Im Regierungsbezirk Tübingen werden von zehn Schulen vier zu Gemeinschaftsschulen erweitert und umgebaut, und zwei werden als sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszen tren ertüchtigt – ehemalige Sonderschulen.
Interessanterweise wird den Schulleitungen dieser Zentren für die durchaus umstrittene Inklusion keine Leitungszeit zuge standen. Das ist eigentlich unverständlich, Frau Ministerin. Das wollte ich an dieser Stelle nur gesagt haben.
Also doch, wie die FDP/DVP sagt, eine Schieflage? Oder sitzt hier jemand in der Biberfalle? Das hatten wir auch schon. Oder werden Gemeinschaftsschulen, weil sie angeblich die Zukunft sind – woher Sie das wissen, weiß ich auch nicht –, einfach bevorzugt?
(Abg. Beate Böhlen GRÜNE: Dass Sie nicht viel wis sen, ist klar! – Zuruf des Abg. Jürgen Walter GRÜNE)
Hatten wir in diesem Hohen Haus nicht schon von der klei neren Regierungspartei gehört: „Die CDU spricht sich für den Erhalt der Realschulen, der Gymnasien, also des dreigliedri gen Schulsystems aus“?
Verkürzt gesagt: Im Schulbauförderungsprogramm 2016 wird die Gemeinschaftsschule massiv gestärkt. Natürlich ist das ungerecht. Damit wollte die grün-rote Regierung in der ver gangenen Legislaturperiode die Schulentwicklung in ihrem Sinn steuern. Das ist der tragische Konflikt in der jetzigen Re gierung für das Finale. Es gibt tragische Konflikte, die sich nicht kraft menschlicher Handlungen lösen lassen. Grüne und CDU, zwei, die nicht zusammenpassen, die aber an einem Strang ziehen – jedoch in unterschiedliche Richtungen.
Die Etablierung der Gemeinschaftsschule, die Ganztagsbe treuung und die Inklusion: Manch ein Bürgermeister wird sich gesagt haben: „Wenn es dafür Geld gibt, dann mache ich das eben.“ Manch anderer Bürgermeister äußert sich verärgert. Das weiß ich durch Besuche vor Ort und in den Schulen. Man che Kommune hat als Schulträger die Immobilie regelmäßig instand gehalten, und dies ohne Schulbauförderungsprogramm. Für die Schulsanierung gibt es bereits – ich darf mit Ihrer Ge nehmigung, Herr Präsident, aus der Stellungnahme zum An trag Drucksache 16/170 zitieren –
nicht zweckgebundene Sachkostenbeiträge, in denen nach der kommunalen Haushaltssystematik die Aufwendungen für die bauliche Unterhaltung der Schulen bei der Fest setzung berücksichtigt sind.
Meine Damen und Herren, ein vernünftiger Bürgermeister und ein ebensolcher Landrat unterhalten damit ihre Schulbauten; ein weniger vernünftiger tut das nicht.
Jetzt soll das Land diese Unvernünftigkeiten ausgleichen. Das kann man kaum befürworten. Wir wollen die Eigenverant wortlichkeit stärken, und diese Eigenverantwortlichkeit bein haltet, dass das Land nicht einspringt, wenn auf kommunaler Ebene eventuell teure Prestigeprojekte gebaut worden sind, anstatt das eigene Dach in Ordnung zu halten.
Aus diesen Gründen müssen wir den Äußerungen des Minis teriums, dass ein Pakt mit den Kommunen über ein Programm
Die Unwucht, die von der FDP/DVP so bezeichnet wurde, ist ebenfalls vorhanden. Es ist also nicht Zeit für ein landeseige nes Schulbaumodernisierungsprogramm.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die beiden Anträge der Opposition behandeln The men, die jüngst in der Öffentlichkeit tatsächlich verstärkt ei ne Rolle gespielt haben, die auch zu Recht große inhaltliche Bedeutung haben. Das ist zum einen das Thema Sanierung und zum anderen das Thema „Digitalisierung von Schulen“. Verkürzt lautet die Frage: Sind wir, das Land Baden-Württem berg, für die Herausforderungen, die gerade in diesen Berei chen auf uns zukommen, ausreichend gerüstet? Deshalb neh me ich dazu auch gern namens der Landesregierung Stellung.
Klar ist: Es sind extrem große finanzielle Herausforderungen. Dass wir partnerschaftlich mit unseren Kommunen zusam menarbeiten, ist oberstes Gebot der Landesregierung. Deshalb glaube ich auch, dass wir uns gemeinsam den vielfältigen Auf gaben im Bereich der Sanierung und, daran angelehnt, auch im Bereich der Digitalisierung stellen werden.
Die öffentlichen Schulen sind in gemeinsamer Verantwortung von Land und Kommunen. Dadurch wird die Aufgabenstel lung, es partnerschaftlich zu leisten, für beide Seiten umso stärker betont. Das Land ist – auch das wissen Sie – für päd agogisches Personal, für die Lehrerinnen und Lehrer zustän dig. Die Ausgaben des Landes für diese Aufgabenstellung be laufen sich jährlich auf rund 9 Milliarden €. Die Schulgebäu de wiederum – auch das haben wir in der Debatte eben schon mehrfach gehört – sind im Eigentum der Schulträger. Bau, Unterhalt, Modernisierung von Schulen, auch im Blick auf die Herausforderung der Digitalisierung, sind natürlich Auf gaben der Schulträger, die diese in eigener Zuständigkeit als weisungsfreie Pflichtaufgaben wahrnehmen.
Aber – ich sagte es bereits – diese Partnerschaft wird gelebt und muss auch gelebt werden und ist natürlich auch die Grund lage im Bereich der Schulbauförderung und der Schulbausa nierung. Die Schulbauförderung, die wir seit vielen Jahren be treiben, ist die Förderung zur Einrichtung der Flächen für den lehrplanmäßigen Unterricht, den Ganztagsbetrieb oder auch für das Thema Inklusion. Hierzu gehören Neubaumaßnahmen – das wissen Sie –, Erweiterung von Schulen, grundrissver ändernde Umbauten von Schulen sowie der Erwerb oder der Umbau von Gebäuden für neue Schulräume.
Mit dem 1. Januar 2015 ist eine neue Verwaltungsvorschrift zur Schulbauförderung des Landes in Kraft getreten, die die Förderungsmöglichkeiten im Bereich des Umbaus deutlich verbessert.
weil die Veränderung, die 2015 in Kraft getreten ist, glaube ich, schon in die richtige Richtung geht. Jetzt haben Sie aber vorher in Ihrer Rede gesagt, das müsste wieder überarbeitet werden. Also so gesehen – –
(Abg. Gerhard Kleinböck SPD: Ich habe gesagt, das war der erste Schritt! – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜ NE: So gesehen unterbleibt das Lob!)
Es bleibt dabei: Ich glaube, dass die veränderten Verwaltungs vorschriften gut waren. Aber schade, dass Sie das jetzt schon wieder selbst infrage stellen.
(Abg. Reinhold Gall SPD: Wir legen es einfach so aus! – Abg. Gerhard Kleinböck SPD: Angedrohtes Lob!)
Die Neuerungen seit 2015 sehen vor, dass auch grundrissver ändernde Umbauten an bestehenden Schulgebäuden, die aus zwingenden schulischen Gründen erforderlich sind, förderfä hig sind. Ich glaube, dass das in die richtige Richtung ging, um deutlich zu machen, dass es auch im Altbestand Verände rungen gibt, die wir notwendigerweise im Blick haben müs sen.
Aber Instandsetzungen, Verbesserungs- und Modernisierungs maßnahmen sowie der laufende bauliche Unterhalt dienen nicht zur Schaffung von Schulraum, auch wenn der Interpre tationsspielraum seit 1. Januar 2015 deutlich erweitert wurde, und sind folgerichtig im Rahmen der Schulbauförderung na türlich auch nicht förderfähig.
Für die Schulbauförderung in diesem klassischen Sinn, wie ich es eben dargestellt habe, gibt das Land jährlich rund 65 Mil lionen € aus. Darüber hinaus erhalten die Schulträger – es wur de angesprochen – nicht zweckgebundene Sachkostenbeiträ ge, in denen die Aufwendungen für den baulichen Unterhalt der Schulen, auch zur Anpassung des technischen Fortschritts, mit berücksichtigt werden können.
Über die kommunale Investitionspauschale als Teil der Fi nanzausgleichsmasse B werden den Kommunen nicht zweck gebundene Finanzierungsmittel zur Verfügung gestellt. Auch dafür können Mittel in den Bereich Sanierung oder Moderni sierung von Schulgebäuden abfließen.
Nur ein Beispiel: Seit 2007 haben sich die sogenannten KIFMittel, also die Mittel, mit denen Kommunen auch im Bereich der Sanierung Geld einsetzen können, verzweieinhalbfacht, nämlich von rund 325 Millionen € im Jahr 2007 auf voraus sichtlich 852 Millionen € im Jahr 2017. Auch hier ist eine ge sunde Basis verlässlich vorhanden, bei der die Kommunen se hen, dass wir ihnen im Bereich der Schulbauförderung und
Und, was außerordentlich zu begrüßen ist: Wir haben uns jetzt aktuell – die Kollegin Finanzministerin Sitzmann – mit den kommunalen Landesverbänden darauf verständigt, einen wei teren Schritt im Bereich der Unterstützung von Schulgebäu den für die Kommunen zu gehen, nämlich dadurch, dass die Kommunen in den Jahren 2017 bis 2019 beim Abbau des Sa nierungsstaus unterstützt werden sollen.
Ein kommunaler Sanierungsfonds wurde aufgelegt; dieser ist im Jahr 2017 mit insgesamt 42 Millionen € im Haushalt aus gestattet. Auf Wunsch der kommunalen Landesverbände wird ein Großteil der Mittel – rund 80 % – für die Sanierung von Schulen eingesetzt. Das begrüßen wir. Wir werden jetzt zeit nah mit den Kommunen aushandeln, nach welchen Grundsät zen und auf welcher Basis wir diese Mittel entsprechend aus zahlen können.
Ich glaube, das ist ein weiterer Beweis dafür, dass sich das Land ausdrücklich zu seiner partnerschaftlichen Beziehung zu den Kommunen bekennt.
Digitalisierung ist eine große Aufgabenstellung. Nur ein Satz zum Inhalt: Die Technik muss der Pädagogik folgen. Das ist für mich die grundsätzliche Maxime, die im Bereich des Bil dungswesens im Umgang mit der Digitalisierung eine Rolle spielt.
Wenn klar ist, welche pädagogischen Voraussetzungen wir wollen und brauchen, muss auch die entsprechende Technik vorhanden sein. Aber eines nach dem anderen. Für den Ein satz mobiler Endgeräte im Unterricht oder die Nutzung einer cloudbasierten Bildungsplattform sind leistungsfähige Inter netanbindungen unverzichtbar. Dies ist ein Schwerpunkt der Landesregierung in dieser Legislaturperiode. Das wurde be reits über mehrere Debatten hinweg deutlich dargestellt. Na türlich werden wir gemeinsam sehen müssen, wie wir diese technische Ausstattung stemmen können.
Jetzt fragen Sie – das ist auch angesprochen worden – nach dem Geld, das es aus Berlin gibt. Da gibt es zwei Bereiche, über die man sprechen muss. Das eine ist die Sanierung von Schulgebäuden bzw. die Verbesserung der IT-Infrastruktur an Schulen. Hierfür sind Bundesmittel zu erwarten. Der Bund hat angekündigt – ich möchte betonen: angekündigt –, dass er mit der Ergänzung des bereits bestehenden Kommunalinves titionsförderungsgesetzes finanzschwache Kommunen bei der Investition in Schulen mit rund 3,5 Milliarden € unterstützen möchte. Hier sind noch Verhandlungen notwendig. Unser Pro blem ist ein Stück weit – das ist als Lob an die Kommunen gemeint –, dass es das, was in diesem Zusammenhang als fi nanzschwach bewertet wird –
da grüße ich nach Nordrhein-Westfalen; laufende Zahlungs verpflichtungen über Kassenkredite –, bei unseren Kommu nen gar nicht gibt.