Herr Klos, ich bin schon etwas verwundert über den Tonfall Ihrer Rede. Es geht ja nicht darum, ein Gesetz komplett zu ändern, sondern es geht um ei ne Ausführungsregelung, zu sagen – –
Natürlich wird weiterhin der Volksantrag im „Staatsanzeiger“ veröffentlicht, aber es wird eben darauf hingewiesen, dass die umfangreiche Begründung – über 260 Seiten – dann im Inter net veröffentlicht wird. Damit wird doch sogar etwas Besse res gemacht als bisher.
Sie können, wenn Sie Gesetze erlassen, nicht alle Eventuali täten berücksichtigen. Es hat wirklich kein Mensch daran ge dacht, dass irgendjemand einen so umfangreichen – –
Wir haben ja vorhin vom Kollegen Kern gehört, dass das In formationsrecht der Bürger, das natürlich bei jeder gesetzlich vorgegebenen Veröffentlichung im „Staatsanzeiger“ bestehen muss, auch erfüllt werden kann, wenn der Bürger, so er denn keinen Rechner hat, hier in den Landtag kommen könne und dann das große Exemplar in schriftlicher Form lesen könne. Wie stellen Sie sich denn das konkret vor?
Muss jetzt jeder Bürger, der sich über Gesetze informieren will, einen Rechner haben, oder erhält er Freikarten, um dann im Bedarfsfall hier im Landtag die Gesetze in Papierform le sen zu können?
Herr Kollege, Sie haben nur eine Zwischenfrage. Kollege Dr. Lasotta beantwortet die se nun. Denn seine Redezeit geht zu Ende. – Bitte, Kollege Dr. Lasotta.
bekommt. Im Zweifel wird Ihr Abgeordnetenbüro auch dabei helfen, ein Exemplar auszudrucken und dieses den Menschen zur Verfügung zu stellen.
Jeder Bürger in diesem Land bekommt die Informationsrech te, die im zustehen. Das ist überhaupt kein Thema.
Und jeder von uns Abgeordneten ist bereit, jedem Bürger die Informationen zu geben. Im Zweifel werden die 260 Seiten sogar vorgelesen. Das ist alles überhaupt kein Thema.
Ich möchte aber noch etwas zum Rückwirkungsverbot sagen, das Sie thematisiert haben. Es wäre in der Tat verfassungs rechtlich problematisch. Aber ganz bewusst gilt doch die Re gelung, die wir jetzt treffen, nur dann, wenn die Volksanträge noch nicht veröffentlicht sind.
Damit erweitern wir sogar den Wirkungskreis und die Öffent lichkeit für diese Volksanträge. Insofern läuft Ihr Argument wirklich ins Leere.
Noch eine Bitte zum Schluss: Wir versuchen hier, pragmati sche Regelungen im Sinne der Bürger zu treffen, damit sie Volksanträge stellen können und sich informieren können. Wir versuchen, oft auch gegen einen inneren Widerstand, weil wir schon die Befürchtung haben, von Ihnen nicht ordentlich be handelt zu werden
ganz genau, Herr Klos –, trotzdem mit Ihnen gemeinsam ei ne vernünftige Regelung hinzubekommen. Dann finde ich es wirklich schofelig, wenn Sie sich hier hinstellen und so tun, als hätten Sie den Stein der Weisen gefressen
und hätten alles schon vor zehn Jahren, wahrscheinlich schon vor 50 Jahren gewusst. Das ist einfach blöd.
Meine Damen und Her ren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache beendet.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/1166 an den Ständigen Ausschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein