Um gleich den wichtigsten Punkt vorwegzunehmen und direkt anzusprechen: Die Universitäten halten einen maß vollen Beitrag der internationalen Studierenden zu den Kosten ihres Studiums für angemessen.
Dies gilt auch für die Studierenden eines Zweitstudiums, deren erstes Studium in der Regel gebührenfrei war.
Wenn wir pro Studierendem 300 € aus den Gebühren für diese Zwecke erhalten, ist das zwar im internationalen Vergleich sehr wenig, aber immerhin ein Anfang. Die Ge bühren von insgesamt 1 500 € pro Semester sind im inter nationalen Vergleich sehr moderat und werden nach un serer Prognose auf Dauer keine abschreckende Wirkung entfalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben auf die vielen Eingaben, Bitten und Verbesserungsvorschläge aus der Zivilgesellschaft reagiert. Vor allem haben wir daran gearbeitet, ausreichend Ausnahmen einzubauen, um besonders bedürftige Studenten nicht auszuschließen. Ebenso haben wir den Gesetzentwurf dahin gehend verbessert, dass der internationale wissenschaft liche Austausch nicht behindert, sondern im Gegenteil weiter ausgebaut wird.
Wir meinen, Gebührenbefreiungen sind möglich und sehr sinnvoll, wenn im Gegenzug auch baden-württembergische Studierende an Partnerhochschulen im Ausland von Gebüh ren befreit werden. Mit dieser Befreiungsmöglichkeit wollen wir Kooperationsstudiengänge von Hochschulen in Baden
Württemberg mit ausländischen Hochschulen fördern, die zu einem gemeinsamen oder zu je einem Abschluss der beteilig ten Hochschulen führen. Diese sogenannten Double-Degree- oder Joint-Degree-Studiengänge sind ein wichtiger Bestand teil der Internationalisierungsstrategie unserer Hochschulen, und wir werden sie darin unterstützen.
Gleichzeitig eröffnet die Regelung die Möglichkeit, auch künftig im Rahmen dieser Double-Degree- oder Joint-DegreeProgramme die Befreiung der internationalen Studierenden der Partnerhochschulen vorzusehen. Außerdem wird es eine Reihe von weiteren Ausnahmeregelungen geben – aus sozia len Gründen, für Hochbegabte und zur Förderung des wissen schaftlichen Austauschs und der Kooperation.
Auch unsere Landesstiftung – das möchte ich hier explizit be tonen – wird mit einem Betrag von 1 Million € ihren Beitrag dazu leisten, dass Studierende aus Afrika, aus dem Karibik- und dem Pazifikraum auch künftig ein Studium in BadenWürttemberg absolvieren können.
Ich möchte betonen, dass darüber hinaus jede Hochschule in die Lage versetzt wird, für eigene Schwerpunktfelder, bei spielsweise entwicklungsbezogene Studiengänge, zusätzliche Befreiungen zu erteilen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Einführung des im Entwurf vorliegenden Gesetzes handeln wir in Bezug auf die Hochschulfinanzierung über die aktuelle finanzpolitische Si tuation hinaus. In Deutschland und in Baden-Württemberg be steht Chancengerechtigkeit, und zwar auch nach der Einfüh rung von Studiengebühren für internationale Studierende und für ein Zweitstudium. Mit diesem Gesetz machen wir unsere Hochschulen zukunftsfähig und verbessern die Rahmenbedin gungen für Forschung und Lehre im ganzen Land. Die CDUFraktion wird dem Gesetzentwurf daher zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen Abgeordne te! Wenn man einen Teich trockenlegen will, fragt man dann die Frösche? Sicher nicht. Wenn man Hochschulgebühren ein führen möchte, darf man nicht die Studenten fragen, sondern man muss den Steuerzahler fragen. Damit sind wir wieder beim Thema von vorhin bei Tagesordnungspunkt 1.
Selbstverständlich geht es mir nicht darum, unseren vorzüg lichen Hochschulbetrieb mit falschen Vergleichen zu belas ten. Das wäre zu kurz gedacht. Aber es geht um die überbor denden Staatsausgaben. Der deutsche Steuerzahler kommt für die angeblichen oder tatsächlichen Flüchtlinge auf; er kommt für die Kosten der Migration auf, für die Bankenrettung und für die angebliche Rettung des Euro – wobei der Löwenanteil der Rettungsgelder wieder bei den Banken bleibt –, und er kommt nun auch für das Studium von internationalen Studie renden auf, für Studenten von außerhalb der EU, die an sich kein Recht auf ein kostenloses Studium hier bei uns haben. Warum haben sie dieses Recht nicht? Sie sind nicht Teil der Solidargemeinschaft; ihre Eltern haben nicht mit ihren Steu
Der Gesetzentwurf gibt als Ziel zusätzliche Einnahmen vor sowie die langfristige Sicherung der Qualität und der Kapa zität an den baden-württembergischen Hochschulen. Das sind sehr schöne Ziele. Es klingt auch gut. Aber wer glaubt daran? Die Gebühren belaufen sich zwar auf stattliche 1 500 € pro Semester. Ein zehnsemestriges Studium kostet jedoch rund 150 000 € – das sind zwei Nullen mehr.
Meine Damen und Herren, das Ziel scheint doch in Wirklich keit ein anderes zu sein: Internationalisierung auf Kosten der Deutschen, des hier schon länger dienenden Steuerzahlers. Das ist das Ziel.
Daher die Frage: Warum dürfen die internationalen Studieren den ihr Studium nicht selbst finanzieren – natürlich kostende ckend? Oder geht es der Landesregierung darum, den auslän dischen Studierenden das Studium prinzipiell um den billigs ten Preis zu ermöglichen?
Maßstab für Gebühren in Deutschland sollten einzig und al lein die Kosten des Studienplatzes für den Steuerzahler in Deutschland sein. Maßstab sollte auch nicht unbedingt der Vergleich mit den Studiengebühren in anderen Ländern sein, wenngleich ich an dieser Stelle nicht verhehlen möchte – die Reise des Wissenschaftsausschusses hat es ja gezeigt –, dass die Kollegen in den USA und in Großbritannien oder Studen ten aus China bei der Gebührenhöhe, die wir anvisieren, ei gentlich gar nicht so recht wissen, was sie dazu sagen sollen. Die zucken eher mit den Schultern.
Der deutsche Steuerzahler musste bereits 2015 die Rekord zahl von 300 000 ausländischen Studierenden finanzieren. Bei 11 000 € pro Student – statistischer Durchschnitt – sind das 3,3 Milliarden € für Deutschland.
Eine Intention dieser Gesetzesänderung ist die Internationali sierung der Hochschulen. Das ist ja löblich, aber Forschung war schon immer international. Dafür braucht man dieses Ge setz nicht. Ich erinnere daran: Gelehrte aller Länder hatten schon immer – zu allen Zeiten – internationale Kontakte. Mar tin Luther war in Rom – zu Fuß vermutlich –, Thomas von Aquin und Cusanus ebenso.
Das gilt umso mehr für die heutige Zeit, in der man mithilfe des Internets sehr schnell mit der Welt verbunden ist und mit dem Flugzeug sehr schnell reisen kann. Dazu muss man die se Hochschulausbildung nicht so verramschen. Das ist die Meinung.
Die Bemessung der nach diesem Gesetz durch Satzung festzusetzenden Gebühren richtet sich nach § 7 LGebG mit der Maßgabe, dass das öffentliche Interesse an einer Bildungsmaßnahme als Gebührenmaßstab mit herange zogen werden kann.
Wer definiert das öffentliche Interesse, meine Damen und Her ren? Ist das nicht das Interesse des Steuerzahlers? Ich meine schon.
Es darf nicht sein, dass der deutsche Handwerker für auslän dische Studierende arbeitet und mit seinem geringeren Lohn die Studenten bezahlt. Deswegen fordert die AfD die Strei chung all dieser vielen überbordenden Ausnahmeregelungen. Diese konterkarieren den Gesetzentwurf und zeigen, dass der Steuerzahler, der Bürger hinters Licht geführt wird. In der ers ten Lesung habe ich das schon ausgeführt.
Sinnvoll wäre das, was in § 6 steht: statt der pauschalen Aus nahmeregelung eine Einzelfallprüfung für besonders Begab te, auf 5 % der internationalen Studienanfänger begrenzt.
Weniger sinnvoll ist aber, dass von den 1 500 € nur 300 € bei den Hochschulen verbleiben sollen. Warum eigentlich? Sinn voll wäre, wenn der ganze Betrag bei den Hochschulen blie be. Das würde auch die Hochschulautonomie fördern.
Meine Damen und Herren, dazu haben wir einen Änderungs antrag vorgelegt, und neben der Kostendeckung ist das unse re wichtigste Forderung.
Herzlichen Dank. – Herr Präsident, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Ge statten Sie mir, mit einem Zitat zu beginnen:
Alle Länder und auch der Bund haben enge Haushaltsla gen und denken über Einnahmequellen nach. Die Pläne aus Baden-Württemberg, Studiengebühren für Nicht-EUBürger einzuführen, wären aber eine hochschul-, wirt schafts- und sozialpolitisch kontraproduktive Weichen stellung.
Es ist langfristig teurer, bei Bildung und Wissenschaft zu sparen. Grün-Schwarz sollte genauso wie die grün-rote Vorgängerregierung im Zukunftsressort Wissenschaft wei ter vorbildlich investieren und es vom Rotstift ausnehmen. Einsparungen bei Zukunftsinvestitionen wären der fal sche Weg, um die Schuldenbremse zu erfüllen.
Das gebührenfreie Studium ist bundesweit wie in BadenWürttemberg ein Standortvorteil, der den Studienort Deutschland weltweit attraktiv positioniert hat. Mit Stu diengebühren für internationale Studierende wären nega tive Auswirkungen auf unsere Willkommenskultur, die In ternationalisierung und Fachkräftesicherung vorpro grammiert –
ein Risiko, das wir nicht eingehen sollten. Internationale Studierende bereichern unser Land und sorgen für hoch qualifizierte Einwanderung: ob als künftige Fachkräfte hierzulande