Es ist eine Landesministerin dieses Kabinetts, die ein solches Papier durchgehen lässt; das ist eine Haltung dieses Ausschus ses.
Das ist nicht falsch. Sie ist Vorsitzende dieses Ausschusses, und wenn ich Vorsitzender oder Vorsitzende eines solchen Ausschusses bin, dann weiß ich, was da geschrieben wird, vor allem dann, wenn es um solch heikle Themen geht, und dann ist das entweder Absicht oder Nachlässigkeit, aber beides geht nicht.
Herr Kollege Binder, ich woll te Sie nur fragen, ob Sie den Unterschied kennen zwischen ei nem Arbeitskreis, der unterhalb eines Bundesfachausschusses ist, und dem Bundesfachausschuss selbst,
und ob Sie wissen, dass die Frau Ministerin nicht Vorsitzen de des Arbeitskreises ist, der diesen Vorschlag gemacht hat, sondern dass sie Vorsitzende des Bundesfachausschusses ist,
wichtig! – gar nie erreicht hat. Das heißt, dass die Ministe rin von diesem Vorschlag gar nie Kenntnis hatte.
Herr Kollege Haser, ich finde es sehr toll, dass Sie mir noch etwas Redezeit gegeben haben, indem Sie mit dem, was Sie gerade erklärt haben, das bestätigen, was ich vorhin gesagt habe: Entweder hat sie es absichtlich gemacht, oder sie hat auch dort nichts im Griff, so wie sie ihr Ministerium nicht im Griff hat, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wenn ich eine solche Rolle ausfülle, dann muss ich doch wis sen, was meine Leute schreiben und was rausgeht, vor allem bei einem solch heiklen Thema. Das scheint sie wohl nicht im Griff zu haben.
Herr Haser, jetzt komme ich zu Ihrer Rede. Sie sagen jedes Mal: Wir müssen sparen, wir müssen über Strukturen reden, wir müssen über Aufgaben reden. Von der CDU kam in die ser Legislaturperiode in diesem Parlament kein einziger Vor schlag zu einer Änderung des Staatsvertrags. Es kam kein Vor schlag zur Änderung des Auftrags, kein Vorschlag zur Stand ortänderung. Es kam kein einziger Vorschlag. Hören Sie auf, sich hier immer hinzustellen und zu sagen: „Wir müssen spa ren.“ Das sagen Sie – aber auf die Frage des Kollegen Stickel berger, wenn es konkret wird, bleiben Sie eine Antwort schul dig.
Immer diese pauschale Diskussion: „Hach, man muss doch mal, man sollte doch mal.“ Sie haben fünf Jahre lang mitre giert.
Medienpolitik ist eine Kernaufgabe der Landespolitik. Hier besteht eine ausschließliche Zuständigkeit. So wenig, wie in dieser Legislaturperiode in der Medienpolitik passiert ist, war es in der ganzen Geschichte Baden-Württembergs nicht der Fall, liebe Kolleginnen und Kollegen. Nichts ist passiert.
Von Ihnen habe ich auch keine Vorschläge gesehen. Deshalb wird die Diskussion in Ihrer Partei weitergehen. Das macht mich tatsächlich wirklich ratlos.
Ich bin gespannt, welche Ausführungen die CDU in diesem Landtagswahlkampf und in der nächsten Periode zum öffent lich-rechtlichen Rundfunk macht. Ein klares Bekenntnis zu
dieser Frage muss die CDU auch in Baden-Württemberg ab geben. Ich bin gespannt, welche fachliche Kompetenz die Wirtschaftsministerin dazu einbringt.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Die AfD hat in kindlicher Freude ei ne Aktuelle Debatte beantragt. Sie hat dazu aber auch eine herzliche Einladung von der CDU-Landtagsfraktion in Sach sen-Anhalt bekommen.
Wenn man auf dieses Verhalten in Sachsen-Anhalt schaut, dann können einem Zweifel kommen – übrigens wie immer, wenn der Schwanz versucht, mit dem Hund zu wedeln –, ob das unter den Gesichtspunkten von Demokratie und Fairness ein gutes Verhalten ist.
Wie gesagt, darüber kann man jetzt philosophieren. Aber man kann kaum darüber philosophieren, dass dieses Verhalten vor allem saudumm war, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das werde ich gleich noch etwas näher belegen.
Wie ist denn die Situation? Wir haben einen öffentlich-recht lichen Rundfunk, der verfassungsrechtlich abgesichert ist. Ich habe schon in der letzten Debatte über den Beitrag gesagt: Über diesen Rundfunk kann man diskutieren. Man kann dar über diskutieren, was einem gefällt, was einem nicht gefällt. Man muss wahrscheinlich sogar darüber diskutieren. Aber das ist nicht das Thema, um das es heute wieder geht. Es geht heu te darum, wie viel die real existierende Veranstaltung Rund funk kostet. Das hat die KEF ermittelt. Da komme ich schnell an den Punkt, zu dem das Verfassungsgericht schon an frühe ren Stellen gesagt hat: Ihr könnt das Problem nicht einfach lö sen, indem ihr den Geldhahn zudreht. Das ist genau der Punkt, der nicht geht.
Wir können über den Rundfunk diskutieren, wobei mir etwas aufgefallen ist. Bei uns wird auch darüber diskutiert. Die hes sische FDP hat einen Landesvorstandsbeschluss gemacht. Das hört sich ganz ähnlich an wie das, was Sie gesagt haben. Man macht sich Gedanken. Das, was gesagt wurde, war differen ziert und meines Erachtens völlig richtig.
In Richtung des Kollegen Binder möchte ich aber schon mal sagen: Da kommt ja von Ihnen eigentlich nichts. Ihnen fällt ja wirklich nichts anderes ein.
Seien Sie doch ehrlich: So wie die AfD am öffentlich-rechtli chen Rundfunk alles Mist findet, so finden die Grünen und die SPD alles gut. Bei Ihnen steht ja alles unter Naturschutz,
Jetzt zwingen wir die Anstalten vor das Verfassungsgericht; so muss man ja sagen. Selbst wenn man ihnen nicht kritiklos gegenübersteht: Diesen Punkt muss jeder verstehen, dass de nen jetzt gar nichts anderes übrig bleibt, als vor das Verfas sungsgericht zu ziehen.
Jetzt können wir mal anfangen zu spekulieren – das ist ja er laubt –, was dabei herauskommen könnte. Glaubt jemand, dass dabei herauskommt, dass die öffentlich-rechtlichen Rund funkanstalten am Ende des Tages, am Ende dieses Prozesses jetzt gar kein Geld bekommen?
Ja, das hält niemand für möglich, weil es auch verfassungs rechtlich wahrscheinlich gar nicht ginge.