Danke, Herr Präsident. – Wenn man sich das alles ansieht: Schludrigkeit, Inkompetenz, Unfähig keit in den Ministerien, und dazu noch ein Komplettversagen der parlamentarischen Beratung. Warum ist denn niemand von Ihnen auf die Idee gekommen, dass da auch einmal ein länge rer Anhang sein könnte?
Meine Damen und Herren, wenn Sie das nächste Mal kom men und sich über irgendetwas von der AfD beschweren,
denken Sie daran, wie Ihre Bilanz in der letzten Legislaturpe riode aussah. Die sah nämlich verheerend aus.
Das heißt, runter mit den Quoren, mehr Einfluss für den Bür ger. Denn eines ist klar: Die Empirie zeigt eindeutig, mehr di rekte Demokratie bedeutet: Die staatlichen Leistungen wer den kostengünstiger erbracht, die Staatsausgaben werden we niger schnell wachsen, die Staatsausgaben haben insgesamt ein niedrigeres Niveau, und die Macht der Sonderinteressen wird beschränkt.
Herr Präsident, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Es fällt einem gelegentlich schon schwer, im Parlament die Contenance zu bewahren, seit Sie von der AfD eingezogen sind.
Wir haben schon vieles im Haus erlebt, aber dass jemand ei nen Gesetzentwurf mit einbringt und dann mit Vehemenz da gegen spricht, das hatten wir in der Tat noch nie.
Vor allem die Art und Weise, wie Sie argumentieren, offen bart, dass Sie an einer vernünftigen Zusammenarbeit nicht in teressiert sind. Sie suchen sich je nach Fallgestaltung Ihre Plattform hier aus, um den Verantwortungsparteien im Land Baden-Württemberg zu unterstellen, dass sie eben nicht die Interessen der Bürgerinnen und Bürger im Vordergrund ste hen haben, dass nicht ernst gemeint war, was wir im Novem ber 2015 auf den Weg gebracht haben. Gehen Sie doch ein fach einmal davon aus, dass die Verantwortungsparteien, die damals im Landtag übereinstimmend, ja einmütig der Auffas sung gewesen sind, den Menschen im Land mehr Demokra tie zu ermöglichen, direkte Teilhabe und Mitwirkungsmög lichkeiten zu eröffnen, dies schon in großer Sorgfalt gemacht haben. Wir haben nämlich am 20. November – da können Sie die Backen aufblasen oder nicht –
beispielsweise unter der Überschrift „Direkte Demokratie“ ei ne umfassende Veränderung der Landesverfassung vorgenom men, um dem Stellenwert des Ehrenamts noch mehr Gewicht zu verschaffen. Wir haben in der Tat das Gesetz über Volks abstimmung, Volksbegehren und Volksantrag – kurz: Volks abstimmungsgesetz – eingebracht mit dem ganz klaren Ziel, mehr Mitwirkungs- und Teilhabemöglichkeiten zu schaffen. Offensichtlich wollen Sie das ernsthaft nicht.
Sie postulieren es hier nur, stehen aber letztendlich nicht da hinter. Dass diese Mitwirkungsmöglichkeiten in der Tat von den Bürgerinnen und Bürgern nicht nur akzeptiert, sondern auch angenommen werden, das zeigen seit diesem Zeitraum die vielfältigen Möglichkeiten, die die Menschen sowohl auf der kommunalen Ebene als auch auf Landesebene wahrge nommen haben.
Kollege Binder hat damals für die SPD-Fraktion Stellung ge nommen und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir dies als eine Bereicherung der repräsentativen Demokratie betrach ten. Alle Parteien haben seinerzeit den Stellenwert der reprä sentativen Demokratie zum Ausdruck gebracht.
(Abg. Anton Baron AfD: Es geht doch gar nicht dar um! Sie schwätzen um die Sache herum! Es geht um die 130 000 €!)
Doch, darum geht es. – Was es aber nicht sein sollte – und dies hatte niemand im Kopf und konnte auch niemand im Kopf haben –, ist,
dass dies vielleicht auch eine Spielwiese für Menschen wer den könnte, die beispielsweise unter dem Stichwort „Wutbür
ger“ zusammengefasst werden können, oder für Menschen, die offensichtlich wahnsinnig viel Zeit haben, nicht aber, um im klassischen Sinn mitzuwirken, das heißt, Initiativen und Impulse in die Politik zu geben oder mit der repräsentativen Demokratie kooperieren zu wollen. Das macht doch einer die ser Anträge, die inzwischen vorliegen, nun wirklich deutlich. Hätte denn jemand ernsthaft denken können – und Sie gleich dreimal nicht, das will ich Ihnen ausdrücklich sagen –,
dass jemand einen Volksantrag einbringt, der z. B. – wohlge merkt, alles in einem Antrag – die Änderung der Landesver fassung vorsieht, ein Gesetz zur Einführung des Grundgeset zes in Baden-Württemberg – nachdenken: ein Gesetz zur Ein führung des Grundgesetzes in Baden-Württemberg –, ein Ge setz zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Landes BadenWürttemberg, ein Gesetz zur Bestimmung des gesetzlichen Richters und, und, und, sodass sich das auf sage und schreibe 268 Seiten subsumiert, einschließlich der Begründung? Nie mand – niemand! – konnte damit rechnen, dass dies so um fänglich sein könnte und so umfänglich sein wird. Vielmehr geht jeder davon aus, dass ein Volksantrag prägnant gefasst wird, um beispielsweise das Parlament aufzufordern, sich mit einem bestimmten Sachverhalt zu beschäftigen.
Deshalb machen wir jetzt eine Regelung – das kann man, wie ich finde, in relativer Ruhe machen; das bedarf nicht einer sol chen Polemik, wie Sie sie an den Tag gelegt haben – und schaffen damit eine praktikable Lösung, die im Übrigen kei ne Einschränkung der Information beinhaltet,
sondern unseres Erachtens sogar eine Erweiterung. Denn es ist nun in der Tat so: Durch die Veröffentlichung auf der Sei te des Landtags ist ein solcher Antrag vollumfänglich für die Menschen breiter zugänglich, als wenn die Veröffentlichung nur im „Staatsanzeiger“ erfolgen würde. Deshalb unterstüt zen wir unseren Gesetzentwurf natürlich ausdrücklich – es wäre eigentlich vernünftig, wenn auch Sie Ihren Gesetzent wurf unterstützen würden –,
Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen! Nur ein Satz zum Verhalten der AfD: So sieht also Verantwortungsbereitschaft und Kooperations bereitschaft der AfD aus, quod erat demonstrandum, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD – Abg. Rüdiger Klos AfD: Sie können noch nicht einmal das Wort ausspre chen!)
Jetzt zum wichtigen Teil, nämlich zum Inhalt: Gemäß § 43 Satz 2 des Volksabstimmungsgesetzes hat der Landtag den Gegenstand des Volksantrags und, wenn er eine Begründung enthält, auch diese im „Staatsanzeiger für Baden-Württem berg“ öffentlich bekannt zu machen.
(Beifall bei der FDP/DVP, den Grünen, der CDU und der SPD – Abg. Rüdiger Klos AfD: Das sagt der Richtige!)
Bei besonders umfangreichen Vorlagen würde dies zu einem erheblichen Mehraufwand führen; das haben wir gehört. Wir haben uns daher dafür entschieden, nur eine vergleichsweise kurze Anzeige mit einer Kurzinformation im „Staatsanzeiger“ zu schalten, in der auf die elektronische Veröffentlichung des gesamten Textes des Antrags auf der Homepage des Landtags hingewiesen wird. Dort wäre der Antrag auch an leicht zu gänglicher Stelle veröffentlicht.
Darüber hinaus möchte ich für meine Fraktion vorschlagen, bei den Ausschussberatungen über eine weitere kleinere Er gänzung nachzudenken, nämlich die Möglichkeit der Einsicht nahme in ein ausgedrucktes Exemplar beim Landtag für die jenigen Menschen, die nicht über einen Internetzugang ver fügen, und diejenigen, die nicht den „Staatsanzeiger“ lesen.