Protokoll der Sitzung vom 31.05.2017

Sie haben also gar keine Basis für Ihre Forderung, Kollege Lorek.

(Beifall bei der SPD)

Und, Herr Innenminister, Sie haben heute Vorhaltungen ge macht und Schubladen gezogen, dabei aber nichts zu den Zah len gesagt.

(Abg. Wolfgang Drexler SPD: Nichts zu den Zahlen!)

Sie haben es stehen lassen, dass Kollege Goll Kritik am Lan despolizeipräsidenten geübt hat, Sie haben sich nicht hinter den Landespolizeipräsidenten gestellt und haben es auch noch zugelassen, dass einzelne Abgeordnete Ihrer eigenen Frakti on bei der Kritik des Kollegen Goll geklatscht haben. So geht man nicht mit den eigenen Mitarbeitern des Ministeriums um, Herr Innenminister.

(Beifall bei der SPD)

Sie haben zu den Kritikpunkten keinen einzigen Satz gesagt.

(Abg. Wolfgang Drexler SPD: Null!)

Ich habe überhaupt nicht mit der Presse geredet.

(Zuruf: Doch!)

Welche Erkenntnis hatten wir denn aus dem Innenausschuss?

(Lachen – Abg. Wolfgang Drexler SPD: Der Minis ter lacht die ganze Zeit!)

Da brauchen Sie nicht zu lachen, Herr Minister. Der Minis terpräsident hat bei einer Regierungspressekonferenz den Ter min Pfingsten angekündigt.

(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Jetzt dauert es halt ein paar Tage länger! Wo ist das Problem, Herr Kollege?)

Das wissen Sie genauso gut wie ich; da brauche ich nicht mit Journalisten zu reden. Sie sollten sich Gedanken machen, wa rum die Zahlen und warum der Ablauf in der Zeitung standen. Dies kann schwerlich von der Opposition kommen; es kommt aus der Regierung, Kollege Strobl.

(Beifall bei der SPD – Abg. Thomas Blenke CDU: Kritisieren Sie, dass wir gründlich arbeiten?)

Sie sollten uns nichts vorwerfen. Wir haben bisher im Land tag keine Debatte zum Thema „Evaluierung der Polizeire form“ beantragt. Wir haben gesagt: Wir warten den Prozess ab. Wir haben uns auf den Zeitplan des Ministerpräsidenten verlassen, haben aber seit letzter Woche gesehen, dass Dinge öffentlich geworden sind, über die man hier im Landtag de battieren muss, weil die gesamte Polizei auf den 30. Mai ge schielt hat, auf die Kabinettsentscheidungen. Das wissen Sie alle. Alle haben erwartet, dass vor Pfingsten Eckpunkte vor liegen. Wir sollten hier im Parlament nicht so tun, als ob die ser Zeitplan nicht bekannt wäre. Überall war es bekannt. Des halb war es wichtig, heute darüber zu diskutieren.

(Zuruf des Ministers Thomas Strobl)

Legen Sie endlich die Zahlen vor! Machen Sie die Evaluie rung insgesamt transparent.

Kollege Lorek, Sie wissen, es gibt Teilberichte, und wir müs sen sehen: Stimmen diese Teilberichte mit der Gesamtevalu ierung überein? Es geht nicht um Kritik an den Polizeibeam tinnen und Polizeibeamten, die an dieser Evaluierung gear beitet haben. Wer vorher Ergebnisse festsetzt, diskreditiert die Arbeit dieser Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, nicht wir, Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Große Anfrage besprochen.

Wir haben jetzt noch über den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 16/2151, abzustimmen. Wer diesem Antrag zu stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag Drucksache 16/2151 mehrheitlich abgelehnt.

Somit ist Punkt 1 unserer Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Blindenhilfegesetzes und zur Aufhebung der Medizinprodukte-Kostenverordnung – Drucksache 16/2036

Das Wort zur Begründung erteile ich Herrn Minister Lucha.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kolle gen, sehr geehrte Damen und Herren! Der Name unseres Ge setzentwurfs ist nicht ganz so lyrisch wie „EvaPol“, er klingt ein bisschen sperriger. Nichtsdestotrotz ist dieses Gesetz, das wir Ihnen heute in der Ersten Beratung vorlegen, das Gesetz zur Änderung des Blindenhilfegesetzes und zur Aufhebung der Medizinprodukte-Kostenverordnung – dafür gibt es nicht mal eine schöne Abkürzung –, sehr wichtig für die Betroffe nen.

Mit Artikel 1 des Gesetzentwurfs soll die Anrechnung von Pflegeleistungen bei der Landesblindenhilfe neu geregelt wer den. Das ist notwendig, weil in der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz die drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade abgelöst wurden.

Artikel 2 setzt die Verordnung über Kosten nach dem Medi zinproduktegesetz außer Kraft.

Im Einzelnen: Wir müssen die prozentualen Anrechnungsbe träge der Pflegegelder auf das Blindengeld neu regeln, und zwar deshalb, weil die bisherigen Pflegestufen auf Pflegegra de umgestellt werden und damit die Pflegeleistungen erhöht werden. Da Pflegeleistungen auf die Landesblindenhilfe an gerechnet werden, würde deren Erhöhung wiederum zu einer Kürzung der Landesblindenhilfe führen. Das heißt, die Erhö hung der Pflegeleistung käme nicht den blinden Menschen zu gute, sondern den Sozialleistungsträgern. Deswegen sollen die Prozentsätze, nach denen die Anrechnung erfolgt, so ver mindert werden, dass keine Kürzung der Blindenhilfe eintritt.

Finanzielle Auswirkungen hat diese Anpassung praktisch nicht. Ziel ist ja gerade die Beibehaltung des Status quo bei der Leis tungsgewährung.

Zu Artikel 2 – Aufhebung der Medizinprodukte-Kostenver ordnung –: Aufgrund einer Strukturänderung des Gebühren rechts des Bundes im Jahr 2013 ist im Medizinproduktegesetz die Ermächtigung der Landesregierungen zur Bestimmung von Gebührentatbeständen auf dem Verordnungsweg entfal len. Für eine differenzierte Erhebung der Gebühren beim Voll zug des Medizinprodukterechts bedarf es daher einer Ergän zung der Gebührenverordnung des Ministeriums für Soziales und Integration. Zur Vermeidung konkurrierender Gesetzge bung ist die nicht mehr anwendbare Medizinprodukte-Kos tenverordnung vorher außer Kraft zu setzen.

Zum Verfahren: Das Ministerium für Soziales und Integrati on hatte dem Kabinett am 17. Januar 2017 den Anhörungsent wurf vorgelegt. Das Anhörungsverfahren wurde durchgeführt, es wurden die Kommunalverbände angehört; bezüglich des Blindenhilfegesetzes waren das die Behinderten- bzw. Sehbe hindertenverbände, bezüglich der Medizinprodukte-Kosten verordnung waren es die Verbände des Gesundheitswesens und der Medizinprodukteanbieter. Die Rückmeldungen der Verbände waren positiv. Der Ministerrat hat den Gesetzent wurf zur Änderung des Blindenhilfegesetzes und zur Aufhe bung der Medizinprodukte-Kostenverordnung am 9. Mai 2017 beschlossen.

Ich bitte um Ihre Zustimmung zu diesem zwar etwas sperri gen, aber nichtsdestotrotz für die betroffenen Menschen wich tigen Gesetz.

Danke sehr.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, für die Aussprache hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Mi nuten je Fraktion festgelegt.

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Herrn Abg. Po reski.

Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Wir beraten heute die Anpassung an eine neue Gesetzeslage im Bund. Es geht dabei zunächst um das Zweite Pflegestärkungsgesetz, um das Medizinprodukte gesetz und in der Folge auch um das Bundesteilhabegesetz.

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz hat einen neuen Pflegebe dürftigkeitsbegriff eingeführt und die bisherigen drei Pflege stufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Dies macht eine Anpas sung der Bestimmungen des Blindenhilfegesetzes zur Anrech nung von Leistungen nach dem SGB XI notwendig. Das vor rangige Ziel ist dabei klar – der Minister hat es benannt –: Wir wollen die Betroffenen im Vergleich zur bisherigen Rechtsla ge nicht schlechterstellen. Dies ist nach unserer Überzeugung gelungen.

(Beifall der Abg. Petra Krebs GRÜNE)

Denn die Übergangsvorschrift stellt sicher, dass es zu keiner Absenkung der Blindenhilfe kommt. Es wird also keine ne gativen Auswirkungen auf die Praxis der Leistungsgewährung geben.

Dafür sprechen auch weitere Indizien: Weder im Beteiligungs portal des Landes noch vonseiten der Blindenhilfe liegen kri tische Anmerkungen zu dieser Gesetzesvorlage vor.

Auch der zweite Teil – die Aufhebung der MedizinprodukteKostenverordnung – ist eine Anpassung an neues Bundes recht. Dadurch ist bei der Gebührenfestlegung unsere bishe rige Medizinprodukte-Kostenverordnung schlichtweg obso let. § 37 Absatz 9 des Medizinproduktegesetzes – kurz: MPG – ermächtigt nur noch das Bundesministerium für Gesundheit und nicht, wie zuvor, auch die Landesregierungen zum Ver ordnungserlass zu den Gebührentatbeständen.

Wir beraten also in erster Linie eine einfache und formelle Umsetzung von Bundesgesetzen, damit Betroffene im Ver gleich zur bisherigen Rechtslage nicht schlechtergestellt wer den.

Doch unser Horizont reicht weiter. Woran wir nun intensiv ar beiten müssen, ist die notwendige Ausgestaltung des Bundes teilhabegesetzes auf Landesebene, damit wir ein Bedarfsbe messungssystem nach den Kriterien der UN-Behinderten rechtskonvention bekommen. Dafür setzen wir uns ein.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Auf der Bundesebene müssen wir parallel dafür sorgen, dass die sogenannte Fünf-aus-neun-Regelung endgültig abgeschafft wird. Diese besagt, dass Menschen mit Behinderungen nur dann Anspruch auf einen Nachteilsausgleich haben, wenn sie in mindestens fünf von neun Lebensbereichen massiv einge schränkt sind. Blinde oder hörbehinderte Menschen würden so gesetzlich ausgegrenzt. Diese Fünf-aus-neun-Regelung ist im Moment nur bis 2023 ausgesetzt. Wir müssen und werden uns dafür einsetzen, dass Menschen mit Behinderungen auch künftig zu ihren Menschen- und Bürgerrechten kommen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Andreas Kenner SPD)