Protokoll der Sitzung vom 10.05.2017

(Abg. Dr. Bernhard Lasotta CDU: Die wollten sogar eine generelle Regelung! Von der wir gesagt haben, das sei zu weitgehend!)

Gut. – Wir sehen im Moment bloß keinen Regelungsbedarf. Sollte ein Regelungsbedarf entstehen – so war, glaube ich, die Einigung aller; darauf werden wir auch beim Schulgesetz noch kommen –, dann werden wir uns tatsächlich damit beschäfti gen. Nur haben uns die Hochschulen selbst signalisiert, es be stehe kein Regelungsbedarf.

(Abg. Dr. Bernhard Lasotta CDU: Okay!)

Darauf beziehen wir uns jetzt im Moment, wenn wir uns ver fassungsmäßig ohnehin auf schwierigem Terrain bewegen.

(Glocke des Präsidenten)

Herr Minister, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage?

Ja, bitte.

Kollege Dr. Lasotta, bit te.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Koalitions gespräch! – Lachen bei Abgeordneten der SPD)

Herr Minister Lucha, könnten Sie mit mir in dem Punkt einig gehen, dass der Hoch schulverband deswegen keine untergesetzliche Regelung ge fordert hat, weil er eine generelle Regelung haben wollte? Der Vertreter des Hochschulverbands hat gesagt: „Gebt uns keine Ermächtigung, sondern regelt das als Land, dann sind wir es quasi los.“ – Jetzt einmal vereinfacht gesagt.

Die anderen Experten haben gesagt – das konnten alle nach vollziehen –, es liege nicht wie bei den Schulen der besonde re Erziehungsauftrag vor, deswegen könnten wir das an den Hochschulen nicht generell regeln, könnten den Rektoraten aber eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage geben.

Ich finde, es gehört zur Fairness in der Darstellung dazu, nicht außer Acht zu lassen, dass die Mehrheit der Experten gesagt hat, man könne hier durchaus untergesetzlich etwas regeln und den Rektoraten etwas an die Hand geben, mit dem sie Kon flikte in der Hochschule regeln können und vor allem vermei den können.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD)

Lie ber Kollege Lasotta, da exzerpieren wir die vorliegenden Er gebnisse der Anhörung wirklich anders. Der Hochschulver band hat betont, dass ein generelles Verbot von Gesichtsver schleierungen verfassungswidrig sein dürfte, und das haben auch Juristen betont. Da können wir doch nicht einfach sagen: „Dann schlagen wir eine untergesetzliche Regelung vor.“ Es wird kein Regelungsbedarf dazu gesehen.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Vielleicht kann man das vertagen!)

Ich bitte einfach darum, dass wir mit den Instrumenten, die notwendig sind, die Aufgaben lösen, die sich dann ergeben.

Aber ich glaube, dass wir, wenn wir das wirklich unterschied lich interpretieren, diese Debatte noch mal zurücknehmen.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP meldet sich.)

Denn es wird ja sowieso – wenn ich weitermachen darf, Kol lege Bullinger – –

(Glocke des Präsidenten)

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abg. Dr. Bullinger?

Bit te.

Kollege Dr. Bullinger, bit te.

Eigentlich wollte ich zur Geschäftsordnung fragen, Herr Präsident: Ist es mög lich, wenn es solche unterschiedlichen Auffassungen gibt, dass man das vertagt? Das gibt es in anderen Gremien ja auch. Ich kenne die Geschäftsordnung nicht auswendig. Ich bin da nicht auf dem aktuellen Stand. Kann man das vertagen, wenn es sol che Ungereimtheiten gibt?

Ich nehme Ihre Anfrage auf. Wir prüfen das. Das müsste aber in Übereinstimmung al ler Fraktionen erfolgen.

Herr Minister, fahren Sie fort.

Okay.

(Unruhe)

Ich würde jetzt weitergehen zum letzten offenen Punkt, zu ei ner möglichen Änderung des Schulgesetzes.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Der vorliegende Gesetzentwurf hat hier von Beginn an auch einige praxisrelevante Detailfragen in den Blick genommen. So sollten Gesichtsverhüllungen auch künftig im Chemieun terricht oder bei Schultheateraufführungen anlassbezogen er laubt sein.

In anderen wichtigen Punkten griff der Gesetzentwurf – und das auch noch in der Fassung des Änderungsantrags in der Ausschussberatung – aber eindeutig zu kurz.

Der neuerliche Änderungsantrag bringt eine Schärfung in un sere Diskussion. Statt wie im ersten Änderungsantrag diffus von „Schulangehörigen“ zu sprechen, soll es jetzt um die Lehrkräfte und die weiteren an der Schule beruflich tätigen Personen sowie die Schülerinnen und Schüler an allen unter staatlicher Aufsicht stehenden Schulen gehen. Damit hat die antragstellende Fraktion zumindest präzisiert, welche Ziel gruppe von einer etwaigen gesetzlichen Regelung zur Ge sichtsverschleierung konkret betroffen wäre.

Bevor wir uns aber im Landtag weiter mit der Frage nach be reichsspezifischen Verboten der Gesichtsverschleierung an staatlichen Schulen befassen können, müsste das federführend betroffene Kultusministerium zunächst einmal grundsätzlich prüfen, ob hier Regelungsbedarf besteht. Bevor dies nicht er folgt ist, brauchen wir sicher nicht in die weiteren Details zu gehen. Aber Sie haben ja angekündigt, das unter die Lupe zu nehmen. Der neuerliche Änderungsantrag ist dann tatsächlich nicht nötig.

Hinzu käme auch – das ist ein Ergebnis der öffentlichen An hörung –, dass wir die Kindertagesstätten bei einer entspre chenden Prüfung nicht außer Acht lassen dürften. Der Städte tag hatte dieses Argument ins Spiel gebracht. Auf diesen Punkt sind Sie auch nicht eingegangen.

Ich denke generell, liebe Kollegen, wir sollten hier zunächst Gelassenheit und Ruhe bewahren. Aktuell ist kein Anlass be kannt, für den wir gesetzliche Regelungen zur Gesichtsver schleierung an staatlichen Schulen benötigen würden. Sollte sich künftig ein Regelungsbedarf für diesen Bereich ergeben, müssten das KM und wir gemeinsam im Detail prüfen, wo und in welchem Geltungsbereich gesetzliche Regelungen zur Gesichtsverschleierung an Kindertagesstätten und staatlichen Schulen möglich und sinnvoll erscheinen.

Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Die Landesregierung – –

(Glocke des Präsidenten)

Herr Minister, lassen Sie noch eine Zwischenfrage des Kollegen Binder zu?

Bit te.

Bitte schön, Kollege Bin der.

Herr Minister Lucha, Sie haben darauf hingewiesen, dass die Kindertagesstätten seitens des Städtetags bei dieser Anhörung ins Spiel gebracht worden sind, und haben zum Gesetzentwurf der FDP/DVP darauf hin gewiesen, dass die Initiatoren des Gesetzentwurfs dazu keine Stellung genommen haben. Haben Sie bei dieser Anhörung zur Kenntnis genommen, dass es verfassungsrechtlich höchst fragwürdig ist, bei Kindertagesstätten überhaupt ein solches Verbot auszusprechen, weil es keine Kindergartenpflicht gibt und die FDP/DVP das insofern schon allein aus verfassungs rechtlichen Gründen gar nicht in ihren Gesetzentwurf mit hät te aufnehmen können?

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP)

Das haben Sie richtig gesagt. Ich will noch einmal sagen, weil hier jetzt auch die ganze Zeit ein bisschen Unruhe herrscht: Wir waren uns doch eigentlich – – Ich hatte den Eindruck, dass konsentiert ist: Der Gesetzentwurf ist nicht tauglich. Wenn es tatsächlich anlassbezogenen Regelungsbedarf gibt, werden wir dem gerecht werden müssen und dazu die notwendigen Schritte unternehmen, wie wir es beim Beamtengesetz und anderem ja schon getan haben. Wir sollten mit Ruhe und Be sonnenheit auf das schauen, was wir tatsächlich regeln müs sen.

Ihr Hinweis auf die Kindertagesstätten ist richtig. Im Moment könnten wir da vermutlich gar keinen Eingriff vornehmen, weil er uns nicht zustünde.

(Glocke des Präsidenten)

Herr Minister, lassen Sie eine weitere Zwischenfrage zu?

Nein, jetzt bringe ich meine Rede zu Ende.

Gut, keine weiteren Zwi schenfragen.

(Abg. Dr. Bernhard Lasotta CDU: Es wird zu kom pliziert!)