Protokoll der Sitzung vom 21.12.2016

Ich habe hier einmal dieses Bild: die Raute der Kanzlerin mit blutigen Händen. Habe ich das gerade eben richtig verstan den, dass Sie diesen geschmacklosen, üblen Post, der von ei nem Mitglied Ihrer Fraktion kam, nicht verurteilen, und das zu einem Zeitpunkt, zu dem man noch nicht einmal weiß, wer der Täter ist?

(Beifall bei der FDP/DVP, den Grünen, der CDU und der SPD)

Herr Abg. Glück, ich habe von der gewählten Formulierung gesprochen. Die Posts meiner Abgeordnetenkollegen und die Bilder, die da verwendet wer den,

(Zuruf: Eiertanz!)

kann ich so wenig alle kennen, wie Sie die aus Ihrer Fraktion kennen werden.

(Zurufe)

Herr Glück, ich habe mich zu der Formulierung klar geäußert.

(Abg. Martin Rivoir SPD: Verurteilen Sie das, ja oder nein?)

Diese Formulierung nenne ich krass, aber in der Sache den noch richtig,

(Vereinzelt Beifall bei der AfD)

weil Frau Merkel und die Regierung das zu verantworten ha ben.

(Abg. Winfried Mack CDU: „In der Sache richtig“! Wie bitte? Unglaublich! Schämen Sie sich!)

Deswegen muss ich das nicht für geschmackvoll halten.

(Abg. Martin Rivoir SPD: Ja oder nein?)

Das macht den Unterschied.

Danke schön. Damit habe ich Ihre Frage beantwortet.

(Beifall bei der AfD – Zurufe, u. a. Abg. Andreas Stoch SPD: Sie sind doch krank! Unglaublich! – Un ruhe – Glocke des Präsidenten)

Meine Damen und Her ren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Die Ausspra che ist damit beendet.

Ich schlage vor, die Gesetzentwürfe der Landesregierung – Gesetz über die Feststellung des Staatshaushaltsplans von Ba den-Württemberg für das Haushaltsjahr 2017, Drucksache 16/1117, und Haushaltsbegleitgesetz 2017, Drucksache 16/1118 – zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Finanzen zu überweisen. – Sie stimmen diesem Überweisungsvorschlag zu. Damit ist das so beschlossen und Punkt 1 der Tagesord nung erledigt.

Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜ NE, der Fraktion der CDU, der Fraktion der AfD, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Volksabstimmungsgesetzes – Drucksache 16/1166

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus schusses – Drucksache 16/1223

Berichterstatter: Abg. Reinhold Gall

Meine Damen und Herren, die Fraktionen haben sich darauf verständigt, in der Zweiten Beratung dieses Gesetzentwurfs keine Aussprache zu führen.

Wir kommen somit gleich zur A b s t i m m u n g über den interfraktionellen Gesetzentwurf. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Druck sache 16/1223. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetz entwurf mit einer Änderung in Artikel 1 zuzustimmen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Änderung des Volksabstimmungsgesetzes

Wer Artikel 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung Druck sache 16/1223 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 1 ist damit mehr heitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Übergangsregelung

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 2 ist einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 3

Inkrafttreten

Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Artikel 3 ist da mit mehrheitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 21. Dezember 2016 das folgen de Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Volksabstimmungsgeset zes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist damit mehrheitlich zugestimmt und Punkt 2 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Wahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern der 16. Bun desversammlung

Meine Damen und Herren, nach der Bekanntmachung der Bundesregierung vom 28. September 2016 über die Zahl der von den Volksvertretungen der Länder zu wählenden Mitglie der der 16. Bundesversammlung hat der Landtag von BadenWürttemberg 80 Mitglieder zu wählen. Für die Wahl gelten die §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsi denten durch die Bundesversammlung.

Zur Bundesversammlung ist wählbar, wer zum Bundestag wählbar ist.

Der Landtag wählt die auf das Land entfallenden Mitglieder nach Vorschlagslisten. Jede und jeder Abgeordnete hat eine Stimme. Nachdem vier Vorschlagslisten vorliegen (Anlagen 4 bis 7), werden die Sitze den Listen nach der Zahl der ihnen zufallenden Stimmen im Höchstzahlverfahren nach d’Hondt zugeteilt.

Für die Wahlhandlung gelten die Bestimmungen von § 97 a der Geschäftsordnung. Es wird also, wie bei geheimen Wah len üblich, ein Namensaufruf durchgeführt.

Zunächst berufe ich nun folgende sieben Damen und Herren Abgeordnete in die Wahlkommission: Herrn Abg. Berg, Herrn Abg. Haußmann, Frau Abg. Lindlohr, Herrn Abg. Nelius, Herrn Abg. Dr. Rapp, Herrn Abg. Schoch und Herrn Abg. Teu fel.