Ein letztes Wort zu dem, was der Kollege Dr. Kern gesagt hat. Sie müssen es allmählich einsehen: Der Gemeinschaftsschu le gehört die Zukunft.
(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Tosender Applaus bei der CDU!)
Der Kollege Röhm hat sich in der letzten Woche im Ausschuss ähnlich geäußert; zumindest habe ich seinen kurzen Beitrag so interpretiert.
(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Ich habe gesagt, wir werden die Gemeinschaftsschule weiterhin gut behandeln!)
Wenn sich die gesamte Gesellschaft verändert, Herr Kollege Dr. Kern, dann muss sich eben auch die Schule ändern. Sie wollen doch immer so modern sein. Schließen Sie Ihren Frie den mit dieser Schulform. Sie erzählen uns – auch und über wiegend im Ausschuss – viel von Schleswig-Holstein. Was haben wir dort? Ein zweigliedriges Schulsystem. Nehmen Sie sich doch das als Beispiel; dann tun Sie etwas für die Zukunft unserer Schulen.
(Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Dann brauchen wir doch keine Gemeinschaftsschule, wenn wir die Zweigliedrigkeit haben! – Gegenruf: Doch!)
Ich führe jetzt keine Grundsatzdiskussion. Kommen Sie an im 21. Jahrhundert, meine Herren von der FDP; dann wird es für die Schulen in Baden-Württemberg besser.
Sehr geehrter Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Einführung neuer pädagogischer Konzepte an den Schulen und die heterogene Schülerschaft führen, wie wir alle wissen, zu veränderten Anforderungen an die Schu len und damit auch an die Gebäude. Das Land Baden-Würt temberg förderte im Jahr 2016 – ich glaube, wir hören es ge rade zum vierten Mal – Schulbaumaßnahmen mit knapp 71 Mil lionen €. Für uns, die CDU-Landtagsfraktion, ist es aber wich tig und richtig, die Schulträger auch weiterhin bei der Bereit stellung des erforderlichen Schulraums zu unterstützen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Schulbauförderung sieht vom Grundsatz her eine einmalige Förderung zur Schaf fung des erforderlichen Schulraums vor. Darunter versteht man sowohl den Neubau als auch die Erweiterung von Schu len. Seit 2015 – auch das haben wir schon mehrfach gehört – sind auch Umbauten, die den Grundriss an bestehenden Ge bäuden aus zwingenden schulischen Gründen verändern, för derfähig. Dies erlaubt es, den sich verändernden schulischen bzw. pädagogischen Anforderungen zu entsprechen und die Gebäude tatsächlich den neuen Bedürfnissen anzupassen.
Wir alle wissen, dass die Schulträger im Land im Rahmen der Schulbauförderung in der Regel einen Zuschuss in Höhe von 33 % des als förderfähig anerkannten Bauaufwands erhalten. Sofern förderfähige Schulbaumaßnahmen Baukosten im Zu sammenhang mit der Digitalisierung enthalten wie z. B. die kabelgebundene oder auch kabellose Vernetzung von Schul räumen oder Schulgebäuden, stellen diese Maßnahmen för derfähige Baukosten dar.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, man darf auch nicht verges sen – dies gilt es grundsätzlich festzustellen –, dass die Schul gebäude im Eigentum der Schulträger sind.
So gehören Bau und Unterhaltung der Schulen zu den wei sungsfreien Pflichtaufgaben der Schulträger. Dafür erstattet das Land dann den Trägern weiterführender Schulen auch Sachkostenbeiträge, welche die Aufwendungen für den bau lichen Unterhalt und für die Modernisierung abdecken sollen. Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Schu len sowie der laufende bauliche Unterhalt sind deswegen im Rahmen der Schulbauförderung – zumindest bis jetzt – nicht förderfähig.
Wir haben es gehört: Der Städtetag hat nun einen Sanierungs bedarf an unseren Schulen in Baden-Württemberg von rund 3 Milliarden € ausgemacht. Allerdings ist uns bislang unklar, auf welcher Berechnungsgrundlage diese Schätzungen beru hen, um diese dann auch wirklich abschließend beurteilen zu können. Aus meiner Sicht hätte aber der vom Städtetag gefor derte Einstieg des Landes in die Förderung von Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen an Schulen die Folge, dass die Schulträger ihre dafür bestehende originäre Finanzverant wortung auf das Land abwälzen würden.
Ein ganz großes Problem sehe ich darin – ich weiß als frühe rer Bürgermeister und damit auch als Schulträger, wovon ich spreche –, dass eine solche Modernisierungsförderung gera de die Schulträger begünstigen würde, die die Sachkostenbei
Ein Schulbaumodernisierungsprogramm könnte einer Dop pelförderung gleichkommen. Aus meiner Sicht wäre dies ein haushalterischer Fehlanreiz, der weder im Sinne des Landes noch im Sinne der verantwortungsbewusst und nachhaltig handelnden Schulträger – die soll es auch geben –
liegen kann. Herr Kollege Walter hat schon einiges zur kom munalen Investitionspauschale gesagt. Deshalb möchte ich auf weitere Ausführungen hierzu verzichten. Er hat auch – was ich ebenso ausdrücklich betonen möchte – darauf hinge wiesen, dass den Kommunen, zumindest leistungsschwachen Kommunen, der Ausgleichstock zur Verfügung steht, der mit jährlich 87 Millionen € ausgestattet ist.
Ich könnte auch noch auf den ausgehandelten Fonds einge hen, ebenso wie auf die Frage, was wir vom Bund noch zur Schulsanierung erwarten können, aber aus Zeitgründen möch te ich das nicht tun.
Ich darf erklären, dass die CDU-Fraktion beide Anträge ab lehnen wird, und darf mich für Ihre Aufmerksamkeit bedan ken.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte geschätzte Kollegen Abgeordnete! Schon wieder Schulbaumodernisierung. Hier scheint ja einiges im Argen zu liegen. Wer kann schon dagegen sein, wenn die SPD, beflü gelt durch den neuen großen Parteivorsitzenden, die Interes sen der kleinen Leute neu entdeckt und etwas Gutes für die Schulen tun will?
Sehr geehrte Damen und Herren, für eine Partei, die neu im Landtag vertreten ist, wie die AfD, ist es interessant zu beob achten, wie sich Parlamentarier, die schon länger hier sind, untereinander die Bälle zuwerfen. Man fragt sich: Worum geht es eigentlich? Zwei Anträge zu einem ähnlichen Thema; bei de sind schon etwas ältlich. Worum geht es? Warum diese lan ge Liegezeit? Möglicherweise eine Reifezeit?
Deus ex Machina, der Gott aus der Maschine, der tragische Konflikt für das große Finale, für den letzten Akt in einem Theater?
Der Wohltäter, nach dem das Publikum, das Wählervolk sich so sehr sehnt? Großes Kino? Kopfkino. Wie die Choreogra fie bei einem Parteitag, einem SPD-Parteitag. „Ruft doch mal den Martin“, soll ganz bescheiden der heilige Martin Schulz die Gläubigen, seine Genossen, aufgefordert haben.
(Heiterkeit und Beifall bei der AfD – Abg. Andreas Stoch SPD: Könnten Sie einmal etwas zur Sache sa gen? – Gegenruf des Abg. Dr. Jörg Meuthen AfD: Das ist zur Sache! – Zuruf des Abg. Reinhold Gall SPD)
Man spielt sich gegenseitig die Bälle zu, und man fragt ab, was aus dem Schulbauförderungsprogramm der vergangenen Legislaturperiode geworden ist, das damals mithilfe des gro ßen Koalitionspartners, der Grünen, auf den Weg gebracht wurde. Diese Grünen sind immer noch an der Regierung. Dann könnte, sollte möglicherweise dieses Förderungspro gramm jetzt endlich umgesetzt werden – natürlich nicht, wie die böse Opposition von der FDP/DVP annimmt, zuunguns ten der Nicht-Gemeinschaftsschulen. Eine Schieflage, die gibt es ja gar nicht.
Meine Damen und Herren, moderne Pädagogik und moderne Technik brauchen eben neue, bessere Räume. Schauen wir uns deshalb den statistischen Anhang in der Stellungnahme zu dem „ausgereiften“ SPD-Antrag einmal in Ruhe an:
Im Schulbauförderungsprogramm finden sich für den Regie rungsbezirk Stuttgart 26 Schulen, davon elf Schulen, die ge neralsaniert, erweitert oder umgebaut werden zur Gemein schaftsschule. Das sind nur 42 %.
Im Regierungsbezirk Karlsruhe finden sich sieben Umbauten zur Gemeinschaftsschule – von elf Schulen insgesamt. Das sind 63 %.
Im Regierungsbezirk Freiburg werden von acht Schulen fünf als Gemeinschaftsschulen berücksichtigt. Das sind auch fast zwei Drittel.
Im Regierungsbezirk Tübingen werden von zehn Schulen vier zu Gemeinschaftsschulen erweitert und umgebaut, und zwei werden als sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszen tren ertüchtigt – ehemalige Sonderschulen.