Protokoll der Sitzung vom 09.11.2016

Am Ende sehr gern, Herr Fiechtner.

Am Ende gibt es keine Zwischenfragen.

(Heiterkeit – Vereinzelt Beifall)

Dann nein. – Fahren Sie fort, Herr Kollege.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Alles gesagt!)

Herr Präsident, ich wür de vorschlagen, dass wir am Ende eine Schlussfrage machen...

Gut.

... und Sie mir eine Se kunde vor Ende meiner Redezeit ein Zeichen geben, damit ich die Frage von Herrn Fiechtner noch zulassen kann.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU und der AfD)

Ich zitiere aus dem Änderungsantrag:

Das Grundrecht der Weltanschauungsfreiheit... wird durch dieses Gesetz eingeschränkt.

Die Weltanschauungsfreiheit ist ein vorbehaltlos gewährtes Grundrecht; das können Sie durch diesen Satz nicht einschrän ken. Eine Begrenzung hat verfassungsimmanente Schranken, und das können Sie in Bezug auf diese Grundrechte in einem Landesgesetz einfach nicht vereinbaren. Das offenbart ein Grundrechtsverständnis, das mir Angst macht, weil Sie mit Ihrem Änderungsantrag eigentlich etwas erreichen wollen – – Wir, die CDU-Fraktion, haben durchaus Verständnis dafür, dass man gesellschaftlich etwas ordnet, aber Sie können da zu letzten Endes nicht diese persönlichen Freiheitsrechte ein schränken und damit genau das Gegenteil bewirken.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen)

Das macht keinen Sinn, weil Sie dadurch keine Abwägung vornehmen. Vielmehr sagen Sie: „Wir haben recht. Wir haben eine bestimmte Ordnung, und jetzt drücken wir die allen an deren auf.“ So funktionieren Demokratie und Pluralismus nicht.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen)

Deswegen können wir Ihrem Gesetzentwurf und auch Ihrem Änderungsantrag nicht zustimmen.

(Abg. Anton Baron AfD: Warum haben Sie keinen Änderungsantrag präsentiert?)

Die Argumentation der Grünen – das war heute wesentlich besser als beim letzten Mal, Herr Maier –

(Abg. Alexander Maier GRÜNE: Vielen Dank!)

und auch des Sozialministers offenbaren durchaus ein paar Unterschiede zu der Haltung der CDU-Landtagsfraktion. Wir glauben durchaus, dass auf Bundesebene eine Abwägung un terschiedlicher Grundrechte vorgenommen werden kann. Wir glauben auch, dass man Frauen nicht in eine Isolation hinein treibt, wenn man sich klar dazu bekennt, dass man keine Voll verschleierung haben will, sondern dass man damit viele auch aus dieser Parallelstruktur herausholt.

(Beifall der Abg. Dr. Christina Baum AfD)

Wir glauben, dass gleichberechtigte Teilhabe in unserer Ge sellschaft eben mit einer Vollverschleierung nicht gegeben ist, sondern nur gegeben ist, wenn die Vollverschleierung abge legt wird und wenn wir, der Staat, die Gesellschaft, diesen Frauen auch einen Schutz geben, sie auffangen und ihre Rech te stärken, damit sie diese auch gegenüber ihren ultraorthodo xen Verbänden und ihren Männern durchsetzen können.

(Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü nen und der AfD – Glocke des Präsidenten)

Herr Kollege, ich bitte Sie, zum Ende zu kommen.

Bin ich eine Sekunde vor dem Ende?

Sie sind schon zwei Se kunden darüber hinaus.

(Heiterkeit)

Der Koalitionsvertrag zwi schen Grünen und CDU in Baden-Württemberg sieht kein ge nerelles Verbot vor. Wir wollen aber weiter daran arbeiten, insbesondere auf Bundesebene bereichsspezifische Verbote zu erlassen: bei Beamten vor Gericht, beim Autofahren, vor Be hörden. Wir werden uns noch mit dem Gesetzentwurf der FDP/DVP auseinandersetzen müssen. Der Gesetzentwurf von Ihnen, der AfD, ist untauglich,

(Abg. Anton Baron AfD: Dann hätten Sie doch einen Änderungsantrag einreichen können, Herr Lasotta!)

weil Sie genau die Werte, die wir in unserem Grundgesetz ver treten, mit Füßen treten und nicht ordentlich abwägen. Des wegen können wir nicht zustimmen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen)

Für die AfD-Fraktion er teile ich das Wort Frau Abg. Dr. Baum.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn es auch auf vielen Politik feldern zwischen Ihnen und uns gravierende Meinungsver schiedenheiten gibt, so mussten wir doch in Bezug auf die Vollverschleierung sowohl bei der Plenardiskussion als auch beim Austausch in den Ausschüssen feststellen, dass wir uns alle in einem Punkt einig sind: Die Burka und alle ähnlichen Formen der Gesichtsbedeckung sind ein Ausdruck der Unter drückung der Frau, eine Absage an unsere Gesellschaft und nicht mit unserer freiheitlichen Grundordnung kompatibel.

(Beifall bei der AfD)

Fraktionsübergreifend wurde das klar und deutlich artikuliert – wie heute auch wieder.

Aufgrund Ihrer Anregungen haben wir einen Änderungsan trag eingebracht und Ihnen damit noch einmal die Möglich keit gegeben, dem Gesetzentwurf doch zuzustimmen. Es geht hierbei nicht darum, dem politischen Gegner vielleicht einen Triumph zu gönnen. Es geht schlicht und ergreifend um ein Signal an den fundamentalen Islam: Ihr habt mit eurem poli tisch-ideologischen, frauenfeindlichen Gedankengut keine Chance in Deutschland.

(Beifall bei der AfD)

§ 1 Absatz 2 des Gesetzentwurfs soll in dem Sinn geändert werden, dass die Ausnahmen vom Verbot der Gesichtsbede ckung klarer herausgestellt werden. Aufgrund Ihrer rechtli chen Bedenken haben wir auch § 4 noch einmal überarbeitet, wie Sie gesehen haben.

Wie ich schon bei der letzten Debatte deutlich herausgestellt habe, handelt es sich bei der Burka eben nicht um ein religi öses Symbol, und das Tragen derselben gehört in keiner Wei se zur religiösen Pflicht, wie von der Ahmadiyya Muslim Ja maat in einer Stellungnahme unmissverständlich bestätigt wurde.

Der Zentralrat der Ex-Muslime wird in seinem Schreiben so gar noch viel deutlicher – ich zitiere –:

Die Burka ist das Bekenntnis zur Scharia und islamischen Staatsordnung (Herrschaft Allahs; Kalifat), beides ist mit der säkularen, kulturell modernen Gesellschaft, der frei heitlichen Demokratie und den allgemeinen, unveräußer lichen und unteilbaren Menschenrechten nicht vereinbar.

Die Religionsfreiheit wird also keineswegs berührt, weshalb eine weitere Abwägung obsolet ist.

Die Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes pflichtet uns bei, dass die Religionsfreiheit nicht missbraucht werden darf, um frauenverachtende Gesinnungen zu legitimieren. Wir wissen, dass der überwiegende Teil der Bevölkerung die Bur ka aus genau diesen Gründen ablehnt. Deshalb wiederhole ich hier meine Worte aus dem Ausschuss: Erweisen wir uns als wahre Vertreter unseres Volkes und bringen dieses Gesetz auf den Weg – fraktionsübergreifend.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Hierbei reicht es eben nicht aus, sich auf wenige Bereiche im öffentlichen Leben zu beschränken, wie es nun die FDP/DVP in ihrem Gesetzentwurf formuliert. Denn unser gesellschaft liches Zusammenleben findet eben nicht nur im Straßenver kehr oder vor Gericht statt, sondern überall.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Ein Verschleierungsverbot muss also, wie von uns gefordert, umfassend ausgelegt sein.

Genau das ist es auch, was sich die Mehrheit des Volkes wünscht. Von der FDP/DVP wissen wir aufgrund Ihrer Äuße rungen im Ausschuss, dass Sie sich leider nicht mehr als Volksvertreter verstehen. Für Sie gibt es nur noch Bürger und kein Volk mehr.

(Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Reden Sie doch nicht so einen Unsinn!)

Doch noch ist es nicht so weit, liebe FDP. Deshalb sind wir ja nun hier.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)