Protokoll der Sitzung vom 31.05.2017

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Andreas Kenner SPD)

Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Hockenberger.

Frau Präsidentin, werte Kol leginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Her ren! In der Tat beraten wir heute ein Gesetz, das im Wesent

lichen sozusagen Vorgaben auf Bundesebene zitiert. Die we sentlichen Dinge sind dazu schon gesagt worden. Wir werden hiermit dafür sorgen, dass die Konsequenzen aus der Verän derung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes gezogen werden, das bekanntermaßen – wir haben es schon gehört – die Pfle gestufen abgeschafft und Pflegegrade eingeführt hat. Die Än derungen im SBG XI zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz, bei dem u. a. diese Entscheidung vorgenommen wurde, fordern jetzt eine Anpassung auf Landesebene. Wichtig ist uns dabei – auch das ist bereits genannt worden –, den Status quo bei der Leistungsgewährung für die Betroffenen sicherzustellen. Insbesondere soll dies durch die Übergangsvorschrift in § 3 a erfolgen.

Für blinde Menschen darf es zu keiner Absenkung des Blin dengelds kommen, auch wenn sie zum Januar dieses Jahres einem höheren Pflegegrad zugeordnet worden sind – die et was komplizierte Berechnungsformel hat der Herr Minister unter Hinweis auf die Begründung im Gesetz ja bereits ge nannt; deswegen möchte ich darauf verzichten. Wir halten ge rade diese Übergangsvorschrift im Interesse der Betroffenen für besonders wichtig.

Die Aufhebung der Medizinprodukte-Kostenverordnung er gibt sich daraus, dass der Bundesgesetzgeber bei der Struk turreform des Gebührenrechts künftig nur noch eine Ermäch tigung für die Bundesregierung schafft. Die Landesregierung hat dazu keine eigene Ermächtigung mehr. Um aber auch da für in Zukunft aufgestellt zu sein, wollen wir eine Gebühren verordnung des zuständigen Ministeriums, um auf dieser Grund lage künftig Doppelstrukturen zwischen Bund und Land zu vermeiden.

Nachdem wir gehört haben, dass im Anhörungsverfahren – das ist bei Gesetzen durchaus nicht immer üblich – sowohl die Betroffenen als auch die Beteiligten wie auch die kommu nalen Landesverbände einstimmig für diese Veränderung vo tiert haben, stimmt auch die CDU-Fraktion dieser Gesetzes änderung zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei fall bei den Grünen – Zuruf von der CDU: Gut! Sehr gut!)

Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Frau Abg. Dr. Baum.

Sehr geehrte Frau Präsiden tin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir reden heute über die Änderung des Blindenhilfegesetzes und die Aufhebung der Medizinprodukte-Kostenverordnung. Diese Anpassungen for meller Natur bergen nicht viel Konfliktpotenzial – aber das muss ja glücklicherweise auch nicht immer sein. Wir werden den formalen Änderungen deshalb nicht im Wege stehen.

Dennoch haben wir nun die Möglichkeit, über die generelle Unterstützung von Behinderten – hier konkret von Blinden – zu sprechen.

Wir haben deshalb die Gelegenheit genutzt und uns auch die Blindenhilfe etwas konkreter angeschaut. Nehmen wir etwa die Diskrepanz zwischen dem behinderungsbedingten Mehr

aufwand und den tatsächlichen Leistungen, etwa dem gezahl ten Landesblindengeld und dem tatsächlichen Bedarf. Schau en Sie sich die Höhe der Blindengelder einmal an: Diese schwanken bundesweit zwischen 300 € und fast 600 €. Das ist unerklärlich. Denn es ist ja in Baden-Württemberg nicht einfacher, blind zu sein, als in Bayern oder Hessen. Deshalb stellt sich die Frage, ob hier eine bundesweit einheitliche Lö sung nicht besser wäre. Wir sollten zumindest einmal über ein einheitliches System nachdenken.

Wie Sie bereits wissen, halten wir viel von Subsidiarität, aber eben nur dort, wo sie auch Sinn macht. Bei der Unterstützung von Sehbehinderten sehen wir jedenfalls keinen Mehrwert da rin, diese länderspezifisch zu regeln. Regionale Unterschiede gibt es u. a. auch beim Gehörlosengeld. Das anscheinend klamme Baden-Württemberg leistet sich keines, während es in Berlin 125 € gibt. – Das als Beispiel.

Neben einer besseren Unterstützung von Sehbehinderten soll ten wir unser Hauptaugenmerk auf das Vermeiden von Seh behinderungen und Erblindungen legen. Erblindungen von Geburt an sind glücklicherweise selten. Vielmehr entstehen sie durch Erkrankungen der Netzhaut. Deshalb müssen wir, wie bei anderen Erkrankungen auch, vorbeugende Maßnah men präferieren, z. B. auf regelmäßige Kontrolluntersuchun gen durch Augenärzte hinwirken. Denn vielfach entwickeln sich die Symptome über viele Jahre.

Zeitnah einen Facharzttermin zu bekommen muss deshalb ei ne Selbstverständlichkeit sein. Die Terminservicestellen ha ben bekanntermaßen diesbezüglich keinen Mehrwert hervor gebracht, was auch die Ärzteverbände unterstreichen.

In Baden-Württemberg leben Tausende blinde Menschen, die unsere Unterstützung benötigen, weil sie im Alltag mehr auf wenden müssen als Menschen, die sehen können. Die Bevöl kerung in Baden-Württemberg zahlt genug Steuern und Bei träge, sodass sie auch erwarten kann, im Bedarfsfall unter stützt zu werden.

Wir würden uns daher freuen, wenn wir nicht nur ein Gesetz formal anpassen, sondern die Gelegenheit nutzen, uns auch über Verbesserungsmöglichkeiten zu unterhalten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Frau Abg. Wölfle.

Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Ich mache es kurz: Es ist das erste Gesetz aus dem Haus von Sozialminister Lucha, aber es ist natürlich nur die Umsetzung eines Bundesgesetzes, ein Gesetz, das auf dem Pflegestärkungsgesetz und dem Bundesteilhabegesetz ba siert. Die Umsetzungen müssen auch in den Landesparlamen ten erfolgen.

Entscheidend ist – das hat der Herr Minister auch zu Recht ausgeführt –, dass es aufgrund der Änderungen zum 1. Janu ar 2017 keine Verschlechterung gibt, sondern dass es ange passt wird. Dass wir das heute hier beschließen, ist ganz wich tig.

Wir stimmen natürlich zu. Es ist ein richtiges Gesetz. Es setzt eben das um, was der Bund vorgegeben hat.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Vereinzelt Bei fall bei den Grünen und der CDU)

Für die FDP/DVP-Fraktion er teile ich das Wort Herrn Abg. Haußmann.

Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es handelt sich um ein Gesetz in der Kategorie „Reine Formsache“, bei dem es zwischen den Fraktionen keinen Dissens geben dürfte. Es ist aufgrund des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes zwingend not wendig, dass wir die Regelungen der Landesblindenhilfe an passen, wenn wir wollen – das ist auch unsere Absicht –, dass nicht wegen eines Bundesgesetzes die Landesblindenhilfe jetzt zu Veränderungen, insbesondere Reduzierungen führt.

Daher werden wir diesem Gesetz in der zweiten Lesung na türlich zustimmen.

Den sehr ausführlichen Informationen des Ministers können wir uns vollumfänglich anschließen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei den Grünen und der CDU)

Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Die Aussprache ist damit beendet.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/2036 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales und Integ ration zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

Punkt 2 unserer Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Eu ropa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeri ums der Justiz und für Europa vom 25. April 2017 – Be richt über aktuelle europapolitische Themen – Drucksa chen 16/1958, 16/1987

Berichterstatter: Abg. Fabian Gramling

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Ausspra che eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

In der Aussprache erteile ich für die Fraktion GRÜNE das Wort Herrn Abg. Frey. – Ich sehe ihn nicht.

(Abg. Rüdiger Klos AfD: Die Deutsche Bundesbahn! – Abg. Dr. Friedrich Bullinger und Abg. Dr. Hans-Ul rich Rülke FDP/DVP: Der Nächste, bitte! – Abg. Sa bine Wölfle SPD: Dann machen wir weiter! – Abg. Gabi Rolland SPD: Machen wir einfach weiter!)

Kollege Frey ist nicht im Saal. Dann fahren wir – solange ich keine andere Meldung habe – in der Rednerreihenfolge fort.

Ich erteile für die CDU-Fraktion das Wort Frau Abg. Felder.

(Abg. Sylvia Felder CDU begibt sich zum Redepult. – Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Rainer Po deswa AfD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, mei ne lieben Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut und richtig, dass wir uns mit Europa befassen. Das Brexit-Votum ist ein Einschnitt historischen Ausmaßes. Der Austritt des Vereinig ten Königreichs wird Europa verändern – ich fürchte: schwä chen.

Wir werden in einigen Jahren sehen, dass die Versprechungen für Arbeit und Wohlstand durch das Schaffen von Grenzen und Nationalstaaten nicht aufgehen. Die Menschen auf der In sel werden sehen, dass ein gemeinsames Ganzes mehr ist als singuläre nationale Alleingänge.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Markus Rös ler GRÜNE)

Ich bin dankbar, dass die Wählerinnen und Wähler in Frank reich diesem schlechten Beispiel nicht gefolgt sind. Es ist gut, dass die Nationale Front die Wahl verloren hat. Vielleicht hat ja auch das in den letzten Wochen begonnene zähe Ringen um die Austrittsverhandlungen die Augen dafür geöffnet, dass es nur schwer möglich ist, zu trennen, was eigentlich zusammen gehört.

Gerade wir in Baden-Württemberg wissen, dass die Europäi sche Union Frieden und Freiheit sichert und für die Wirtschaft in unserem Land – Produkte und Dienstleistungen – unver zichtbar ist. Selten gab es für ein Europaministerium spannen dere Zeiten. Es ist gut, dass in der baden-württembergischen Landesregierung ein Europaministerium vorhanden ist – noch dazu ein gutes.

Ich bin froh, dass Minister Wolf und sein Ministerium als Ers te unter den 16 Bundesländern eine umfangreiche Folgenab schätzung zum Brexit vorgenommen haben, in die zudem al le Ressorts eingebunden waren.