Protokoll der Sitzung vom 12.03.2020

Erklärungen zu Protokoll

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrter Herr Rechnungshofpräsi dent, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Baden-Württemberg hat im Jahr 2019 rund 41 Mil liarden € an Steuern eingenommen; mit diesem Geld gilt es verantwortungsvoll umzugehen. Es ist das Geld der Bürgerin nen und Bürger, es ist unser aller Geld, die wir mit unseren Steuern unser Gemeinwesen finanzieren. Es ist nicht unser Geld. Daraus ergibt sich für uns die Verpflichtung, dieses Geld wirtschaftlich und sparsam zum Nutzen aller einzusetzen.

Geld auszugeben ist keine Leistung. Mit möglichst wenig Mit teln viel zu erreichen, das ist eine Leistung. Wenn wir, die Landesregierung und vor allem der Landtag als Haushaltsge setzgeber, das Geld der Steuerzahler ausgeben, muss der An spruch sein, Mehrwert zu schaffen. Diese Verantwortung ob liegt uns und ist uns von der Landeshaushaltsordnung auch so auferlegt.

In § 7 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung ist der Hand lungsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit defi niert. Wir müssen uns immer wieder aufs Neue fragen: Was sind eigentlich notwendige Aufgaben, die wir, das Land, er füllen müssen? Was ist Pflicht und was nur Kür? Wie können wir die notwendigen öffentlichen Aufgaben möglichst effizi ent erledigen? Ist der Mitteleinsatz mit einem Mehrwert ver bunden? Wie effizient ist unsere Landesverwaltung?

Bei der Beantwortung dieser Fragen ist uns der Landesrech nungshof als unabhängige, politisch neutrale Institution ein wichtiger Gegenspieler und Partner. Mit großer Kompetenz und Leidenschaft zeigt der Rechnungshof mit seinem Präsi denten, Herrn Benz, Fehlentwicklungen und Fehlanreize auf und unterbreitet konkrete Verbesserungsvorschläge.

Die Zielstellungen des Rechnungshofs – Grundsätzliches zu hinterfragen, Abstimmungsprozesse zu optimieren, Förderkri terien zu definieren und Doppelstrukturen zu vermeiden – tra gen dazu bei, effizienter, wirtschaftlicher und sparsamer zu werden.

Nicht jeder Einrichtung oder jedem Ministerium gefällt das. Aber: Die Arbeit des Landesrechnungshofs ist wertvoll, de mokratisch und rechtsstaatlich. Und sein Blick von außen ist unbequem und gibt Anlass für Veränderung. Deshalb mein herzlicher Dank für die gute, nicht immer einfache Arbeit des Rechnungshofs.

Im Juli 2019 hat der Rechnungshof die Ergebnisse seiner um fangreichen Prüfungen in der Denkschrift 2019 zusammen gefasst vorgestellt. Diese Denkschrift umfasst insgesamt 24 Beiträge – eine Lektüre, die sich lohnt.

Teil A der Denkschrift beschäftigt sich mit Haushaltsrechnung, Haushaltsplan und Haushaltsvollzug. Er beschäftigt sich also mit der Frage, ob im Finanzministerium alles ordentlich, kor rekt und zuverlässig gelaufen ist. Der Rechnungshof attestiert, dass auch 2017 die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes geordnet war, die geprüften Einnahmen und Ausga ben im Wesentlichen ordnungsgemäß belegt sind und die für die Haushalts- und Wirtschaftsführung geltenden Vorschrif ten weitgehend eingehalten wurden.

Meine Damen und Herren, erstmals war auch die Vermögens rechnung Gegenstand der Denkschrift. Mit der Vermögens rechnung haben wir erstmals eine nach doppischen Grundsät zen erstellte Aufstellung aller Vermögensgegenstände und Ver pflichtungen des Landes vorgelegt – auch wenn einige Bilanz positionen noch weiter vervollständigt werden müssen und an dem einen oder anderen Eck noch etwas gefeilt werden muss: Die Vermögensrechnung ist eine gute und detaillierte Grund lage für die Entscheidung des Landtags über die Entlastung der Landesregierung. Und ich freue mich, dass der Rech nungshof das bestätigt.

In Teil B der Denkschrift untersucht der Rechnungshof res sortübergreifende Themenkomplexe wie beispielsweise die Liquiditätsbildung außerhalb des Landeshaushalts bei ausge wählten Landesbeteiligungen. Teil C befasst sich mit res sortspezifischen Themen.

Der Finanzausschuss des Landtags hat sich in seinen Sitzun gen intensiv mit der Denkschrift 2019 befasst. Für Finanzpo litikerinnen und -politiker sind die Beiträge ein wichtiger Im puls für effektiven und effizienten Mitteleinsatz. Die Empfeh lungen des Rechnungshofs und die zugrunde liegenden Fest stellungen in der Denkschrift wurden deshalb ausführlich und sorgfältig beraten.

Der Rechnungshof hat mit dieser Denkschrift der Regierung und dem Parlament wichtige Anregungen gegeben, um das alltägliche Verwaltungshandeln – über die bereits bestehen den Optimierungsanstrengungen hinaus – weiter zu verbes sern. Zahlreiche Vorschläge haben wir bereits aufgegriffen und umgesetzt.

Beitrag Nummer 12 nimmt die Förderung der Elektromobili tät im ländlichen Raum in den Fokus. Konkret wurden 20 Mo dellprojekte mit einem Gesamtvolumen von 1,4 Millionen € gefördert. Aufgrund anfangs unklarer und widersprüchlicher Angaben zur Zuschussgewährung ist nicht alles fehlerfrei ge laufen. Um die Fehleranfälligkeit zu verringern, wird künftig darauf geachtet, dass klare Zweckbindungen erfolgen und die Zuwendungsmodalitäten konkretisiert werden. Hierzu wur den vom zuständigen Fachressort bereits neue Musterbeschei de erarbeitet.

Im Beitrag Nummer 16 hat sich der Rechnungshof mit dem technischen Gebäudemanagement bei staatlichen Museen aus einandergesetzt. Viele Museen sind in denkmalgeschützten Gebäuden mit technisch veralteten Anlagen untergebracht, was oftmals eine geringe Energieeffizienz zur Folge hat und mehr Kosten und weniger Klimaschutz bedeutet. Als Reakti on auf den Beitrag des Rechnungshofs wurden bereits erfor derliche organisatorische Maßnahmen zur technischen Be triebsoptimierung eingeleitet. Darüber hinaus sind konkrete Planungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnah men angelaufen.

Zum Beitrag Nummer 18, der sich mit Erfolgskontrollen bei Fördervorhaben nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzie rungsgesetz, LGVFG, auseinandergesetzt hat, möchte ich ganz dezidiert darauf hinweisen, dass Erfolgskontrollen wesentlicher Bestandteil jedes Förderverfahrens sind und sein müssen. Im konkreten Fall werden die Erfolgskontrollen zukünftig in neu en Bewilligungen konkretisiert, um das Ziel der Förderung klar zu definieren. Als Hilfestellung wird bereits ein Handlungsleit faden zur Umsetzung der Erfolgskontrolle erarbeitet.

Die Landesregierung nimmt Ihre Hausaufgaben ernst. Denn in jedem einzelnen Fall gilt der Grundsatz, dass wir mit mög lichst wenigen Mitteln möglichst viel erreichen wollen. In die sem Sinn ist jede einzelne Prüfung des Rechnungshofs Geld wert. Die Prüfbeiträge des Rechnungshofs sind für mich als Finanzministerin stets wertvoll und eine gute Hilfestellung, um den Mitteleinsatz kontinuierlich auf den Prüfstand zu stel len. In diesem Zusammenhang bin ich auch dankbar für den intensiven fachlichen Austausch zwischen dem Rechnungs hof und meinem Haus.

Das Jahr 2020 ist ein besonderes Jahr: Erstmals gilt in BadenWürttemberg die grundgesetzlich verankerte Schuldenbrem se. Wir sind gut darauf vorbereitet. Seit 2015 hat das Land kei ne neuen Schulden aufgenommen. Obwohl das in einem fest gelegten Rahmen möglich wäre, ist weder im Staatshaushalts plan 2020/2021 noch in den Planjahren der aktuellen mittel fristigen Finanzplanung 2022 und 2023 die Aufnahme neuer Kredite geplant. Ganz im Gegenteil: Die Schuldenuhr in Ba den-Württemberg läuft inzwischen rückwärts, und das ist ganz im Sinne des Rechnungshofs.

Ich danke an dieser Stelle auch für die engagierte Mitarbeit des Landesrechnungshofs im Rahmen der Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung.

Zum ersten Mal in der Geschichte des Landes haben wir Kre ditmarktschulden in relevanter Höhe abgebaut: bis zum 31. Dezember 2019 insgesamt 1,25 Milliarden €. 2020 wer den wir weitere 132 Millionen € tilgen. Das macht die stolze Summe von 1,4 Milliarden € in den Jahren 2018, 2019 und 2020 – inklusive Ausgleich des Kontrollkontos. Hinzu kom men noch mal 0,4 Milliarden € bei der Landesbeteiligungen, LBT. Nimmt man zur expliziten noch die implizite Verschul dung hinzu, haben wir seit 2017 sogar mehr als 6 Milliarden € getilgt.

Darüber hinaus betreiben wir aktiv Vorsorge für kommende Generationen, indem wir die Rücklagen für die künftigen Pen sionen von rund 4 Milliarden € im Jahr 2014 auf voraussicht lich 10 Milliarden € bis zum Jahresende 2021 erhöhen.

Und wir haben auch hier eine Anregung des Rechnungshofs aufgegriffen: Erstmals steigern wir in diesem Jahr die Zufüh rung an den Versorgungsfonds für jede neu eingestellte Be amtin und jeden neu eingestellten Beamten auf monatlich 750 €, und im Falle von neu geschaffenen Stellen legen wir sogar 1 000 € im Monat zurück.

Auch finanziell haben wir im laufenden Haushalt Vorsorge für die Zukunft getroffen, was mir persönlich immer ein wichti ges Anliegen ist. Es ist gut und wichtig, dass wir im Doppel haushalt 2020/2021 insgesamt rund 900 Millionen € der Rück lage für Haushaltsrisiken zugeführt haben. Dies ist ein we sentlicher Beitrag, um auf aktuell nicht quantifizierbare Risi ken auch im Vollzug adäquat reagieren zu können.

Diese Risiken, meine sehr geehrten Damen und Herren, wer den gut drei Monate nach Beschluss des Doppelhaushalts lei der unvorhersehbar. Am 18. Dezember 2019 wurde der Haus halt 2020/2021 beschlossen; da war das Coronavirus bei uns noch nicht bekannt. Jetzt haben wir eine Pandemie.

Wir haben Vorsorge für Unvorhersehbares getroffen, und schon jetzt zeigt sich, wie wichtig und richtig das war. Wir ha

ben zur Vorbeugung und Bekämpfung des Coronavirus einen Gesetzesnachtrag auf den Weg gebracht, der aus dieser Rück lage finanziert werden wird. Und ja, das Coronavirus hat Aus wirkungen auf Börsenkurse und Konjunktur. Und es ist wahr scheinlich, dass das auch negative Auswirkungen auf die Steu ereinnahmen hat. Wir sind aber mit der Rücklage für Haus haltsrisiken in der Lage, alles für den optimalen Gesundheits schutz der Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg zu tun.

Die Rücklage für Haushaltsrisiken hat sich schon heute als vorsorgliches und vorausschauendes Handeln bewährt.

Meine Damen und Herren, blicken wir in die Zukunft, ist al les etwas unsicher und nebulös: Handelskonflikte, Migrati onsbewegungen, Verhandlungen mit Großbritannien nach dem Brexit über ein Freihandelsabkommen und gerade ganz kon kret das Coronavirus. Viele Entwicklungen lassen sich aktu ell nicht konkret abschätzen. Darum müssen wir weiterhin vo rausschauend handeln.

Wir haben die guten Jahre genutzt, um vorzusorgen und uns vorzubereiten. Dieses antizyklische Verhalten ist uns durch das Haushaltsgrundsätzegesetz vorgegeben, und wir handeln danach.

Die Denkschrift des Rechnungshofs ist uns dabei ein guter und ständiger Begleiter, der wichtige Impulse gibt, damit der Landeshaushalt auch künftig wetterfest aufgestellt ist.

Herzlichen Dank.

Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gern hätte ich Ihnen meine Rede persönlich vorgetragen. Leider verwehrte mir das der von der Landtagsopposition in unserer Abwesenheit ini tiierte Beschluss, die Sitzung ohne meine Fraktion durchzu führen.

Sehr geehrter Herr Rechnungshofpräsident Benz, ich danke Ihnen für Ihre Ausführungen zur vorliegenden Denkschrift des Jahres 2019, über die wir in der heutigen Plenardebatte bera ten. Die heutige Sitzung ist auch der richtige Ort, Ihnen, Herr Präsident Benz, den Mitgliedern des Senats und allen Mitar beiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofs im Namen meiner Fraktion für Ihre wertvolle Arbeit zu danken.

Die Landesverfassung gibt vor, dass der Landesrechnungshof die gesamte Haushaltsführung des Landes unabhängig und ohne Vorgaben des Parlaments oder der Regierung überprüft. Dieser Aufgabe ist der Rechnungshof mit der Denkschrift 2019 in gewohnt hoher Zuverlässigkeit und Qualität gefolgt.

In insgesamt 24 Beiträgen hat der Rechnungshof dem Land tag gut durchdachte und konstruktive Vorschläge zur Verbes serung der Haushalts- und Wirtschaftsführung gemacht. Der Finanzausschuss hat diese Beiträge und Empfehlungen disku tiert und dazu zahlreiche Beschlüsse gefasst, deren hoffent lich positive Auswirkungen wir in den kommenden Jahren be obachten und überprüfen werden.

Ein Thema, bei dem uns der Rechnungshof seit Jahren aktiv begleitet, ist der Umgang mit der Schuldenbremse. Bis Ende letzten Jahres war das die Schuldenbremse der Landeshaus haltsordnung nach dem Steuertrendverfahren. Seit dem 1. Ja nuar 2020 gilt die Schuldenbremse des Grundgesetzes.

Der vergangene Doppelhaushalt 2018/2019 war ein Haushalt, in dem wir in nie da gewesenem Ausmaß Schulden getilgt ha ben:

1,25 Milliarden € Kreditmarktschulden, – 1,5 Milliarden € Kreditermächtigungen, – implizite Schulden in Höhe von über 3 Milliarden €.

Eine Erfüllung von Tilgungsverpflichtungen durch implizi te Schuldentilgung wird mit der Schuldenbremse des Grund gesetzes in Zukunft nicht mehr möglich sein. Deshalb war es richtig, dass wir mit dem zurückliegenden Doppelhaus halt implizite Schulden in Milliardenhöhe getilgt haben. Fast 6 Milliarden € Tilgungsverpflichtungen haben wir insgesamt erfüllt.

Ein weiterer Ausweis des guten Zusammenwirkens von Land tag und Rechnungshof war die Arbeit an der Übertragung der grundgesetzlichen Schuldenbremse in Landesrecht. Mit dem Haushaltsbegleitgesetz haben wir Ende des letzten Jahres die Schuldenbremse des Grundgesetzes in der Landeshaushalts ordnung verankert. Jetzt steht die Verankerung in der Landes verfassung bevor – ganz im Sinne des Rechnungshofs. Die Anhörungsergebnisse zum interfraktionellen Gesetzentwurf liegen vor. In den kommenden Wochen werden wir die Ver fassungsänderung in zweiter und dritter Lesung beraten und beschließen.

Lassen Sie mich noch auf einige der Beiträge der Denkschrift 2019 eingehen.

Im Beitrag Nummer 10 widmet sich der Rechnungshof der hohen Zahl von Zurruhesetzungen wegen Dienstunfähigkeit im Justizvollzugsdienst. Während die Quote der Zurruheset zungen wegen Dienstunfähigkeit in der gesamten Landesver waltung in den letzten zwei Jahrzehnten von rund 34 % auf nunmehr unter 10 % gesunken ist, verharrt diese Quote im Justizvollzugsdienst bei rund 33 %.

Wir alle wissen, dass der Justizvollzug eine schwierige, be lastende Arbeit ist, die durch den hohen Belegungsdruck und die angespannte Situation in den Justizvollzugsanstalten zu sätzlich erschwert wird. Zu Recht hat der Rechnungshof aber darauf hingewiesen, dass dieser hohe Anteil an Zurruheset zungen wegen Dienstunfähigkeit nicht einfach hingenommen werden darf. Deshalb ist es gut, dass der Landtag den Emp fehlungen des Rechnungshofs vollumfänglich gefolgt ist und die Landesregierung beauftragt hat, den Ursachen des Prob lems auf den Grund zu gehen.

Wir haben das Justizministerium aufgefordert, seine Steue rungs-, Beratungs- und Aufsichtsaufgaben zu intensivieren. Die amtsärztlichen Untersuchungen sollen zügiger erledigt werden, und es soll genauer geprüft werden, ob die betroffe nen Beamtinnen und Beamten an anderer Stelle eingesetzt werden können.

Ein weiteres wichtiges Thema, das der Rechnungshof in der Denkschrift 2019 aufgreift, ist der Anstieg der „Haushaltsres te“ in den vergangenen Jahren. Die in früheren Haushaltsjah ren bewilligten, aber nicht in Anspruch genommenen Ausga benermächtigungen sind zu einem stattlichen „Berg“ an Aus gaberesten angewachsen. 4,2 Milliarden € waren es 2017, 2018 bereits über 5 Milliarden €. Das entspricht rund 10 %

des Haushalts-Solls. Die Folge ist eine immer komplexer wer dende Liquiditätssteuerung. Und es ist natürlich auch nicht Aufgabe des Landes, Steuergelder einzusammeln und dann nicht zu nutzen.

Die Gründe für das Anwachsen der Ausgabereste sind vielfäl tig und nicht immer vermeidbar. Aber wir haben die Kritik des Rechnungshofs sehr ernst genommen und bereits mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 reagiert:

durch pauschale Kürzungen von Ausgaberesten der Res

sorts,

durch verstärkte Ausbringung von Verpflichtungsermäch

tigungen,