Daniel Karrais
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Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dem vorliegenden Ge setzentwurf kann man durchaus zustimmen. Der große Wurf ist es aus unserer Sicht allerdings nicht.
Zwar ist es gut, dass erstmals automatische Erlasse von Ver waltungsakten und ein elektronischer Abruf von Behörden entscheiden ermöglicht werden – das ist ein richtiger und ein nicht zu spät kommender Schritt –, aber es wäre durchaus wünschenswert gewesen, wenn man in diesem Zuge ein biss chen tiefer in die Kiste gegriffen und ein paar Änderungen mehr eingeführt hätte; denn das, was wir sehen, ist eine Mi nimalermöglichung von automatisierten Verfahren usw.
Wir hätten uns gewünscht, dass man z. B. klare Leitlinien da für vorgibt, wie eine automatisierte Behördenentscheidung er folgen kann, dass diese auch in allen Behörden grundsätzlich zum Standard wird – nicht nur in einzelnen Fällen – und dass eine entsprechende Automatisierung entsprechenden Kriteri en folgt, was die Transparenz für den Bürger und was die Da tensicherheit betrifft.
Wir stellen uns mit Blick auf das mittelfristige Ziel der Ein führung des Once-Only-Prinzips vor, dass man als Bürger bei der automatisierten Entscheidungsfindung eben Einsicht in die Algorithmen nehmen kann, damit man nachvollziehen kann, wie eine Entscheidung zustande gekommen ist, und da mit man diese gegebenenfalls hinterfragen kann.
Alle Zwischenschritte, die getroffen werden, und die Variab len, die gesetzt werden, sollten nachvollziehbar sein; diese sollten am besten gleich mit einsehbar sein, wenn man einen Bescheid abruft.
Für uns ist auch der Anspruch darauf maßgeblich, dass man im Falle einer ablehnenden Entscheidung gegebenenfalls die Überprüfung durch einen Menschen einfordern kann. Das wä re uns wichtig. Das ist zum Teil drin, leider nicht vollständig. Wir werden einen entsprechenden Entschließungsantrag zu diesem Thema einbringen, damit wir uns damit im Innenaus schuss beschäftigen können.
An dieser Stelle schließe auch ich meinen Wortbeitrag.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die zunehmende Zahl von Cybervorfällen in Baden-Württemberg und in Deutsch land muss uns natürlich Sorge bereiten. Dies erfordert von ei ner guten Politik, zu handeln. Das hat der Herr Minister dar gestellt. Ich glaube, dem ist nichts hinzuzufügen.
Allerdings ist zwar klar, dass wir ein entschlossenes Handeln brauchen, um der zunehmenden Bedrohung und der damit ein hergehenden Lage Herr zu werden. Darum würden wir eigent lich der Einrichtung einer Cybersicherheitsagentur sehr gern zustimmen. Wir können das bei diesem vorliegenden Entwurf beim besten Willen leider nicht.
Warum können wir das nicht? Wir können das nicht, weil es bei diesem Gesetzentwurf, der auf dem Tisch liegt, so viele offene Fragen gibt, so viele Kritikpunkte, so viele Schwächen bei der Aufgabenabgrenzung – z. B. wie man mit der geschaf fenen Cyberwehr umgeht, wie man mit dem Problem umgeht, dass es zu Doppel- und Mehrfachstrukturen kommen kann, wenn es hier keine saubere Abgrenzung gibt – und vieles Wei tere mehr. Das alles macht es für uns schwierig, einem sol chen Gesetzentwurf zuzustimmen.
Bei uns lässt vor allem die Alarmglocken schrillen, dass alle drei Gewerkschaften der Polizei in einem der wenigen Fälle einhellig gegen diesen Gesetzentwurf Stimmung machen und sagen: „Wenn wir das so machen, dann kommt nichts Gutes dabei heraus.“ Daher müssen wir dringend aufpassen, dass wir in diesem Haus ein solches Gesetz nicht beschließen.
Denn wenn GdP, DPolG, BDK und noch weitere Verbände, die Ahnung haben, wie der Chaos Computer Club, und wich tige Verbände wie der Anwaltsverband oder auch der Rech nungshof als staatliche Institution hier erhebliche Bedenken sehen, dann muss man dringend nachbessern. Das ist bisher aber nicht passiert.
Die Lage ist für den Innenminister sogar so verstrickt, dass in der Stellungnahme zu einem Antrag, die vor wenigen Tagen ergangen ist – in dem Antrag haben wir gefragt, wie damit umgegangen wurde –, zugegeben wird, dass der Innenminis ter beim Landeskriminalamt eine Pressemitteilung bestellt hat, in der ebendieses Vorgehen mit der Cybersicherheitsagentur gelobt werden soll. Dumm nur, dass in dieser Pressemittei lung nicht die Einrichtung einer Cybersicherheitsagentur ge lobt wird, sondern lediglich der Einsatz für mehr Cybersicher heit im Land. Die Cybersicherheitsagentur wird dort nicht er wähnt.
Das ist wirklich ein ziemlich schlechtes Zeugnis für den In nenminister.
Was uns auch massiv geärgert hat: Das Innenministerium spricht davon, dass es keine Stellungnahmen gebe, die z. B. vom LKA kommen könnten, die dem Landtag vorgelegt wer den können. Es ist aber komisch, dass die „Stuttgarter Nach richten“ gestern schreiben, dass ihnen eine solche Stellung nahme vom Landeskriminalamt vorliegt, in der dieser Gesetz entwurf astrein zerlegt wird, und das mit sachlichen Gründen. Das ist wirklich etwas, bei dem die Alarmglocken noch mehr und noch lauter schrillen sollten.
Wir fordern daher, dass Sie diesen Gesetzentwurf zurückneh men und wir in der neuen Legislaturperiode in diesem Haus etwas Ausgegorenes erarbeiten, damit wir nicht jetzt vor lau ter Torschlusspanik einen Schnellschuss lostreten, der dann aber voll in die Zuschauerränge geht. Das ist unsere Forde rung an dieser Stelle. Wir werden das auch noch einmal knall hart im Innenausschuss diskutieren.
Vielen Dank.
Herr Kollege Baron, danke für das Zulassen der Zwischenfrage. – Habe ich Sie gerade richtig verstanden, dass Sie deutsche Polizisten mit den Kräf ten des Diktators Lukaschenko verglichen haben? Vergleichen Sie das Vorgehen miteinander?
Schauen Sie sich einmal die Bilder aus Weißrussland an. Da werden Leute in Autos gezerrt, weggefahren und sonst wohin gebracht. Haben Sie so etwas in Deutschland gesehen? Das frage ich Sie.
Vergleichen Sie deutsche Polizisten mit jenen Kräften in ei ner Diktatur?
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der aktuelle Bericht zu europapolitischen Themen wird wie gewohnt zu später Stun de im Plenum behandelt. Das ist etwas, was man in der Tat
kritisieren muss. Denn das sind die wesentlichen Themen, die uns alle hier leiten, und wir sollten bei aller Wichtigkeit der Entscheidungen, die hier in diesem Haus getroffen werden, nicht außer Acht lassen, dass wir auf diesem Kontinent in ei nem großen Konstrukt leben und eben auch gemeinsam Ent scheidungen treffen sollten und vor allem auch gemeinsam mehr erreichen können. Deshalb sollte der Bericht über aktu elle europapolitische Themen im Plenum einen höheren Stel lenwert erhalten.
Ein wichtiges Thema, das unter dem Zeichen von Corona, aber auch der ständigen Diskussion über die Herausforderun gen des Klimawandels etwas in den Hintergrund geraten ist und eigentlich eher dann aufgeploppt ist, wenn es Katastro phen wie in Moria gab, ist die Migration. Es gibt jetzt auf eu ropäischer Ebene eine erhebliche Bewegung in diesem Be reich.
Faktisch bereitet man quasi die Abschaffung des Dublin-Ab kommens vor bzw. erkennt an, dass dieses gescheitert ist. Das ist schon einmal gut. Denn die Mechanismen aus dem Dub lin-Abkommen haben nicht funktioniert, und mit dem Ersatz, dem Migration Governance System, gibt es jetzt erstmals zu mindest so etwas Ähnliches wie Solidarität unter den Mit gliedsstaaten, indem diejenigen, die sagen, sie möchten kei ne Migranten aufnehmen, wenigstens bei der Abschiebung und bei anderem unterstützen. Das ist schon einmal ein An satz, mit dem man die Akzeptanz erhöhen kann und mit dem wir vielleicht zu einer möglichst gütlichen Einigung unter den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union kommen. Das ist ein zentraler Ansatz.
Was in diesem Zusammenhang aus meiner Sicht aber fehlt, ist das Thema Arbeitsmigration. Das ist immer noch eine un geklärte Frage. Denn ähnlich, wie es sich auf nationaler Ebe ne verhält, wo wir noch immer kein vernünftiges Einwande rungsrecht haben, haben wir auch auf europäischer Ebene kei ne Lösung.
Wir dürfen uns ja nichts vormachen: Von denen, die beispiels weise den gefährlichen Weg über das Mittelmeer auf sich neh men, um hierherzukommen, kommen eine Menge Leute oft auch aus wirtschaftlichen Gründen, was nachvollziehbar ist. Aber man sollte hier auch Fluchtursachen bzw. überhaupt das Wagnis der Flucht reduzieren, indem man auch den legalen Einwanderungsweg schafft.
Die FDP hat hierzu Vorschläge auf europäischer Ebene mit ei nem europäischen Talentpool gemacht, wonach die Chancen, hierzubleiben, nach einem Punktesystem bewertet werden. Die Mitgliedsstaaten können sich entsprechend beteiligen und aus diesem Pool etwas abrufen. Das wäre eine wirksame Me thode, um legale Einwanderung zu ermöglichen und viel Leid auf dem Mittelmeer zu verhindern.
Dringend erforderlich wären solche klaren Regeln nicht nur auf europäischer Ebene, da sie auch eine erhebliche Auswir kung auf das Gefüge hier in Baden-Württemberg, in Deutsch land haben. Da gibt es viele Fragen, viel Hinterfragen von Ak teuren, die gegenüber der Einwanderung durchaus aufge
schlossen sind, aber vieles, was sich da so zuträgt, nicht ver stehen. Das würde einige Klarheit schaffen und vor allem da zu führen, dass es endlich klare Regeln gibt und wir einen Teil unseres Fachkräftemangels auch durch gezielte Einwande rungssteuerung beseitigen können.
Was wir auf europäischer Ebene brauchen, sind eine klare Stärkung der Grenzschutzagentur Frontex und ein ordentli cher Ausbau. Sie wird ja immer wieder einmal gestärkt, aber das darf ruhig noch deutlich mehr sein. Denn wir brauchen ei nen soliden Schutz der Außengrenzen, und wir brauchen vor allem auch, was die Seenotrettung betrifft, neue Regularien.
Ein zentrales Thema, das auch noch eine wichtige Rolle spielt, sind die Flüchtlingsabkommen z. B. mit dem Libanon und Jor danien. Das Abkommen mit der Türkei ist ja am Wackeln. Hier sehe ich schon erhebliche Schwierigkeiten. Denn wir sollten mit diesen Staaten, in denen sich momentan viele auf halten, auch in den Dialog treten und zu Abkommen kommen. Mit der Türkei hat sich das bewährt. Das Problem ist nur: In der Türkei wurde es dann in Ansätzen als politisches Druck mittel missbraucht. Das wollen wir so nicht. Hier hat aber die EU die Chance, wenn sie zusammenrückt, eine entsprechen de Macht auszuüben und auch ein Verhandlungspartner zu sein, dem man nicht auf der Nase herumtanzt. Diese Aufgabe müssen wir aber wahrnehmen.
Damit komme ich zum Schluss, zum Thema „Wahlen in den USA“. Wir haben in den letzten vier Jahren eigentlich immer wieder gesagt: Wir müssen als Europäer gegen die „America first“-Politik von Donald Trump zusammenstehen. Was ist in den letzten vier Jahren aber passiert? Ich habe da nur sehr, sehr wenig Zusammenrücken gesehen. Vielmehr hat es leider an einem entschlossenem Auftreten gefehlt. Und da haben wir noch immer Nachholbedarf. Denn auch, wenn Joe Biden jetzt gewählt zu sein scheint, heißt das nicht, dass Amerika nicht seine Interessen knallhart durchsetzen wird. Das wird zwar diplomatischer geschehen, es wird freundlicher geschehen, es wird mit weniger Populismus geschehen, aber Amerika wird seine Interessen durchsetzen.
Wir, die Europäische Union, müssen uns behaupten und wei terhin daran arbeiten, und zwar ernsthaft – nicht nur darüber reden, sondern es auch machen.
Damit schließe ich an die ser Stelle meine Rede, Frau Präsidentin.
Vielen Dank, Herr Kollege Deuschle, für das Zulassen der Zwischenfrage. – Sie haben gerade behauptet, die FDP würde fordern, der Staat solle mehr tun, um die Digitalisierung voranzutreiben.
Ja. Aber jetzt frage ich Sie: Wer soll das denn auf der staatlichen Seite machen, wenn es nicht der Staat tun soll? Wer ist denn für die öffentliche Hand verantwortlich? Soll das von selbst passieren, oder wie stel len Sie sich das vor?
Was sagen Sie dazu, dass die Unternehmen mit dem Staat ei nen Partner brauchen, der mit ihnen auch auf Augenhöhe kom munizieren kann? Das ist doch die Frage, die man da stellen muss. Da kann man jetzt nicht sagen, es sei etwas Schlechtes, dass der Staat entsprechend digitalisieren soll bzw. die Digi talisierung vorantreiben soll.
Vielen Dank, Frau Ministe rin. – Sie haben gerade angesprochen, dass relativ viele Haus halte mit 50 Mbit/s versorgt seien. Jetzt stelle ich Ihnen die Frage: Halten Sie 50 Mbit/s im Jahr 2020
für eine ausreichend schnelle Internetanbindung?
Da kann ich nichts machen.
Vielen Dank, Herr Kollege Mack, für das Zulassen der Zwischenfrage. – Sie haben jetzt gerade in wunderbarer Weise die Vorteile und Vorzüge der synthetischen Kraftstoffe ausgeführt. Dem schließen wir uns an; da ist eigentlich auch nichts hinzuzufügen.
Die Frage, die ich mir aber stelle, ist, warum Ihre Parteikol legen auf Bundesebene es nicht hinbekommen, die Bundes umweltministerin dazu zu bringen, synthetische Kraftstoffe auch entsprechend in Umlauf zu bringen. Denn dies wird von der Bundesregierung, die durch Ihre Partei getragen wird, der zeit noch verhindert.
Da stelle ich mir an diesem Punkt doch Fragen.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Einen Anglizis mus muss ich jetzt doch verwenden; dann muss der Kollege Stein eben weghören.
Wir haben bei der letzten Bundestagswahl einen Spruch pla katiert, der hieß „Digital first. Bedenken second.“
Der war in der einen oder anderen Diskussion durchaus um stritten, aber er sagt einen wesentlichen Punkt aus, nämlich dass man durchaus mal den Mut haben muss, an etwas heran zugehen und auch etwas auszuprobieren. Das ist im digitalen Bereich durchaus üblich. So kann man relativ einfach Fehler wieder ausbessern oder Verbesserungspotenzial heben. Das ist definitiv eines unserer Credos beim Thema Digitalpolitik.
Allerdings bedeutet das nicht, dass man Dinge, die man vor hersehen kann, nicht durch eine ordentliche Planung verhin dern könnte. Die war hier offensichtlich nicht vorhanden; sonst würden wir heute nicht über diesen Gesetzentwurf be raten.
Denn was liegt uns vor? Es geht im Wesentlichen um die E-Akte. Die E-Akte ist der Grundstein der digitalen Verwal tung. Sie ermöglicht die Automatisierung vieler Prozesse. Sie vereinfacht viele Arbeitsschritte in den Verwaltungen und er öffnet so mehr Freiräume für die zeitliche Gestaltung der Ar beit der Beamtinnen und Beamten sowie der Angestellten in der öffentlichen Verwaltung. Es ist eine Arbeitserleichterung bei Routineaufgaben.
Die E-Akte ist immer zugänglich, Stichwort Telearbeit. Das ist gerade in Pandemiezeiten besonders wichtig, ist aber auch vor dem Hintergrund der generellen Diskussion um Heimar beit und Homeoffice und der damit einhergehenden Verpflich tungen grundsätzlich durchaus sinnvoll.
In der Coronazeit sind die Angestellten aus vielen Verwaltun gen am Montag ins Amt gelaufen, haben einen Stapel Akten mitgenommen, den sie am Dienstag zu Hause von Hand be arbeitet haben, und sind dann am Mittwoch wieder ins Büro gegangen, um alles digital in den Rechner einzutragen bzw. die Akten wieder abzuheften. Das ist im Jahr 2020 wirklich nicht mehr zeitgemäß – und das ist es auch nicht im Jahr 2025, was jetzt das Ziel ist.
Die E-Akte hat ganz viele Vorteile. Daraus könnten sich vie le Potenziale ergeben. All das hätten wir zum 1. Januar 2022
als Pflicht in allen Verwaltungsinstanzen haben können. Es kommt jetzt aber leider erst im Jahr 2025, und das ist sehr be dauerlich.
Denn Baden-Württemberg ist im Jahr 2016 schon recht gut mit dem Thema gestartet. Es war schön, dass man hier schon recht früh diesen Weg gegangen ist. Hätten wir Sorgfalt vor Eile walten lassen, dann hätten wir jetzt wahrscheinlich einen besseren Umsetzungsstand.
Zum Vergleich: Das Land Nordrhein-Westfalen führt die E-Akte bereits 2022 ein. In Rheinland-Pfalz wird sie seit 2018 zumindest freiwillig in den Behörden umgesetzt.
Thüringen möchte sie 2023 eingeführt haben. Das heißt, all diese Länder sind schon mal schneller, als wir es hier in Ba den-Württemberg jetzt konkret sein werden.
Das ist sehr bedauerlich, vor allem vor dem Hintergrund, dass 2022 das Onlinezugangsgesetz in Kraft tritt. 575 Verwaltungs dienstleistungen sollen online zugänglich sein. Das kann man vielleicht hinbekommen. Ich bin da noch skeptisch, aber man kann es hinbekommen. Aber was bedeutet es, wenn dann die E-Akte nicht da ist? Das bedeutet, dass ein Antrag zwar digi tal gestellt werden kann, im Amt wird dann aber irgendein Pa pier ausgedruckt, und der Antrag wird ganz normal auf Papier weiterbearbeitet, anstatt dass man das durchgängig digital oh ne Medienbrüche behandeln könnte. Das wäre eine moderne Verwaltung, das wäre eine Verwaltung, die effizient arbeiten könnte und die dann auch entsprechend ihre Vorteile daraus ziehen könnte.
All das wird jetzt dadurch verzögert, dass im Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Fehler bei der Planung dieses Projekts gemacht wurden, die vorhersehbar waren. „El la“ lässt grüßen. Das ist leider ein weiterer Akt an Schlecht leistungen im Bereich der Digitalisierung des Landes BadenWürttemberg. Das gereicht uns allen zum Nachteil.
Die FDP/DVP-Fraktion lehnt den vorliegenden Gesetzent wurf ab. Sie werden ihn wahrscheinlich trotzdem mit Ihrer Mehrheit beschließen. Allerdings wollen wir mit dieser Ab lehnung auch das klare Zeichen setzen, dass wir es nicht gut heißen, wenn die Digitalisierung im Land Baden-Württem berg verschleppt und dadurch vor sich hergeschoben wird, dass man hier falsche Planungen gemacht hat.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst: Der Kollege Renkonen hat mich vorhin angesprochen und behauptet, ich hätte in den vergangenen Debatten gesagt, die Landesregie rung würde mit ihrem Gesetz Unternehmen abwürgen. Ich kann mich nicht daran erinnern, so etwas gesagt zu haben. Ich habe vielmehr gesagt, dass die Fotovoltaikpflicht zu einem Mehr an Bürokratie führt, insbesondere für den Fall – der vor kommen kann –, dass man keine Fotovoltaikanlage oder Ähn liches errichten kann, weil es die Zustände vor Ort wirtschaft lich sinnvollerweise nicht zulassen. Das ist ein Nachweisauf wand. Das war damit gemeint. Abwürgen tun Sie sie nicht, Sie zwingen die Unternehmen stattdessen zu ihrem Glück.
Das kann man so sehen, aber ob es wirklich gut ist, ist noch einmal eine andere Frage.
Wir reden heute in der zweiten Lesung über das Klimaschutz gesetz. Der Kollege Nemeth hat das wiederholt, was er in der ersten Lesung auch schon gesagt hat, dass in dem Gesetz vie le symbolpolitische Maßnahmen enthalten sind. Das zieht sich durch das ganze Gesetz hindurch.
Ein Punkt ist doch bemerkenswert: Das Ziel, das man sich in Baden-Württemberg bei der CO2-Reduktion setzen möchte – 42 % bis 2030 –, ist seit einer Entscheidung des EU-Parla ments aus der letzten Woche quasi schon überholt,
da das EU-Parlament eine CO2-Reduktion in Höhe von 60 % bis 2030 festgesetzt hat.
Da zeigt sich ganz deutlich, dass es wenig sinnvoll ist, sich als kleine Gebietseinheit wie Baden-Württemberg Ziele zu setzen,
die eigentlich auf höherer Ebene viel klarer definiert werden können.
Natürlich gibt es noch keine Maßnahmen vonseiten des EUParlaments, aber diese werden noch von der Kommission aus gestaltet. Darunter werden sicherlich auch Maßnahmen sein,
die sich mit denen aus dem Klimaschutzgesetz überschneiden oder diese sogar konterkarieren. Entsprechend ist es nur we nig sinnvoll, hier jetzt mit einem Gesetzesakt vorzugehen; denn wie man sieht, ist in dieser hoch dynamischen Diskus sion das Gesetz quasi schon veraltet, bevor man es überhaupt beschlossen hat.
In der Anhörung hatten wir ein recht durchwachsenes Bild: Die Vertreter von „Fridays for Future“ und vom BUND ha ben gesagt, das Klimaschutzgesetz gehe nicht weit genug.
Das war jetzt wenig überraschend.
Die Vertreter der Wissenschaft, zumindest die beiden Vertre ter der Universität Stuttgart bzw. des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt, waren nur verhalten optimistisch ob des sen, was vorgelegt wurde. Sie haben gesagt, man kann das zwar alles so machen – aber dass das wirklich der große Wurf ist, das wurde eigentlich nicht richtig bestätigt. Im Gegenteil war der Tenor – so habe ich das rausgehört –: Na ja, das kann man machen, aber ob das viel bringt? Wir glauben es eher nicht – im Gegenteil.
Ein Referent, Herr Professor T.,
hat gesagt: Das Klimaschutzgesetz so, wie es vorliegt, ist in effizient, weil es die CO2-Vermeidungskosten nicht entspre chend berücksichtigt. Es gibt Doppelstrukturen, beispielswei se bei der Flugkompensation. Die Flugkilometer werden be reits über diverse lenkende Maßnahmen, lenkende Abgaben zu steuern versucht. Es gibt einen CO2-Preis. Flugreisen sind im CO2-Zertifikatehandel enthalten. Wir haben hier also qua si eine Überkompensation zugunsten einer Stiftung. Das ist zwar nett, aber es geht zulasten von Dienstreisen, die durch aus auch einmal erforderlich sein können, insbesondere im Bereich der Wissenschaft.
Es hieß, Dienstreisen sind sehr wichtig, wenn es darum geht, zu Symposien und Ähnlichem auf der ganzen Welt unterwegs zu sein. Hier braucht man einfach Flugreisen, um effizient zu sein. Das sollte man nicht entsprechend erschweren, indem man zusätzliche Abgaben zu den ohnehin schon existierenden Abgaben einführt.
Generell ist fraglich, welche Rolle Baden-Württemberg dabei im europäischen Rechtsrahmen spielt. Der „Wasserbetteffekt“ wurde angesprochen. Wir sehen schon, dass dieser stattfindet, indem die Menge CO2, die hier, in Baden-Württemberg ein gespart wird, durch bestimmte Mechanismen an anderer Stel le in Europa ausgestoßen werden kann. Das lastet uns entspre chende Maßnahmen auf, weshalb wir sagen, dass wir eine eu ropäische Lösung oder mindestens eine nationale Lösung brauchen, wie sie zum Teil ja schon in der Diskussion ist, aber keine Alleingänge auf regionaler Ebene. Das wird dem The ma einfach nicht gerecht.
Zu den Anträgen der SPD: Wir lehnen die Erweiterung einer PV-Pflicht für Wohngebäude ab.
Wir stimmen allerdings dem Antrag der SPD zu, der die An regung der Schornsteinfeger aufgreift, die Datenschutzbeden ken äußern.
Der LfDI hat es zwar als unbedenklich bezeichnet. Allerdings sind wir der Meinung, dass man sich hier einen Datenerhe bungsaufwand sparen kann. Datenminimierung ist auch eine wichtige Maxime. Deshalb stimmen wir diesem Antrag zu.
Insgesamt lehnen wir den Gesetzentwurf allerdings ab, weil er – wie ausgeführt – an den entsprechenden Handlungsmög lichkeiten des Landes vorbeigeht. Wenn Sie, meine Damen und Herren, etwas zum Klimaschutz beitragen wollen, dann denken Sie vielleicht über Folgendes nach: 1 t Papier herzu stellen verursacht so viel CO2-Ausstoß wie die Herstellung von 1 t Stahl. Wenn Sie also etwas zum Klimaschutz beitra gen möchten, dann verhindern Sie dieses Gesetz. Denn dann können wir uns den Ausdruck auf Papier sparen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Bei einem möchte ich dann doch nicht missverstanden werden. Eine Tatsache ist für die FDP klar: dass wir die Pariser Klimaziele ganz klar einhalten wollen.
Allerdings sehen wir in dem vorliegenden Klimaschutzgesetz leider nicht die überzeugenden Instrumente und nicht die Stellschrauben, die wir in Bewegung setzen müssen, um das zu schaffen.
Wie gesagt, wir sehen hier den Weg auf nationaler Ebene, auf europäischer Ebene. Aber im Land haben wir da nur einen sehr geringen Einfluss. Das ist zwischen den Zeilen in der Re de des Ministers auch einmal angeklungen, bei anderen Red nern ebenfalls.
Aber eines ist auch klar: Das, was die AfD hier wieder einmal abgeliefert hat, ist völlig neben der Spur. Das ist zwar nichts Neues, ist hier aber noch einmal ganz besonders deutlich ge worden.
Sie sagen, wir sollten uns auf wissenschaftliche Erkenntnisse berufen, was angeblich der Rest des Hauses nicht tun würde. Ich frage mich lieber: Was ist denn eigentlich mit Ihnen? Auf wen berufen Sie sich denn da? Sie berufen sich auch auf so genannte Wissenschaftler – – Vielleicht sind sie es ja sogar.
Aber die vertreten eine Minderheitsmeinung, die es eben nun mal auch gibt. Es ist ganz klar: Das gehört zum Diskurs da zu. Aber die klare Mehrheit sieht eben einen Einfluss des CO2, das vom Menschen gemacht ist. Dazu stehen wir auch. Das müssen wir reduzieren, und dazu bekennen wir uns ganz klar. Allerdings sind die Maßnahmen entscheidend.
Schöne Beispiele, Herr Minister, von Unternehmen, die das freiwillig tun; finde ich klasse. Aber warum muss man das in ein Gesetz schreiben? Das ist die zentrale Frage, die wir uns da stellen.
Darum lehnen wir dieses Klimaschutzgesetz nach wie vor ab.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu meinem Vorredner
fällt mir eigentlich nur ein: Erzählt Herr Voigtmann frühmor gens was, und zwar ganz viel Mist, bleibt die Seriosität der AfD bei der Sachpolitik, wie sie ist, nämlich nicht vorhanden.
Aber jetzt zum eigentlichen Thema: Klimaschutz ist tatsäch lich eine der zentralen Zukunftsaufgaben, die wir zu bewälti gen haben. Es bedarf erheblicher Anstrengungen, um das auch hinzubekommen. Wir, die FDP, bekennen uns ganz klar zu den Klimazielen von Paris. Denn es muss etwas getan wer den, um auch künftigen Generationen eine lebenswerte Welt zu überlassen.
Wir sehen in den Herausforderungen des Klimaschutzes durch aus auch Chancen für den Technologiestandort Baden-Würt temberg. Denn wir haben viel Know-how, das wir gewinn bringend einsetzen können, um Technologien zu entwickeln, zu produzieren und zu exportieren, die zum Klimaschutz in der Welt beitragen können. Da gibt es jede Menge Ideen. Aber ein zentraler Punkt bei der ganzen Diskussion ist, dass man den Klimaschutz durchaus intelligent steuern und das Ziel er reichen kann.
Man kann jedoch auch – so wie die grün-schwarze Landesre gierung – versuchen, Klimaschutz mit einem Gesetz zu ver ordnen. Aber, meine Damen und Herren, aus unserer Sicht kann man Klimaschutz eben nicht verordnen, sondern man kann es nur so machen, dass man die Akteure am Markt mit nimmt und ihnen Anreize für eine Entwicklung in diese Rich tung bietet.
Was ist bisher passiert? Der Herr Minister hat es bereits er läutert: Die Klimaschutzziele, die für 2020 gesetzt waren, wurden nur quasi auf der letzten Rille erreicht. Aber er hat auch erklärt, warum sie erreicht wurden: nicht wegen des Kli maschutzgesetzes in Baden-Württemberg,
sondern wegen des EU-Zertifikatehandels. Dieser hat dazu ge führt, dass in Baden-Württemberg maßgeblich weniger Koh lestrom produziert wurde. So haben wir die Ziele erreicht.
Ein Einfluss des Landesgesetzes ist aber nicht vorhanden. Das zeigt doch, dass wir uns hier auf einer Ebene, auf der wir nicht genügend Regelungskompetenzen haben, um den Klimaschutz nachhaltig zu ändern, viele Gedanken machen können. Viel mehr sollten wir die Energie, die wir dafür aufwenden, auf Bundes- und auf europäischer Ebene einsetzen, um zu sinn vollen Lösungen, zu sinnvollen Regularien zu kommen, die dazu führen, dass die Akteure an den Märkten dazu überge hen, klimafreundlichere Technologien einzusetzen und ihren eigenen CO2-Ausstoß zu reduzieren.
Der Zertifikatehandel im Stromsektor zeigt, dass es funktio niert. Wir wollen auch, dass das Ganze auf europäischer Ebe ne ausgeweitet wird, dass CO2 einen Preis bekommt und wir
so auch eine Steuerungswirkung erzielen. Damit würden wir mehr erreichen, als wenn wir Einzelmaßnahmen auf Landes ebene treffen und hier Ziele in einem Gesetz festschreiben, bei denen wir gar nicht wissen, ob wir sie mit den Maßnah men, die wir hier treffen, überhaupt erreichen können. Das ist einer der zentralen Kritikpunkte.
Zu den einzelnen Maßnahmen: Für Nichtwohngebäude soll eine Fotovoltaikpflicht eingeführt werden. Die Landesregie rung schätzt nach ihrer Gesetzesbegründung, dass im Jahr durchschnittlich 2 500 Nichtwohngebäude von Unternehmen errichtet werden. Sie schätzt weiterhin, dass davon schon heu te ungefähr 14 % mit Fotovoltaikanlagen oder solarthermi schen Anlagen ausgerüstet werden.
Wir haben noch einmal nachgefragt: Gibt es denn keine Er kenntnisse, wie viele neu gebaute Gebäude überhaupt eine Fo tovoltaikanlage besitzen? Die Antwort der Landesregierung war: Solche Erkenntnisse liegen nicht vor. Es ist natürlich schon erstaunlich, dass die Landesregierung dann eine Pflicht ins Leben ruft, ohne zu wissen, wie groß der Bedarf an zu sätzlichen Anlagen überhaupt ist.
Die zentrale Frage, die man sich stellen muss, lautet doch: Wa rum machen die Unternehmen das eigentlich nicht? Wenn es sich lohnt, wenn sich das wirtschaftlich rechnet, wie es auch in der Begründung des Gesetzes ausgeführt wird, warum ma chen die Unternehmen das nicht von selbst? Es wäre doch ei gentlich blöd, wenn die Unternehmen das nicht machen.
Die Antwort ist, dass es nicht so einfach ist, dass Fotovoltaik sich nicht überall lohnt, dass vielleicht ein anderweitiger Ein satz – z. B. von Speichern oder erneuerbaren Energien – sinn voller ist, und vor allem muss auch der Rechtsrahmen klar sein.
Insbesondere zeigt sich auch, dass die EEG-Regelungen nicht immer so gestaltet sind, dass es sich lohnt, eine Fotovoltaik anlage zu errichten, oder dass viel Bürokratie damit einher geht.
Ein bürokratischer Aufwand besteht auch bei den Wärmepla nungen für die Kommunen. Beides ist ein Eingriff in die Frei heiten der Kommunen, aber auch in die Freiheiten der Unter nehmen bei ihren Entscheidungen.
Wir plädieren dafür, zu intelligenten Lösungen zu kommen und Anreize so zu gestalten, dass es von selbst zu einem ent sprechenden Anreiz kommt, klimafreundliche Technologien einzusetzen.
Ein Fazit bleibt mir dabei: Wir müssen das Klima retten, aber nicht mit Gesetzen, denn Gesetze retten das Klima nicht. Sie können höchstens Ziele festschreiben. Dass diese Ziele sym bolischer Art sind, hat sogar Kollege Nemeth zugegeben.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst eine Bemer kung zu meinem Vorredner: Es ist schon erstaunlich, wie die AfD immer wieder versucht, einen eigentlich relativ harmlo sen Verwaltungsvorgang, bei dem ein Bundesgesetz zur Um setzung kommt, zu einem Skandal hochzustilisieren. Das zeigt doch schon, dass der AfD nicht besonders viel an seriöser Po litik gelegen ist. Sie kommen jetzt wieder mit irgendwelchen Nationalstaatsfantasien usw. um die Ecke, als ob die Natio nalstaaten hier bedroht wären. Hören Sie sich doch mal selbst zu. Das ist wirklich unter aller Kanone.
Ich komme jetzt aber zum Thema. Ich möchte es ähnlich kurz machen wie meine Vorredner. Allerdings müssen ein paar Din ge schon gesagt sein.
Die eID-Karte soll ja den Zugang zu den Onlineverwaltungs dienstleistungen, die es an der einen oder anderen Stelle gibt, ermöglichen, und das vor allem auch für die Unionsbürger. Es ist gut, dass auch die Unionsbürger, die bei uns im Land le ben, diesen Zugang erhalten sollen. Denn es ist auf jeden Fall ein wichtiger Schritt auf dem Weg in eine digitalisierte Ver waltung, den wir nun endlich gehen, und daran müssen natür lich alle Menschen, die in Deutschland leben, teilhaben kön nen.
Ich ziehe einmal den Vergleich zu dem „Smart Perso“ bzw. dem digitalen Personalausweis, der sehr viele Vorteile bietet – jedenfalls in der Theorie. Der Kollege Stickelberger hat es auch schon angesprochen: Theoretisch stand ja mal die Idee dahinter, dass man sich mit dem „Smart Perso“ oder jetzt der eID-Karte sozusagen vom Sofa aus sicher identifizieren kann und dann irgendwelche Verwaltungsdienstleistungen abrufen kann. Das ist eine sehr gute Idee. Leider fehlt es halt, wie zur zeit sehr häufig im Bereich des E-Governments, an Anwen dungsfällen, bei denen man das wirklich zum Einsatz bringen kann.
Deshalb gehe ich zwar davon aus, dass wir diese Gelegenheit für die Unionsbürger schaffen, sich online zu identifizieren, befürchte aber, dass es keinen Run auf diese eID-Karte geben wird. Denn es gibt letztlich kaum einen Anwendungsfall, für den man diese gebrauchen könnte. Da ist es wahrscheinlich einfacher, direkt ins Amt zu gehen und die Angelegenheit dort
zu erledigen, bevor man 29 € für eine Karte zahlt, die man am Schluss eigentlich nicht nutzen kann.
Das kann sich aber noch ändern. Deshalb lehnen wir es gar nicht ab, dass man das jetzt hier einführen möchte. Dass man die Karte schaffen möchte, ist ja richtig. Das halten wir auch für einen wichtigen Schritt. Allerdings muss da die Landesre gierung schon noch ein bisschen die Ärmel hochkrempeln, wenn es darum geht, Onlinedienstleistungen in der Verwal tung zur Verfügung zu stellen.
Das OZG, das Onlinezugangsgesetz, fordert, dass bis 2022 al le 575 Verwaltungsdienstleistungen auch digitalisiert bzw. on line zur Verfügung stehen. Das ist ein ambitioniertes Ziel, denn einen konkreten Umsetzungsplan können wir in dieser Hinsicht nicht erkennen. Das hängt auch mit der E-Akte, über die wir eigentlich gestern gesprochen hätten, zusammen. Auch sie ist noch nicht flächendeckend verfügbar, was auch digita le Verwaltungsprozesse eher schwierig macht.
An dieser Aufzählung sieht man, dass es noch erhebliche He rausforderungen gibt, die die Landesregierung zu bewältigen hat.
Zum „Smart Perso“ hatten wir vor Kurzem den Antrag Druck sache 16/7349 eingebracht. In der Stellungnahme dazu kam eigentlich recht deutlich heraus: Das Land weiß nicht einmal, wie viele Personalausweise über die Onlinefunktion verfügen. Das Land weiß auch nicht, wie viele Dienstleistungen über haupt auf den „Smart Perso“ angewiesen sind, um durchge führt werden zu können. Es fehlt hier also an einem Monito ring. Das zeigt auch, wie ernsthaft das Ganze hier betrieben wird, bzw. man hat vermutlich die Sorge, dass man entdecken könnte, dass es für die eID-Karte oder den „Smart Perso“ ei gentlich kaum Anwendungsfälle gibt.
Abschließend bleibt mir zu sagen: An der FDP/DVP soll die elektronische ID-Karte nicht scheitern. Wir mahnen aber an: Das Land muss die Ärmel hochkrempeln, damit bei der Ver waltungsdigitalisierung etwas vorangeht. Denn sonst haben wir etwas geschaffen, was am Schluss niemand braucht. Das wäre sehr schade, da in dieser Sache sehr, sehr viel Potenzial steckt.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Da men und Herren! Wenn ich die Wortbeiträge von Grünen und CDU in dieser Debatte in einem Satz zusammenfasse, kom me ich zu dem Schluss: Die FDP/DVP hat eigentlich recht; reden wir lieber über etwas anderes. Denn das, was Sie, Herr Mack, hier über die Fleischindustrie, die Gesundheitsämter, über synthetische Kraftstoffe erzählt haben, mag aus Ihrer Sicht alles richtig sein, und das ist auch schön und gut. Aber das hat nichts, aber auch gar nichts mit der Liquidität der Un ternehmen in unserem Land zu tun.
Innovationsförderung ist wichtig; das ist ganz klar. Aber das bringt dem Gastronomen, der jetzt um seine Existenz bangt, das bringt dem Reisebüro und dem Reisebusunternehmer nichts. Das bringt niemandem etwas, denn sie brauchen kurz fristig Geld auf ihrem Konto, und entsprechende Maßnahmen haben Sie bisher versäumt.
Sie sagen, Sie warteten auf den Bund. Das kann man machen. Allerdings ist eines klar – das hat das Soforthilfeprogramm I gezeigt –: Wenn das Land Baden-Württemberg es will, dann kann es den Unternehmen helfen. Wenn man das will, kann man das machen, und dann geht das auch. Das haben die Er fahrungen doch gezeigt.
Sie haben im Bereich des Tourismus große Ankündigungen gemacht. Es ist aber bis heute nichts gekommen, und das gilt auch weiterhin. Sie haben auch für andere Branchen, die wir genannt haben – z. B. die Reisebüros, die sich auch in einer extrem schwierigen Situation befinden; 1 200 Unternehmen in unserem Land stehen an der Existenzgrenze, haben quasi negative Einkünfte durch Provisionsrückzahlungen etc. –, noch immer kein Hilfsprogramm aufgelegt, obwohl wir das vorgeschlagen haben.
Sie haben Pingpong gespielt, was die Zuständigkeiten betrifft – der Tourismusminister spielt zum Verkehrsminister und die ser wiederum zum Wirtschaftsministerium. Passiert ist nichts. Sie wollen den Unternehmen helfen. Dann werden Sie Ihrem eigenen Anspruch auch gerecht, und sorgen Sie für schnelle Hilfe, und zwar nicht erst in einem Monat oder im Septem ber, sondern sofort.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Was wir heute als Ge setzentwurf beraten, ist letztendlich die Folge und der Kom promiss, der aus dem Volksbegehren entsprungen ist. Zu Be ginn muss man daran erinnern, dass insbesondere in den Rei hen der Grünen einige Fans der ursprünglichen Form des Volksbegehrens waren. Jetzt das hier als den großen Wurf zu verkaufen, das ist schon mutig. Aber es ist ja schon einmal besser als nichts. Allerdings ist es doch auch erstaunlich, dass insbesondere die SPD-Fraktion wohl dem Volksbegehren in seiner Schärfe hinterhertrauert und dort, wo man entschärft hat, wieder schärfen will. Das halten wir für nicht richtig.
Denn ganz klar ist, dass die Forderungen aus dem Volksbe gehren unausgegoren, untragbar, realitätsfremd und vor allem untauglich waren, um das Thema Artenschutz mit der Land wirtschaft in Einklang zu bringen. Wir haben das von Anfang an erkannt und haben seitens der FDP/DVP von Anfang an zu den Landwirten gestanden und uns klar gegen das Volksbe gehren positioniert. Wir werden auch jetzt sehr genau hin schauen, was in der weiteren Beratung dieses Gesetzentwurfs passieren wird.
Denn das, was uns vorliegt, ist ein Kompromiss, der zwar ent schärft ist, aber aus unserer Sicht noch immer nicht befriedi gend ist. Denn das Thema „Artenschutz und Biodiversität, Landwirtschaft und Erhalt der Kulturlandschaft“ ist eine ge samtgesellschaftliche Aufgabe, bei der alle Akteure beteiligt sind, die zu dem Thema „Naturschutz und die Natur bedrän gen“ beitragen, und das muss auch in das Gesetz Einzug fin den. Das sehen wir momentan noch nicht. Denn im jetzigen Gesetzentwurf ist ausschließlich die Landwirtschaft der Sün denbock. Das Einzige, was noch hineingenommen wurde, sind die Gärtner und die Privatgärtner. Das halten wir aber für nicht richtig. Denn es gibt auch noch andere Akteure; dazu komme ich später noch.
Unter dem Damoklesschwert des Volksbegehrens haben dann die Verbände diesem Kompromiss zugestimmt. Denn das ist immerhin besser als das, was im Volksbegehren drinstand. Wenn das gekommen wäre, wäre das nämlich eine totale Ka tastrophe gewesen.
Hervorheben möchte ich an dieser Stelle den Volksantrag, der aus unserer Sicht sehr ausgewogen ist, der das Thema gesamt heitlich betrachtet und der die entsprechenden Anreize und Anstöße setzt und Forderungen aufstellt. Diese finden wir sehr ausgewogen und sehr gut; sie müssen aber auch Einzug in den Gesetzentwurf finden. Wir werden diesen Volksantrag, der mit seinen 85 000 Unterstützern breite Zustimmung gefunden hat, mit seinen entsprechenden Inhalten in die Gesetzesberatun gen einbringen. Denn genau das brauchen wir, um des The mas ganzheitlich Herr zu werden.
Der Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht unbefriedigend, weil die gesetzten Ziele noch immer zu hoch sind. Ich nenne als Beispiel das Ziel der Reduktion des Einsatzes von Pflanzen schutzmitteln. Hier soll der Einsatz um 30 bis 40 % reduziert werden, und zwar bis zum Jahr 2030. Im Volksbegehren war zwar von mindestens 50 % die Rede, dies hätte allerdings bis zum Jahr 2035 gelten sollen. Im Prinzip ist die Größenord nung der Reduktion also in etwa dieselbe; es ist dieselbe Re duktionskurve und dieselbe Geschwindigkeit. Das halten wir für nicht richtig, und wir halten es vor allem für zu ambitio niert. Im Übrigen sagen ja auch die landwirtschaftlichen Ver bände, dass sie da nicht mitgehen können.
Ein Punkt ist auch klar geworden – darauf wurde eben schon hingewiesen; es ist grundsätzlich zwar begrüßenswert, aber es passt noch nicht so ganz –: Uns wurde gesagt, man müsse der Thematik auch mit einer Förderung begegnen und auf die se Weise die Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes vo rantreiben. Allerdings sehen wir momentan noch nicht, dass dies im Haushalt abgebildet wäre. Da sind zwar Mittel drin, aber der Haushalt wurde ja zu einem Zeitpunkt verabschiedet, als dieses Gesetz noch gar nicht bekannt war. Man muss also ganz dringend nachlegen. Das sehen wir aber vor der Heraus forderung für die Haushalte momentan nicht. Deshalb ist das, was im Gesetzentwurf steht, extrem schwierig.
Wir wollen, dass die Umsetzung für die Landwirtschaft rea listisch ist. Denn Biolandwirtschaft, Ökolandwirtschaft sind nicht besser oder schlechter als die konventionelle Landwirt schaft, sie sind nur anders. Vor allem muss das Vorgehen dem
Markt und der Nachfrage gerecht werden. Wir können nicht durch ein erzwungenes Angebot versuchen, die Nachfrage zu stimulieren. Das wird schiefgehen, und es wird vor allem zu lasten der jetzigen Biolandwirte erfolgen.
Wir fordern erstens statt starrer Reduktionsziele bei den Pflan zenschutzmitteln eine klare Reduktionsstrategie. Wir fordern zweitens, dass sich die Biolandwirtschaft vom Markt aus ent wickeln kann statt durch Zwang, und wir fordern drittens, die Forschung über die Ursachen des Artensterbens zu befördern, um Klarheit darüber zu gewinnen, was wir für den Erhalt der Biodiversität tun können. Viertens wollen wir eine verstärkte Betrachtung der Flächenkonkurrenz, die die Landwirtschaft im Konfliktfeld Agrar, Bauen, Straßen, erneuerbare Energien hat. Hier muss etwas getan werden.
Wir hoffen, dass der Gesetzentwurf in der weiteren Beratung von einem unbefriedigenden Gesetzentwurf zu einem ausge wogenen Gesetzentwurf wird, damit dieses Gesetz der ge samtgesellschaftlichen Aufgabe des Artenschutzes gerecht wird. Dafür werden wir uns in der kommenden Beratung ein setzen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Da men und Herren! Zunächst ein paar Worte an Herrn Minister Hauk zum Thema „Lesen bildet“. Wir haben sehr wohl die 112 Seiten des Gesetzentwurfs inklusive Begründung durch gelesen. Herr Minister, Sie selbst hätten vielleicht nicht nur
die Stellen lesen sollen, an denen die Naturschutzverbände ju beln, sondern auch die Stellen, an denen die landwirtschaftli chen Verbände Stellung beziehen und auch kritisch Stellung beziehen. Darunter befinden sich z. B. der Badische Landwirt schaftliche Hauptverband oder der Landesbauernverband. Das sind keine kleinen Fische in diesem Metier. Daraus geht her vor, dass die hiesige Urproduktion Ihre überschwängliche Zu stimmung zu diesem Gesetz nicht teilt. Man sollte also nicht nur lesen, was da steht, man sollte es auch ein Stück weit ver stehen.
Welche Kritikpunkte gibt es z. B.? Vom Badischen Landwirt schaftlichen Hauptverband kommt ganz klar die Aussage, dass es bei dem Gesetzentwurf nicht um einen Gesellschaftsver trag geht, wie es im Volksantrag gefordert wurde. Das ist auch so nicht zu erkennen. Weil Artenschutz auch eine gemein schaftliche Aufgabe ist, geht es nicht an, den Landwirten al lein das Artensterben in die Schuhe zu schieben. Das wird in der ganzen Diskussion suggeriert. Immer wieder wird aber vergessen, dass es ganz viele Akteure gibt, die zum Artenster ben beitragen.
Frau Rolland, das Artensterben gibt es. Da passen wir durch aus auch auf. Wir nehmen es auch mit Besorgnis zur Kennt nis. Man kann aber nicht sagen: „Wir machen nur etwas mit der Landwirtschaft, alles andere ignorieren wir.“ Das ist doch nicht seriös. Damit ist das Problem nicht ganzheitlich erfasst.
Man muss in der Sache auch die Forschungserkenntnisse ein beziehen. Wir haben bei der Anhörung zum Volksantrag in der letzten Woche zum Teil gehört, dass nicht nur die Landwirt schaft Verursacher des Insektensterbens ist. Im Gegenteil, es gibt auch andere Ursachen, wie z. B. den Flächenverbrauch durch Wohnungsbau, den Straßenbau oder Weiteres. Diese Themen müssen hier mit einbezogen werden. Wir können nicht einseitig die Schuld auf die Landwirtschaft abladen. Vor allem wird das auch von den zuständigen Verbänden so gese hen. Sie müssen darüber nachdenken.
Wir sind der Meinung – ich habe diese Forderung auch auf geführt –, dass wir Innovation brauchen. Natürlich brauchen wir entsprechende Regeln, aber das muss alles mit Maß und Mitte verfolgt werden. Nur so können wir dem Artenschutz und vor allem auch den landwirtschaftlichen Betrieben ge recht werden. Wenn von denen eine hinreichende Zahl vor die Hunde geht – um es einmal auf Deutsch zu sagen –, bringt das für den Erhalt der Kulturlandschaft, die für die Artenvielfalt auch wichtig ist, nichts.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, meine Damen und Herren! Dass den Rednern von CDU und Grünen relativ wenig beim Themenkomplex Digitalisie rung einfällt, überrascht mich persönlich jetzt sehr wenig.
Ich bin jetzt seit etwa einem Jahr im Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration. In dieser Zeit kann man, wenn man Ihre beiden Fraktionen zusammennimmt, die Zahl der Initiativen im Bereich der Digitalisierung an einer Hand ab zählen.
Zum Vergleich: Von der FDP/DVP-Fraktion waren es etwa 30 Initiativen in den letzten zwölf Monaten.
Dies als kleine Vorabbemerkung. Deshalb war ich wenig über rascht. Dabei gibt es doch durchaus etwas zu sagen.
Zunächst einmal zur eigentlichen Namensänderung: Gut, das ist ein ärgerlicher Vorfall, dass man da nicht frühzeitig die Markenrechte abgeklopft hat. Das muss man so hinnehmen. Das kostet jetzt halt 200 000 € für die Umfirmierung usw. Das ist ärgerlich, aber leider nicht zu ändern; da können wir nichts machen.
Bei dem Namen Komm.ONE kam mir aber etwas in den Sinn, bei dem ich hoffe, dass es kein schlechtes Omen ist, nämlich das, was der Ministerpräsident von Bayern, Herr Söder, ange kündigt hat: das Projekt „Bavaria One“. Dabei geht es um ein Raumfahrtprogramm, das groß angekündigt wurde. Leider wissen wir heute: Da fehlt das Geld. Gut, aus der Sicht der Konkurrenz zu Bayern ist das sicherlich jetzt nicht so schlecht. Aber ich hoffe, dass das jetzt kein Omen dafür ist, dass, wenn man ITEOS jetzt umbenennt, da auch wieder nichts funktio niert. Denn einen Raketenstart brauchen wir tatsächlich für das E-Government und die Digitalisierung in unserem Land.
Wenn wir uns einmal anschauen, was ITEOS bisher geleistet hat, gibt es da leider auch nicht nur Gutes zu berichten. Zur Bildungsplattform „ella“ zitierte die „Heilbronner Stimme“ am 15. September aus einem Bericht des Rechnungshofs, den die Landesregierung sogar in Auftrag gegeben hatte, dass es da zu erheblichen Verfehlungen – u. a. im Projektmanagement – kam. Das ist natürlich schon bemerkenswert. ITEOS bzw. die Vorläufer davon wurden noch von Grün-Rot beauftragt. Später hat dann das Kultusministerium das Projekt gestoppt und neu aufgesetzt. Es sind noch immer Forderungen offen. Es ist ein großes Problem und eigentlich auch ein Unding, dass so etwas passiert, und es zeigt, dass auch in diesem Un ternehmen noch nicht alles in Ordnung ist.
Wir sehen uns da in unserer ursprünglichen Kritik bestätigt, dass manches auch auf der Grundlage von privatwirtschaftli chen Unternehmen sehr gut gelöst werden kann und man nicht immer ein staatliches Unternehmen dafür braucht.
Beim Thema E-Government sollten wir uns unabhängig vom Namen auf jeden Fall ambitioniertere Ziele setzen; denn wir sind nach wie vor sowohl in Deutschland als auch in BadenWürttemberg weit hintendran. Da brauchen wir mehr Einsatz für das Thema, mehr Konsequenz in der Umsetzung. Dafür braucht man aber auch ein konsequentes Projektmanagement. Das war das, was bei „ella“ zum Teil gefehlt hat. Vor allem muss die Umsetzung des Once-Only-Prinzips das klare Ziel sein, damit wir nicht alle möglichen Daten – es geht ja auch um Datenverarbeitung – mehrfach an verschiedensten staat lichen Stellen wieder abgeben müssen.
Ich nenne ein Beispiel: Wenn man eine Ehe beim Standesamt beantragt, dann muss man z. B. eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister besorgen. Wenn man in einer anderen Stadt geboren ist, dann muss man sich da extra hinwenden. Dann bekommt man irgendwann einmal per Post einen Schrieb. Dann muss man diesen wiederum zu seinem Standesamt tra gen. Das ist alles nicht besonders geschickt, denn eigentlich würde es ja reichen, anzugeben, was da wahrscheinlich drin steht. Denn ich weiß ja, wann und wo ich geboren bin. Dann erfolgt nur eine Abfrage von dem Standesamt an die Behör
de, die dieses Original hat: Ist das richtig, was der angegeben hat? Dann wäre das erledigt. Das wäre alles ganz einfach und bürokratiearm. Das könnte man digital machen, das könnte sogar automatisiert erfolgen. Automatisierte Datenverarbei tung ist da das Stichwort, worum es ja auch bei ADV geht.
An diesem kleinen Beispiel sieht man, wie viel Luft nach oben wir da noch haben. Als Grundlage dafür brauchen wir natür lich auch ein solides Breitband- und Mobilfunknetz. Da gibt es auch noch viel zu tun.
Abschließend nenne ich unsere Forderung nach einem Digi talministerium, die wir regelmäßig immer wieder erheben und zu der wir auch nach wie vor stehen. Vor dem Hintergrund von Corona haben wir gesehen, wie wichtig digitale Möglich keiten sind, sowohl im Bildungsbereich als auch im öffentli chen Bereich als auch bei der Wirtschaft.
Darum brauchen wir nicht „Bavaria One“, aber wir brauchen ein Projekt „Baden-Württemberg One“. Bei diesem Programm soll es nicht darum gehen, in die Lüfte zu steigen, sondern in den Boden, nämlich für die digitale Infrastruktur.
Wir stimmen aber dem Gesetzentwurf zu.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unter dem Titel dieser Debatte, die sich ja auf Verordnungen bezieht, habe ich mir eigentlich etwas anderes vorgestellt. Aber ehrlicherweise muss ich auch sagen: Ich habe nichts anderes erwartet. Denn das, was wir hier vom Kollegen Sänze und von der AfD-Fraktion gehört haben, war mal wieder ein Auftritt, in dem hetzerische Behauptungen aufgestellt wurden, die nicht der Wahrheit ent sprechen. Hier wurden Äußerungen getätigt, die keinerlei Konstruktivität beinhalteten, und zudem war davon auch noch einiges grundsätzlich falsch. Darauf gehe ich jetzt gleich noch ein.
Sie haben davon gesprochen, man würde der Europäischen Union bzw. der Europäischen Kommission diktatorische Voll machten bei der Klimaneutralität einräumen. Lieber Herr Sän ze, unter diktatorischen Vollmachten stelle ich mir etwas an deres vor. Vor allem ist das ja auch völlig von der Hand zu weisen.
Der Green Deal, wie er uns bisher vorgelegt wurde, ist ein Rahmenprogramm, eine Rahmenrichtlinie für das Erreichen der Klimaneutralität. Über die Details muss man ja noch spre chen, und diese Details muss man auch ausgestalten. Sie hin gegen malen hier schon irgendwelche Teufel und Gespenster an die Wand, die gar nicht kommen können, weil es noch gar keine Diskussionen über die Maßnahmen gab.
Natürlich gibt es verschiedene Ideen. Dazu haben Sie ja einen Flyer veröffentlicht und mit – – Jedenfalls ist ein Fraktionslo go von Ihnen drauf. Den Flyer haben Sie in Baden-Württem berg großflächig verteilt. Vielleicht wurde er ja wieder einmal aus der Schweiz finanziert. Das kann durchaus sein. Aber in diesem Flyer stellen Sie Behauptungen auf, was alles Schlim mes kommen kann. Und für nichts davon gibt es irgendeine Grundlage, in der so etwas stehen könnte.
Der einzige Vorschlag, den Sie in Ihrem Flyer – in diesem Pamphlet – machen, ist, dass man statt eines Green Deals ei ne Politik der Vernunft und der Innovation brauche. Vernunft und Innovation finde ich gut. Aber durch Ihre Argumentation gegen die Europäische Union und die europäische Idee allge mein wirken Sie dem gerade entgegen. Ich denke dabei z. B. an das Austauschprogramm ERASMUS und viele andere Maß nahmen, über die wir uns innerhalb Europas austauschen und ebendiese Kenntnisse, diese Erfahrungen nutzen, um uns wei terzuentwickeln und innovativ zu sein. Das ist das, was wir in Europa brauchen. Konstruktive Vorschläge lassen Sie grund sätzlich vermissen. Aber das ist ja nichts Neues.
Kommen wir einmal zu dem eigentlichen Thema der Debat te zurück. Sie haben zwar den Green Deal angesprochen, aber eigentlich geht es ja um das Thema Verordnungen. Sie sugge rieren mit dem Titel der Debatte, Baden-Württemberg hätte grundsätzlich ein Problem damit, dass es die EU gibt; die Un ternehmen in Baden-Württemberg und in Deutschland wür den quasi darunter leiden, dass es eine EU gibt. Das ist ja das, was der Titel der Debatte suggeriert. Da muss man doch ein mal ganz klar sagen: Baden-Württemberg profitiert von der EU, und dies in erheblichem Umfang.
Ich rede da nicht nur von dem Geld, das über Förderprogram me nach Baden-Württemberg fließt. Ich rede z. B. auch über den Schutz von Namensrechten. In Baden-Württemberg gibt es über zwei Dutzend Namensrechte – z. B. „Schwäbische Maultaschen“, „Schwarzwälder Forelle“,
„Tettnanger Hopfen“ –, die von der EU geschützt werden und deshalb nicht ohne Weiteres kopiert werden dürfen. Das ist auch ein extrem wichtiges Thema, denn dahinter stehen Un ternehmen,
die eben nicht unter dem leiden – im Gegenteil –, was die EU macht, was sie betreibt und was sie unterstützt.
Zum Thema Verordnungen muss man ja auch einmal sagen: Verordnungen, die von der EU kommen, werden immer viel gescholten. Das ist zum Teil auch berechtigt, was den Inhalt und den Regelungsgehalt betrifft. Aber man muss sich auch einmal vor Augen führen, dass es für beinahe jede Verord nung, die von der EU kommt, eine deutsche Verordnung, ein deutsches Pendant geben könnte, wenn es die EU nicht gäbe.
Wir rufen uns einmal in Erinnerung, dass auch über rein deut sche, über nationale Verordnungen genug geschimpft wird. Vor allem gibt es auch den Begriff „Goldplating“, der be schreibt, dass eine EU-Richtlinie in Deutschland hundertpro zentig oder hundertfünfzigprozentig umgesetzt wird, womit noch mal eins draufgesetzt wird.
Das heißt, das Übel ist eigentlich nicht bei der EU zu suchen, sondern manchmal auch an anderer Stelle, bzw. man muss ge nau aufpassen, was man hier kritisiert.
Man muss sich auch einmal in Erinnerung rufen, dass es bes ser ist, nur eine Verordnung für ganz Europa zu haben anstatt 27 unterschiedliche in der Europäischen Union.
Es wundert mich, dass Sie, die Sie sich manchmal als Wirt schaftspartei gerieren, das nicht verstehen wollen. Das ist ge rade für eine exportorientierte Wirtschaft wichtig. Wie schon dargestellt wurde, gehen über die Hälfte der Exporte aus Ba den-Württemberg ins europäische Ausland, ins EU-Ausland. Sie verstehen nicht, dass da gemeinsame Richtlinien und ge meinsame Regeln wichtig sind, damit es eben nicht 27 ver schiedene Produktvarianten geben muss, sondern nur eine ein zige. Das ist eben ein ganz zentraler Bestandteil. Das sind al lein schon die wirtschaftlichen Aspekte, die wir durch die Eu ropäische Union haben. Die Vorteile, die wir dadurch haben, sind ja nicht zu bestreiten.
Kollege Fink hat die Medizinprodukte-Verordnung angespro chen. Das hätte ich jetzt nicht unbedingt getan, denn das ist nicht gerade das Paradebeispiel. Das liegt aber vor allem da ran, dass es dabei an personeller Hinterlegung fehlt, weshalb die Prüfzeiten viel zu lang sind, was gerade für die Medizin technikunternehmen, die ja in unserem Land sehr stark ver treten sind, zum Teil nachteilig ist. Das möchte ich nur einge worfen haben.
Insgesamt bleibt nur noch einmal festzuhalten: Die AfD hat heute nichts, aber auch gar nichts beigetragen, hat keine ein zige Idee eingebracht, wie sie irgendetwas verbessern will. Sie haben nicht einmal gesagt, was Sie besser machen wol
len. Sie haben nur irgendwie draufgehauen. Sie haben nichts erzählt. Damit ist diese Debatte für mich eigentlich weitest gehend beendet, denn es gibt im Prinzip nichts, was Sie ge sagt haben.
Ja, das können wir einmal tun. Ich habe ja noch Zeit.
Ja, genau: zum Geburtstag.
Herr Räpple, Sie sind neu erdings ja auch im Europaausschuss vertreten – ich auch. Ich weiß nicht, wo Sie bei der letzten Sitzung und auch bei den Sitzungen zuvor waren. Wir diskutieren dort durchaus.
Sie haben dort Ihre Bedenken vorgetragen. Wir haben unsere Position vorgetragen. Ich nenne das eine Diskussion und ei ne Debatte.
Ich verstehe nicht, was Sie da jetzt bezwecken wollen. Das muss man bei dieser Gelegenheit einmal sagen.
Das bringt mich zu einem anderen Punkt, den Herr Sänze er wähnt hat. Er hat hier fälschlicherweise behauptet, wir wür den heute Nachmittag irgendetwas beschließen, wenn wir hier über das Thema „Green Deal“ und entsprechende Drucksa chen entscheiden. Dabei geht es aber nur um eine Kenntnis nahme
und nicht darum, einer Vorlage zuzustimmen oder etwas ab zulehnen. Es geht vielmehr darum, dass wir informiert sind.
Das ist auch die Aufgabe, die wir hier haben: Wir informie ren uns darüber, was aus Europa kommt, und ziehen unsere Schlüsse daraus. Wenn einem das nicht passt, kann man im mer noch auf die nationalen Vertreter in der EU zugehen und kann mit diesen konstruktiv an einer Verbesserung der geplan ten Maßnahmen arbeiten. So funktioniert üblicherweise Poli tik. So funktioniert Parlamentarismus, so funktioniert Demo kratie. Aber dass die AfD das nicht versteht, ist ja kein Wun der.
Vielen Dank.
Herr Minister, wie beurtei len Sie denn die Hürden für eine Kommune in Baden-Würt temberg, beispielsweise eine Gemeinderatssitzung in Form ei ner Videokonferenz durchzuführen? Der entscheidende Un terschied zu Brandenburg ist ja anscheinend, dass das dort re lativ einfach, niederschwellig geht. In Baden-Württemberg hören wir aber – auch von den kommunalen Verbänden –, dass es sehr, sehr schwierig ist, überhaupt eine Sitzung zu veran stalten.
Ich meine, Sie hatten das schon einmal angekündigt, dass Sie per Coronaverordnung so etwas wie in Brandenburg einfüh ren könnten. Aber dass das dann nicht funktioniert hat, zeigt diese Debatte; denn die Gemeindeordnung kann nur vom Landtag geändert werden.
Ich will noch einmal auf die Frage zurückkommen und sie präzise stellen: Wie beurteilen Sie die Hürden für Kommunen für eine Sitzung in Form einer Videokonferenz?
Vielen Dank, Herr Kollege, für das Zulassen der Zwischenfrage. – Wir hatten ja im Land tag bekanntlich mehrere Sitzungen, die rein als Videositzung abgehalten wurden. Insofern würde mich doch Ihre Begrün dung interessieren, warum das bei einem Gemeinderat so nicht funktionieren soll.
Außerdem finde ich die Frage der telefonischen Zuschaltung nach wie vor interessant; denn es ist ja – das kann ich auch als Digitalpolitiker sagen – in vielen Gegenden in Baden-Würt temberg durchaus immer noch so, dass man beispielsweise keine stabile Videoverbindung aufrechterhalten kann. Inso fern würde mich noch mal genauer interessieren, was Ihre Be weggründe sind, sich dagegen auszusprechen. Denn ich wür de es für sinnvoll halten, das so zu tun.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Vorabbemerkung: Beim Lesen des Gesetzentwurfs und auch der Vorabfassung, in der sogar noch das Thüringer Waldgesetz erwähnt wird – Sie haben also einfach nur abgeschrieben –, ging mir ein Lied durch den Kopf, das heißt: „Das ist alles nur geklaut“. „Die Prinzen“ kommen zwar aus Leipzig und nicht aus Erfurt, aber ich glaube, es ist an dieser Stelle doch recht passend.
Sie, Herr Stein, haben gerade gesagt, Sie würden 100 % Sach politik machen. Lieber Herr Stein, wenn Sie das wirklich ma chen würden, dann hätten Sie erstens eine Konsultation mit den Naturschutzverbänden, mit den Forstverbänden, mit den kommunalen und privaten Waldbesitzern gemacht. Zweitens hätten Sie nicht einfach nur einen Gesetzentwurf aus Thürin gen abgeschrieben und noch einmal hier eingebracht.
Und drittens hätten Sie auch die Änderungen – wie der Kol lege Rapp ja auch dankenswerterweise schon erläutert hat – so vorgenommen, dass das Ganze auch Sinn ergibt.
Das ist keine Sachpolitik, was Sie machen, das ist eine Ver blendung der Bevölkerung, wenn Sie hier behaupten, Sie wür den das seriös machen. Denn offensichtlich können Sie es ja nicht und behaupten nur, dass Sie es tun.
Das Landeswaldgesetz ist definitiv die falsche Stelle, um hier Änderungen herbeizuführen. Darum gibt es auch keine Än derungsanträge von unserer Seite, wie Sie es jetzt hier von uns
einfordern. Denn es ist einfach ein Gesetz, in dem es vor al lem um die Forstverwaltung geht und weniger darum, was man im Wald machen darf und was nicht. Deshalb ist es da völlig am falschen Platz.
Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf auch grundsätzlich nicht zustimmen. Wir werden auch keine Arbeit daran ver schwenden, hier irgendwelche Änderungen vorzuschlagen.
Sie haben auch unser Wahlprogramm von 2016 angesprochen; in Baden-Württemberg muss man das ja heranziehen. Ich ha be das jetzt gerade einmal nachgelesen. Dort finden Sie auf Seite 59 die Forderung: Wir wollen – ich zitiere –
... den Schutz von Anwohnern und Natur vor Windrädern erhöhen. Dazu wollen wir den Vorsorgeabstand zu Wohn gebieten auf 1 500 m erhöhen, die Verpachtung von Wind kraftstandorten im Staatswald durch den Landesbetrieb ForstBW stoppen und das Planungsrecht ändern. Neben Vorranggebieten für die Windkraft muss es in der Regio nalplanung auch wieder möglich sein, Windkraft-Aus schlussgebiete auszuweisen, in denen Natur, Landschaft, Erholung und Fremdenverkehr den Vorrang haben,...
Meine Damen und Herren, damit ist eigentlich alles gesagt, was wir fordern. Es ist noch immer aktuell, es ist noch immer richtig. Wir fordern hier: Wenn, dann Änderungen im Landes planungsrecht und nicht irgendwelche Flickschusterei im Waldgesetz, wo es nicht hingehört. Es ist weiterhin aktuell. Wir fordern die Aufnahme von Windenergieausschlusskrite rien, die auch hart sind, mit denen man eben auch eine Behör denentscheidung herbeiführen kann, z. B. in Biosphärenreser vaten, in Naturparks und in besonders sensiblen Waldökosys temen, genauso wie eine Rückkehr zur Festsetzung regional planerischer Windenergieausschlussgebiete.
Meine Damen und Herren, damit ist aus meiner Sicht alles ge sagt. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab.