(Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Abg. Anton Baron AfD: Die fleißigste Abgeordnete im Landtag!)
Meine Damen und Her ren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aktu elle Debatte ist damit beendet und Punkt 1 der Tagesordnung erledigt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgebührenge setzes und anderer Gesetze – Drucksache 16/1617
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Drucksache 16/1942
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt.
Sehr geehrter Herr Prä sident, sehr geehrte Damen und Herren! Nicht jeder Gesetz entwurf, den wir hier im Landtag beraten, wird so kontrovers diskutiert. Dieser Gesetzentwurf ist auf Beachtung, Kritik und Zustimmung gestoßen.
Dabei zeigt sich, dass viele, die sich kritisch äußern, oftmals nur ungefähr wissen, um was es gehen könnte. Deswegen noch einmal: Wir werden keine allgemeinen Studiengebühren
einführen. Vielmehr erheben wir für internationale Studieren de, die zum Zwecke des Studiums hierher einreisen – im Üb rigen wie Schweden und Österreich; dort ist das auch der Fall –, und für das Zweitstudium einen Beitrag analog zu den be stehenden Gebühren für die Weiterbildungsstudiengänge, die wir gemeinsam mit der SPD eingeführt haben. Sie werden sich sicherlich daran erinnern.
Für uns bleibt es daher dabei: Baden-Württembergs Hoch schulen sind weiter international und weltoffen.
An dieser Stelle hören Sie immer auf, liebe SPD; das hatten wir auch im Ausschuss. Sie sagen, es sei ja das Ziel, Einnah men zu erzielen. Nein, der Absatz geht noch weiter:
Dadurch sollen die Qualität und die Kapazitäten der Aus bildung an den baden-württembergischen Hochschulen langfristig gesichert werden.
Das heißt, das vorliegende Gesetz ist kein Verhinderungsge setz, sondern es bildet die Grundlage, um die Offenheit unse rer Hochschulen auch zukünftig zu gewährleisten.
(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Reinhold Gall SPD: Darauf muss man erst einmal kommen! – Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD)
Es leuchtet doch ein, Herr Stoch: Nur indem Baden-Württem berg weiter attraktiv für internationale Studierende bleibt, kön nen wir Einnahmen erzielen.
Wir haben demnach kein Interesse daran – entgegen der stän digen Behauptung auch von Ihnen, Herr Stoch –, jemanden vom Studium abzuhalten.
Dass es zugleich einen definierten Umfang von Ausnahmen von der Zahlungspflicht gibt, ist gut und richtig. Wir haben hart um deren Ausgestaltung gerungen. Einige meinen trotz alledem, dass die gefundenen Befreiungen nicht reichen wür den, um die Problemlagen und Härtefälle abzudecken.
Ich sage Ihnen: Das, was jetzt im Gesetzentwurf steht, ist ein guter Kompromiss, der hilft, soziale Härten zu vermeiden, und der dazu beiträgt, dass Baden-Württemberg seine entwick lungspolitischen Ziele weiterverfolgen und ausbauen kann, meine Damen und Herren.
Auch die Ausnahmen beim Zweitstudium sind klug gewählt. Hier geht es vor allem um Berufe, die zwingend zwei abge schlossene Studiengänge voraussetzen.
Mit dem vorliegenden Änderungsantrag unterstützen wir die Filmakademie in Ludwigsburg, die Studiengänge anbietet, die ein vorheriges Studium voraussetzen. Mein Dank für diesen Hinweis gilt an dieser Stelle daher auch dem Kollegen Jürgen Filius – Jürgen Walter, Entschuldigung, aber natürlich auch dem Kollegen Filius.
Ob sich unsere Prognose hinsichtlich des Gebührenaufkom mens erfüllt, ob und, wenn ja, wie sich die Zusammensetzung der Studierendenschaft ändert, da blicken auch die Experten in die Kristallkugel. Deswegen ist es uns wichtig, dass der Ge setzentwurf eine umfassende Evaluierung vorsieht.
Frau Ministerin, ich schlage Ihnen dazu vor, ähnlich wie bei den abgeschafften Gebühren ein Begleitgremium vorzusehen, in dem Vertreter der Hochschulen und gesellschaftlicher Grup pen, etwa aus dem entwicklungspolitischen Bereich, gemein sam mit dem Wissenschaftsministerium die Wirkung des Ge setzes bewerten.
Es wird nun nicht überraschen, dass das Gesetz nicht Bestand teil meiner persönlichen Sammlung von Lieblingsgesetzen werden wird. Gleichwohl stelle ich mit großer Überzeugung fest, dass es ein durchdachtes Gesetz ist. Daher gilt der aus drückliche Dank meiner Fraktion unserer Ministerin, die Ver antwortung für unsere Hochschulen übernommen hat. Vielen Dank, Frau Ministerin.
(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Sabine Kurtz CDU: Was ist denn Ihr Lieb lingsgesetz? – Zuruf des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU)
Ich versichere Ihnen allen, auch denen, die jetzt Kritik üben: Wir werden weiterhin genau hinsehen. Wir stehen jetzt und in Zukunft zu einem weltoffenen und internationalen BadenWürttemberg.
Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Bereits in der ersten Lesung habe ich auf die Höhe von Studiengebühren hingewiesen, wie sie in anderen Ländern üblich sind. In China belaufen sich die Stu diengebühren auf bis zu 8 000 € im Jahr, in Indien auf bis zu 10 000 €.
Bei allen Emotionen, die der vorliegende Gesetzentwurf bei einigen Beteiligten hervorruft, hier noch einmal die nüchter nen Fakten für Baden-Württemberg. Wir diskutieren über Stu diengebühren für internationale Studierende in Höhe von 1 500 € pro Semester – nicht pro Monat, sondern für ein gan zes Semester –, und außerdem sollen alle Studierenden, die in Baden-Württemberg ein Zweitstudium absolvieren, 650 € pro Semester bezahlen. Beides sind nach Überzeugung der CDUFraktion, verglichen mit den Summen, die Studierende an derswo zu bezahlen haben, vertretbare Summen. Auf die vie len Ausnahmetatbestände werde ich gleich noch zu sprechen kommen.
Die Opposition hat – mit Ausnahme der FDP/DVP – keine Al ternativen zum jetzigen Gesetzentwurf aufgezeigt.
Für uns, die CDU-Fraktion, ist klar: Jede Mittelkürzung für die Hochschulen wäre fatal. Durch den vorliegenden Gesetz entwurf wird es dazu nicht kommen. Wir brauchen auch in Zukunft top ausgebildete junge Menschen. Hierfür müssen wir die Qualität der Lehre und Forschung an unseren Hoch schulen beibehalten, wenn nicht sogar steigern.
Wie in der ersten Lesung angekündigt, haben wir eine Anhö rung zum vorliegenden Gesetzentwurf durchgeführt. Von den insgesamt elf Referenten und Experten möchte ich einen zu Wort kommen lassen. Ich zitiere an dieser Stelle mit Erlaub nis des Präsidenten Herrn Professor Michael Weber von der Landesrektorenkonferenz. Er sagte:
Um gleich den wichtigsten Punkt vorwegzunehmen und direkt anzusprechen: Die Universitäten halten einen maß vollen Beitrag der internationalen Studierenden zu den Kosten ihres Studiums für angemessen.