzes setzen wir nachhaltige Akzente für die Jüngs ten in unserem Land, für die kommende Generation.
Wenn mir am Ende noch Zeit bleibt, gern. Er kann mich ja nachher auf dem Gang an sprechen.
Die Weiterentwicklung der Qualität im Bereich der frühkind lichen Bildung und Betreuung hat für die CDU hohe Priorität und Vorrang vor Gebührenfreiheit, insbesondere weil eine fa milienbezogene Sozialstaffelung der Gebühren landesweit oh nehin verbindlich ist.
Wir starten eine PiA-Ausbildungsoffensive zur Gewinnung von Fachkräften, stärken die Kindertagespflege, führen die Leitungszeit für pädagogische Leitungsaufgaben ein und brin gen eine verlässliche sprachliche sowie elementare Förderung für die Kinder auf den Weg.
Mit dem Forum Frühkindliche Bildung Baden-Württemberg vernetzen wir die Akteure und unterstützen die Qualitätsent wicklung der pädagogischen Arbeit in der Kindertagesbetreu ung.
Unserer Fraktion war und ist es ein wichtiges Anliegen, die Schulleitungen zu stärken, was zum 1. September 2020 mit Besoldungsanhebungen, Zulagen für kommissarische Schul leitungen und dem Ausbau der pädagogischen Assistenzsys teme auch erfolgt.
Das kostet alles Zeit.
Wir haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass alle Grund schulrektoren zukünftig eine Grundbesoldung nach A 13 er halten. Die CDU lebt eben die Devise „Kurze Beine, kurze Wege“ und steht auch für einen starken ländlichen Raum.
Die Besoldung der Schulleiter in Haupt- und Werkrealschu len beginnt zukünftig bei Besoldungsgruppe A 14 und orien tiert sich damit an den Funktionsstellen der Realschulen und der Gemeinschaftsschulen.
Wir plädieren dafür, in einem weiteren Schritt die Leitungs zeit zu erhöhen und die Kürzung des allgemeinen Entlastungs kontingents um 14 %, die durch die Vorgängerregierung un ter Führung der SPD erfolgt ist, zurückzunehmen.
In Regierungsverantwortung hat die SPD das allgemeine Ent lastungskontingent – hören Sie zu! – um 230 Deputate zu Sparzwecken gekürzt, und nun fordert sie in der Opposition die Aufstockung um 135 Deputate.
Echte Wertschätzung sieht anders aus.
Wir haben nachdrücklich eingefordert, dass die seit dem Schuljahr 2014/2015 eingerichteten kommunalen Betreuungs angebote an den Grundschulen zukünftig wieder bezuschusst werden. Das gilt übrigens auch für Neuangebote. Mit dem Ausbau flexibler Betreuungsangebote verbinden sich mehr Angebotsvielfalt und Wahlmöglichkeiten für die Eltern, ganz im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die uns be sonders wichtig ist.
Wir setzen gerade mit Blick auf die lernschwachen Schüler auf die wertvollen Kompetenzen der Lehrkräfte an Haupt- und Werkrealschulen. Deswegen hat die Landesregierung im Jahr 2017 ein Qualifikationsprogramm für 5 000 Lehrer aufgelegt, damit eine Beförderung nach Besoldungsgruppe A 13 zeitnah erfolgen kann. Wir freuen uns ebenso, dass durch Stellenhe bungen weiterer Funktionsstellen für Fachlehrer deren War tezeit auf ein Beförderungsamt verkürzt wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser ganz besonderer Dank gilt Ihnen, liebe Frau Kultusministerin Dr. Susanne Eisen mann.
Ihr ganz persönlicher Anspruch und der Anspruch der CDULandtagsfraktion ist es, dass Baden-Württemberg in den Leis tungsvergleichen wieder Spitzenplätze belegt und sich durch ein leistungsstarkes und chancengerechtes Bildungssystem auszeichnet. Mein aufrichtiger Dank gilt auch allen Lehrerin nen und Lehrern für ihr schulisches und vor allem ihr außer schulisches Engagement.
Abschließend möchte ich noch zwei Maßnahmen benennen, die mir und meiner Fraktion ein Herzensanliegen sind. Ge meinsam mit den baden-württembergischen Schwimmverbän den und den Landesverbänden der DLRG werden Maßnah men ergriffen, die dazu führen, dass noch mehr Kinder vor Eintritt in die Grundschule schwimmen lernen.
Zweitens bringen wir, die CDU, ein Projekt zur Förderung von Schülermentoren für außerunterrichtliche Lernzeit und Ferienschule an den Realschulen mit einem Volumen von 2,4 Millionen € auf den Weg. Schüler der Klassenstufen 5 bis 7 sollen über den Regelunterricht hinaus zielgerichtet in den Kernfächern und den Naturwissenschaften durch Schülermen toren der Klassen 9 und 10 in der unterrichtsfreien Zeit geför dert werden.
Werte Kolleginnen und Kollegen, unser Kollege Dr. Schütte wird als finanzpolitischer Berichterstatter in der zweiten Run de weitere Maßnahmen zum Einzelplan 04 darlegen. Darauf freut sich die CDU-Fraktion – Sie alle tun das hoffentlich auch.
Werte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Das geänderte Schulwahlver halten blieb seit der ersatzlosen Streichung oder Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung bei der regionalen Schulentwicklung bislang völlig außer Betracht. Die schuli sche Vielfalt spiegelt sich aus Sicht unserer Fraktion vor al lem auch in der Vielfalt der Schulabschlüsse wider, und der Werkrealschulabschluss – das sollten wir zur Kenntnis neh men – wird nun mal ausschließlich an unseren Werkrealschu len angeboten.
Eben aus diesem Grund haben wir uns mit unserem Koaliti onspartner auf ein Konzept geeinigt, das jedem Schüler einen Werkrealschulabschluss in erreichbarer Nähe ermöglicht.
Dies sind wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, den Schüle rinnen und Schülern an unseren Werkrealschulen auch schul dig, vor allem deshalb, weil jede einzelne bzw. jeder einzelne von den Betrieben in unserem Land ganz dringend benötigt wird.
Den Lehrerinnen und Lehrern danken wir herzlich dafür, dass sie den Absolventinnen und Absolventen einen gelingenden Einstieg in die Berufsausbildung ermöglichen.
Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP/DVP – ich spreche besonders Sie an, lieber Kollege Timm Kern –, dürfte angesichts des vorliegenden Konzepts klar sein, dass sich Ihr Gesetzentwurf erübrigt. Freuen Sie sich mit uns, dass Ihrem berechtigten Anliegen durch verantwortungsvolles Han deln unsererseits Rechnung getragen wird.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Ich möchte mich kurz an die SPDFraktion wenden. Sie waren es, die vor Jahrzehnten – ich ge höre diesem Haus bald 20 Jahre an – despektierlich von der Hauptschule als einer Restschule gesprochen haben.
Sie waren auch diejenigen, die keine Gemeinschaftsschule wollten, sondern eine Regionalschule, einen Mordsmoloch – wie es Herr Zeller damals gesagt hat – mit wenigstens 400 Schülern. Wie würde die Schullandschaft in Baden-Württem berg aussehen, wenn wir Ihren Vorschlägen gefolgt wären?
Jetzt äußern Sie sich wieder despektierlich. Ich kann Ihnen nur raten, das Wort „Abschulung“ nicht mehr im Munde zu führen.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Ich glaube, wir haben jetzt eine le bendige Debatte. Die Unterschiede in der Bildungspolitik wer den sichtbar. Das ist ja auch vernünftig und richtig.
Wir, die CDU-Fraktion, stehen für Schulvielfalt und befür worten ein differenziertes Bildungssystem in Baden-Württem berg.
Kein Aber. Ein klares Bekenntnis, Herr Kern. – Ein geglie dertes Schulsystem eröffnet den jungen Menschen mit ihren individuellen Begabungen, unterschiedlichen Interessen und Entwicklungen passgenaue Bildungswege. Der VBE formu liert in seiner Stellungnahme – ich zitiere –:
Nur durch den Erhalt eines vielfältigen Bildungsangebots wird auch der Heterogenität in den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler in angemessener Weise Rech nung getragen.
Die Intention des Gesetzentwurfs, lieber Kollege Kern, zum Erhalt eines vielfältigen Schulangebots ist insofern zu begrü ßen, spiegelt er doch die Leitlinie der CDU: Nicht für alle das Gleiche, sondern für jeden das Richtige.
Allerdings, liebe Kolleginnen und Kollegen: Der Gesetzent wurf ist gut gedacht, aber nicht gut gemacht, weil nicht zu En de gedacht. Sie haben aber noch Redezeit und können nach
her vielleicht meine Frage beantworten, damit ich es dann ver stehe.
Richtig ist: Die Zugänge in die Klassenstufen 5 bis 9 der öf fentlichen Haupt- und Werkrealschulen liegen seit dem Schul jahr 2013/2014 bei rund 45,8 %. Von Ihnen sind 46 % genannt worden. Bisher gilt für alle auf der Grundschule aufbauenden Schulen eine Mindestschülerzahl von 16 in der Eingangsklas se. Ein Aufwuchs der Schülerzahl in den aufsteigenden Klas senstufen kann über diesen einmaligen Stichtag nicht erfasst werden. Folgerichtig soll sich die Mindestzahl von 16 Schü lern zukünftig – das ist auch Ihr Anliegen – auf den Durch schnitt der Schülerzahlen in den Klassenstufen 5 bis 9 bezie hen, um Wanderungssalden in den höheren Klassen ebenfalls abbilden zu können.
Für alle Schulen der Sekundarstufe I kann dadurch die Be darfslage besser abgebildet werden. Ich sage noch einmal: für alle Schulen. Das geänderte Schulwahlverhalten im späteren Bildungsverlauf, das sich seit der ersatzlosen Abschaffung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung eingestellt hat, blieb bei der regionalen Schulentwicklung bislang außer Be tracht.
Die schulische Vielfalt spiegelt sich auch in der Vielfalt bega bungsgerechter Schulabschlüsse wie dem Werkrealschulab schluss – der wird von vielen gar nicht mehr erwähnt –, der nur an der Haupt- und Werkrealschule angeboten wird.
Aber zurück zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/DVP, der im Gegensatz zur Kabinettsvorlage des Kultusministeri ums ein von der Landesregierung bereits erkanntes Problem – ich sage es einmal umgangssprachlich – verschlimmbessert. Ich zitiere aus Artikel 1 Absatz 1 Ihres Gesetzentwurfs. Dort schreiben Sie, liebe FDP/DVP-Kollegen:
Unterschreitet eine in Absatz 1 Nummer 1 und 2 genann te Schule die Mindestschülerzahl 16 im Durchschnitt der Klassen fünf bis neun und kann weder eine positive Per spektive hinsichtlich der Entwicklung der Schülerzahlen an der betreffenden Schule noch das Bestehen eines wei teren nach Bildungsgang und Schulabschluss entspre chenden Schulangebots einer öffentlichen Schule in der betreffenden Region oder in zumutbarer Erreichbarkeit festgestellt werden,
jetzt die Schlussfolgerung –
wird der Schulträger durch die Schulaufsichtsbehörde hierauf hingewiesen und aufgefordert, eine regionale Schul entwicklung nach § 30 a Absatz 2 Nummer 1 durchzufüh ren.
Lieber Kollege Dr. Kern, diese Gesetzesänderung mögen Sie mir bitte erklären. Ihnen steht ja noch Redezeit zur Verfügung. Sie bedeutet doch, vereinfacht gesagt: Eine Schule wird dann geschlossen, wenn sie keine Perspektive besitzt und die letz te Schule ihrer Art in der Region ist. Genau in diesem Fall dürfte sie aber doch im Sinne der Schularten- und Abschluss vielfalt erhaltenswert sein. Darum geht es doch.
Konsequent inkonsequent wird es, wenn die FDP/DVP zwar Satz 1, wie dargelegt, ändert, aber vergisst, Satz 4 von § 30 b
zu streichen. Dieser besagt nämlich, die Aufhebung erfolge ausnahmsweise dann nicht, wenn ein entsprechender Bil dungsabschluss nicht in zumutbarer Erreichbarkeit von einer anderen öffentlichen Schule angeboten wird.
Was gilt nun, Herr Kollege Kern? Satz 1 oder der nachfolgen de, von mir eben verlesene Satz 4? Der Gesetzentwurf ist für mich in einer entscheidenden Frage nicht konsistent. Lieber Herr Kollege Kern, gehe ich recht in der Annahme, dass Sie möglicherweise in großer Eile waren, um in dieser Frage mit der Landesregierung Schritt halten zu können?
Der Arbeitskreis Bildung der CDU hat einer Kabinettsvorla ge des Kultusministeriums zu genau diesem Anliegen bereits zugestimmt. Wir lehnen daher den vorliegenden Gesetzent wurf, der – ich sage es gnädig – einen kleinen handwerklichen Fehler enthält, ab.
Danke schön. – Ich habe eine Frage an die beiden Herren Minister Untersteller und Hauk.
Sie haben mehrfach den Begriff „Blühstreifen“ verwendet. Ich bin Jäger. Es wäre mir ganz recht, wenn einmal darüber nachgedacht würde, ob die Blühstreifen 2 m hoch aufwach sen müssen oder ob es nicht eine Zusammensetzung gibt, bei der man wenigstens noch ein größeres Wildschwein erkennen kann. Das sind nämlich wichtige Jagdflächen. Ich bitte dar um, darüber nachzudenken. Am Straßenrand, Herr Minister Hermann, ist das nicht ganz so wichtig, aber draußen in der Flur wäre es außerordentlich hilfreich. Ich bitte um Berück sichtigung.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Lieber Herr Fraktionsvorsitzender Rülke, Sie haben eine Frage gestellt, und die möchte ich zu Beginn gern beantworten: Ja, Frau Ministerin Eisenmann hat die Bildungspolitik voll und ganz im Griff.
Und wir, die CDU-Fraktion, sind stolz auf das in Sachen Bil dungspolitik gemeinsam mit unserem Koalitionspartner Er reichte.
Unsere Kultusministerin zeichnet sich durch ein hohes Maß an Dialogfähigkeit aus. Sie ist tagtäglich vor Ort und bei Schü lern, Lehrern, Eltern und Schulträgern präsent.
Mit dem Koalitionsvertrag haben sich Grüne und CDU ambi tionierte bildungspolitische Ziele gesetzt. Im Mittelpunkt un serer Bildungspolitik steht die Stärkung der Qualität sowohl von Schule und Unterricht – Kollege Schwarz hat es deutlich betont – als auch der frühkindlichen Bildung und Betreuung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung wid met sich völlig unaufgeregt dem Kerngeschäft von Bildungs politik, nämlich Qualität in verlässlichen Strukturen zu ent wickeln.
Die CDU-Fraktion versteht sich als Garant für Qualität.
Wenn noch Zeit bleibt, darf er am Ende fragen. Und ich sage zu: Es bleibt Zeit.
Bildungspolitik wird in dieser Legislaturperiode wieder auf ein solides wissenschaftliches Fundament gestellt, ganz im Sinne der empirischen Bildungsforschung,
verbunden mit den Namen Professorin Sliwka aus Heidelberg und Professor Trautwein aus Tübingen.
Das ZSL unter der Leitung von Dr. Riecke-Baulecke und das IBBW unter der Führung von Dr. Klein werden sich als ech te Dienstleister für unsere Schulen etablieren. Nach einer so zialdemokratisch geprägten Bildungspolitik in der letzten Le gislaturperiode, die teilweise den Charakter einer Odyssee hat te, wollen wir unser Bildungswesen zurück auf den Erfolgs kurs bringen.
Eine Zwischenbilanz unserer grün-schwarzen Koalition hat Ihnen soeben Kollege Schwarz anschaulich dargestellt. Un sere Koalition hat in der Tat viele wegweisende Maßnahmen beschlossen.
Warum also, liebe FDP/DVP, lieber Kollege Rülke, dieses Thema in der heutigen Aktuellen Debatte? Nun, sagen wir: Es ist ein Thema der FDP/DVP in verschiedenen Variationen – wenig Neues, viel Getöse – oder, um es mit dem zuletzt vom Kollegen Rülke zitierten Shakespeare zu formulieren: Viel Lärm um nichts.
Liebe FDP/DVP, seien Sie versichert: Wir werden – –
Ich wiederhole es gern, damit es Kollege Rülke auch mit bekommt: Lieber Kollege Rülke, seien Sie versichert: Wir werden aus der produktiven Spannung dieser Koalition wei terhin viel Energie freisetzen