Protokoll der Sitzung vom 17.06.2020

Gut, dieses attestiert, dass der Name eintragungsfähig ist und ein Restrisiko bestehen bleibt. Dieses Restrisiko bleibt immer. Das Leben ist immer ein Risiko, auch in diesem Fall; keine Frage.

Der neue Name lässt mich wirklich mit Fragen zurück. Was soll denn das eigentlich aussagen? „Komm-Punkt-ONE“, „Komm-Dot-ONE“, „Kommune eins“,

(Abg. Rainer Stickelberger SPD: Das gab es schon mal, Kommune I!)

„Komm-eins“, „Komm-OHNE“ und das H wurde vergessen, oder was auch immer das aussagen soll – mir gibt das eigent lich nichts. Irgendwie konnte man sich nicht wirklich entschei den, was es ist. Womöglich war es ein Zugeständnis an die Grünen, die mit dem Namen an die damalige Kommune I in Berlin erinnern wollten. Auch das kann ich mir an dieser Stel le vorstellen.

Aber andersherum: Durch Anglizismen macht man einen La den nicht automatisch besser und zu einem hypermodernen Start-up. Das gibt es leider nicht her.

Aus der Sicht der AfD – das hatten wir vorher schon gesagt – hätten wir uns eigentlich einen anderen Namen gewünscht, wenn schon umbenannt wird. Das Konstrukt hätte man unse rer Meinung nach „BITBW kommunale IT GmbH“ nennen können. Dann verstünde auch jeder, was das Unternehmen ei gentlich machen soll und wem es gehört.

Unsere alte Forderung bleibt nach wie vor bestehen. Wir ha ben es mehrfach angesprochen. Es gehört einfach dazu, ho heitliche Aufgaben bei der BITBW zusammenzufassen. Lo kale IT-Dienstleister einzubinden halten wir nach wie vor für den richtigen Weg. Zur Frage, ob wir jetzt dazu kommen, zu überprüfen, wie erfolgreich denn der Business Case war, nach dem er implementiert wurde, erwarte ich noch eine Antwort von der Landesregierung.

Nichtsdestotrotz werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen. Etwas anderes bleibt uns nicht übrig, und es macht auch kei nen besonderen Sinn, noch irgendetwas anderes darüber zu sagen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Karrais.

Sehr geehrte Frau Präsiden tin, meine Damen und Herren! Dass den Rednern von CDU und Grünen relativ wenig beim Themenkomplex Digitalisie rung einfällt, überrascht mich persönlich jetzt sehr wenig.

(Zuruf des Abg. Ulli Hockenberger CDU)

Ich bin jetzt seit etwa einem Jahr im Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration. In dieser Zeit kann man, wenn man Ihre beiden Fraktionen zusammennimmt, die Zahl der Initiativen im Bereich der Digitalisierung an einer Hand ab zählen.

(Zurufe)

Zum Vergleich: Von der FDP/DVP-Fraktion waren es etwa 30 Initiativen in den letzten zwölf Monaten.

(Beifall – Zuruf des Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE)

Dies als kleine Vorabbemerkung. Deshalb war ich wenig über rascht. Dabei gibt es doch durchaus etwas zu sagen.

Zunächst einmal zur eigentlichen Namensänderung: Gut, das ist ein ärgerlicher Vorfall, dass man da nicht frühzeitig die Markenrechte abgeklopft hat. Das muss man so hinnehmen. Das kostet jetzt halt 200 000 € für die Umfirmierung usw. Das ist ärgerlich, aber leider nicht zu ändern; da können wir nichts machen.

(Zuruf des Abg. Ulli Hockenberger CDU)

Bei dem Namen Komm.ONE kam mir aber etwas in den Sinn, bei dem ich hoffe, dass es kein schlechtes Omen ist, nämlich das, was der Ministerpräsident von Bayern, Herr Söder, ange kündigt hat: das Projekt „Bavaria One“. Dabei geht es um ein Raumfahrtprogramm, das groß angekündigt wurde. Leider wissen wir heute: Da fehlt das Geld. Gut, aus der Sicht der Konkurrenz zu Bayern ist das sicherlich jetzt nicht so schlecht. Aber ich hoffe, dass das jetzt kein Omen dafür ist, dass, wenn man ITEOS jetzt umbenennt, da auch wieder nichts funktio niert. Denn einen Raketenstart brauchen wir tatsächlich für das E-Government und die Digitalisierung in unserem Land.

(Beifall)

Wenn wir uns einmal anschauen, was ITEOS bisher geleistet hat, gibt es da leider auch nicht nur Gutes zu berichten. Zur Bildungsplattform „ella“ zitierte die „Heilbronner Stimme“ am 15. September aus einem Bericht des Rechnungshofs, den die Landesregierung sogar in Auftrag gegeben hatte, dass es da zu erheblichen Verfehlungen – u. a. im Projektmanagement – kam. Das ist natürlich schon bemerkenswert. ITEOS bzw. die Vorläufer davon wurden noch von Grün-Rot beauftragt. Später hat dann das Kultusministerium das Projekt gestoppt und neu aufgesetzt. Es sind noch immer Forderungen offen. Es ist ein großes Problem und eigentlich auch ein Unding, dass so etwas passiert, und es zeigt, dass auch in diesem Un ternehmen noch nicht alles in Ordnung ist.

Wir sehen uns da in unserer ursprünglichen Kritik bestätigt, dass manches auch auf der Grundlage von privatwirtschaftli chen Unternehmen sehr gut gelöst werden kann und man nicht immer ein staatliches Unternehmen dafür braucht.

Beim Thema E-Government sollten wir uns unabhängig vom Namen auf jeden Fall ambitioniertere Ziele setzen; denn wir sind nach wie vor sowohl in Deutschland als auch in BadenWürttemberg weit hintendran. Da brauchen wir mehr Einsatz für das Thema, mehr Konsequenz in der Umsetzung. Dafür braucht man aber auch ein konsequentes Projektmanagement. Das war das, was bei „ella“ zum Teil gefehlt hat. Vor allem muss die Umsetzung des Once-Only-Prinzips das klare Ziel sein, damit wir nicht alle möglichen Daten – es geht ja auch um Datenverarbeitung – mehrfach an verschiedensten staat lichen Stellen wieder abgeben müssen.

Ich nenne ein Beispiel: Wenn man eine Ehe beim Standesamt beantragt, dann muss man z. B. eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister besorgen. Wenn man in einer anderen Stadt geboren ist, dann muss man sich da extra hinwenden. Dann bekommt man irgendwann einmal per Post einen Schrieb. Dann muss man diesen wiederum zu seinem Standesamt tra gen. Das ist alles nicht besonders geschickt, denn eigentlich würde es ja reichen, anzugeben, was da wahrscheinlich drin steht. Denn ich weiß ja, wann und wo ich geboren bin. Dann erfolgt nur eine Abfrage von dem Standesamt an die Behör

de, die dieses Original hat: Ist das richtig, was der angegeben hat? Dann wäre das erledigt. Das wäre alles ganz einfach und bürokratiearm. Das könnte man digital machen, das könnte sogar automatisiert erfolgen. Automatisierte Datenverarbei tung ist da das Stichwort, worum es ja auch bei ADV geht.

An diesem kleinen Beispiel sieht man, wie viel Luft nach oben wir da noch haben. Als Grundlage dafür brauchen wir natür lich auch ein solides Breitband- und Mobilfunknetz. Da gibt es auch noch viel zu tun.

Abschließend nenne ich unsere Forderung nach einem Digi talministerium, die wir regelmäßig immer wieder erheben und zu der wir auch nach wie vor stehen. Vor dem Hintergrund von Corona haben wir gesehen, wie wichtig digitale Möglich keiten sind, sowohl im Bildungsbereich als auch im öffentli chen Bereich als auch bei der Wirtschaft.

Darum brauchen wir nicht „Bavaria One“, aber wir brauchen ein Projekt „Baden-Württemberg One“. Bei diesem Programm soll es nicht darum gehen, in die Lüfte zu steigen, sondern in den Boden, nämlich für die digitale Infrastruktur.

Wir stimmen aber dem Gesetzentwurf zu.

(Beifall)

Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Staatssekretär Klenk.

Sehr verehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf der Tagesordnung steht heute die Zweite und damit auch abschließende Bera tung des Gesetzes zur Änderung des ADV-Zusammenarbeits gesetzes und anderer Vorschriften, und dazu – und zu nichts anderem – rede ich jetzt auch.

(Zurufe, u. a.: Sehr gut! – Abg. Thomas Blenke CDU: Es fängt schon mal gut an!)

Ziel und Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfs ist es, der ITEOS Anstalt des öffentlichen Rechts eine neue gesetzliche Bezeichnung zu geben. Die Anstalt soll künftig Komm.ONE heißen.

Die Anstalt ITEOS beschafft, entwickelt und betreibt Verfah ren der automatisierten Datenverarbeitung für kommunale Körperschaften, deren Zusammenschlüsse und deren Unter nehmen im Land. Die Anstalt wird überwiegend vom Zweck verband 4IT sowie mit einem geringen Anteil von 12 % am Stammkapital vom Land getragen.

Ich gebe den Kolleginnen und Kollegen recht: Der Gesetzent wurf ist in der Tat nicht spektakulär. Der Gesetzentwurf mit der Namensänderung ist aber eine notwendige Konsequenz einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg, das der ITEOS aus markenrechtlichen Gründen untersagt hat, diesen Namen im Geschäftsverkehr weiter zu führen. In einem im Herbst 2019 geschlossenen Vergleich wurde der ITEOS von der erfolgrei chen Antragstellerin – vorhin wurde es schon einmal zitiert, ich sage es noch einmal; sie heißt nicht ITEOS, sie heißt I.T.E.N.O.S. International Telecom Network Operation Ser vices – zugestanden – das kann man im Vorfeld nicht unbe dingt ahnen, will ich anfügen, weil das angesprochen wurde –, den bisherigen Namen bis längstens zum 30. Juni 2020 zu

verwenden. Die Zwischenzeit sollte genutzt werden, um ei nen neuen Namen zu finden und die erforderlichen weiteren Schritte umzusetzen.

Für die jetzt anstehende Änderung des Namens ITEOS in Komm.ONE ist sowohl eine Gesetzesänderung als auch die Änderung der Anstaltssatzung erforderlich.

Die Suche der ITEOS nach einem neuen Namen, die durch ein Rechtsanwaltsbüro eng begleitet wurde, hat gezeigt, dass es sehr schwierig ist, im Sektor der IT-Unternehmen einen ein gängigen Namen zu finden, an dem zweifelsfrei keine Mar kenrechte Dritter bestehen. Wir haben deshalb vorsorglich ei ne Regelung in den Gesetzentwurf aufgenommen, die etwai ge zukünftige Namensänderungen durch eine Änderung der Anstaltssatzung erlaubt, ohne dass zugleich auch das ADVZusammenarbeitsgesetz geändert werden muss.

Die Anstaltsträger, der Zweckverband 4IT und die Landesre gierung, haben angesichts des engen Zeitrahmens die Sat zungsänderung bereits beschlossen. Diese wird nach Inkraft treten des geänderten ADV-Zusammenarbeitsgesetzes in Kraft gesetzt werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die ITEOS steht bereits in den Startlöchern, ih ren neuen Anstaltsnamen Komm.ONE bekannt zu machen und als neue Anstaltsbezeichnung am Markt zu etablieren. Ein rechtzeitiges Inkrafttreten des Gesetzes vor Ablauf des im Ver gleich vereinbarten Zeitfensters bis 30. Juni 2020 führt dazu, dass mögliche weitere Verhandlungen und Streitigkeiten mit der I.T.E.N.O.S. aus dem Weg geräumt werden und ein Neu start der ITEOS unter dem Namen Komm.ONE erfolgt. Wenn es Ihnen gefällt, dann dürfen Sie auch, wenn Sie andere The men haben, sagen: der Anstalt „come on“.

(Zuruf des Abg. Rainer Stickelberger SPD)

Ich bitte um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf und danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall – Abg. Thomas Blenke CDU: Sehr gut! – Zu ruf: Come on!)

In der zweiten Runde gibt es noch eine Wortmeldung. Wir warten noch, bis der Tisch des infiziert ist. – Vielen Dank.

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Stickelberger das Wort.

(Abg. Thomas Blenke CDU: Hockenberger schafft es in einer Runde!)

Vielen Dank. – Frau Präsi dentin, Herr Staatssekretär! „Komm.ONE“ – das war Sinn und Zweck meines Redebeitrags. Mir geht es nicht um den Na men, ich verliere mich auch nicht über 200 000 €, sondern es geht um die Peinlichkeit des Vorgangs an sich, und es geht um die inhaltliche Struktur unserer IT-Architektur im Land. Wenn die Hauptakteure jetzt die neue Anstalt des öffentlichen Rechts einerseits und BITBW andererseits sind, dann stellt sich schon die Frage, wie sich die Zusammenarbeit in Zukunft gestaltet.

Zu „ella“ gibt es Vergleichsverhandlungen; der Herr Minister hat es angekündigt. Mich würde interessieren, wie diese Ver