... und Sie mir eine Se kunde vor Ende meiner Redezeit ein Zeichen geben, damit ich die Frage von Herrn Fiechtner noch zulassen kann.
Die Weltanschauungsfreiheit ist ein vorbehaltlos gewährtes Grundrecht; das können Sie durch diesen Satz nicht einschrän ken. Eine Begrenzung hat verfassungsimmanente Schranken, und das können Sie in Bezug auf diese Grundrechte in einem Landesgesetz einfach nicht vereinbaren. Das offenbart ein Grundrechtsverständnis, das mir Angst macht, weil Sie mit Ihrem Änderungsantrag eigentlich etwas erreichen wollen – – Wir, die CDU-Fraktion, haben durchaus Verständnis dafür, dass man gesellschaftlich etwas ordnet, aber Sie können da zu letzten Endes nicht diese persönlichen Freiheitsrechte ein schränken und damit genau das Gegenteil bewirken.
Das macht keinen Sinn, weil Sie dadurch keine Abwägung vornehmen. Vielmehr sagen Sie: „Wir haben recht. Wir haben eine bestimmte Ordnung, und jetzt drücken wir die allen an deren auf.“ So funktionieren Demokratie und Pluralismus nicht.
und auch des Sozialministers offenbaren durchaus ein paar Unterschiede zu der Haltung der CDU-Landtagsfraktion. Wir glauben durchaus, dass auf Bundesebene eine Abwägung un terschiedlicher Grundrechte vorgenommen werden kann. Wir glauben auch, dass man Frauen nicht in eine Isolation hinein treibt, wenn man sich klar dazu bekennt, dass man keine Voll verschleierung haben will, sondern dass man damit viele auch aus dieser Parallelstruktur herausholt.
Wir glauben, dass gleichberechtigte Teilhabe in unserer Ge sellschaft eben mit einer Vollverschleierung nicht gegeben ist, sondern nur gegeben ist, wenn die Vollverschleierung abge legt wird und wenn wir, der Staat, die Gesellschaft, diesen Frauen auch einen Schutz geben, sie auffangen und ihre Rech te stärken, damit sie diese auch gegenüber ihren ultraorthodo xen Verbänden und ihren Männern durchsetzen können.
Der Koalitionsvertrag zwi schen Grünen und CDU in Baden-Württemberg sieht kein ge nerelles Verbot vor. Wir wollen aber weiter daran arbeiten, insbesondere auf Bundesebene bereichsspezifische Verbote zu erlassen: bei Beamten vor Gericht, beim Autofahren, vor Be hörden. Wir werden uns noch mit dem Gesetzentwurf der FDP/DVP auseinandersetzen müssen. Der Gesetzentwurf von Ihnen, der AfD, ist untauglich,
weil Sie genau die Werte, die wir in unserem Grundgesetz ver treten, mit Füßen treten und nicht ordentlich abwägen. Des wegen können wir nicht zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn es auch auf vielen Politik feldern zwischen Ihnen und uns gravierende Meinungsver schiedenheiten gibt, so mussten wir doch in Bezug auf die Vollverschleierung sowohl bei der Plenardiskussion als auch beim Austausch in den Ausschüssen feststellen, dass wir uns alle in einem Punkt einig sind: Die Burka und alle ähnlichen Formen der Gesichtsbedeckung sind ein Ausdruck der Unter drückung der Frau, eine Absage an unsere Gesellschaft und nicht mit unserer freiheitlichen Grundordnung kompatibel.
Aufgrund Ihrer Anregungen haben wir einen Änderungsan trag eingebracht und Ihnen damit noch einmal die Möglich keit gegeben, dem Gesetzentwurf doch zuzustimmen. Es geht hierbei nicht darum, dem politischen Gegner vielleicht einen Triumph zu gönnen. Es geht schlicht und ergreifend um ein Signal an den fundamentalen Islam: Ihr habt mit eurem poli tisch-ideologischen, frauenfeindlichen Gedankengut keine Chance in Deutschland.
§ 1 Absatz 2 des Gesetzentwurfs soll in dem Sinn geändert werden, dass die Ausnahmen vom Verbot der Gesichtsbede ckung klarer herausgestellt werden. Aufgrund Ihrer rechtli chen Bedenken haben wir auch § 4 noch einmal überarbeitet, wie Sie gesehen haben.
Wie ich schon bei der letzten Debatte deutlich herausgestellt habe, handelt es sich bei der Burka eben nicht um ein religi öses Symbol, und das Tragen derselben gehört in keiner Wei se zur religiösen Pflicht, wie von der Ahmadiyya Muslim Ja maat in einer Stellungnahme unmissverständlich bestätigt wurde.
Die Burka ist das Bekenntnis zur Scharia und islamischen Staatsordnung (Herrschaft Allahs; Kalifat), beides ist mit der säkularen, kulturell modernen Gesellschaft, der frei heitlichen Demokratie und den allgemeinen, unveräußer lichen und unteilbaren Menschenrechten nicht vereinbar.
Die Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes pflichtet uns bei, dass die Religionsfreiheit nicht missbraucht werden darf, um frauenverachtende Gesinnungen zu legitimieren. Wir wissen, dass der überwiegende Teil der Bevölkerung die Bur ka aus genau diesen Gründen ablehnt. Deshalb wiederhole ich hier meine Worte aus dem Ausschuss: Erweisen wir uns als wahre Vertreter unseres Volkes und bringen dieses Gesetz auf den Weg – fraktionsübergreifend.
Hierbei reicht es eben nicht aus, sich auf wenige Bereiche im öffentlichen Leben zu beschränken, wie es nun die FDP/DVP in ihrem Gesetzentwurf formuliert. Denn unser gesellschaft liches Zusammenleben findet eben nicht nur im Straßenver kehr oder vor Gericht statt, sondern überall.
Genau das ist es auch, was sich die Mehrheit des Volkes wünscht. Von der FDP/DVP wissen wir aufgrund Ihrer Äuße rungen im Ausschuss, dass Sie sich leider nicht mehr als Volksvertreter verstehen. Für Sie gibt es nur noch Bürger und kein Volk mehr.