sche Bildungsseminare auch für den Ring politischer Ju gend für das Jahr 2020 noch auf 17 € pro Tag und Teilneh mer erhöhen und dafür zusätzliche Haushaltsmittel zur Ver fügung stellen?
Die Frage, warum die vergangenen Erhöhungen der Tagessätze für Seminare der außerschulischen Bildungsarbeit im Rahmen des „Zukunftsplans Jugend“ auch auf den Ring politischer Ju gend angewendet worden seien, die letzte Erhöhung aber nicht, beantworte ich wie folgt:
Werte Präsidentin, werter Herr Abgeordneter! Die Förderung des Rings politischer Jugend richtet sich nach Nummer 17 der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung der außerschulischen Jugendbildung vom 10. April 2018, der VwV außerschulische Jugendbildung. Danach können neben den Zuschüssen zu anerkannten Verwaltungskosten auch Zu schüsse zu Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung nach den Nummern 12 bis 14 dieser Verwaltungsvorschrift gewährt werden. Nach Nummer 6 der VwV außerschulische Jugendbildung werden die Zuwendungen grundsätzlich auf schriftlichen Antrag gewährt.
Führen die im Ring politischer Jugend zusammengeschlosse nen politischen Jugendverbände Seminare der außerschuli schen Jugendbildung nach Nummer 13 der VwV außerschu lische Jugendbildung durch, werden bei der Förderung der Se minare die gleichen Bedingungen wie bei freien Trägern der außerschulischen Jugendbildung berücksichtigt. Davon ist selbstverständlich auch die Höhe des Zuschusses umfasst, der im Jahr 2020 auf der Basis eines Festbetrags von 17 € je Tag und teilnehmender Person gewährt wird.
Die Erhöhung des Tagessatzes von 14,80 € auf 17 € im För derjahr 2020 wird also durchaus berücksichtigt, wenn der Ring politischer Jugend einen entsprechenden Förderantrag stellt.
Wird die Landesregierung die Tagessätze für außerschu lische Bildungsseminare auch für den Ring politischer Ju gend für das Jahr 2020 noch auf 17 € pro Tag und Teil nehmer erhöhen und dafür zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung stellen?
Bei Kapitel 0918 Titel 684 05 sind im Staatshaushaltsplan für 2020/2021 Zuschüsse an den Ring politischer Jugend in Hö he von 263 700 € etatisiert. Nach den Erläuterungen im Staats haushaltsplan entfallen davon 2 000 € auf den Ring politischer Jugend und 261 700 € auf die dem Ring politischer Jugend angeschlossenen Jugendorganisationen für ihre staatsbürger liche Bildungsarbeit.
Nach der VwV außerschulische Jugendbildung werden die zur Verfügung stehenden Landesmittel vom Ring politischer Ju gend beantragt. Dabei legt der Ring politischer Jugend die Aufteilung der Fördermittel an die angeschlossenen Jugend organisationen durch die Vorlage eines Haushaltsplans im An trag selbst fest.
Den Jugendorganisationen dient der Zuschuss zur teilweisen Deckung ihrer Kosten für Bildungsmaßnahmen und den da mit in Zusammenhang stehenden Verwaltungskosten. Eine Gewichtung der beiden Kostenarten ist durch die VwV außer schulische Jugendbildung nicht vorgegeben. Die Höhe der für die Förderung des Rings politischer Jugend vorgesehenen Haushaltsmittel ist bei Kapitel 0918 Titel 684 05 durch den jeweiligen Staatshaushaltsplan festgeschrieben.
Da diese Haushaltsstelle von keinem Deckungskreis umfasst ist, kann eine Verstärkung der Mittel durch die Landesregie rung im Rahmen des Haushaltsvollzugs nicht vorgenommen werden. Die Fördermittel sind durch den Staatshaushaltsplan gedeckelt. Die Höhe der Förderung des Rings politischer Ju gend unterliegt daher einzig dem Etatrecht des Landtags, dem Königsrecht des Parlaments.
Erlauben Sie mir eine Anmerkung: Derzeit erkenne ich bei den Agierenden im Ring politischer Jugend keine Anwärter auf Tätigkeiten im Finanzministerium in späterer Zeit.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. G a b i R o l l a n d S P D – B e l a s t u n g e n f ü r S t u d i e r e n d e d u r c h d i g i t a l e S e m e s t e r
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Gestern haben Musik- und Kunststudierende draußen protes tiert, vor zwei Wochen waren es Lehramtsstudierende. Des wegen frage ich nach den Belastungen für Studierende durch digitale Semester:
den im Land die gleichen Chancen und Möglichkeiten bei Freiversuchen oder der Verschiebung von Prüfungen ha ben, sowohl in Bezug auf unterschiedliche Regelungen der einzelnen Hochschulen als auch bei notwendigen Abspra chen mit außerhochschulischen Partnern und Ministerien, sofern diese an Prüfungen beteiligt sind?
schärften Fachkräftemangel in der Industrie und Lehrkräf temangel an den Schulen zu begegnen, wenn nun Ab schlussprüfungen um zwei oder mehr Semester verscho ben werden?
Vielen Dank, Frau Abge ordnete. – Das wird dann gleich Frau Staatssekretärin Ol schowski beantworten.
Frau Rolland, vielen Dank für die Fragen. Ohne Zweifel sind die digitalen Semes ter mit Belastungen für die Hochschulen und besonders na türlich auch für die Studierenden verbunden.
Zunächst einmal muss man klarstellen, dass die Vorstellung, gleiche Konditionen in allen Studiengängen über alle Zeit zu haben, nicht realistisch ist. Wir haben Unterschiede zwischen den Fachrichtungen. Die Anforderungen verändern sich auch innerhalb derselben Studiengänge von Zeit zu Zeit mit dem Wechsel der Studien- und Prüfungsordnungen. Die Hochschu len wissen in der Regel am besten, wie sie ihren Studienbe trieb organisieren. Das steuern wir nicht zentral von Stuttgart oder vom Ministerium aus.
Dass coronabedingt gegebenenfalls am Studienprogramm und an den geforderten Studien- und Prüfungsleistungen Ände rungen vorgenommen werden, lässt sich nicht verhindern. Das sollte auch nicht das Ziel sein. Es geht vielmehr um faire Chancen – so verstehe ich Ihre Frage –, und die kann man auch unter diesen Bedingungen gewährleisten.
Diese fairen Chancen herzustellen ist primär Aufgabe der Hochschulen selbst. Sie beschließen die Studien- und Prü fungsordnungen. Sie müssen jetzt die Prüfungsbedingungen so anpassen, dass ihre Studiengänge auch unter Coronabedin gungen studierbar bleiben. Dies kann zum einen bedeuten, dass Prüfungsleistungen durch andere Prüfungsleistungen er setzt werden. Zum anderen können die Hochschulen die Zahl der Wiederholungsmöglichkeiten erhöhen oder den Rücktritt von Prüfungen erleichtern. Beides wird an den Hochschulen
des Landes auch praktiziert. Die Rückmeldungen der Hoch schulen zum Sommersemester dazu waren jedenfalls ermuti gend.
Fairere Rahmenbedingungen herzustellen ist bei Staatsexa mensstudiengängen eine Aufgabe der staatlichen Prüfungs ämter und damit der zuständigen Fachministerien – falls das Land überhaupt zuständig ist; denn es gibt auch Studiengän ge, die auf Bundesregelungen beruhen, z. B. die Zahnmedi zin. Aber auch dort sind Regelungen gefunden worden, mit denen der aktuellen Ausnahmesituation Rechnung getragen werden kann. Auch dort gibt es keine Einheitlichkeit, sondern fachspezifische Lösungen. So wird bei den Juristen das Som mersemester 2020 bei allen fachsemestergebundenen Fristen und Terminen generell nicht mitgezählt. Dies betrifft die Frist für die Zwischenprüfung, den Freiversuch und weitere Fris ten. Aus der Medizin, der Zahnmedizin und der Pharmazie ist ebenfalls von Erleichterungen berichtet worden, die teilwei se auf Entscheidungen des Bundes, teilweise auf Entscheidun gen auf Landesebene zurückzuführen sind.
Bei den lehramtsbezogenen Studiengängen wurden die Opti onen zum Nachteilsausgleich für Studierende geprüft: zum ei nen die Berechnung der Staatsexamensnote aus den bisher vorliegenden Leistungen der Studierenden, ohne dass weite re Prüfungsleistungen erforderlich sind, zum anderen ein flä chendeckender weiterer Prüfungsversuch, der sogenannte Freischuss. Hiervon wurde allerdings Abstand genommen, da nicht gewährleistet sei, dass alle anstehenden Abschlussprü fungen so durchgeführt werden, dass sie am Ende jedem Ver gleich mit den Vor- und Folgejahren standhalten können.
Von den Hochschulen und den Prüfungsämtern unabhängig leistet auch die Landesregierung einen Beitrag, um den Stu dierenden dabei zu helfen, ihr Studium in der aktuellen Situ ation voranzubringen. So hat der Landtag auf Initiative der Regierungsfraktionen mit dem Gesetz zur Änderung des Lan deshochschulgesetzes und des Studierendenwerksgesetzes vom 24. Juni 2020 beschlossen, die Fristen für die Erbringung von fachsemestergebundenen Studien- und Prüfungsleistun gen für die Bachelor- und Masterstudierenden, die im Som mersemester 2020 eingeschrieben sind, um ein Semester zu verlängern. Außerdem gilt für sie eine von der allgemeinen Regelstudienzeit abweichende, um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit, was eine verlängerte Förde rungshöchstdauer beim BAföG ermöglicht.
Mit dem Vierten Hochschulrechtsänderungsgesetz wollen wir jetzt die Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit für das Sommersemester auch auf die Staatsexamensstudiengän ge erstrecken. Dass dies möglich ist, haben wir inzwischen geklärt. Zudem diskutieren wir gerade darüber, ob wir die Re gelungen des Sommersemesters nun auch auf das laufende Wintersemester erstrecken können.
Damit komme ich zum zweiten Teil der Frage, der sich mit dem verschärften Fachkräftemangel in der Industrie und dem Lehrkräftemangel an den Schulen beschäftigt.
Aufgrund der Pandemie besteht aktuell kein akuter Fachkräf temangel in der Industrie. Wir haben vielmehr ein anderes Problem: Viele Absolventinnen und Absolventen finden kei