beendet wird. Das findet tatsächlich nämlich nicht statt. Wir haben jetzt gerade ausführlich gehört, wie umfangreich der Petitionsausschuss mit Vor-Ort-Terminen, mit Eingaben usw. beschäftigt ist. Es ist doch gut, dass er sich auf sein Kernge schäft konzentrieren kann, nämlich Petitionen nachzugehen und zu behandeln, die tatsächlich Aufwand verursachen – Stellungnahmen der Ministerien, Vor-Ort-Termine, Nachfra gen, Berichterstatter usw.
Die Bürgerbeauftragte ist eine Stufe weiter unten angesiedelt, arbeitet niedrigschwelliger und fischt da auch etwas weg, was nicht unbedingt im Petitionsausschuss landen muss – das ist meine feste Überzeugung –; und das macht sie gut. Es gibt nämlich ein Bedürfnis bei den Bürgerinnen und Bürgern im Land nach einer so niedrigschwelligen Beratung – und wir sind dankbar, dass Sie das machen. Vielen Dank, Frau Böh len!
Deswegen hat die Bürgerbeauftragte jetzt mal eine faire Chan ce verdient. Schluss mit diesen Diskussionen und Eifersüch teleien! Der Petitionsausschuss oder auch einzelne Abgeord nete seien eifersüchtig, weil ihnen angeblich auch etwas weg genommen wird – auch davon kann keine Rede sein. Bürge rinnen und Bürger, die sich an eine neutrale Stelle wenden, wissen natürlich, warum sie das tun. Das ist so auch in Ord nung und sollte nicht beanstandet werden.
Meine Damen und Herren, in Rheinland-Pfalz wurde die Stel le des bzw. der Bürgerbeauftragten im Jahr 1974 unter einem Ministerpräsidenten Helmut Kohl eingeführt – seit 46 Jahren, über alle Koalitionen in diesem Bundesland hinweg, erfolg reiche Tätigkeit, die von allen Parteien getragen wird. In Ba den-Württemberg drei Jahre Bürgerbeauftragte – und Gezänk, Gezänk, Eifersüchteleien!
Ich finde, der parlamentarische Anstand gebietet es, dass man jetzt einmal respektiert, dass das Parlament diese Stelle mit
und sie muss jetzt mal eine Chance haben, unter Beweis zu stellen, was sie leisten kann, dass sie eine Daseinsberechti gung hat. Wir wissen, dass Sie mit total enger Personalaus stattung arbeiten müssen, nämlich mit drei Stellen. Die klei nen Bundesländer Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz oder Mecklenburg-Vorpommern sehen deutlich mehr Stellen vor.
Da muss man in der nächsten Wahlperiode sicherlich auch et was tun. Für die, die regieren werden, wird es die Aufgabe sein, sich darum zu bemühen.
Dann evaluieren wir es nach fünf Jahren in aller Ruhe und schauen, was wir auf der Habenseite haben und was wir ver bessern könnten.
Ich finde, das wäre ein fairer, angemessener Umgang mit die ser Stelle, die nun wirklich ihre Legitimation und ihren Nach weis hat, dass Bürgerinnen und Bürger so etwas brauchen und in Anspruch nehmen.
Nochmals herzlichen Dank an Sie und Ihr kleines, dreiköpfi ges Team, Frau Böhlen, und weiterhin gute Arbeit!
Danke schön. – Frau Präsiden tin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir besprechen heute bereits den dritten Tätigkeitsbericht des bzw. der Bürgerbe auftragten – dieses Mal für das Jahr 2019. Dieser Bericht – der Kollege Sckerl hat es bereits gesagt – bezieht sich wei testgehend noch auf die Amtszeit Ihres Vorgängers, Herrn Schindler, dem wir hier auch den Dank aussprechen.
Der Bericht wird aber von der jetzigen Bürgerbeauftragten Beate Böhlen abgegeben und auch deutlich von ihr geprägt.
Ich sage: Vielen Dank, Frau Böhlen und auch Ihrem Vorgän ger – Ihnen für den Bericht und dem Vorgänger mit für die Tä tigkeit.
Mit dem Bürgerbeauftragten bzw. der Bürgerbeauftragen hat der Landtag eine Stelle geschaffen, an die sich jeder wenden kann, um Missstände – echte oder vermeintliche – zu adres sieren. Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger im Fall eines Konflikts mit Behörden zu stärken und zu unterstützen und auf eine einvernehmliche Lösung hinzuwirken. Das ist eine
wichtige Aufgabe. Das ist als Tätigkeitsteil mit bei Ihnen ent halten. Dies gilt, wenn sich ein Bürger von der Polizei falsch behandelt fühlt, aber auch, wenn Polizisten innerhalb der Or ganisation Schwierigkeiten haben. Wir anerkennen ausdrück lich, Frau Böhlen, den wertschätzenden Umgang mit der Po lizei in Ihrem Bericht.
Die Themen, mit denen sich die Bürgerinnen und Bürger an Sie wenden, sind sehr vielfältig: Personennahverkehr, Nach barschaftsstreits, Dinge, die nicht genehmigt wurden, und, und, und – und dann eben auch die Themen rund um die Po lizei.
Im Jahr 2019 gab es insgesamt 583 eingereichte Anliegen bei Ihnen. 91 davon haben die Polizei betroffen. Nur acht davon kamen aus der Polizei heraus. Lediglich bei sieben Fällen stand der Vorwurf im Raum, dass die Polizei Gewalt gegen über Bürgerinnen und Bürgern ausgeübt habe.
Ich habe mir diesbezüglich einmal die Disziplinarzahlen aus dem Jahr 2019 angesehen. Da gab es 13 Disziplinarverfahren wegen Körperverletzung im Amt. Fünf wurden mangels Tat verdacht eingestellt – bleiben acht. Von diesen acht sind sechs – das sind jetzt keine Fälle bei Ihnen, sondern Disziplinarver fahren – noch anhängig. Eines endete mit einem Verweis, ei nes mit einer Ermahnung. Die Polizei des Landes BadenWürttemberg hat über 30 000 Mitarbeiter, meine Damen und Herren.
Auch das soll hier erwähnt werden: Kein einziger Fall bei der Bürgerbeauftragten bezog sich im Jahr 2019 auf das Thema „Racial Profiling“.
Frau Böhlen, heute Morgen durften wir Ihren Jahresbericht druckfrisch – er war da fast noch warm – in Empfang nehmen. Er lag hier auf den Tischen. Dabei waren auch zwei Flyer, da runter dieser hier.
Ich darf, Frau Präsidentin, aus diesem Flyer kurz zitieren. Er ist übertitelt mit: „Ihre Ansprechpartnerin in Angelegenheiten der Landespolizei“. Darin heißt es:
... als Bürger- und Polizeibeauftragte bin ich Ansprech partnerin für Bürgerinnen und Bürger, die sich über Pro bleme mit der Polizei... beschweren möchten.
Das zugrunde liegende Gesetz heißt: „Gesetz über die Bür gerbeauftragte oder den Bürgerbeauftragten des Landes Ba den-Württemberg“ – nicht „Bürger- und Polizeibeauftragten“; diesen Zusatz erlaube ich mir anzumerken. Ihre Aufgabe ist in § 1 geschildert – das partnerschaftliche Verhältnis zwischen Bürgerschaft und Polizei zu stärken –, und diese nehmen Sie wirklich wahr; das gestehe ich Ihnen zu. Aber ich erlaube mir
mit Verlaub – den Hinweis: Ansprechpartner für die Ange legenheiten der Landespolizei ist der Innenminister.
Das, was unsere Behörden täglich leisten, verdient unseren höchsten Respekt. Und wo Behörden, wo Menschen tätig sind, gibt es auch Fehler – zum Glück wenige Fehler. Wir haben in Baden-Württemberg ein vielfältiges System für die Bürgerin nen und Bürger, Beschwerden anzubringen: Es gibt den Peti tionsausschuss – wir alle, die gewählten Abgeordneten, sind gewählte Bürgerbeauftragte –,
Sie, die Bürgerbeauftragte des Landes, und es gibt auch den Rechtsschutz in der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Es gibt vielfältige Möglichkeiten, meine Damen und Herren. In diesem System der Bürgerbeteiligung und der Bürgerbe schwerde ist der bzw. die Bürgerbeauftragte ein Baustein. Die se Aufgabe nehmen Sie gut wahr. Das erkennen wir an. Des halb stehen wir auch zur Einrichtung des bzw. der Bürgerbe auftragten und danken Ihnen für Ihre Arbeit.