mit den Nummern 1 und 2. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer ent hält sich der Stimme? – Artikel 1 ist mehrheitlich zugestimmt.
mit den Nummern 1 und 2. Wer Artikel 2 Nummer 1 und Nummer 2 Buchstabe a bis c zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 2 Nummer 1 und Nummer 2 Buchstabe a bis c ist mehrheitlich zugestimmt.
Wer Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe d zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Da mit ist auch dem mehrheitlich zugestimmt.
Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Artikel 3 ist da mit mehrheitlich zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Würt temberg“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist mehrheitlich zugestimmt.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Forstverwaltungs-Kostenbei trags-Gesetzes und des Jagd- und Wildtiermanagement gesetzes – Drucksache 16/597
Danke schön, Herr Präsident, auch für die Su che. Ein Blick in den Plenarsaal erweitert den Horizont.
Sehr verehrter Herr Präsident! Wir beraten heute über eine Änderung des Forstverwaltungs-Kostenbeitrags-Gesetzes und des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes. Der Forstverwal tungskostenbeitrag ist der Betrag, den die Städte und Gemein den für den forstlichen Revierdienst einschließlich Forstschutz in ihren Waldungen an die Landratsämter – früher an das Land Baden-Württemberg – entrichten. Bei der Änderung des Forst verwaltungs-Kostenbeitrags-Gesetzes handelt es sich um ei ne rein technische Änderung, mit der wir eine umsatzsteuer liche Anpassung aus dem Jahr 2013 umsetzen.
Verständlicherweise stößt die Regelung bei den betroffenen pauschal besteuerten Körperschaften, die künftig diesen Bei trag einschließlich der Mehrwertsteuer bezahlen müssen, nicht nur auf Begeisterung. Hier müssen wir aber zwingend steuer rechtliche Vorgaben umsetzen. Ansonsten zahlen wir, das Land Baden-Württemberg, selbst die 19 % Mehrwertsteuer an den Bund. So ist die Umsatzbesteuerung nicht gedacht.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens haben sechs Verbände und Organisationen Stellungnahmen abgegeben. Die Rück meldungen entsprachen den interessenbedingten Erwartungen und haben deshalb nicht zu einer Änderung des Entwurfs ge führt.
Mit der Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgeset zes setzen wir eine Koalitionsvereinbarung zwischen der Par tei der Grünen und der Partei der CDU um. Zum einen geht es darum, die erforderliche Mindestfläche bei Fütterungskon zeptionen für Rehwild von 2 500 ha auf 1 500 ha abzusenken. Das ermöglicht eine spezifische Reaktion auf besondere land schaftsökologische Verhältnisse.
Die zweite Änderung betrifft die unbürokratische Verbesse rung der Bejagungsmöglichkeiten für Schwarzwild im Wald im Monat März, sofern es die Wetterbedingungen in Form günstiger Schneelagen zulassen. Günstige Schneelagen sind aus jagdpraktischer und aus allgemein anerkannter meteoro logischer Sicht bei einem Schneebedeckungsgrad von min destens 50 % gegeben.
Zum einen gibt es lokal sehr hohe Schwarzwildbestände mit entsprechenden Wildschadensbrennpunkten und weiterhin
steigender Tendenz. Zum Zweiten besteht bei hohen Schwarz wilddichten zunehmend die Gefahr, dass die Afrikanische Schweinepest aus anderen europäischen Ländern zu uns ein geschleppt wird. Es ist bedrohlich,
dass sie, eigentlich aus Afrika stammend, zunächst Russland erobert hat und bereits an der Ostgrenze zu Polen neu aufge taucht ist.
Hohe Schwarzwildbestände tragen im Zweifelsfall zu einer weiteren Ausbreitung dieser Viruskrankheit bei, die zwar nicht für Menschen, aber sehr wohl für Wild- und Hausschweine tödlich ist – eine Seuche, die, wenn Baden-Württemberg be fallen wäre, mit unabsehbaren Folgen in Form wirtschaftli cher Schäden für die Bäuerinnen und Bauern im Land einher ginge.
Die Neuregelung soll daher zur März-Jagd im kommenden Frühjahr 2017 greifen – deshalb auch die relative Eile.
Wie zu erwarten wurden die geplanten Änderungen vom Lan desjagdverband, weiteren Verbänden mit jagdlichem Interes se und Landnutzerverbänden begrüßt. Auch die Naturschutz- und Tierschutzverbände sahen keinen Änderungsbedarf ge genüber der geplanten Änderung. Deshalb hat auch die An hörung nicht zu einer Änderung des Entwurfs geführt, und diesen Entwurf bringe ich heute hier zur weiteren Beratung in den Landtag ein und bitte Sie um Zustimmung.
Meine Damen und Her ren, für die Aussprache hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Pix ist fix! – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Wie viele Schweine hat der schon geschossen?)
Herr Präsident, meine sehr ver ehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor knapp zwei Jahren haben wir das neue Jagd- und Wild tiermanagementgesetz für Baden-Württemberg verabschiedet. Dies war damals – und das ist heute immer noch so – ein Leuchtturmprojekt.
Es strahlt in die ganze Bundesrepublik aus. Wir werden von vielen anderen Ländern für dieses fortschrittliche Gesetz be neidet,