Protokoll der Sitzung vom 06.04.2017

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Wie beurteilt die Landesregierung aus ökologischer und fi

nanzieller Sicht das mit einem Fischsterben einhergehen de Auslaufen des Kocherstausees in Schwäbisch HallSteinbach?

b) Wie hat sich die Verschlammung und die damit einherge

hende Dysfunktionalität von Fluss und Stausee seit der Be antwortung der Kleinen Anfrage Drucksache 15/2268 ent wickelt?

Ich erwarte nicht eine Wiederholung der Beantwortung der Drucksache 15/2268, lieber Herr Minister.

Vielen Dank. – Für die Landesregierung darf ich Herrn Umweltminister Franz Un tersteller ans Redepult bitten.

Herzlichen Dank. – Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Namens der Landes regierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Bullinger wie folgt:

Am 25. Februar dieses Jahres öffnete sich aufgrund eines tech nischen Defekts, wie wir wissen, eine Stauklappe am Wehr des Kocherstausees in Schwäbisch Hall-Steinbach. Das führ te zu einer unplanmäßigen Absenkung des dortigen Dau erstaus. Aus dem Staubereich wurden Fische kocherabwärts gespült, einzelne Tiere sind in trockengefallenen Gumpen ver endet. Ein Wiederaufstieg abgeschwemmter Fische in den wiederaufgestauten Seebereich ist derzeit wegen der fehlen den ökologischen Durchgängigkeit am Standort nicht mög lich.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Klar!)

Der finanzielle Schaden, der dem Fischereiverein Schwäbisch Hall entstand, wird vom Verein selbst auf ca. 10 000 bis 15 000 € beziffert. Ein erheblicher Teil dieses Schadens ent stand dadurch, dass die Fische kocherabwärts in Reviere an derer Vereine gespült wurden.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: In die Jagst rüber?)

Da der ehrenamtliche Fischereiaufseher des Regierungspräsi diums Stuttgart nach Eintreten des Schadensfalls nicht ver ständigt wurde, können die Angaben zum finanziellen Scha den – die Zahlen habe ich Ihnen ja gerade genannt – nicht ge prüft werden.

Durch die Absenkung des Dauerstaus wurde zwar Schlamm aus dem Staubereich ausgetragen, Schlammablagerungen un terhalb des Wehrs waren aber im Anschluss nicht zu erken

nen. Ein über die einzelnen toten Fische hinausgehender öko logischer Schaden ist weder dem Landratsamt Schwäbisch Hall noch dem Regierungspräsidium Stuttgart bekannt.

Zu Frage 2, der Frage nach der Entwicklung der Verschlam mung, Herr Kollege Bullinger, liegen in der Ergänzung der von Ihnen genannten Drucksache 15/2268 aus dem Jahr 2012 – ich habe sie mir gestern auch noch einmal selbst angeschaut – keine aktuelleren Informationen vor. Bei Stauhaltungen stel len sich hinsichtlich des Ausbaggerns generell die Fragen der Zumutbarkeit, aber auch der Nachhaltigkeit der Maßnahmen.

Aus ökologischer Sicht weist der aufgestaute Gewässerab schnitt insbesondere bei geringer Wasserführung und hohen Außentemperaturen immer noch ökologische Defizite auf. So ist zudem – ich habe es eben schon erwähnt – die Durchgän gigkeit immer noch nicht gegeben.

Die Stadtwerke Schwäbisch Hall betreiben in Schwäbisch Hall am Kocher an insgesamt sechs Wehren Wasserkraftwer ke. Das sind der Steinbach-Stausee, sprich Kocher-Stausee, die Hellermühle, die Stadtmühle, das Dreimühlenwehr, die Baumwollspinnerei Ripperg und das E-Werk Neuberg bei Gelbingen. An zwei dieser Anlagen ist die Durchgängigkeit bereits hergestellt, für zwei weitere ist sie in Planung, und für die beiden übrigen Anlagen, u. a. am Kocher-Wehr und am Stausee Steinbach, soll das im Laufe des sogenannten zwei ten Bewirtschaftungszyklus der Wasserrahmenrichtlinie bis Ende 2021 erfolgen. Ich denke, diese zeitliche Staffelung der Umsetzung erfolgt – nach allem, was ich weiß – in Abstim mung mit dem zuständigen Landratsamt Schwäbisch Hall.

So weit meine Beantwortung.

Gibt es eine Zusatzfrage? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Damit ist die Beantwor tung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 5 beendet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 6 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. E r i k S c h w e i c k e r t F D P / D V P – K a r e n z z e i t i n A m t s b l ä t t e r n v o r W a h l e n

Bitte schön, Herr Abg. Dr. Schweickert.

Herr Präsident, mei ne Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung:

a) Inwieweit bieten die Neutralitätspflicht bei Wahlen und die

Karenzzeit nach § 20 Absatz 3 Satz 3 der Gemeindeord nung für Baden-Württemberg überhaupt noch rechtliche Sicherheit, wenn ein Amtsblatt aus einem amtlichen und einem nicht amtlichen Teil, der durch einen Verleger redak tionell frei verantwortet wird, besteht?

b) Ist der Landesregierung bekannt, in welchen Kreisen die

Kommunalaufsicht bei den Gemeinden abprüft, ob Redak tionsstatuten für Amtsblätter festgelegt wurden?

Vielen Dank. – Für die Landesregierung darf ich Herrn Innenminister Strobl ans Re depult bitten.

(Minister Thomas Strobl: Oh!)

So steht es zumindest bei mir, Herr Minister.

(Minister Thomas Strobl: Bei mir nicht! – Heiterkeit)

Dann schlage ich vor, dass die Antwort vonseiten des Innen ministeriums schriftlich nachgereicht wird.

(Minister Thomas Strobl: Ich bitte um Nachsicht!)

Herr Fragesteller, sind Sie damit einverstanden?

Eine andere Chance habe ich wohl nicht.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Ich bedanke mich. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 6 be endet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 7 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. J ü r g e n K e c k F D P / D V P – Q u a l i t ä t u n d D u r c h g ä n g i g k e i t d e r T e l e f o n i e u n d d e r I n t e r n e t v e r b i n d u n g e n a u f d e r B a h n s t r e c k e d e r G ä u b a h n z w i s c h e n S i n g e n u n d S t u t t g a r t

Bitte schön, Herr Abg. Keck.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich frage die Landesregierung:

a) Welche Anstrengungen haben die jeweiligen Landesregie

rungen seit dem Jahr 2011 unternommen, um spürbare Ver besserungen hinsichtlich der Qualität und Durchgängigkeit von Telefon- und Internetverbindungen auf den von vielen Berufspendlern und Geschäftsleuten genutzten Bahnstre cken der Gäubahn zu erzielen?

b) Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit einer durchgängigen, den

heutigen Anforderungen entsprechenden Qualität der Te lefonie und der Internetverbindungen auf der oben genann ten Bahnstrecke zu rechnen?

Eine Verständnisfrage, liebe Kolleginnen und Kollegen. Da die Anfrage des Kollegen Bullinger ja gleichlautend für eine andere Bahnstrecke war, Herr Minister Hermann aber freund licherweise auch die Gäubahn angesprochen hat, ist die Fra ge nach meinem Empfinden dahin gehend schon beantwortet.

Bitte sprechen Sie ins Mi krofon.

Entschuldigung. – Ich möch te meine Frage nur mit einer Zusatzfrage versehen, wenn Sie gestatten. Ich kenne den redaktionellen Teil jetzt nicht.

Sie sprachen bezogen auf die Gäubahn von einem Repeater, der Abhilfe und Besserung schafft. Bis wann werden solche Möglichkeiten – Repeater und/oder WLAN – in der Gäubahn dann realisiert, bis zu welchem Jahr?

(Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Gute Frage! Sehr gute Frage!)