Protokoll der Sitzung vom 28.09.2016

(Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Das halte ich für ein Gerücht!)

das ein Ergebnis eines langen, intensiven Beteiligungsprozes ses ist. Durch den Einbezug aller relevanten Verbände und In

stitutionen trägt dieses Gesetz wie kein anderes die Hand schrift der Experten und Expertinnen

(Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Ohne die Jäger!)

aus Wissenschaft und Praxis.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen)

Es spiegelt den angemessenen Ausgleich der gesamtgesell schaftlichen Interessen. Unser Ziel war, ein Gesetz zu schaf fen, das für mehr Naturschutz, für mehr Tierschutz und für ein modernes und innovatives Verständnis der Jagd steht, ein Ge setz, das sowohl den veränderten gesellschaftlichen Ansprü chen an die Jagd als auch neuen wissenschaftlichen Erkennt nissen gerecht wird. Das ist uns mit diesem Jagd- und Wild tiermanagementgesetz auch gelungen.

Die grüne Fraktion und insbesondere ich persönlich stehen weiterhin hinter diesen Zielen. Obwohl die Gesetzesänderun gen, über die wir heute reden, nicht unbedingt voll in unse rem Sinn sind, bleiben die Kernpunkte des Gesetzes erhalten.

Das Gesetz basiert im Wesentlichen auf vier tragenden Säu len: erstens das dynamische Schalenmodell, zweitens das Wildtiermanagement, bestehend aus Monitoring, Wildtierbe auftragten und dem Wildtierbericht, drittens das grundsätzli che Fütterungsverbot und viertens die zweimonatige Jagd- oder Wildtierruhe. Durch die jetzt anstehenden Änderungen am Gesetz werden zwei dieser Säulen leicht modifiziert. Hier handelt es sich um Details zum Fütterungsverbot und zur Wildruhe.

Auch in Zukunft bleiben Ausnahmen bei der Rehwildfütte rung nur zulässig, wenn eine Konzeption vorliegt. Die Krite rien bleiben die gleichen; lediglich die Mindestgröße der Flä chen wird von 2 500 auf 1 500 ha herabgesetzt.

(Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

Auch das Prinzip der Wildtierruhe behalten wir bei. Die Pro bleme beim Schwarzwild – das wissen alle; es wurde von Mi nister Hauk auch schon benannt – sind enorm. Deshalb er möglichen wir, und zwar lediglich im März und nur bei ge schlossener oder durchbrochener Schneedecke im Wald, die Jagd auf Schwarzwild. Im April bleibt die Jagd weiterhin un tersagt; eine Kirrung bleibt auch weiterhin unzulässig.

Es war von Anfang an klar, dass man an der einen oder ande ren Stelle nachsteuern würde. Ich darf aus meiner Rede im Jahr 2014 zitieren:

... ich denke, dass... die nächsten Jahre der Praxis zei gen werden, dass sich dieses Gesetz bewährt. Dann kann in dem einen oder anderen Detail noch nachjustiert wer den.

Genau das ist jetzt der Fall: Wir justieren nach. Welche kon kreten Auswirkungen diese Anpassungen haben werden, wird sich im ersten Wildtierbericht 2018 widerspiegeln. Im Moni toring werden die Auswirkungen erfasst und bewertet. Bei un günstigen Entwicklungen wird man erneut nachjustieren.

Eines ist bereits jetzt klar: Es gibt, wie sich im Beteiligungs verfahren gezeigt hat, selten d i e Lösung, die alle zufrie denstellt. Wir brauchen den Ausgleich und den Kompromiss.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

Daher gilt es jetzt abzuwarten und zu beobachten, welche Ver änderungen die Anpassungen bei der Mindestfläche für die Fütterung und bei den Bejagungsmöglichkeiten von Schwarz wild mit sich bringen. Bis 2018 werden wir die ersten Er kenntnisse aus dem Wildtierbericht vorliegen haben.

Unser Anliegen ist es, mit diesem Gesetz weiterhin ein flexi bles und praxistaugliches Instrument zu haben. Wir wollen die Jagd zukunftsfähig mit den Zielen der Ökologie, der Nach haltigkeit, des Tierschutzes und des Naturschutzes verknüp fen.

Vielen herzlichen Dank.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Welchen Beitrag haben Sie persönlich zur Reduktion der Population geleistet? – Abg. Andreas Glück FDP/DVP meldet sich.)

Da meldet sich noch ein Jungjäger. Jetzt weiß ich nicht, ob – –

(Glocke des Präsidenten)

Herr Kollege Pix, lassen Sie zum Schluss noch eine Nachfrage des Kollegen Glück zu?

Ja. Die Jungjäger sind mir na türlich immer sehr willkommen.

Bitte, Kollege Glück.

Herr Kollege Pix, vielen herzlichen Dank, dass Sie Rücksicht auch auf das Präsidium nehmen und die Frage jetzt doch noch – wenn auch spät – zu lassen.

Ja, das Timing schaffen nicht alle so gut.

Beim Thema Jagd sollen mit dieser Gesetzesänderung Verbesserungen in zwei Punk ten erzielt werden. Zum einen senkt man die Mindestfläche für Fütterungskonzeptionen für Rehwild von 2 500 auf 1 500 ha, und zum anderen ermöglicht man das Jagen von Schwarzwild im Wald in den Wildruhemonaten bei geschlos sener oder teilweise geschlossener Schneedecke.

Nun konnte man ja schon vor dieser Gesetzesänderung Här tefallregelungen in Anspruch nehmen. Die oberste Jagdbehör de...

Herr Kollege, eine Frage!

... konnte Sondergenehmi gungen erteilen, sodass, wenn man eine Fütterung machen musste, weil im Schwarzwald oder auf der Alb viel Schnee lag, dies auch möglich war.

Wo genau ist denn jetzt die Verbesserung für die Jäger im Ver gleich zu dem, was vorher galt?

Um bei der Schwarzwildbeja gung anzufangen: Das entspricht eigentlich einer uralten Tra dition. Die ist darin begründet, dass es bei Schnee als Hinter

grund leichter ist, Schwarzwild anzusprechen und effizient zu bejagen.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Das stimmt! – Abg. Karl Zimmermann CDU: Schwarz auf weiß!)

Da gibt mir auch der Kollege Röhm recht.

Diesem Umstand kommen wir nach angesichts der Schwarz wildpopulationen, die wir zurzeit haben, um das Schwarzwild möglicherweise noch effizienter zu bejagen und auf eine Min deststrecke zu kommen.

Das andere, was das Fütterungsverbot angeht: Das ist in § 33 Absatz 2 geregelt. Darin steht der entscheidende Satz: „Das Füttern von Wild ist verboten.“ Es ist schlicht und einfach ver boten. Dann gibt es in Zukunft die Ausnahme, dass dies auf einer Mindestfläche von 1 500 ha statt auf 2 500 ha möglich ist, wenn eine Fütterungskonzeption vorliegt.

Es ist logisch – das müssten Sie eigentlich zugeben, Herr Jungjäger Glück –, dass es einfacher ist,

(Abg. Andreas Glück FDP/DVP: Altjäger Pix!)

eine Fütterungskonzeption, bei der ja die Lebensraumgestal tung und ein artgerechtes Füttern eine ganz wesentliche Rol le spielen – – Wir wollen ja keine riesige Energie einbringen, sondern nur eine Notfütterung, wenn man so möchte. Das ist bei einer Konzeption mit 1 500 ha einfacher herzustellen.

Das heißt, wir werden der Jägerschaft in Zukunft eine Fütte rung in Hochlagen des Schwarzwalds, in Hochlagen der Schwäbischen Alb, wo man längere und strengere Winter hat, erleichtern.

(Glocke des Präsidenten)

Herr Kollege, kommen Sie bitte allmählich zum Schluss.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Für die CDU-Fraktion er teile ich Herrn Kollegen Hagel zu seiner ersten Rede in die sem Hohen Haus das Wort.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Dem darf man aber Fragen stellen! – Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Sehr geehrter Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, heute meine erste Rede in diesem Hohen Haus halten zu können, insbesondere auch des halb, weil es mir als aktivem Jäger auch eine Herzensangele genheit ist, zum Landesjagdgesetz sprechen zu dürfen.

(Beifall bei der CDU – Zurufe von der CDU: Bravo!)