Lieber Kollege Dr. Podes wa, dem kommen wir gern nach. Denn die anderen vier Frak tionen haben sich bereits darauf verständigt, die Redezeit auf zehn Minuten je Fraktion festzulegen.
Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen! Die Fraktion GRÜNE, die Fraktion der CDU, die Fraktion der SPD und die Fraktion der FDP/ DVP bringen heute den Entwurf eines Gesetzes zur Aufhe bung des Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, einen gemeinsamen Gesetzentwurf, in den Landtag ein.
Wir werden mit diesem Gesetzentwurf die neuen Regelungen zur Altersversorgung der Abgeordneten aufheben, liebe Kol leginnen und Kollegen.
zu Inhalt und Schnelle des Gesetzgebungsverfahrens. Die Vor schriften werden daher nicht in Kraft treten.
Des Weiteren beabsichtigen wir, dass eine unabhängige Ex pertenkommission eingesetzt wird. Die unabhängige Exper tenkommission soll klären, welche Altersversorgung für Land tagsabgeordnete heute angemessen und zeitgemäß ist, und sie soll entsprechende Vorschläge erarbeiten.
Nach dem Tempo aufgrund der anstehenden Haushaltsplan beratungen, das uns zu Fehlern verleitet hat, sollen alle wei teren Maßnahmen nunmehr sehr gründlich und mit der dafür notwendigen Zeit ergriffen werden. Daher sollen die kommen den Wochen genutzt werden, um die Einsetzung der Exper tenkommission und deren Arbeitsauftrag zu klären. Entschei dend wird für uns sein, dass die Expertenkommission unab hängig besetzt wird und ohne jegliche Weisung arbeitet. Wir können uns gut vorstellen, dass dort Politikwissenschaftler, Staats- und Verfassungsrechtler, Experten für Versorgungs- und Rentenfragen mitarbeiten.
Vorschläge der Fraktionen und aus der Zivilgesellschaft ein schließlich der Kritiker – wie dem Bund der Steuerzahler, dem Deutschen Gewerkschaftsbund, „Mehr Demokratie“ – sind willkommen.
Wir können uns vorstellen, Herr Präsident, dass die Landtags präsidentin diesen Prozess in die Wege leitet.
Die Arbeit der Expertenkommission soll transparent sein und könnte auch von einer öffentlichen Anhörung begleitet wer den. Klar ist für uns: Die Expertenkommission arbeitet ergeb nisoffen.
Wir Abgeordneten müssen nach der Verfassung und nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts über unsere eigenen Angelegenheiten selbst entscheiden.
Nur das Parlament selbst kann daher nach einer öffentlichen Debatte über Entschädigungsleistungen und die Altersversor gung beschließen.
Schnell ist in der Öffentlichkeit immer von Selbstbedienung die Rede – eine Kritik, die aufkommt, aber eine Kritik, die nicht zutreffend ist.
Allerdings besteht die Gefahr, dass uns Abgeordneten bei der Festlegung unserer Ausstattung, unserer Altersversorgung die Perspektive von außen fehlt.
Viele fragen uns, wie uns so schwerwiegende Fehler bei der Neuregelung der Altersversorgung unterlaufen konnten.
Wie ist es denn dazu gekommen? Schon in der letzten Legis laturperiode war die Altersversorgung der Abgeordneten ein virulentes Thema, ein Thema, das im Raum stand.
Es gab daher seit 2011 hier im Landtag Diskussionen, die in der letzten Legislaturperiode darin mündeten, dass man den Beitritt zu einem Versorgungswerk prüfen wollte.
Das ist damals gescheitert. Deswegen war klar: Der Druck, bei dieser Thematik zu einer Lösung zu kommen, war sehr hoch. Dieser Druck, der eben da war, hat die Debatte einsei tig dominiert. Dabei haben wir das Empfinden vieler Bürge rinnen und Bürger ausgeblendet. Das war ein Fehler; das tut uns leid.
Wir haben es am 10. Februar versäumt, auf die Altersversor gung vieler Bürgerinnen und Bürger zu schauen,
die mit Sorge ihre Riester- und Rürup-Verträge betrachten. Das hätte in unsere Entscheidung einfließen müssen. Das zu unterlassen war ein Fehler.
Die Reaktion auf die geplante Neuregelung der Altersversor gung der Abgeordneten hat uns gezeigt, dass wir diesen kriti schen Blick von außen benötigen. Diesen kritischen Blick von außen wollen wir mit einer unabhängigen Expertenkommis sion, die eine Expertise für eine tragfähige und gerechte Lö sung in diesen Fragen finden soll, aufnehmen.
Wir Abgeordneten haben in den letzten Tagen viel Kritik er fahren. Wir haben diese Kritik aus der Bürgerschaft verstan den; deshalb ist das Gesetz gestoppt worden. Ja, wir haben
verstanden. Das Abgeordnetengesetz zur Altersversorgung wird daher aufgehoben. Es wird nicht in Kraft treten; es bleibt beim alten, beim bisherigen Rechtszustand.
Danke schön, Herr Kollege Schwarz. – Wenn Sie von „wir“ reden, meinen Sie damit den Landtag, oder meinen Sie die vier Fraktionen, die bislang schon im Landtag vertreten waren?
Selbstkritisch müssen wir sagen, dass es falsch war, die Änderungen des Abgeordneten gesetzes in diesem hohen Tempo zu behandeln – wie es eben aufgrund der Haushaltsplanberatungen Anfang Februar pas siert ist. Es wäre angebracht gewesen, unsere Motive zu er klären und mit unseren Motiven in die öffentliche Diskussi on einzutreten.
Diesen Prozess wollen wir nun gründlich nachholen. Wir hof fen, damit ein Stück weit das wiedergutmachen zu können, was in diesem schnellen Gesetzgebungsverfahren auf der Stre cke geblieben ist, und wir hoffen, ein Stück Vertrauen zurück zugewinnen und in einem transparenten Verfahren zu einer angemessenen Lösung zu finden.