Protokoll der Sitzung vom 10.05.2017

Es waren jetzt, glaube ich, fünf. Das ist okay.

(Abg. Dr. Bernhard Lasotta CDU: Zwei! – Heiterkeit)

Du bist ja quasi schon für drei – – Entschuldigung.

(Heiterkeit – Abg. Dr. Bernhard Lasotta CDU: Das stimmt! Dann sind es fünf! – Zuruf des Abg. Fabian Gramling CDU)

Dann sind es fünf. – Wir werden da ohnehin ganz engagiert weiter miteinander im Gespräch bleiben.

Aber lassen Sie mich zum Schluss kommen. Wir stehen wei ter zu unserem Wort: Wir unterstützen alle Initiativen, mit de nen noch fehlende erforderliche Regelungen beim Thema Ge sichtsverschleierung ergänzt werden sollen. Die Landesregie rung lehnt die Vollverschleierung gesellschafts- und integra tionspolitisch ab, weil sie im Gegensatz zur Verfasstheit un serer offenen Gesellschaft steht. Wir lehnen sie auch ab, weil

sie unserem Verständnis der Menschenrechte und der Stellung von Frauen in unserer Gesellschaft zuwiderläuft.

Die bisherige Diskussion zum Thema Gesichtsverschleierung belegt aber eindeutig: In seiner jetzigen Fassung ist der von der FDP/DVP-Fraktion vorgelegte Gesetzentwurf nicht zu stimmungsfähig. Somit ist er aus unserer Sicht abzulehnen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Grünen)

Das Wort hat Herr Abg. Dr. Gedeon.

(Abg. Nicole Razavi CDU: Ist der noch da? – Die AfD-Fraktion betritt wieder den Plenarsaal. – Abg. Sascha Binder SPD: Ach, zum Gedeon kommen sie rein! – Abg. Nicole Razavi CDU: Ja, was ist das jetzt? Den mögt ihr?)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Kurz zu meinem Hierbleiben: Das ging nicht darauf zurück, weil ich Herrn Lucha so toll fände. Vielmehr will ich ihn nicht unnötig aufwerten, und wenn ich eine solche Aktion mitmachen würde, müsste er politisch schon etwas bedeutender sein.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD – Zuruf des Abg. Dr. Jörg Meuthen AfD)

Zum Thema: Kultur ist nicht rational, zumindest nicht primär rational, teilweise arational und mitunter sogar irrational, und das ist gut so.

Sie sagen: „Es geht doch um Grundrechte bei der Religions ausübung und um Religionsfreiheit.“ Darum geht es in die sem Fall nicht. Warum? Es ist ja nicht so, dass es sich in Eu ropa plötzlich Millionen Europäer anders überlegen würden und sagen würden: „Wir wollen keine Christen mehr sein“ oder „Wir wollen keine Atheisten mehr sein, wir wollen jetzt Moslems sein und dann auch das Recht haben, eine Burka zu tragen.“ So ist es nicht, meine Damen und Herren.

Wir haben keine endogene, wir haben eine exogene Islami sierung – eine von außen durch Zuwanderung. Und das ist et was ganz anderes. Deswegen geht es hier nicht um Religions freiheit, sondern um eine Form des kulturellen Imperialismus. Eine Kultur versucht die andere zu erobern. Das ist das Pro blem. Und die Burka ist ein Symptom dieses kulturellen Er oberungskampfs.

Deswegen ist die einzig richtige Forderung die, die Frau Baum aufgestellt hat: ein generelles Burkaverbot auf öffentlichen Plätzen.

Danke schön.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Her ren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kämen daher in der Zweiten Beratung zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. – Kollege Dr. Bullinger, stellen Sie jetzt einen förmlichen Geschäftsordnungsantrag?

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Es hat sich jetzt ergeben, dass man es nicht mehr braucht! – Ver einzelt Heiterkeit)

Dann kommen wir in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/896. Der Sozialausschuss empfiehlt Ihnen in Abschnitt I der Beschluss empfehlung Drucksache 16/1944, den Gesetzentwurf abzu lehnen.

Wir kommen in der Abstimmung über den Gesetzentwurf zu nächst zur Abstimmung über Abschnitt I der Beschlussemp fehlung. Zu dem Gesetzentwurf liegen der Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 16/2029-1, und der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 16/2029-2, vor, die beide mehrere Artikel des Gesetzentwurfs betreffen. Ich schlage Ihnen vor, über die beiden Änderungsanträge ab zustimmen, bevor wir in die Abstimmung über die einzelnen Kapitel des Gesetzentwurfs eintreten.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Änderungs antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 16/2029-2. Wenn Sie damit einverstanden sind, stelle ich ihn insgesamt zur Ab stimmung. – Sie stimmen dem Vorschlag zu.

Wer stimmt dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Änderungs antrag der Fraktion der SPD ist damit mehrheitlich abgelehnt.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsan trag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 16/2029-1, den ich ebenfalls insgesamt zur Abstimmung stelle. Wer dem Än derungsantrag der Fraktion der FDP/DVP zustimmt, den bit te ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP ist damit ebenfalls mehrheitlich abgelehnt.

Ich bitte Sie, damit einverstanden zu sein, dass ich den Ge setzentwurf im Ganzen zur Abstimmung stelle. – Sie sind da mit einverstanden.

Meine Damen und Herren, es ist eine namentliche Abstim mung beantragt. Hat der Antrag die in § 99 der Geschäftsord nung vorgeschriebene Unterstützung durch fünf Abgeordne te? – Das ist der Fall.

Meine Damen und Herren, wer dem Gesetzentwurf Drucksa che 16/896 im Ganzen zustimmt, den bitte ich, mit Ja zu ant worten. Wer das Gesetz ablehnt, der möge mit Nein antwor ten. Wer sich der Stimme enthält, der antworte mit „Enthal tung“.

Ich bitte nun Frau Schriftführerin Seemann, den Namensauf ruf vorzunehmen. Der Namensaufruf beginnt mit dem Buch staben T.

Ich darf noch eine Bitte äußern: Nach der letzten namentli chen Abstimmung kam der Schriftführer zu mir und hat ge sagt: „Es ist unmöglich. Ich habe in jedem zweiten Fall nicht verstanden, was für ein Votum die Kollegen abgegeben ha ben.“ Ich bitte Sie nun, sich mit Rücksicht auf die Schriftfüh rerin entsprechend ruhig zu verhalten. – Bitte, Frau Abg. See mann, beginnen Sie.

(Namensaufruf)

Meine Damen und Herren, ist jemand im Saal, der noch nicht abgestimmt hat? – Das ist nicht der Fall. Ich sehe keine wei teren Wortmeldungen. Die Abstimmung ist geschlossen, und ich bitte die Schriftführer, das Abstimmungsergebnis festzu stellen.

Wir unterbrechen so lange den Tagesordnungspunkt 3 und set zen mit Tagesordnungspunkt 5 fort.

Ich rufe also Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Eu ropa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeri ums der Justiz und für Europa vom 16. Februar 2017 – Mögliche Folgen eines EU-Austritts des Vereinigten Kö nigreichs für Baden-Württemberg – Drucksachen 16/1639, 16/1797

Berichterstatter: Abg. Joachim Kößler

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Ausspra che eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Für die Fraktion GRÜNE darf ich Frau Kollegin Saebel das Wort erteilen.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Briten verlassen die Eu ropäische Union. Zum ersten Mal in der Geschichte der EU geht es nicht um deren Erweiterung, sondern um den Verlust eines Mitgliedsstaats – ein herber Rückschlag, den wir ge meinsam und geschlossen überwinden müssen. Aber ich bin überzeugt: Wir schaffen das. Niemand reißt sein Haus ab, nur weil es renovierungsbedürftig ist. Ich denke, wir stehen zu sammen und renovieren und erhalten unser gemeinsames Haus, und wir entwickeln es weiter.

(Beifall bei den Grünen)

Was wir jedoch verurteilen, ist die Brexit-Kampagne, die in weiten Teilen auf populistischem, teilweise rassistischem und fremdenfeindlichem Gedankengut beruhte. Ein für alle Sei ten fairer Austrittsprozess muss jetzt starten, damit die durch das Brexit-Votum ausgelöste große Unsicherheit schnellst möglich beendet und das Vertrauen in die EU nicht weiter be schädigt wird.

Es geht darum, den Zusammenhalt der verbleibenden 27 EUMitgliedsstaaten zu bewahren und zu stärken. Nachdem The resa May am 29. März endlich ihr Austrittsgesuch überreicht hat, hat der Europäische Rat Leitlinien für den Brexit be schlossen. Die 27 verbleibenden EU-Staaten wollen zusam menhalten und mit einer Stimme verhandeln. Der Austritt soll in Phasen gegliedert werden, auch, um eine größtmögliche Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger sowie für Un ternehmen zu wahren.

Das Königreich soll auch künftig ein enger Partner der EU bleiben, wobei ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Rech ten und Pflichten selbstverständlich ist. Rosinenpickerei soll also ausgeschlossen werden, und das ist auch gut so.

(Beifall bei den Grünen)

Es gilt der Grundsatz: Nichts ist verhandelt, solange nicht al les verhandelt ist. Der gesamte Finanzrahmen der EU muss

künftig ohne den zweitgrößten Nettozahler gestaltet werden. Der finanzielle Beitrag Großbritanniens wird fehlen; das sind etwa 12,5 Milliarden € jährlich. Ob die anderen Mitgliedsstaa ten sich finanziell stärker einbringen wollen, ist noch offen. Die noch bestehenden britischen Verpflichtungen, um die zur zeit gestritten wird, werden auf 60 bis 100 Milliarden € ge schätzt.

Der Brexit schwächt Großbritannien aber auch innenpolitisch. Die Auflösung des Parlaments und das erneut angestrebte Un abhängigkeitsreferendum in Schottland offenbaren, wie viel auch dort mit einem Austritt aus Europa auf dem Spiel steht. In London allein droht der Verlust von 75 000 Arbeitsplätzen in der Finanzbranche.