Protokoll der Sitzung vom 31.05.2017

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Unser gesellschaftliches Handeln orientiert sich an diesen Wurzeln und findet durch den Schutz der Menschenwürde und auch der Menschenrechte in Artikel 1 und 2 des Grundgeset zes einen besonders starken Ausdruck.

Die Eltern unseres Grundgesetzes stellten in Artikel 6 Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Denn die Ehe und die Familie garantieren unabhängig jegli cher Religion als Keimzelle der Gesellschaft den Erhalt der Gesellschaft selbst. Natürlich gingen die Eltern unseres Grund gesetzes wie auch die AfD – und auch Sie, habe ich den Ein druck – davon aus, dass jede Ehe als Vorstufe der Familien gründung nur zwischen einem Mann und einer Frau geschlos sen werden kann.

(Beifall bei der AfD)

Denn nur aus der Verbindung zwischen Mann und Frau kön nen Kinder empfangen und geboren werden. Wie Sie an der aktuellen demografischen Entwicklung ablesen können, wird nur durch die Geburt von Kindern die Existenz des Staates und der Gesellschaft garantiert.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD – Glocke des Prä sidenten)

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Wölfle?

Nein.

Die Gesellschaft hat sich in den knapp 70 Jahren seit der Verabschiedung des Grundgesetzes deutlich verändert. Gleichgeschlechtliche Paare können in zwischen sogar in einer eingetragenen Partnerschaft leben. Die Gesellschaft ist diesbezüglich offener geworden. Inzwi schen wird sogar der Ruf nach der Ehe für alle immer lauter. Manche stellen sogar die Frage, ob es nicht einer Neubewer tung der Begriffe Ehe und Familie bedürfe und ob die Ehe für alle nicht inzwischen zeitgemäß sei.

Doch das, sehr verehrte Damen und Herren, würde die Ehe, welche explizit der Verbindung zwischen Mann und Frau vor behalten ist

(Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Wo steht das?)

und unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes steht,

(Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Wo steht denn das?)

zu einem beliebigen Konstrukt machen.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Der Antrag der SPD-Fraktion, der sich klar für die Ehe für al le ausspricht, argumentiert mit Artikel 2 des Grundgesetzes, wonach jeder das Recht auf freie Entfaltung seiner Persön lichkeit hat, und folgert, dass es nicht Aufgabe des Staates sein kann, den Menschen ihre persönliche Lebensführung vorzu schreiben. Doch werden Homosexuelle durch den im Grund gesetz verankerten besonderen Schutz von Ehe und Familie, wie hier in Ihrem Antrag angedeutet, wirklich benachteiligt oder gar diskriminiert? Mitnichten. Denn der besondere Schutz der Ehe und der Familie schränkt niemanden bei seiner persönli chen Entfaltung und seiner persönlichen Lebensführung ein.

(Beifall bei der AfD)

Jedem wird in unserer Gesellschaft mit Respekt und Würde begegnet. Jeder kann sein Leben frei gestalten, wie er es möchte. Dies wird unabhängig vom Schutz der Familie und der Ehe von unserem Staat gewährleistet.

Liebe doch, wen du willst. Liebe kennt kein Geschlecht. Doch mit denselben Argumenten könnte man zukünftig sagen – das ist z. B. für Teile der hier lebenden Muslime gängige Praxis –: Liebe kennt kein Alter, Liebe kennt keine Zahl, und Liebe kennt keine Verwandtschaft. Halten dann bei uns Kinderehen, Polygamie oder gar Geschwisterehen Einzug?

(Unruhe)

Wir sind uns doch in diesem Haus einig, wie ich merke, dass das nicht gewollt sein kann.

Nach Meinung der AfD muss die Ehe zwischen Mann und Frau jedoch auch wahrnehmbar und gesetzlich garantiert die Keimzelle unserer Gesellschaft bleiben und besonders ge schützt werden.

(Beifall bei der AfD)

Denn nur aus der Verbindung zwischen Mann und Frau kön nen Kinder empfangen und geboren werden. Kein Gender ideologe kann die Biologie hier auf den Kopf stellen.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Jetzt lassen wir wieder et was Ruhe einkehren.

(Abg. Beate Böhlen GRÜNE: Aber das ist echt schwer!)

Und die Kollegin kommt allmählich zum Ende.

Daher lehnen wir diesen Antrag ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Für die Fraktion der FDP/ DVP erteile ich dem Kollegen Keck das Wort.

(Abg. Anton Baron AfD: Die FDP ist aber zwiege spalten!)

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor 40 Jahren konnte sich niemand vorstellen, dass der kalte Krieg ein friedliches Ende nimmt. Vor 40 Jahren konnte sich auch niemand vorstellen, dass ein Papst oder Bundespräsidenten einfach zurücktreten.

Vor 40 Jahren konnte sich niemand vorstellen, dass der Bun deskanzler eine Bundeskanzlerin ist oder ein Grüner Minis terpräsident von Baden-Württemberg ist.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Da gab es die noch gar nicht!)

Die Welt ändert sich, und wir ändern uns mit ihr. 1969 und 1973 kam es in der Bundesrepublik zu Reformen am berüch tigten § 175 des Strafgesetzbuchs, der homosexuelle Hand lungen unter Strafe stellte. Es sollte dann noch bis 1994 dau ern, bis die letzten Reste dieses Paragrafen aus den Strafge setzbüchern in Deutschland verschwanden.

Wir Liberalen wissen, dass Menschen unterschiedliche Ent würfe für ihr Leben haben. Solange sie niemanden schädigen, setzen wir uns dafür ein, dass diese in einer offenen Gesell schaft auch gelebt werden können.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Raimund Haser CDU)

Dazu zählt auch die Frage, wer wen als Partnerin oder Part ner wählt, und zwar unabhängig vom Grund dieser Partner schaft. Es kann und darf nicht Aufgabe des Staates sein, Lie be zu bewerten und zu beurteilen.

(Abg. Anton Baron AfD: Selbstverständlich!)

Es kann und sollte Aufgabe des Staates und des Zusammen lebens sein, gegenseitige Verantwortung zu fördern. Daher ist auch die eingetragene Lebenspartnerschaft eine Bereicherung für unsere offene Gesellschaft.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Der Staat muss die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass Verantwortungsgemeinschaften funktionieren können. Die FDP/DVP setzt sich für die Gleichstellung eingetragener Le benspartnerschaften ein. Wir haben als Koalitionspartner mit der CDU im Bund in der vorigen Legislaturperiode diese Le benspartnerschaften bei der Erbschaftsteuer, der Grunder werbsteuer und dem BAföG, dem Beamten-, Richter- und Sol datenrecht mit der Ehe gleichgestellt. Mit der Magnus-Hirsch feld-Stiftung haben wir eine Institution ins Leben gerufen, die durch Bildung und Forschung der Diskriminierung von Schwu len, Lesben und Transgendern entgegenwirkt. Das Verfas sungsgericht hat dabei geholfen, Vorbehalte in der Gesell schaft und in Teilen der Union bei den Entscheidungen zur Hinterbliebenenversorgung, zum Beamtenrecht, zum Ehegat tensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften zu über winden.

Hier in Baden-Württemberg sind die Grünen der größere Ko alitionspartner. Sie stellen den Ministerpräsidenten. Wie sieht es im Koalitionsvertrag aus? Die Aussagen zu gleichgeschlecht lichen Lebensentwürfen wurden auf den Verlegenheitsplatz zwischen Diskriminierung und ärztlicher Versorgung verwie sen.

Das Wort „gleichgeschlechtlich“ taucht nirgendwo auf. Die Abkürzung LSBTTIQ ist nirgendwo zu finden – von „schwul“ und „lesbisch“ ganz zu schweigen. Nach dem Koalitionsver trag wollen Sie mehr für die Akzeptanz von Windrädern tun als für die Akzeptanz von Schwulen und Lesben. Ist Ihnen das

Thema peinlich? Sieht es so aus, wenn die Grünen der domi nierende Koalitionspartner sind?

Der grüne Parteivorsitzende Cem Özdemir hat bereits ange kündigt, dass die Grünen als Koalitionspartner auf Bundes ebene nur mit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zur Verfügung stehen.

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Die FDP auch! Herr Lindner! – Zuruf: Die SPD auch!)

Wer soll das glauben? Gut, dass die SPD mit diesem Antrag der Landesregierung Beine macht. Den gleichen Mut wün schen wir uns bei der SPD gegenüber der Bundesregierung. Das ist heute bereits angeklungen.