Protokoll der Sitzung vom 05.04.2017

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Dr. Gerhard Aden FDP/DVP: Sehr gut! – Zu ruf des Abg. Georg Nelius SPD)

Eine weitere Frage des Kollegen Räpple. Aber sowohl der Fragesteller als auch der Minister haben zusammen nur noch 45 Sekunden Redezeit.

Herr Minister, noch einmal zur Sta tistik. Wir haben in Baden-Württemberg 250 000 Tatverdäch tige. Wir haben es schon gehört: 10 % davon – 25 000 – sind Flüchtlinge. Interessant ist aber auch noch, wie groß der nicht deutsche Anteil ist: 107 000, also über 40 % der Tatverdäch tigen, sind nicht deutscher Herkunft. Wie erklären Sie sich das?

Herr Minister, einen Satz.

(Abg. Dr. Gerhard Aden FDP/DVP: Eine Sekunde!)

Ich empfehle Ihnen, Herr Abg. Räpple, einen Blick in die aktuelle Polizeiliche Kriminalstatistik, die ich Ih nen gern zur Verfügung stelle.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen)

Vielen Dank. Damit ist das erste Thema abgehandelt.

Ich rufe das zweite Thema auf, beantragt von der Fraktion der AfD:

A l l g e m e i n e E i n s t e l l u n g s v o r a u s s e t z u n g e n f ü r d e n P o l i z e i d i e n s t i n B a d e n - W ü r t t e m b e r g

Wem darf ich das Wort erteilen? – Herr Abg. Berg, bitte.

Sehr verehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Innere Sicherheit, der Schutz von Leib und Leben der Polizeibeamten und der Bür ger in Baden-Württemberg ist der AfD-Fraktion eminent wichtig. Deswegen möchte ich Sie fragen, Herr Minister: Wel che Maßnahmen ergreifen Sie ganz konkret, um die Einstel lungsoffensiven weiter vorauszuplanen, weiter zu intensivie ren? Wie sehen die Einstellungsvoraussetzungen bei diesen Einstellungsoffensiven konkret aus? Welche Tests werden durchgeführt, um geeignetes Personal für den Beruf des Po lizeibeamten zu gewinnen? Wie viel Erfolg haben Sie dabei bisher zu verbuchen?

Eine zweite Frage: Kann sich die Landesregierung auch vor stellen, bei den Einstellungsoffensiven neue Testverfahren durchzuführen? Liegt es nach Ihrer Ansicht im Rahmen des Möglichen, die Polizei in Baden-Württemberg – wie flächen deckend auch mit Körperkameras geplant – mit einer Elekt rodistanzimpulswaffe, nämlich dem Taser, auszustatten?

Vielen Dank.

Jetzt gebe ich noch einen allgemeinen Hinweis: Man stellt eine Frage. Dafür hat man drei Minuten Zeit, und der Minister hat fünf Minuten Zeit zur Beantwortung. In der nächsten Runde stellt man dann die zweite Frage. Aber vorher kommen die anderen Partner dran.

Herr Minister, zur Beantwortung der ersten Frage haben Sie fünf Minuten.

Sie haben jetzt ein ganzes Konglomerat von Fra gen gestellt. Es ist gar nicht möglich, sie alle in der knappen Zeit zu beantworten.

Nur vorneweg: Die Elektrotaser werden wir bei der badenwürttembergischen Polizei nicht flächendeckend zum Einsatz bringen. Das ist auch nicht sinnvoll. Unsere Spezialkräfte ha ben solche Instrumente. Aber wir wollen auch aus ermittlungs taktischen Gründen keine Auskunft geben, in welchen Fällen sie zur Anwendung kommen, wer sie im Einzelnen zur An wendung bringt. Ein flächendeckender Einsatz ist nicht ge

plant. Gleiches gilt im Übrigen für die Bodycam. Diese Inst rumente werden anlass- und situationsbedingt dort eingesetzt, wo sie sinnvoll zur Anwendung kommen.

Jetzt haben Sie eine Reihe von Fragen gestellt, was die Ein stellungsvoraussetzungen bei der baden-württembergischen Polizei angeht. Diese möchte ich Ihnen gern beantworten.

Die allgemeinen Voraussetzungen sind erstens, dass Bewer berinnen und Bewerber Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sind – Ausnahmen: Europäische Union usw. –, zweitens, dass sie Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten, drittens, dass Bewerberinnen und Bewerber nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind, viertens, dass sie mindestens 160 cm groß sind, und fünftens müssen sie polizeidiensttauglich und damit körperlich wie ge sundheitlich fit sein.

Es gibt dann Unterschiede bei der Einstellung in den Lauf bahngruppen: Für den mittleren Polizeivollzugsdienst darf man am Einstellungstag nicht jünger als 16,5 Jahre und nicht älter als 30 Jahre sein, mindestens ein mittlerer Bildungsab schluss mit der Mindestnote 3,2 ist erforderlich.

Für den gehobenen Polizeivollzugsdienst darf man nicht älter als 31 Jahre sein, es ist Fachhochschulreife oder Abitur mit dem Notendurchschnitt 3,0 oder besser oder ein gleichwerti ger Bildungsabschluss notwendig.

Es gibt ein umfängliches Testverfahren. Darunter fällt auch der angesprochene Deutschtest, der aus einem Sprachver ständnistest und einem Rechtschreibtest besteht. Der Sprach verständnistest, verehrte Abgeordnete, besteht aus 30 Multi ple-Choice-Fragen mit jeweils drei vorgegebenen Antworten, beispielsweise: „Falschgeldscheine sind: Knospen, Stängel oder Blüten?“

(Heiterkeit bei der AfD)

Dann gibt es einen Rechtschreibtest, und zwar im Sinne eines Lückendiktats. Ich bin mir nicht sicher, ob alle von Ihnen die sen Rechtschreibtest bestehen würden.

(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Gut zuhören! – Abg. Dr. Jörg Meuthen AfD: Das sollten wir hier ein mal machen! Das wäre interessant im Ergebnis!)

In Schulnoten ausgedrückt bewegt sich der Deutschtest im Bereich der Note „befriedigend“. Wir halten es für angezeigt, die Anforderungen an den Deutschtest nicht abzusenken.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Zweitens gibt es einen Intelligenztest, drittens muss ein 3 000-m-Lauf absolviert werden, viertens findet ein Auswahl gespräch statt, und fünftens erfolgt eine gründliche ärztliche Untersuchung.

Dieses Testverfahren stellt sicher, dass wir auch in Zukunft qualifizierten Nachwuchs bei der baden-württembergischen Polizei haben.

Vielen Dank. – Eine Zu satzfrage des Kollegen Lorek.

Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben vorhin in der letzten Runde die Bewerberzahlen darge stellt. Wenn wir jetzt noch weitere Einstellungen zum Einstel lungskorridor obendrauf legen wollen: Wäre es nach der Er fahrung möglich, durch gezielte Nachwuchswerbekampagnen weitere Bewerberinnen und Bewerber zur Bewerbung bei der Polizei zu animieren?

Zweitens: Wären die Ausbildungskapazitäten, die wir derzeit landesweit vorhalten, steigerungsfähig?

Herr Abg. Lorek, was Ihre erste Frage angeht – danach hat auch der Kollege Berg schon gefragt;

(Abg. Lars Patrick Berg AfD unterhält sich mit Ab geordneten der AfD.)

aber er interessiert sich für die Antwort gerade nicht –:

(Abg. Lars Patrick Berg AfD: Doch, auf jeden Fall!)

Natürlich sind wir auch sehr stark unterwegs, Nachwuchs an zuwerben und auf die erfüllende und sinnstiftende Arbeit in der baden-württembergischen Polizei hinzuweisen. Wir ma chen das, weil dies bei jungen Leuten sehr wichtig ist, etwa im Bereich der sogenannten sozialen Medien. Die Polizeiprä sidien sind – jedes Polizeipräsidium für sich – mit entspre chenden Aktivitäten vor Ort unterwegs. Wie ich Ihnen ja dar gestellt habe, ist die Bewerberlage ganz in Ordnung, aber wir bemühen uns stetig, junge Menschen für den Polizeiberuf zu interessieren und gegebenenfalls zu begeistern.

Die zweite Frage, die Herr Abg. Siegfried Lorek angespro chen hat: Wie ist es mit den räumlichen Kapazitäten, was die Ausbildung angeht? Herr Abgeordneter, ich muss Ihnen lei der sagen, wir arbeiten Oberkante Unterlippe. Die Ausbil dungskapazitäten der baden-württembergischen Polizei sind insbesondere mit der Einstellung der 1 400 Personen, die wir im Jahr 2017 vornehmen werden – auch dank der Beschlüsse des Landtags von Baden-Württemberg –, voll ausgelastet. Sie sind im Grunde genommen in einer Art und Weise ausgelas tet, dass es der Innenminister nur mit einem sehr schlechten Gewissen vertreten kann, wie wir junge Anwärterinnen und Anwärter unterbringen, in welcher Enge wir in den Ausbil dungsstätten bis hin zur Hochschule für Polizei in VillingenSchwenningen arbeiten. Das ist im Grunde genommen auf Dauer so nicht hinnehmbar.

Da wir aber in der Koalition gemeinsam den Plan entwickelt haben, in den nächsten Jahren diese hohen Ausbildungskapa zitäten zu haben – das ist aufgrund der Personalsituation in der baden-württembergischen Polizei auch dringend notwen dig –, werden wir jedenfalls aus Sicht des Innenministeriums nicht umhinkommen, zusätzliche Ausbildungskapazitäten zu schaffen. Darüber sind wir in der Landesregierung im Augen blick in Gesprächen, insbesondere mit dem Finanzministeri um, und ich freue mich über jede Unterstützung aus dem Par lament. Möglicherweise wird es uns auch bei den Beratungen des Doppelhaushalts 2018/2019 beschäftigen, die Ausbil dungssituation bei der baden-württembergischen Polizei zu verbessern, insbesondere was die Räumlichkeiten angeht.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Eine weitere Frage des Herrn Abg. Stickelberger.

Herr Minister, zum letzten Punkt kann ich Ihnen natürlich die Unterstützung der SPDFraktion versichern.

Das ist schön.

Sie haben ja zutreffend be schrieben – da sind wir uns einig –, dass die Polizei qualifi ziertes Personal benötigt. Sie haben auch die Voraussetzun gen beschrieben, die erfüllt sein müssen, um in den Polizei dienst zu gelangen.

Vor dem Hintergrund auch dieser hohen Anforderungen wä re meine Frage: Verfolgen Sie die Pläne für einen Freiwilli gen Polizeidienst weiter? Wenn ja, wie weit sind diese Pläne gediehen? Und wie halten Sie es dann angesichts der hohen Anforderungen, die an die Polizei gestellt sind, mit dem Frei willigen Polizeidienst, der ja bisher, was die Anforderungen angeht, deutlich hinter diesem Anforderungsprofil zurück bleibt?

Herr Abg. Stickelberger, zunächst ein Danke schön für die angekündigte Unterstützung, was die Schaffung weiterer Ausbildungskapazitäten für die baden-württember gische Polizei angeht. Darauf komme ich gern zurück.

Den Polizeifreiwilligendienst gibt es in Baden-Württemberg. Wir haben in der Koalition vereinbart, dass wir ihn auf eine neue rechtliche Grundlage stellen wollen. Daran arbeiten wir. Ansonsten kommt der Polizeifreiwilligendienst dort zum Ein satz, wo wir das für sinnvoll erachten.

Eine weitere Frage, Herr Abg. Dr. Gedeon.