dieser Jagdgenossenschaft, weshalb diese Regelung offen sichtlich auch erforderlich ist. Wir tragen dies mit.
Mit großer Verwunderung nehmen wir den neu eingeführten § 53 a zur Kenntnis, in dem Sie einen Schadensausgleich für Schäden regeln, die der Luchs verursacht. Dies verwundert deshalb, weil es im Prinzip genau der Regelung entspricht, die wir für Schäden, die durch den Wolf verursacht werden, für erforderlich halten. Das haben wir hier auch wiederholt dis kutiert. Da sind Sie aber nicht bereit, eine solche Regelung ins Gesetz aufzunehmen.
Es gibt aber keine vernünftigen Gründe, dies nicht zu tun. Das ist ein echtes Defizit und ist nicht allein dadurch begründbar, dass Sie sich in der Regierung einfach nicht einig sind.
Ich will deutlich sagen: Diskussionsbedarf haben wir beim Thema „Allgemeine Wildruhe im Frühjahr“. Es gibt gute Gründe, dies so, wie es beabsichtigt ist, vorzuziehen; es gibt aber auch gute Gründe, dies nicht zu tun. Es ist letztendlich eine Abwägungsfrage. Deshalb bitten wir ganz einfach dar um, dass wir uns im Ausschuss noch einmal sachlich mit die sem Thema auseinandersetzen und vielleicht auch nach Mög lichkeiten suchen, diese guten Gründe nicht in Schwarz-WeißManier zu betrachten, sondern zu fragen, ob es Kompromiss möglichkeiten in diesem Bereich gibt.
Klar will ich sagen: Keine Zustimmung werden wir zur Dul dungspflicht zur Jagdausübung durch Dritte erteilen. Das ma chen wir nicht mit, weil dies ein nicht unerheblicher Grund rechtseingriff ist, den wir für nicht erforderlich halten, weil wir die Möglichkeiten im jetzigen Gesetz als ausreichend er achten.
Ergo, in der Summe: Die Novellierung des Gesetzes ist im Großen und Ganzen gut und richtig und wird von uns mitge tragen. In Einzelpunkten ist diese aber nicht erforderlich; des halb werden wir unsere Zustimmung davon abhängig machen, ob Sie in der Diskussion im Ausschuss zu dem einen oder an deren Kompromiss fähig sind.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute die Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes auf der Tagesordnung.
Ganz unscheinbar wirkt in Ihrem Gesetzentwurf die Ände rung eines Halbsatzes, dass für Eigenjagdbesitzer die Pacht höchstfläche von 1 000 ha nicht mehr gelten soll. Sie sollen zupachten können, ohne im gleichen Umfang weiterverpach ten zu müssen. Zum Ausgleich sollen Dritte in entsprechen dem Umfang an der Jagdausübung beteiligt werden. Das be deutet, dass z. B. die Gemeinde oder der private Großgrund besitzer die gleiche Fläche nicht mehr verpachten muss, son dern irgendwelche abhängigen Erfüllungsgehilfen – mögli cherweise mit einem Jagderlaubnisschein – einsetzen kann. Diese Regelung ist nicht nur unsozial, weil dadurch immer
weniger Jäger eigenverantwortlich die Hege und die Pflege des Wildes betreiben können, sondern sie greift durch die Hin tertür auch massiv in das bewährte Reviersystem ein.
Aber ich finde, der dickste Bock, den Sie geschossen haben, ist, dass zukünftig Anordnungen, die bei der Abschusserfül lung im Einzelfall notwendig sein können, z. B. wenn der Wildbestand – angeblich – zu hoch ist, nicht durch den Jagdaus übungsberechtigten, sondern gleich durch Dritte umgesetzt werden können. Das nenne ich – Herr Hagel, da muss ich Ih nen jetzt ganz massiv widersprechen –
Es ist schön, wenn Sie immer von der Freiheit der Jäger re den; aber so ein Eingriff hat mit Freiheit nichts, aber überhaupt gar nichts mehr zu tun.
Es gibt aber auch Neuerungen, die wir begrüßen und die wir mittragen – allerdings unter gewissen Bedingungen. Das Wild tierportal und die Digitalisierung sind Schritte in die richtige Richtung. Diese tragen wir mit, jedoch lehnen wir den perso nellen Aufwuchs in der aktuellen Situation – wir wissen nicht, was durch Corona auf uns zukommt – vehement ab. Ich wür de mir dort die Umwidmung einer Stelle wünschen.
Die Einführung eines Stadtjägers begrüßen wir. Das ist schon lange nötig, damit man auch in befriedeten Bezirken eingrei fen kann. Viele Wildtiere sind in der Stadt aktiv: Füchse, Waschbären, zum Teil sogar Wildschweine. Dort muss man eingreifen können.
Die Maßnahme zur Verringerung der Störung von Wildtieren gehört ebenfalls zu den Punkten, die wir unterstützen. Aber, Herr Pix, nach dem, was ich von Ihnen gehört habe und was ich zwischen den Zeilen gelesen habe, habe ich doch sehr stark die Vermutung, dass versucht werden soll, den Rehwild abschuss und auch die Jagdzeiten zu verändern. Der Minister hat das jetzt zwar nicht gesagt, aber wenn ich Sie von der Waldrettung und der ganzen Klimageschichte reden höre, dann darf ich doch daraus schließen, dass Sie vehement ge gen das Rehwild vorgehen werden. Das werden wir nicht dul den, und dem werden wir auch nicht zustimmen.
Herr Minister, es hat mich schon etwas beruhigt, dass Sie ge sagt haben, die Änderung der Jagdzeit betreffe nicht die ein zelnen Jagdzeiten der Wildtiere. Denn ich habe, als ich den Gesetzentwurf durchgelesen habe, schon mit einiger Sorge darauf geschaut, ob die Veränderung der Jagdzeit nicht einen Eingriff in die Raubwildjagd bedeutet. Ich hoffe, dass das nicht der Fall ist. Aber wenn Sie die Jagdzeit früher beenden möchten, dann fehlen uns zwei Wochen bei der Raubwildjagd. Sollte das kommen, dann ist alles, was wir bisher mit der Ak tion für das Niederwild angestrengt haben, wirklich dahin.
Denn auch das Raubzeug gehört massiv bejagt. Im Ausschuss werde ich schon darauf achten, dass wir das beibehalten.
Insgesamt kann ich sagen: Ich bin von der CDU massiv ent täuscht. Die CDU hat es geschafft, das Ministerium zu bekom men. Sie haben einen schwarzen Minister hineingesetzt. Aber das, was hier in die Tat umgesetzt wird, ist rein grüne Politik. Deshalb werden wir das definitiv ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Novellierung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes begrüßen wir sehr. Sie ist natürlich notwendig. Schon im April 2019, also bereits vor einem Jahr, ist der erste Wildtierbericht erschienen. Er ent hält eine ganze Reihe von Anpassungsempfehlungen, die der vorliegende Gesetzentwurf nun umsetzen soll.
Die Verbändeanhörung wurde im Dezember und Januar durch geführt. Die Verbände haben sich zu einigen Änderungen im Gesetzentwurf positiv geäußert. Zustimmung bekommen hat die Einführung des Wildportals, das zunächst Verwaltungs kosten verursacht, einmalig 500 000 € zur Einrichtung des Portals, dann 45 000 € Betriebskosten und zwei Personalstel len. Dafür sollen zukünftig Jägerinnen und Jäger entlastet wer den, und der Erfüllungsaufwand der Wirtschaft soll ebenfalls sinken.
Auch die Einführung der Stadtjägerinnen und Stadtjäger wur de von den meisten Verbänden begrüßt. Sie sollen auf kom munaler Ebene künftig beratend und unterstützend in befrie deten Bezirken eingesetzt werden, also dort, wo Mensch und Wildtier nun immer häufiger aufeinandertreffen.
Die Anhörung hat aber auch Ablehnung erbracht, nämlich hin sichtlich der Veränderung der Schonzeit und bei offenen Fra gen zum Ausgleich von Wildschäden. Diese Kritik an dem Gesetzentwurf, insbesondere vom Landesjägerverband, gilt es ernst zu nehmen und zu berücksichtigen.
Wir, die Liberalen, sehen die Neuordnung der Wildschadens regulierung kritisch. Im Vordergrund steht immer die Vermei dung von Schäden.
Eine enge Zusammenarbeit zwischen Bewirtschaftern und Jä gerschaft ist unerlässlich. Klar ist, dass nicht immer ein ein facher Konsens zwischen den beteiligten Personen gefunden werden kann. Sollte der Konsens nicht gefunden werden und es zum Streit kommen, dann braucht man einen Mediator, ei nen Streitschlichter, besonders wenn es um einen Ausgleich von Schäden geht.
Am besten geeignet ist dafür natürlich eine neutrale Instanz, deren Einschätzung mehr Akzeptanz findet. Ob allerdings die vorgesehene Benennung eines Wildschadensschätzers durch die Gemeinde der Weisheit letzter Schluss ist, wird sich an hand der Akzeptanz und Bürokratie erst noch zeigen müssen.
Wir Liberalen kritisieren auch die Verschiebung der Schon zeit. Die Verlegung der Schonzeit um zwei Wochen nach vorn soll wegen der veränderten Klimaverhältnisse und aufgrund wildtierbiologischer Erkenntnisse notwendig sein – also dem Tierwohl dienen, so die Begründung der Landesregierung. Die Verschiebung der Schonzeit wird vom Landesjägerverband und vom Landestierschutzverband – zwei Verbände mit viel Wissen um das Tierwohl – aber ganz klar abgelehnt. Wir hal ten diese starre Regelung der Jagdruhe für untauglich.
Sie hat sich nicht bewährt und sollte aus unserer Sicht durch artbezogene Jagd- und Schonzeiten ersetzt werden.
Ich möchte dazu sagen: Wir sind nicht so ganz zufrieden mit diesem Gesetzentwurf und werden selbstverständlich einen oder mehrere Änderungsanträge bei der zweiten Lesung ein bringen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit können wir die Aussprache in der Ersten Beratung be enden.
Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/8038 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu überweisen. – Damit sind Sie ein verstanden, und das ist so beschlossen.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Eigenbetriebsgesetzes, des Ge setzes über kommunale Zusammenarbeit und der Gemein deordnung – Drucksache 16/8012
Hierzu haben sich die Fraktionen darauf verständigt, in der Ersten Beratung auf die Aussprache zu verzichten. Auch die Regierung verzichtet auf die mündliche Begründung des Ge setzentwurfs. Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf Druck sache 16/8012 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration zu überweisen. – Auch dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so be schlossen, und wir haben Punkt 8 der Tagesordnung erledigt.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Eu ropa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeri ums der Justiz und für Europa vom 22. April 2020 – Be richt über aktuelle europapolitische Themen – Drucksa chen 16/8019, 16/8023