Bernhard Lasotta
Sitzungen
16/10
16/11
16/14
16/16
16/17
16/19
16/21
16/23
16/31
16/32
16/33
16/45
16/46
16/48
16/59
16/61
16/62
16/63
16/64
Letzte Beiträge
Liebe Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen, werte Kollegen! Deutschland vollbringt mit der Aufnahme von Flüchtlingen eine große humanitäre Leistung, insbesondere auch bei der Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge.
Zugleich führt das auch zu Spaltungen in unserer Gesellschaft, weil Ängste und Befürchtungen auf die Flüchtlingsgruppen projiziert werden. Die Vorgänge im BAMF und die Aufsicht durch das Bundesinnenministerium haben nicht unbedingt da zu beigetragen, das Vertrauen in der Bevölkerung zu stärken.
Umso wichtiger ist es, gutes Regierungshandeln umzusetzen, um die Sicherheit und Ordnung von uns allen zu schützen und um vor allem auch eine Integration von denjenigen mit Blei berecht zu gewährleisten.
Deswegen ist es gut und richtig, unbegleitete Kinder und Ju gendliche nach dem Sozialgesetzbuch VIII in die Obhut der Jugendämter zu nehmen. Hier bestehen ein besonderer För derbedarf und ein besonderes Schutzbedürfnis, denen wir über die Jugendhilfe gerecht werden können. Das kann im Übri gen auch junge Erwachsene betreffen, die besonderer Förder maßnahmen bedürfen, insbesondere was das große Thema Traumatisierung, was das Erleben des schrecklichen Kriegs- und Traumatisierungsgeschehens betrifft.
In Baden-Württemberg werden über 7 000 junge Menschen von den Jugendämtern in unserem Land betreut. Aber auch hier kommt es zu einem Gerechtigkeitsthema, da nach Exper teneinschätzung ein Drittel bis die Hälfte dieser jungen Aus länder falsche Angaben machen, was ihr Alter betrifft.
Das hat natürlich auch Auswirkungen auf Baden-Württem berg – eine hohe Relevanz. Wir erstatten den Kommunen pro Betreutem in den Jugendämtern durchschnittlich 20 000 € pro Jahr. Das betrifft auch das Thema, wie wir unsere Ressourcen effizient einsetzen. Im Übrigen hat es auch materiell Auswir kungen auf das Asylverfahren und das Bleiberecht. Insofern,
glaube ich, müssen wir hier seitens des Staates auch deutlich und konsequent handeln, klare Regelungen umsetzen.
Wir können bereits im jetzigen Verfahren bei den meisten jun gen Menschen gute Einschätzungen vornehmen. Wir haben ein abgestuftes Verfahren: auf der einen Seite die Kontrolle der Personaldokumente, eine qualifizierte Inaugenscheinnah me, standardisierte Gespräche, Fragebogen; bei Zweifeln kön nen wir auch ärztliche Untersuchungen einleiten. Die Ergeb nisse werden auch an die Ausländerbehörden weitergegeben, sodass bei Zweifeln eine erneute Prüfung stattfinden kann und weitere ärztliche Untersuchungen – auch mit körperlichen Eingriffen, im Zweifel auch mit Röntgen – erfolgen können.
Wichtig ist aber immer die Zusammenschau aller Ergebnisse – der Frageergebnisse, auch der Ergebnisse der medizinischen Untersuchungen. Man kann sich nie nur auf eine Untersu chung – beispielsweise Röntgen – verlassen, weil die Varianz mit zwei bis vier Jahren Abweichung nach oben und nach un ten auch deutlich ist.
Aber wir können die Verfahren noch deutlich verbessern. Da zu hat die Landesregierung jetzt auch Vorschläge vorgelegt. Das Sozial- und das Innenministerium arbeiten an noch bes seren Lösungen.
Für die CDU-Landtagsfraktion sind in diesem Verfahren ein paar Punkte wichtig:
Erstens: Aufgrund der geteilten Zuständigkeiten erwarten wir eine noch bessere Kooperation der beteiligten Behörden – Ju gendämter, Ausländerbehörden, Familiengerichte –, um das Verfahren klar zu ordnen.
Zweitens: Im Rahmen der erkennungsdienstlichen Tätigkeit der Ausländerbehörden sollten diese eine stärkere Einbindung bei der Altersfeststellung erfahren. Hierzu müssen Verfahren definiert werden, wie Ausländerbehörden und Jugendämter miteinander arbeiten, um dann auch Ergebnisse allgemeinver bindlich festlegen zu können.
Die Altersfeststellung durch Ausländerbehörden und Jugend ämter sollte – neben der Identität – allgemeinverbindlich auch für alle beteiligten Behörden gelten. Dazu werden wir wahr scheinlich auch den Datenaustausch noch verbessern müssen. Wir haben immer wieder auch von Fällen gehört, wonach es unterschiedliche Akten für die beteiligten Flüchtlinge gege ben hat. Im abgestuften Verfahren – in den meisten Fällen kön nen falsche Angaben erkannt und korrigiert werden – werden aber auch immer Zweifelsfälle bleiben.
Wir wollen auch, dass Missbrauch verhindert wird. Deswe gen haben junge Ausländer nun auch Eingriffe durch medizi nische Maßnahmen zu dulden. Dieses Verfahren wollen wir optimieren und es mit dem Thema Beweislastumkehr verbin den. Wenn jemand nicht bereit ist, zu kooperieren, nicht be reit ist, diese medizinischen Maßnahmen über sich ergehen zu lassen, muss man eben davon ausgehen, dass er nicht volljäh rig ist. Das, denke ich, wird auch durch die – –
Dass er volljährig ist. – Das wird auch durch das, was jetzt im Koalitionsvertrag im Bund festgelegt wird, und durch die Fortschreibung der EU-Verfahrensrichtlinie grundsätzlich un terstützt. Deswegen begrüßen wir die Ankündigung der Lan
desregierung und auch das, was wir heute über die Medien schon teilweise erfahren durften.
Wir fühlen uns in dem bestärkt, was unser Fraktionsvorsitzen der Wolfgang Reinhart schon vor Wochen und Monaten ge fordert hat, nämlich, hier ein klares Verfahren zu schaffen. Da dies alles auf einem guten Weg ist, Herr Rülke, brauchen wir Ihrem Antrag gar nicht zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Nach dem die AfD anscheinend einen neuen Wahlgang beantragt, beantrage ich, dass das Parlament darüber abstimmt, ob die ser Wahlgang stattfindet. Ich könnte mir auch vorstellen, dass das Verfahren zum jetzigen Zeitpunkt beendet wird.
Liebe Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen, werte Kollegen! Das Debattenniveau ist bei manchen Beiträgen wirklich in ein abstruses Bild ab geglitten. Allein diese Aggressivität, die Wortwahl und diese keifende Sprache zeigen im Grunde genommen deutlich, dass es gar nicht um das Anliegen der Kinder geht, sondern dass es darum geht, ein Zerrbild in dieser Gesellschaft zu verbrei ten, das den bestehenden Realitäten überhaupt nicht ent spricht.
Das ist etwas Neues, was wir hier im Landtag erleben, dass Debatten mit Worten und in angsterfüllten und aggressiven Tonlagen geführt werden, die in keiner Weise zu einer Prob lemlösung beitragen.
In Deutschland und Baden-Württemberg werden Kinder und Jugendliche geschützt. Unser Rechtsstaat garantiert ihnen ih re Würde, und im Gegensatz zu anderen Kulturkreisen wer den in Deutschland Kinder nicht verheiratet. Entgegen der Darstellung der AfD gibt es entsprechende bundesgesetzliche Regelungen, die das untersagen und verbieten, die dies auch ahnden, sodass mit den bestehenden Strafgesetzen effektiv vorgegangen werden kann. Kinder müssen eine unbeschwer te und befreite Kindheit genießen dürfen. Kinder gehören eben nicht in eine Ehe, sondern in Schule und Ausbildung.
Sie müssen sich auf ein Berufsleben vorbereiten, und es geht um die Entfaltung ihrer Persönlichkeit.
Das Kindeswohl und die Gleichbehandlung von Mann und Frau haben Vorrang, und das bilden wir auch in unseren Ge setzen ab. Jetzt kommt die AfD mit einem Antrag aus dem Jahr 2016 daher – –
Ja, klar. – Sie ignorieren das, was im vergangenen Jahr im Bundestag passiert ist, wo all die Punkte, die Sie jetzt heute genannt haben, aufgegriffen wurden. Sie legen zudem jetzt
noch Änderungsvorschläge vor, die es für die Kinder und Be troffenen nur noch schlimmer machen,
weil Sie unsere Rechtssystematik nicht verstanden haben. Das ist das eigentliche Problem, Frau Dr. Baum.
Mit dem Bundesgesetz zur Bekämpfung von Kinderehen vom Juli 2017 hat sich der Antrag der AfD-Fraktion erledigt. Es wird Rechtsklarheit geschaffen, und Minderjährige werden entsprechend geschützt.
Was regelt das Gesetz? Die Ehemündigkeit wird von 16 auf 18 Jahre hochgesetzt. Bei 16- und 17-Jährigen kann durch richterliche Entscheidung eine bestehende Ehe aufgehoben werden. Davon gibt es nur in besonderen Härtefällen Ausnah men, wenn z. B. eine krankhafte Suizidabsicht einer Jugend lichen besteht. Aber in der Regel wird diese Aufhebung der Ehe vollzogen. Damit können Zwangsehen in Deutschland wirksam verhindert werden – entgegen dem, was Sie behaup tet haben.
Bei den unter 16-Jährigen sind die geschlossenen Ehen sogar unwirksam. Das heißt, sie müssen gar nicht aufgehoben wer den, sondern gelten dann nicht. Es gibt entsprechende Sank tionen. Die Grundsätze, die Sie auch angesprochen haben, werden nicht durcheinandergebracht, sondern das Gesetz auf Bundesebene hält Maß und garantiert einen effektiven Schutz für die Kinder.
Jetzt haben wir großes Verständnis für den Antrag der SPD gehabt, der begehrt, ein entsprechendes Konzept vorzulegen. Wir haben das mit unserem Koalitionspartner besprochen und sind da übereingekommen – da sind wir alle einig –, dass wir der Regierung erst einmal die Chance geben wollen, selbst ei nen Bericht darüber vorzulegen,
was jetzt schon alles gemacht wird. Das ist auch ein gutes Vor gehen. Man muss ja nicht etwas einfordern, was schon längst vorhanden ist und was dem Landtag hier als Bericht vorge legt werden kann. Dann kann man immer noch sagen: Ist das okay, oder ist das nicht okay?
Sie von der AfD legen einige Änderungsanträge vor, die nicht zielführend sind. Sie sagen, die Ehemündigkeit soll grund sätzlich und ausnahmslos erst mit Vollendung des 18. Lebens jahrs eintreten. Es gibt begründete Ausnahmefälle, die ich ge rade genannt habe, Situationen, die dazu führen, dass man das eben nicht macht. Das werden jedoch nur ein paar einzelne Ausnahmefälle sein; in der Regel wird aufgehoben.
Sie begehren, dass bei Eheschließungen im Inland allein das deutsche Recht zur Anwendung kommt. Aber auch nach aus ländischem Recht in Deutschland geschlossene Ehen sind nichtig. Sie ignorieren auch da die bestehende Gesetzeslage, wonach eben eine Unwirksamkeit oder eine Aufhebbarkeit der Ehe entsprechend eintritt. Das Ziel, das Sie eigentlich er reichen wollen, verstößt also gegen die Prinzipien des inter nationalen Privatrechts. Wir können unter Zwang geschlosse ne Kinderehen daher in Deutschland unter keinerlei Umstän den anerkennen. Deswegen werden solche Ehen auch aufge hoben und sind Ihre Änderungsanträge unnötig.
Auch Ihren letzten Änderungsantrag lehnen wir ab, weil wir einen effektiven Schutz haben. Das Personenstandsgesetz ver bietet sämtliche religiösen und traditionellen Zeremonien, die eine Eheschließung ersetzen. Die alleinige Zuständigkeit für eine Eheschließung liegt beim Standesamt. Insofern ist auch dieser Änderungsantrag von Ihnen nicht zielführend.
Conclusio: Sie agieren populistisch. Sie haben die Rechtsla ge nicht verstanden. Sie haben auch die Rechtsordnung nicht verstanden,
denn die Punkte, die Sie, Frau Dr. Baum, genannt haben, las sen sich auch über unser Strafgesetzbuch regeln.
Mit dem, worauf Sie ab zielen, würden Sie im Grunde eine Verschlechterung gegen über den bestehenden Regelungen herbeiführen. Insofern: De batte verfehlt, Beitrag verfehlt. Sie sollten sich das nächste Mal besser rechtskundig beraten.
Liebe Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen, werte Kollegen! Der uns vorliegende Antrag geht im Grunde genommen in die Richtung, in der die Landesregierung schon längst tätig geworden ist. Baden-Würt temberg und Bayern – Bayern ist ja beigetreten – haben im Bundesrat eine entsprechende Initiative gestartet, um weitere Merkmale der DNA auswerten zu können. Das ist richtig, weil sich das Recht natürlich immer auch an die neuen wissen schaftlichen Erkenntnisse anpassen muss.
Gerade bei schweren Straftaten äußere Merkmale von einem Täter über gewonnene DNA-Spuren zu ermitteln macht ja Sinn; denn ansonsten macht man ja auch Zeugenbefragungen, fragt, wer gesehen wurde, und wertet entsprechende Aufzeich nungen von Überwachungskameras aus und versucht dann, sich in den Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaf ten zu fokussieren, um dann eben auch weitere Spuren zu be kommen, um das gegebenenfalls zu verifizieren oder auch zu falsifizieren.
Das wird im Übrigen in anderen europäischen Ländern schon angewandt – in den Niederlanden und in Großbritannien –, und insofern macht sich das Land da, glaube ich, mit der Bun desratsinitiative auf einen guten Weg. Wir danken unserem Justizminister und auch den die Regierung tragenden Frakti onen dafür, dass man sich da auf etwas Vernünftiges einigen konnte.
Wir haben auch in der Koalitionsvereinbarung auf Bundes ebene die entsprechende Festlegung, dass die DNA-Analyse ausgeweitet werden soll auf genau die Merkmale, die Jürgen Filius genannt hat, also Augenfarbe, Haarfarbe, das biologi sche Alter und – was habe ich jetzt vergessen? –
das Geschlecht wird bisher schon ausgewertet – die entspre chende Identität.
Jetzt machen Sie einen Fehler in Ihrer Antragsbegründung, in dem Sie nämlich Begriffe durcheinanderwerfen. Zum einen verwenden Sie die Begriffe „biogeografische Herkunft“ und „ethnische Herkunft“ beliebig durcheinander. Das eine ist ein wissenschaftlicher Begriff, das andere ist ein soziologischer Begriff. Da kommen wir nicht weiter. Sie müssen also schon klar definieren, was Sie letzten Endes haben wollen.
Sie machen einen zweiten Fehler, indem Sie die Rechtsgüter nicht gegeneinander abwägen – wir hatten ja schon mehrere solcher Gesetzesanträge von Ihnen –, indem Sie einfach eine tolle Idee haben und sagen: Jetzt machen wir da einen Geset zesantrag. Unser Rechtssystem besteht jedoch aus etwas an derem, aus der Abwägung verschiedener Rechtsgüter. Denn all das, was das Menschsein, die Persönlichkeit und die Wür de betrifft, ist unter den Schutz des Grundgesetzes gestellt. Jetzt machen wir Ausnahmen in der Abwägung bei schweren Straftaten, wo Menschen verletzt wurden, wo gemordet wur de, wo Menschen totgeschlagen wurden, wo sie vergewaltigt wurden, und da wollen ja auch wir Ausnahmen machen. Aber die Rechtsprechung setzt uns auch hier entsprechende Gren zen.
Also: Sie können eine DNA nicht beliebig auswerten. Wo sind dann die Grenzen, wenn es z. B. um Krankheitsanlagen geht, um die Frage, ob die betroffene Person eine psychische Er krankung entwickelt? Es gibt auch andere Aspekte, die den Kern der Identität eines Menschen betreffen.
Jetzt unternehmen Sie im Grunde genommen den Versuch, zu definieren: Die biogeografische Herkunft, also die kontinen tale Zusammengehörigkeit, können wir zu nahezu 100 % be stimmen. Aber was nützt uns das denn? Der kaukasische Kon tinent reicht von Portugal bis zum Ural, der afrikanische Kon tinent von Alexandria bis Johannesburg, der asiatische Kon tinent von Vietnam bis Japan. Da bekommen Sie doch gar kei ne näheren Erkenntnisse.
Ansonsten: Wenn Sie die Subkontinente nehmen, haben Sie Wahrscheinlichkeiten, die so liederlich schlecht sind, dass Sie am Ende überhaupt keine treffende Zuordnung vornehmen können.
Jetzt also ein bisschen Rechtskunde und ein bisschen mehr Wissenschaftlichkeit in die Debatte, und dann werden die In tentionen zielgenauer.
Ich glaube, dass wir in dem grundsätzlichen Ziel überhaupt nicht auseinander liegen. Also, wenn sich Wissenschaft wei terentwickelt und wir Methoden finden, um Täter überführen zu können und irgendwann auch Straftaten zu verhindern, dann müssen wir die natürlich nutzen, aber dann, bitte schön, in einer guten Abwägung. Das ist bei Ihrem Antrag wie bei schon so vielen anderen Initiativen von Ihnen eben nicht der Fall. Deswegen können wir den bisherigen Vorlagen nicht zu stimmen.
Noch eine Anmerkung insgesamt: Wahrscheinlich sind die Er kenntnisse der Merkmale aus den DNA-Analysen sogar bes ser als Zeugenaussagen.
Wenn Sie Zeugen fragen, was jemand für eine Hautfarbe ge habt hat, bekommen Sie 28 verschiedene Schattierungen ge nannt. Wenn Sie nach der Farbe des Autos bei einem Unfall fragen, ist über gelb, grün, rot und schwarz alles dabei. Aber eines muss uns auch bewusst sein: Die Wahrscheinlichkeit auch dieser äußeren Merkmale liegt zwischen 90 und 98 %. Das heißt, Sie haben zwei oder zehn Falsche dabei. Das heißt, Sie können nicht einfach eine Spur auswerten und sagen: Das ist jetzt der und der Täter. Vielmehr können Sie nur mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit sagen, dass Sie bei Ihren Er mittlungen in eine bestimmte Richtung gehen.
Deswegen: Versprechen Sie den Menschen nicht irgendetwas, was man damit machen könnte. Man kann damit der Polizei gute Instrumente an die Hand geben, wenn man sich fokus siert,
wenn man das entsprechend gut auswertet. Das verfolgen wir mit unserer Bundesratsinitiative. Das, was Sie machen, ist im Grunde genommen überflüssig.
Vielen Dank.
Herr Minister, wie ist denn die Reaktion der Einzelhandelsverbände?
Verbunden damit frage ich: Sind in der Vergangenheit Ersttä ter gar nicht mehr zur Anzeige gekommen, weil Geschäftsin haber gesagt haben: „Das führt eh nicht zu Konsequenzen“?
Bezogen auf die Häuser des Jugendrechts: Wie wirkt es sich, wenn jugendliche Ersttäter vorgeführt werden – Jugendstaats anwalt, Polizei –, auf die Motivation der Beteiligten insge samt und das Verfahren aus, wenn gesagt wird: „Dieses Han deln hat sofort eine Konsequenz und wird dann auch zu einem entsprechenden Ergebnis geführt und nicht eingestellt, es bleibt nicht nur bei einer Verwarnung“?
Lieber Herr Präsident, ver ehrte Kolleginnen, werte Kollegen! Wir machen das auch im Wechsel, damit es nicht so langweilig wird: Justiz und Euro pa, jetzt wieder Justiz, und danach übernimmt Kollege Köß ler neben Europa auch noch den Bereich Tourismus – also ei ne spannende Debatte.
Die Regierungsfraktionen sind zu Beginn dieser Legislatur periode mit dem klaren Bekenntnis angetreten, die Funktions fähigkeit und das Ansehen der Justiz in unserem Land zu stär ken. Die Durchsetzung unserer Verfassung, unserer Gesetze auf europäischer, Bundes- und Landesebene ist die Grundla ge dafür, die Regeln und Normen für das Zusammenleben und damit die Demokratie zu sichern.
Darüber hinaus hat ein Land mit einem stabilen Rechtssystem immer einen Standortvorteil. Baden-Württemberg zeichnet sich insbesondere durch kurze Verfahrenslaufzeiten und eine hohe Qualität der Justiz aus.
Wir haben bereits in diesem Jahr Akzente setzen können. Ne ben dem Wegfall der Absenkung der Eingangsbesoldung ha ben wir begonnen, den Bereich der Richter und Staatsanwäl te sowie die Justizvollzugsanstalten zu stärken – und das wei testgehend ereignisunabhängig. Die bisherigen Justizhaushal te hatten sich immer dadurch ausgezeichnet, dass man kurz fristig reagiert hat, wenn irgendetwas passiert ist. Wir orien tieren uns an objektiven Maßstäben, z. B. im Bereich der Richter und Staatsanwälte an den PEBB§Y-Zahlen – ein un abhängiges Bedarfsbemessungsinstrument, das objektive Kri terien anlegt – oder an den Ergebnissen der Expertenkommis sion Strafvollzug.
Wir haben aber im Justizhaushalt auch weitere Entwicklun gen zu berücksichtigen. Wir verzeichnen eine gestiegene Zahl von Strafgefangenen, insbesondere ein verändertes Klientel, das vermehrt psychische Auffälligkeiten und Sprachbarrieren aufweist. Die Zahl der Asylbewerber und der Asylverfahren ist gestiegen. Und wir müssen die Notwendigkeiten der Um setzung der Notariats- und Grundbuchamtsreform mit berück sichtigen.
Die Zahlen sind weitestgehend schon genannt worden: 91 neue Stellen bei den Richtern und Staatsanwälten, davon 24 im Bereich der Verwaltungsgerichte. Das ist mit der Justiz auch so abgestimmt. Momentan könnte eine größere Zahl in der geforderten Qualität gar nicht gewonnen werden. Wir, die CDU-Landtagsfraktion, haben aber das klare Ziel, bis zum Ende der Legislaturperiode einen Deckungsgrad von 100 % nach dem objektiven Bedarfsbemessungssystem PEBB§Y zu erreichen. Damit kommen wir diesen Zahlen einen weiteren Schritt näher.
Insbesondere der Abbau der Asylverfahrenswelle wird zu ei ner weiteren Entlastung beitragen, weil die 24 Stellen in der Justiz bleiben.
Wir haben 151 neue Stellen im Bereich des Justizvollzugs, davon stammen 51 aus der Empfehlung der Expertenkommis sion, und mit 100 weiteren Stellen stärken wir insbesondere den allgemeinen mittleren Vollzugsdienst. Dieser Bereich ist von höheren Belegungszahlen und psychischen Auffälligkei ten betroffen. Mit den beschriebenen Maßnahmen entlasten wir auch deutlich die Arbeitsbereiche der Justiz und stärken die bei uns Beschäftigten.
64 Justizwachtmeister kommen dazu. Die Zahl der sicher heitsrelevanten Vorkommnisse ist gestiegen. Wir stellen eine zunehmende Gewaltbereitschaft fest. Wir können mit der Per sonalaufstockung auch die Sicherheitsgruppen, Gerichte und Staatsanwaltschaften stärken, sodass eine deutliche Entlas tung an den Gerichten stattfinden wird.
Bei der Grundbuchamts- und Notariatsreform liegen wir im Plan. Ab dem 1. Januar 2018 wird die Umsetzung stattfinden. Es ist gelungen, das Personal sozial verträglich einzubinden. Die entsprechenden Verwendungs- und Standortwünsche konnten weitestgehend berücksichtigt werden. Die Standort konzepte wurden umgesetzt. Wir können mit 20 Neustellen im Bereich der Grundbuchamtsreform planmäßig an den Start gehen. Nach der Umsetzung wird es ja auch eine deutliche Entlastung geben.
Wir schaffen aber auch Perspektiven: 28 Neustellen im Be reich der Rechtspflegeranwärter, 30 Neustellen im Bereich der Gerichtsvollzieheranwärter, 100 Neustellen bei den Rechtsre ferendaren, bis Mitte 2020 befristet.
Unsere Justiz – das ist der Markenkern auch in Baden-Würt temberg – zeichnet sich durch Bürgernähe, kurze Wege und eine personelle Stärke in der Fläche aus. Dafür sagen wir al len Kollegen herzlichen Dank, die dazu beigetragen haben, diesen Haushalt so zu gestalten, auch mit den starken Auf wüchsen im Bereich des Personals.
Wir schaffen eine bessere sachliche Ausstattung: Erweite rungsbau für die JVA Stuttgart mit 230 Haftplätzen, Sanierung der JVA Mannheim und der JVA Heimsheim mit 200 neuen Haftplätzen Mitte 2019. Wir setzen die begonnenen guten Pro jekte fort: Fremdsprachenfortbildung, externe Schuldnerbe ratung, islamische Seelsorge, Alarm- und Detektionstechnik, und wir entwickeln die Kooperationsvereinbarung Integrati on für die Zeit nach dem Strafvollzug weiter. Hier gibt es vie le interessante und erfolgreiche Projekte, bei denen insbeson dere das Ehrenamt eingebunden ist. Auch das zeichnet die ba den-württembergische Justiz aus, dass wir nicht im luftleeren Raum arbeiten, sondern dass es hier viele Freiwillige gibt, die insbesondere in der Resozialisierung mitarbeiten.
Wir konnten mit Fraktionsanträgen eigene Akzente setzen. ReSo und ZAP, die Resozialisierungsprogramme im Jugend strafvollzug, hat Kollege Filius schon genannt. Wir setzen aber auch einen weiteren Akzent mit der Studie über Paralleljus tiz, über die wir ja hier im Parlament bereits diskutiert hatten,
und wir statten das Bildungszentrum Kelterle mit 60 000 € zu sätzlich aus, um entsprechende Möblierung anzuschaffen.
Wir gehen mit diesem Doppelhaushalt einen weiteren Schritt, um insbesondere die personelle und sachliche Ausstattung im Bereich der Justiz zu verbessern. Wir wissen aber auch, dass noch wichtige Aufgaben vor uns liegen. Die Besoldungsstruk tur muss nach der Stellenobergrenzenverordnung im gehobe nen und mittleren Dienst angepasst werden. Wir müssen in Zukunft weitere Haftplätze schaffen, im Bereich der JVA Rott weil auch altengerechte, barrierefreie Plätze. Wir müssen das vollzugliche Arbeitswesen weiter verbessern, und wir wollen insbesondere eine medizinische Gesamtkonzeption für unse re Strukturen – Justizvollzugskrankenhaus, Stärkung der gro ßen Standorte, Kooperation mit dem Gesundheitswesen ins gesamt – voranbringen. Wir bauen den Rechtsstaatsunterricht aus – eine Idee der CDU-Landtagsfraktion, die erfolgreich von Richtern und Staatsanwälten umgesetzt wird, die jetzt auch noch auf die Rechtsanwälte ausgedehnt wird. Und wir wollen uns in Zukunft noch einmal verstärkt um das Thema Opferschutz kümmern, indem wir flächendeckend Gewalt- und Traumaambulanzen in unserem Land umsetzen.
Herzlichen Dank für diese gute Vorlage, die wir gemeinsam geschaffen haben. Das ist ein echter Schritt, den die Justiz jetzt geht. Damit stärken wir, glaube ich, auch das Vertrauen in un ser Land, in unsere Demokratie und in unseren Rechtsstaat.
Was ist passiert?
Nichts. Sehr gut.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen, werte Kollegen! Die Partnerschaft zwischen Baden-Württemberg und Burundi war diesem Parlament immer eine wichtige An gelegenheit. In der vergangenen Legislaturperiode hat das da
zu geführt, dass das Land Baden-Württemberg auch eine of fizielle Partnerschaft mit dem ostafrikanischen Land einge gangen ist.
Burundi befindet sich aber zurzeit in einer wirklich schwieri gen Situation mit besorgniserregenden Entwicklungen. Nach dem sich der Präsident das dritte Mal hat wählen lassen – ent gegen der Festlegung in der Verfassung –, ist es zu inneren Konflikten in diesem Land gekommen. Hunderttausende Men schen befinden sich auf der Flucht, insbesondere in den Nach barländern Ruanda, Tansania, in der Demokratischen Repub lik Kongo. Die Gefängnisse in Burundi sind überfüllt mit Re gimekritikern. Es gibt einen offenen Einsatz der Sicherheits kräfte in Burundi gegen die Bevölkerung.
Es ist also eine extrem schwierige Situation, die auch dazu ge führt hat, dass sich Burundi in der internationalen Staatenge meinschaft isoliert hat. Jüngste Entwicklung ist, dass die Zu sammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag durch Burundi aufgekündigt wurde, dass aber auch die Reaktion der internationalen Weltgemeinschaft so gewesen ist, dass die Entwicklungszusammenarbeit, was die EU be trifft, was Deutschland betrifft, eingestellt wurde. Auch die offiziellen Kontakte zwischen Baden-Württemberg und Bu rundi sind eingefroren.
Insofern ist die Welt jetzt vielleicht etwas schlimmer, als Sie es gezeichnet haben, Frau Schwarz, weil wir in Baden-Würt temberg natürlich nur noch mit den Maßnahmen, die sozusa gen aus den Graswurzeln heraus bestehen, den bürgerschaft lichen, den kirchlichen Kontakten, überhaupt noch Entwick lungszusammenarbeit aufrechterhalten können. Auf der offi ziellen Ebene ist das momentan überhaupt nicht möglich.
Deshalb sind wir froh, dass es ein traditionell großes bürger schaftliches und kirchliches Engagement von Menschen aus Baden-Württemberg gibt, denen es eben nicht egal ist, was in diesem Land passiert, denen nicht egal ist, was mit den Men schen in Burundi passiert. Ich möchte diese Debatte im Par lament einfach dazu nutzen, zu sagen: Auch die Solidarität des baden-württembergischen Landtags mit der burundischen Bevölkerung ist gegeben, und wir wollen weiterhin Maßnah men unternehmen, dass sie unterstützt werden kann.
Was können wir überhaupt tun? Wir dürfen zum einen die Au gen nicht verschließen vor der humanitären Katastrophe, die sich momentan dort abspielt. Wir müssen unsere Hilfen auch in die Nachbarländer intensivieren, wo die geflüchteten Bu rundier sind. Wir müssen weiterhin im Dialog bleiben, vor al lem mit denjenigen, die vor Ort aktiv sind. Wir können z. B. auf die kirchlichen Strukturen zurückgreifen; denn 80 % der burundischen Bevölkerung sind katholisch. Wir können auf die Diözesen zurückgreifen, auf die Verantwortlichen, die vor Ort in den Kirchen aktiv sind, und darüber eine sehr direkte Entwicklungszusammenarbeit weiterhin unterstützen. Wir können unsere Projekte fortführen, die die Bevölkerung, die Kirchen unterstützen, beispielsweise in Bildungsprojekten und im humanitären Bereich in der Krankenversorgung. Wir müs sen aber vor allem auch unsere Stiftung Entwicklungs-Zusam menarbeit weiterhin unterstützen und sie auch finanziell bes ser als bisher ausstatten.
Zum Glück haben wir diese Stiftung im Land Baden-Würt temberg. Damit können wir unterstaatlich auf die Kontakte zurückgreifen, die wir haben. Wir können diese Kontakte auch nutzen, um die Hilfe vor Ort entsprechend ankommen zu las sen.
Ich bin dem Europaausschuss sehr dankbar, dass wir uns auf eine gemeinsame Resolution verständigt haben, die SEZ für ihre Arbeit besser auszustatten, sie auszubauen und finanziell zu unterstützen, die Nachbarländer zu stärken, eine Vernet zungsarbeit zu machen und vor allem vor Ort auch eine Ko ordinierungs- und Servicestelle einzurichten.
Die Finanzmittel sind verstetigt worden, was die übliche Ar beit der SEZ betrifft. Die Projektmittel können durch Frakti onsmittel der Grünen aufgestockt werden. Aber das langt – das muss man ehrlicherweise auch sagen – natürlich bei Wei tem nicht, um dem Anspruch überhaupt gerecht zu werden. Momentan werden von sechs Projektanträgen, die die Stiftung Entwicklungs-Zusammenarbeit erreichen, fünf abgelehnt. Deswegen müssen wir, auch mit Blick auf die NovemberSteuerschätzung, die jetzt veröffentlicht wird, und auch mit Blick auf die Töpfe für Entwicklungszusammenarbeit, die in den verschiedenen Ministerien vorhanden sind – im Wirt schaftsministerium, im Staatsministerium, im Kultusministe rium –,
dafür sorgen, dass eine echte Strategie für Afrika und für Bu rundi entsteht. Daher möchte ich heute dafür werben, dass wir in unseren Anstrengungen nicht nachlassen.
In der nächsten Woche findet die Sitzung des Stiftungsrats un serer Stiftung Entwicklungs-Zusammenarbeit statt. Ich möch te alle Fraktionen einladen, über dieses wichtige Thema noch mal zu diskutieren, damit den wohlfeilen Worten dann auch die entsprechenden Geldmittel folgen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsi dent, verehrte Kolleginnen, werte Kollegen! Die Vorverurtei lungen, die von Ihnen, Herr Meuthen, gerade in Ihrer Rede getroffen wurden, widersprechen genau dem, was wir eigent lich wollen. Wir wollen erst wissenschaftliche Erkenntnisse haben und dann darüber diskutieren – über klare Fakten,
aber nicht über irgendwelche Gefühle, mit denen Sie Stim mung in der Bevölkerung machen.
Es wäre vielleicht auch interessant, die Studie auszuweiten auf das Thema „Paralleljustiz in der AfD-Fraktion“.
Was machen Sie mit Kollegen, die ein freies Mandat haben und die sich dann vor Gericht ihre Rechte zurückerstreiten müssen? Oder wir können darüber diskutieren, ob sich die AfD-Fraktion jetzt zu einer Kartellpartei entwickelt, weil Doppelmandate ausgeübt werden – im EU-Parlament und im Landtag.
Es stellt sich die Frage: Wie viele Mandate sind für eine Ein zelperson zulässig? Wie viel verträgt das Ego eines Men schen?
Wie viele Mandate in Parlamenten braucht man überhaupt?
Das heißt, der gesamte Theaterdonner, den Sie hier veranstal ten
im Vorfeld einer ganz normalen Studie, die Erkenntnisgewinn bringen kann, bringt überhaupt nichts, weil Sie damit irgend etwas vorwegnehmen, was wissenschaftlich überhaupt nicht erwiesen ist.
Wir setzen hier auf eine vernünftige Linie und versuchen, Sachverhalte zu quantifizieren, gerade auch, um populisti schen Äußerungen wie jenen von Ihnen etwas entgegenzuhal ten. Baden-Württemberg ist ein modernes und weltoffenes Land,
weil es vielfältig ist. Die Grundlagen unseres Zusammenle bens sind eben der Zusammenhalt, dass wir Brücken bauen, aber nicht ausgrenzen,
und dass wir unsere Rechts- und Werteordnung als verbindli ches Bindeglied aller Menschen in der Bevölkerung als einer Verantwortungsgemeinschaft sehen.
Das ist ein ganz anderes Menschenbild als das, was Sie ha ben. Ihr Menschenbild ist geprägt von irgendwelchen Ängs ten, die Sie selbst projizieren und mit denen Sie versuchen, Politik zu gestalten.
Damit gewinnen Sie nicht die Menschen in unserem Land, sondern damit grenzen Sie aus, damit schüren Sie weitere Ängste. Gerade deswegen ist es notwendig, eine solche Stu die durchzuführen, um belastbare Fakten zu haben.
Wir haben in Baden-Württemberg jahrzehntelange Erfahrun gen mit Zuwanderung – im Übrigen größtenteils positive.
Wenn Herr Meuthen die Zwischenfrage von Frau Erikli zugelassen hätte, hätte ich jetzt die Zwischenfrage von Herrn Balzer zugelassen.
Dennoch gibt es auch bei dieser größtenteils positiven Erfahrung eben negative Beispie le einer Paralleljustiz. Ihnen sind die Berichte über Ehrenmor de und Zwangsverheiratungen bekannt, die unter Strafe ste hen. Wir haben aber auch Hinweise darauf, dass Strafverfah ren teilweise platzen, weil Zeugen plötzlich umkippen oder sogenannte Friedensrichter eingeschaltet werden.
Das ist natürlich eine bedenkliche Entwicklung, weil der An spruch des Staates vereitelt wird, Recht zu sprechen. Die Grenzen zwischen Straf- und Zivilrecht verwischen, wenn hier über Friedensrichter bestimmte Gruppen, starke Gruppen, be vorzugt werden. Damit werden insbesondere Schwächere un terliegen, und es geschieht Unrecht, weil die Gleichheit vor dem Gesetz nicht mehr gewährleistet ist.
Bereits 2014 hat der Deutsche Richterbund, der Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwäl te, vor den Gefahren der Paralleljustiz gewarnt. Die Proble matik darf man weder aufbauschen, noch darf man sie klein reden. Deswegen wollen wir mit einer Studie eine Quantifi zierung, um so die Möglichkeit zu haben, einen faktenbasier ten Weg zu gehen.
2015 hat Berlin eine entsprechende Studie gemacht. Ich zitie re aus dem Ergebnis dieser Studie von Islamexperten. Dort wurde festgestellt, dass
... Paralleljustiz in Berlin nicht nur ein marginales Phä nomen darstellt. Sie belastet das Leben vieler Menschen... teilweise massiv.
Dabei sind vor allem Frauen Opfer, etwa bei Zwangsehen oder häuslicher Gewalt. Friedensrichter ließen sich dort ansatzwei se nachweisen.
Für Baden-Württemberg liegen keine quantifizierten und qua litätsvollen Ergebnisse vor. Baden-Württemberg ist das Flä chenland mit dem größten Migrationsanteil, und wir wollen den Hinweisen nachgehen, die wir von Justiz und Behörden bekommen haben. Dabei handelt es sich nicht um ein Phäno men, das auf eine spezielle Gruppe zugeschnitten ist, sondern es ist eine sehr breit angelegte Studie; es geht um radikale Mi lieus, ultraorthodoxe Gruppen, Rockerbanden, die in diesem Bereich so starken Druck ausüben, dass sie ihre jeweiligen Mitglieder in die Strukturen dieser Paralleljustiz zwingen.
Es geht also nicht um eine Pauschalverurteilung, sondern um eine klare Untersuchung, damit richtige Schlüsse gezogen werden können.
Auch wenn viele heutzutage nicht mehr an Fakten interessiert sind, wollen wir diesen wissenschaftlichen Weg gehen. In Nordrhein-Westfalen läuft momentan eine ähnliche Studie, und auch deren Ergebnisse werden dann dazu beitragen, eine Debatte über Präventionsmöglichkeiten zu führen. Uns ist es wichtig, dabei keine undifferenzierten Zuschreibungen oder pauschalen Verurteilungen vorzunehmen, sondern Fakten zu generieren.
So viel zunächst einmal in der ersten Runde. Ich hoffe, dass noch ein bisschen Substanz kommt.
Vielleicht können Sie auch noch etwas zu den ersten beiden Fragen sagen, die ich am Anfang aufgeworfen hatte.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen, werte Kollegen! Herr Professor Meuthen, man kann Ängste der Bevölkerung auf unterschiedliche Weise auf greifen. Wir greifen sie dahin gehend auf, dass wir
gute Informationen liefern, dass wir Informationen quantifi zieren. Sie verstärken diese Ängste, indem Sie sie überziehen, übertreiben. Das machen im Grunde genommen nur Men schen, die selbst angsterfüllt sind,
weil sie irgendetwas projizieren und sich damit vielleicht bes ser fühlen; es geht einem dann vielleicht besser als anderen, die eine noch größere Angst haben.
Aber im Grunde genommen ist dies kein taugliches Mittel, um Politik zu betreiben, sondern das ist nur irgendetwas, um das eigene Ego zu befriedigen. So macht der Rest des Land tags nicht Politik.
Sie können das so machen. Im Übrigen sind wir froh, wenn Sie es dann in Brüssel oder in Straßburg machen und nicht in Stuttgart.
Entscheidend für die Untersuchung ist – das wollte ich noch zu den Ausführungen des Kollegen Binder sagen – wirklich die Tatsache, dass es oft rechtsferne Bereiche sind. Oft sind keine Erkenntnisse vorhanden, wenn Dinge in Familien gere gelt werden, ohne dass die Justiz davon etwas erfährt, oder wenn plötzlich Zeugen einknicken. Wenn Familien mit Geld zahlungen oder auf eine andere Art und Weise etwas unter sich geregelt haben, ist dies der Justiz erst gar nicht bekannt ge worden.
Wir haben aber in der Vergangenheit – auch von Mitarbeitern des Landesamts für Verfassungsschutz bei einer Fachtagung – entsprechende Hinweise bekommen. Die sind jetzt nicht be sorgniserregend in der Weise, dass unser Land und unsere Ge
sellschaft kippen würden, aber wir wollen einfach besser ver stehen: Wie funktionieren diese Strukturen? Und vor allem: Was müssen wir präventiv tun, um auf die betreffenden Per sonengruppen zuzugehen?
In diesem Zusammenhang möchte ich einfach an einen Punkt erinnern, den die CDU-Landtagsfraktion sehr stark vorange trieben hat. Das ist das Thema „Rechtskundeunterricht für Flüchtlinge“. Ich bin den Richtern, Staatsanwälten und Rechts anwälten in unserem Land außerordentlich dankbar dafür, dass sie zu Volkshochschulkursen in die Flüchtlingsheime gehen und sehr frühzeitig erklären, wie unser Rechtssystem funkti oniert,
dass eben Mann und Frau gleichgestellt sind, dass es bei uns keine Selbstjustiz gibt, sondern dass man auf diesen Staat ver trauen kann, dass die Polizei eben nicht wie in Ländern, aus denen häufig Flüchtlinge herkommen, ein Feind ist, der einer Diktatur dient, sondern dass die Polizei im Grunde genom men hilft, die eigenen Rechte und Ansprüche durchzusetzen.
Das sorgt für Verständnis, und deswegen gehen wir dieses Thema positiv an, mit einem positiven Menschenbild.
Wir sagen nicht, es sei alles ganz schlimm und das ganze Land gehe unter und die AfD sei die einzige Rettung. So sehen un sere Wege von Politikgestaltung nicht aus. Wir glauben viel mehr daran, dass wir positive Wirkungen entfalten können, wenn wir erkennen, wo die Probleme liegen, und zielgenau agieren können.
Deswegen möchte ich mich im Namen der CDU-Landtags fraktion ganz herzlich auch für die positiven Signale aus al len Fraktionen, die heute gekommen sind, bedanken, dieses Phänomen mit einer vernünftigen, ehrlichen Studie zu unter suchen.
Viel spannender als das, was heute Morgen angesprochen wor den ist, wird dann die Diskussion hier im Parlament über die Ergebnisse dieser Studie sein.
Vielen Dank.
Lieber Herr Präsident, werte Kollegen, verehrte Kolleginnen! Der uns vorliegende Gesetzentwurf der FDP/DVP-Fraktion zum Thema „Offene Kommunikation“, der quasi ein Verbot der Vollverschleierung in verschiedenen Bereichen vorsieht, hat zumindest zu einer guten Debatte im Parlament geführt.
Ich glaube, auch die Anhörung war für die Debatte in unse rem Parlament hilfreich,
weil sie uns in vielen Bereichen die Augen geöffnet hat.
Natürlich kann man dem Gesetzentwurf so, wie er vorgelegt wurde – auch mit den vorliegenden Änderungsanträgen –, nicht zustimmen. Aber ich möchte der FDP/DVP-Fraktion ausdrücklich bescheinigen, dass sie das Thema – im Vergleich zu dem, was die AfD-Fraktion Anfang des Jahres beantragt hatte – auf eine sachliche Ebene gezogen hat.
Der Entwurf der AfD war eher von Angst und Hass geprägt. Die FDP/DVP-Fraktion hat sich damit auseinandergesetzt, un terschiedliche Grundrechte abzuwägen. Dafür gebührt ihr Dank.
In welchen Bereichen kann es nun also zu einem Vollver schleierungsverbot in Baden-Württemberg kommen? In der Anhörung wurden vier Bereiche untersucht. Das eine war das Versammlungsgesetz. Da waren sich alle Experten einig; sie haben gesagt, man könne die vorgeschlagene Regelung nicht treffen.
Der zweite Punkt betraf die Regelung für die Beamten. Hier ist der Bund mittlerweile auch auf Ebene des Bundesrats tä tig geworden. Ich glaube, hier haben wir eine gute Regelung hinbekommen, sodass wir als Landesgesetzgeber in diesem Bereich – außer dem, was wir im Bereich der Gerichte regeln – nicht tätig werden müssen.
Es bleiben noch zwei Bereiche: die Schulen und die Hoch schulen. Die Mehrheit der Experten hat in der Anhörung ein deutig gesagt, dass wir im Schulbereich regeln können. Das ergibt sich aus zwei Aspekten. Zum einen haben wir den be sonderen Erziehungsauftrag in unserem Grundgesetz und kön nen dadurch auch entsprechende Regelungen treffen, weil wir im Unterricht eine offene Kommunikation brauchen, da an sonsten eine Vermittlung der Lehrinhalte und eine Rückkopp lung mit dem Schüler nicht möglich ist. Dies ergibt sich zwei tens auch aus unserer Landesverfassung. Hier kann also eine allgemeine Regelung getroffen werden.
Der zweite Bereich betrifft die Hochschulen. Hier ist der be sondere Erziehungsauftrag nicht vorhanden. Aber die Mehr heit der Experten hat dafür plädiert und gesagt, wir sollten den Rektoren an den Hochschulen eine Regelungsmöglichkeit überlassen – in den Seminaren, in den Laboren, im Hörsaal, bei Klausuren, immer, wenn eine offene Kommunikation ge währleistet werden muss –, damit auch hier ein Verbot der Vollverschleierung geregelt werden kann und wir den Rekto ren der Hochschulen eine Handlungsermächtigung geben kön nen.
Jetzt ist der Entwurf der FDP/DVP-Fraktion eben ungenü gend, nicht zielgenau gewesen. Deswegen konnten wir dem auch nicht zustimmen. Wir, die CDU-Landtagsfraktion, ha ben das Angebot an die anderen Fraktionen im Parlament ge macht und gesagt: Lasst uns überlegen, ob wir Gemeinsam keiten finden, wo Regelungen erarbeitet werden können, die auf allgemeine Akzeptanz – analog der Anhörung – stoßen.
Ich muss jetzt schon meine Verwunderung darüber ausdrü cken – insbesondere gegenüber der SPD, Herr Binder –, dass, wenn vertrauliche Gespräche geführt werden, in denen ver sucht wird, zu sondieren und abzustimmen, ob hier eine Ge meinsamkeit möglich wäre, sofort Pressekommentare abge geben werden nach dem Motto: Diese Geschichte ist geschei tert.
Ich glaube, das ist kein kollegialer Umgang.
Nein. – Wenn Sie wirklich etwas erreichen wollen,
dann sollten Sie mit uns sprechen und nicht über die Presse mit anderen sprechen.
Ich finde es gegenüber unserem grünen Koalitionspartner nicht fair, wenn er einfach noch Zeit braucht, um Gespräche zu führen, dann über die Presse zu sagen: „Das ist geschei tert.“ Wir kommen hier nicht weiter.
Das ist unkollegial und unfair. Auf diesem Weg bekommen Sie im Parlament keine Gemeinsamkeit hin.
Am Ende meiner Rede.
Zwei Sekunden vor dem Ende der Rede wäre es noch eine Zwischenfrage.
Für die CDU sind Regelungen für den Bereich der Schule und für den Bereich der Hochschulen vorstellbar. So haben wir das gerade formuliert. Für uns ist klar, dass eine Vollverschlei erung nicht tolerierbar ist. Denn sie ist frauenfeindlich und steht der offenen Kommunikation entgegen.
Die Rechtspolitiker der Grünen haben uns signalisiert, dass sie dieses Thema im Zuge der Änderung des Schulgesetzes noch mal aufrufen werden und dass wir darüber reden wer den. Das halte ich für einen richtigen Weg.
Schon bei vielen anderen Debatten habe ich betont: Diese Ko alition der Mitte, aus Grünen und CDU,
ist immer wieder bereit, Kompromisse zu finden.
Unser Ministerpräsident sagt, dass der politische Kompromiss an sich einen Wert hat. Das gibt die Kraft, entsprechende Re gelungen zu finden.
Dafür sind wir unserem Koalitionspartner ausdrücklich dank bar. Die Zusammenarbeit mit den Grünen ist, lieber Herr Bin der, wesentlich vertrauensvoller, ehrlicher und zielgenauer als mit Ihnen.
Deswegen wird die Koalition der Mitte die Kraft haben, auch in Zukunft gute Regelungen zu finden.
Wir werden das Thema im Rahmen der Änderung des Schul gesetzes erneut aufrufen.
Herr Minister Lucha, an diesem Punkt brauchen wir, glaube ich, schon noch Aufklä rung. Können Sie uns erklären, woher die andere Wahrneh mung der Landesregierung in Bezug auf die Hochschulen kommt?
Ich habe die Anhörung mitverfolgt und war durchaus der Mei nung, dass die Mehrheit der Experten für den Bereich der Hochschulen zwar keine generelle Lösung vorgeschlagen hat, aber eine Ermächtigung der Rektorate,
damit diese für bestimmte Bereiche – Prüfungssituationen, in Seminaren, in Laboren – eben eine Regelung treffen können.
Diesen Widerspruch müssten Sie noch aufklären, um einfach auch deutlich zu machen, warum die Experten in Ihrem Haus sagen, bei der Anhörung habe eine Mehrheit der Experten das anders gesehen. Ich habe aus dieser Anhörung eine andere Wahrnehmung mitgenommen.
Herr Minister Lucha, könnten Sie mit mir in dem Punkt einig gehen, dass der Hoch schulverband deswegen keine untergesetzliche Regelung ge fordert hat, weil er eine generelle Regelung haben wollte? Der Vertreter des Hochschulverbands hat gesagt: „Gebt uns keine Ermächtigung, sondern regelt das als Land, dann sind wir es quasi los.“ – Jetzt einmal vereinfacht gesagt.
Die anderen Experten haben gesagt – das konnten alle nach vollziehen –, es liege nicht wie bei den Schulen der besonde re Erziehungsauftrag vor, deswegen könnten wir das an den Hochschulen nicht generell regeln, könnten den Rektoraten aber eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage geben.
Ich finde, es gehört zur Fairness in der Darstellung dazu, nicht außer Acht zu lassen, dass die Mehrheit der Experten gesagt hat, man könne hier durchaus untergesetzlich etwas regeln und den Rektoraten etwas an die Hand geben, mit dem sie Kon flikte in der Hochschule regeln können und vor allem vermei den können.
Sehr geehrter Herr Präsi dent, werte Kollegen, verehrte Kolleginnen! Mit der zweiten Lesung zum Neutralitätsgesetz vollenden wir ein wichtiges Gesetzesvorhaben, das die dritte Gewalt in unserem Staat be trifft und das auch zu einer großen öffentlichen Diskussion geführt hat. Es stärkt das Vertrauen in die Justiz, in die Unab hängigkeit, die Neutralität unserer Justiz, in die unparteiische Wahrheitsfindung. Deswegen wird ein Kernelement unseres Staates gestärkt, indem Richtern und Staatsanwälten verbo ten wird, politische, weltanschauliche oder religiöse Symbo le zu tragen.
Jeder Anschein einer mangelnden Neutralität vor Gericht muss vermieden werden. Unser Staat handelt neutral. Darauf kön nen auch die Bürger vertrauen.
Die Regelung zum Verbot politischer, religiöser und weltan schaulicher Symbole für Richter und Staatsanwälte ist sinn voll und geboten und stellt einen guten Kompromiss dar, den die Koalition der Mitte aus CDU und Grünen gefunden hat. Wie ja schon unser Ministerpräsident sagt: Der politische Kompromiss ist schon ein Wert an sich. Oder wie unser stell vertretender Ministerpräsident, der immer Müntefering zitiert, sagt: Wer den politischen Kompromiss nicht versteht, hat das Wesen der Demokratie nicht verstanden.
Deswegen steht die CDU zu diesem Kompromiss. Es ist eine Selbstverständlichkeit, diese Neutralität vor Gericht auch aus zudrücken.
Wie in der ersten Lesung möchte ich auch jetzt nicht verheh len, dass wir, die CDU-Landtagsfraktion, das Verbot auch gern für ehrenamtliche Richterinnen und Richter sowie Schöffen mitgetragen hätten. Wir glauben, dass es nicht ein bisschen Neutralität gibt. Es gibt einen einheitlichen Spruchkörper. Je der Richter hat eine Stimme. Die Schöffen können auch einen Richter überstimmen, wenn sie anderer Meinung sind. Des wegen glauben wir, dass es in der Abwägung durchaus legi tim ist, die Bedenken, die die Grünen geäußert haben, voran zustellen. Das ist ein Kompromiss, der vertretbar ist. Wir hät ten es, wenn wir es als CDU hätten alleine regeln können, je doch anders gesehen, weil wir eine andere Gewichtung hin eingebracht hätten.
Dennoch ist es vertretbar, weil auch Ehrenamtliche ihre Er fahrungen aus der Gesellschaft, aus dem Arbeitsleben abbil den und hierdurch mit besonderen Regelungen gebunden sind. Die Mäßigung im Amt gilt natürlich weiterhin.
Dass es da durchaus unterschiedliche Auffassungen gibt, hat im Übrigen auch die Podiumsdiskussion der Friedrich-EbertStiftung im November gezeigt, Herr Binder, in der Sie sich dahin gehend geäußert haben, dass man vielleicht ehrenamt liche Schöffen heraushalten müsste.
Daher kann durchaus ein Wandlungsprozess in der Meinung stattfinden. Insofern ist die Frage, wie Ihre Anträge zu verste hen sind. Sind diese inhaltlich motiviert, oder sind sie eher politisch motiviert, um einen Keil in die Koalition der Mitte zu treiben?
Da die Arbeit mit der grünen Landtagsfraktion dermaßen ver trauensvoll ist
und wir uns auch auf dem Weg zu einer gesellschaftlichen De batte befinden, wie insgesamt mit dem Kopftuch in unserer Gesellschaft umzugehen ist, haben wir da größtes Vertrauen in unseren Koalitionspartner, dass wir uns auch auf diesem Weg – oft ist der Weg das Ziel – auf einer guten Diskussions ebene befinden.
Auf jeden Fall ist das vorliegende Gesetz vertretbar
und aus unserer Sicht auch verfassungskonform.
Ich glaube schon, dass die gesellschaftliche Debatte über das Tragen des islamischen Kopftuchs, die Frage, in welchen Be reichen hier Rechte in der Gesellschaft als Religionsfreiheit gelten können und in welchen Bereichen eine strikte Neutra lität zu wahren ist, eine wichtige Diskussion ist. Sie wird uns auch bezogen auf das Schulgesetz noch beschäftigen, weil die entsprechenden Verfassungsgerichtsurteile vorliegen und wir hier eine Änderung vornehmen müssen. Auch aus den Grup pierungen selbst werden die Diskussionen angestoßen. Viele Frauenrechtlerinnen und viele Muslima, die das Kopftuch als ein nicht nur religiöses, sondern auch politisches Symbol the matisieren und ablehnen, müssen wir ernst nehmen und uns dieser gesellschaftlichen Debatte stellen.
Nochmals: Ich bin froh, dass diese Koalition der Mitte
einen guten Kompromiss gefunden hat.
Schauen Sie doch mal, welch großen Anteil diese Koalition an Wählern hat und was sie repräsentiert! Das ist die Mitte der Gesellschaft: CDU und Grüne oder Grüne und CDU,
und das ist die Koalition der Mitte. Wir haben die Kraft, zu gestalten und zu wirken.
Herzlichen Dank.
Liebe Frau Präsidentin, werte Kollegen, verehrte Kolleginnen! Mit dem Neutralitäts gesetz, das uns der Justizminister heute vorgelegt hat, werden wichtige Regelungen für unsere Gerichte, die dritte Gewalt
im Staat, getroffen. Deswegen hat es auch eine starke Diskus sion in der Öffentlichkeit über die Ziele und Inhalte der Re gelung gegeben.
Die Koalition der Mitte aus CDU und Grünen beweist mit die sem Gesetzentwurf, dass wir immer wieder gute Kompromis se finden können und dass wir auf einem guten Weg sind, die Dinge, die gesellschaftlich relevant sind, zu regeln und vor anzutreiben.
Der vorliegende Gesetzentwurf verbietet hauptamtlichen Richtern und Staatsanwälten das Tragen von politischen und religiösen Symbolen in der Verhandlung. Für die CDU-Land tagsfraktion ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Neut ralität, die unparteiische Wahrheitssuche und die Unabhängig keit auch nach außen dokumentiert werden müssen, damit deutlich wird: Der Staat handelt strikt neutral, und unsere Rechtsprechung ist nicht von irgendwelchen persönlichen Überzeugungen beeinflusst, sondern basiert auf unserem Recht.
Anlass war die Klage einer Muslima in Bayern, die für den Sitzungsdienst eingeteilt werden sollte. Das Verwaltungsge richt Augsburg hat eine Rechtsprechung getroffen, wonach hier eine gesetzliche Regelung erfolgen muss. Insofern sind wir auch in Zugzwang, wenn wir sagen: Das islamische Kopf tuch ist nicht nur ein religiöses Symbol, sondern wird von vie len auch als politisches Symbol wahrgenommen. Wenn wir das verbieten wollen, müssen wir dafür eine gesetzliche Grundlage schaffen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden wir, glaube ich, indem wir konsequent alle politischen, weltanschaulichen und religiösen Symbole verbieten, dieser Intention gerecht. Alle Fachverbände der Juristen haben sich hinsichtlich des gesetz lichen Verbots positiv geäußert.
Aber: Es gibt natürlich auch innerhalb dieser Koalition eine Diskussion darüber, wie mit den ehrenamtlichen Schöffen und Richtern zu verfahren ist. Herausgekommen ist ein Kompro miss, der das Ehrenamt von dieser Regelung ausnimmt. Un ser Ministerpräsident sagt ja, dass ein politischer Kompromiss ein Wert an sich ist. Insofern kann man den Kompromiss und diesen Gesetzentwurf jetzt auch nicht kleinreden. Vielmehr haben wir hier Schritte in eine richtige Richtung gemacht. Ich möchte aber nicht verhehlen, dass die CDU-Landtagsfrakti on der Auffassung ist, dass die Regelung auch für die ehren amtlichen Schöffen und Richter hätte gelten müssen.
Wir haben einen einheitlichen Spruchkörper. Jeder, der Recht spricht, hat eine Stimme. Ein bisschen neutral gibt es nicht, so, wie es ein bisschen schwanger auch nicht gibt. Entweder bin ich neutral oder nicht. Insofern, glaube ich, führt diese Re gelung durchaus auch zu Missverständnissen.
Ich glaube, dass auch eine bestimmte Angreifbarkeit da ist, indem Konflikte entstehen, die wir vielleicht im Vorhinein hät ten vermeiden können.
Dennoch hat dieser Schritt, den wir jetzt gemeinsam in dieser Koalition der Mitte gegangen sind, meines Erachtens eben diesen Wert an sich und ermöglicht uns auch weitere Diskus sionen – auch mit unserem Koalitionspartner. Wir waren der Auffassung, dass es logischer und konsequenter gewesen wä re, die Regelung auch für die ehrenamtlichen Schöffen und Richter einzuführen. Aber der Weg ist manchmal auch das Ziel.
Die CDU-Landtagsfraktion setzt im Übrigen großes Vertrau en in die Ehrenamtlichen. Es ist auch eine Frage der Auffas sung, was man Ehrenamtlichen zutraut. Ich glaube, wir kön nen mit Recht stolz sein, dass wir ein ehrenamtliches Schöf fensystem haben, dass wir Menschen aus der Bevölkerung in die Rechtsprechung einbinden. Das hat einen Wert an sich, weil dadurch nicht irgendeine abgehobene Kaste entscheidet. Vielmehr binden wir die Bevölkerung in unsere Rechtspre chung mit ein.
Der Bund ehrenamtlicher Richterinnen und Richter, Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen hat sich geäußert und gesagt, er fühle sich zurückgesetzt, weil seine Mitglieder nicht gleichbehandelt werden mit den Hauptamtlichen. Ich glaube, dass diese Diskussion zu dem Gesetz jetzt auch dazu führt, dass wir natürlich in unserer Koalition in den nächsten Jahren weiter über die Fragen reden werden. Im Übrigen wird es auch andere Bereiche des gesellschaftlichen Zusammenle bens betreffen. Insofern ist diese Regelung, die wir jetzt ge meinsam gefunden haben, auch eine gute Basis dafür, weite re Diskussionen zu führen, und zwar sehr ernsthaft und abwä gend.
Wir haben auch Verständnis für die Haltung, die Kollege Fi lius formuliert hat, weil sie auch einen Zugang zu den Ehren amtlichen eröffnet, der ihnen nach diesem Verständnis eine besondere Wertschätzung entgegenbringt. In der Bewertung liegen wir da ein bisschen auseinander. Aber ich glaube, dass die gesellschaftliche Debatte sowie die Debatte mit unserem Koalitionspartner – immer im Bewusstsein, dass aus der Kraft der Mitte, die CDU und Grüne repräsentieren, gute Gesetze entstehen – weitergehen werden.
Ich danke herzlich. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu.
Da muss selbst ich das Rednerpult etwas nach unten fahren.
Liebe Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen, werte Kolle gen! Der Pakt für Integration, der mit den kommunalen Lan desverbänden verhandelt wurde, kommt in der Tat zur richti gen Zeit. Wir sehen die Bilder in den Medien, im Fernsehen – was jetzt wieder in Syrien passiert: Giftgasanschläge, viele tote Kinder. Es ist eigentlich unglaublich, dass hier die Welt gemeinschaft versagt, dass wir so wenig Möglichkeiten ha ben, solche Konflikte und Kriege zu verhindern.
Aber wir haben eine Verpflichtung, in unserem Land diejeni gen, die vor Krieg, Terror und Anschlägen fliehen, die Sicher heit und Heimat finden wollen, zu unterstützen.
Deswegen nehmen wir diese Aufgabe ernst. Wir sagen nicht nur – –