Protokoll der Sitzung vom 19.07.2017

(Abg. Gerhard Kleinböck SPD: Also speziell auch keine Gymnasiallehrkräfte?)

Nein, es verteilt sich auf die Schularten insgesamt.

Die nächste Frage kommt von Herrn Abg. Dr. Bullinger.

Frau Ministerin, ich gehe in diesem Haus seit knapp 30 Jahren ein und aus.

(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: 30 Jahre! – Abg. Reinhold Gall SPD: Wie kann das sein?)

Dabei habe ich festgestellt, dass es mit der Planung der Leh rer und der Lehrerstellen in der Ausbildung überhaupt nicht klappt. Eigentlich ist doch am Ende eines Jahres – am 31. De zember um 24 Uhr – nachvollziehbar, wie viele Kinder gebo ren wurden. Man weiß in etwa auch, wie hoch der Zuzug bzw. der Wegzug ist. Wenn man dies grob hochrechnet – sechs Jah re später –, müsste man eigentlich wissen, wie viele Lehrkräf te man benötigt.

(Abg. Daniel Andreas Lede Abal und Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Der Bullinger weiß das!)

Gibt es Ihrer Meinung nach irgendwelche Verbesserungsvor schläge, damit man nicht immer wieder dieses Dilemma hat?

Herr Bullinger, ich weiß, ehrlich gesagt, nicht, ob es jetzt wirklich Verbesserungsvorschläge gibt. Dass man das Ganze aber verbessern muss und auch verbessern kann, da sind wir, glaube ich, einer Meinung.

Die Bertelsmann-Studie wurde bereits angesprochen. Sie geht in dieser Frage von einer völligen Trendumkehr aus. Das ist schon ein Stück weit schwierig. Wir sind momentan auch da bei, zu analysieren, wo wir, das Kultusministerium, Verände rungen vornehmen können, um konkretere Zahlen zu bekom men. Das ist aber sicher auch ein Thema, das ich, weil es al le Länder betrifft, in meiner Eigenschaft als KMK-Präsiden tin noch einmal auf der Kultusministerkonferenz ansprechen werde.

Viele sprechen mich als Kultusministerin an und sagen: „Bis die zu dir kommen, sind sie doch schon sechs Jahre auf der Welt. Wie kann man denn da überrascht sein?“

(Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

Natürlich gibt es Zu- und Abwanderung. Das ist auch klar. Vom Grundsatz her: Das berechnet nicht mein Haus, sondern es handelt sich um Themen des Statistischen Landesamts. Das sind andere Themen. Deshalb ist schon die Frage – – Aber wir arbeiten daran, wie wir da einen – können wir uns darauf ver ständigen? – realistischeren Blick entwickeln können.

Vielen Dank. – Die nächste Frage kommt von Herrn Abg. Dr. Gedeon.

Frau Ministerin, es geht noch einmal um die Krankheitsvertretungen. Wenn Sie den Bedarf festlegen, gehen Sie dabei von 100 % Besetzung aus. Die Lehrer, mit denen ich zu tun habe, sagen alle: „Wir haben die 100 % nicht, sondern 96 bis 98 %, je nachdem.“ Selbst wenn sie die 100 % haben, kommen sie nicht klar. Wenn man die Sicherung des Unterrichts gewährleisten will, müsste man von 110 % ausgehen. Von welchem Prozentsatz gehen Sie bei Ihrer Planung aus?

Die ideale Planzahl ist immer 100 %. Wir können auch 120 oder 140 % ansetzen. Der Ausgangspunkt ist – ich sagte es vorhin bereits – ein Bewerberinnen- und Bewerber problem. Es geht gar nicht zwingend um die Ressourcen, es geht darum, dass wir auch diejenigen brauchen, die es machen müssen. Das ist das, worauf ich in der gesamten Diskussion immer wieder hinweisen muss. Es ist weniger ein Ressour cen- als ein Personenproblem.

Deshalb: Ich kann alles hochsetzen oder einfordern, ich brau che trotzdem die Person, die es macht. Deshalb ist das ein Thema. Wir haben die Krankheitsreserve, aber das zentrale Problem ist tatsächlich: Wenn ich mit offenen Stellen ins Schuljahr starte, dann wird es mit der Krankheitsreserve, wenn im Winter Krankheiten dazukommen oder Elternzeit, Mutter schaft – all dies –, relativ eng. Deshalb ist unsere Hauptziel setzung, möglichst mit der Besetzung aller Stellen in ein Schuljahr zu starten. Deshalb gelten dem auch unsere Bemü hungen für September 2017. Dann klappt es insgesamt auch mit der Krankheitsreserve.

Vielen Dank. – Die nächste Frage kommt von Frau Abg. Lösch.

Frau Ministerin, um das The ma Krankheitsreserve zu vermeiden, ist es ja wichtig, dass Lehrerinnen und Lehrer bis zur Pensionierung ihren Beruf voll ausüben können. Können Sie uns sagen, was für die Gesund heitsvorsorge der Lehrerinnen und Lehrer getan wird?

Wir haben hier vielfältige Maßnahmen. Ich kann sie Ihnen schriftlich zusammenstellen. Zum Thema „Unter richtsversorgung im September 2017“ habe ich jetzt nicht al le Maßnahmen parat, aber wir würden sie Ihnen zusammen stellen. Das Thema „Lehrergesundheit, Prävention“ läuft in vielen Bereichen. Hier gibt es umfangreiche Programme. Wir würden Ihnen die Maßnahmen zusammenstellen. Dann brau che ich sie Ihnen jetzt nicht aufzuzählen.

Vielen Dank. – Jetzt hat Herr Abg. Dörflinger das Wort.

Frau Ministerin, ich möch te auf die Unterrichtsversorgung bei den Sonderpädagogen eingehen. Hier würde mich interessieren, was die Landesre gierung tut und plant, um den Mangel an Sonderpädagogen entsprechend beheben zu können.

Vielen Dank. – Wir haben einen großen Mangel im Bereich der Grundschulen, im Bereich der Naturwissenschaf ten in den weiterführenden Schulen sowie bei den Sonderpä dagoginnen und Sonderpädagogen. Wir haben zum einen – ich habe es vorhin schon kurz angesprochen – die Ausbil dungskapazitäten für Sonderpädagoginnen und Sonderpäda gogen kontinuierlich erhöht.

Ganz entscheidend für uns ist aber, dass wir jetzt mit einem Weiterqualifizierungsprogramm für rund 5 000 Haupt- und Werkrealschullehrkräfte, deren Schulstandorte nicht mehr in die Zukunft geführt werden können, begonnen haben. Deren Kompetenz brauchen wir, weil wir einen Lehrerinnen- und Lehrermangel haben. Da geht es um die Weiterqualifizierung für eine Tätigkeit an GMS, an Realschulen, aber ganz ent scheidend auch im Bereich der Sonderpädagogik. Dort gibt es ein umfangreiches Weiterqualifizierungsprogramm.

Wir gehen davon aus, dass letztendlich rund 1 500 Sonderpä dagoginnen und Sonderpädagogen durch Weiterqualifizierung gezielt dort eingesetzt werden können, übrigens schneller, als wenn man sie komplett ausbildet, weil sie als Pädagogen – Haupt- und Werkrealschule – mit der Sonderqualifizierung, die umfangreich ist, für die es aber ein großes Interesse gibt, in zwei Jahren qualifiziert auf den Markt kommen und damit bei den Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen dort, wo wir sie brauchen, für eine deutliche und wichtige Entspannung sorgen können.

Die letzte Frage kommt von Herrn Abg. Dr. Fulst-Blei.

Da habe ich ja noch Glück gehabt. Vielen Dank.

Frau Ministerin, ich würde ganz gern noch einmal auf das Thema „Studienabgänger im Gymnasialbereich“ zu sprechen kommen. Denn Sie sagen, was in Teilbereichen stimmt – es ist natürlich viel differenzierter –, dass wir Probleme haben, Nachwuchs zu bekommen. Jetzt haben wir hier die Situation, dass sehr, sehr viele auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung ste hen. Wir wissen, dass wir im Bereich der Krankheitsvertre tung im Bereich Gymnasium „Baustellen“ haben.

Ich würde gern den Hinweis von Herrn Kleinböck erweitern. Wir wissen, dass wir auch noch eine ganz große Zahl gymna sial qualifizierter Lehrkräfte an den Gemeinschaftsschulen brauchen. Warum nutzen Sie die Chance jetzt nicht, zu sagen: „Wir haben da jetzt einen Stellenüberhang; wir können den jungen Menschen jetzt eine Perspektive geben; wir brauchen sie als Krankheitsvertreterinnen und Krankheitsvertreter, um den Unterrichtsausfall in den Griff zu bekommen, und wir brauchen sie an den Gemeinschaftsschulen“? Warum greift die Landesregierung jetzt nicht zu?

Das Problem ist: Ich brauche an den Gemein schaftsschulen nicht nur die Fächerkombinationen Deutsch/ Englisch und Deutsch/Sport. Das ist das grundsätzliche Pro blem. Natürlich sind sie auch in der Krankheitsreserve abge deckt.

Ich sage es noch einmal: Wir haben, was Gymnasiallehrer an geht, einen Überhang von gut 1 500 Studienabgängerinnen und -abgängern ausschließlich bei den Fächerkombinationen „Deutsch plus X“, nicht bei den Kombinationen von Mathe matik mit anderen Fächern. Es gibt eine ganz klare Fixierung auf den geisteswissenschaftlichen Bereich. Dort, wo wir sie in der Krankheitsreserve und in der GMS brauchen, nehmen wir sie auch.

Ich spreche aber nicht von Gymnasiallehrerinnen und Gym nasiallehrern, die für alle Fächer ausgebildet sind, und mein Problem ist, dass ich bei GMS, bei Gymnasien und auch bei der Krankheitsvertretung einen Mangel an naturwissenschaft lich ausgebildeten Lehrkräften habe. Deshalb kann man das halt nicht nur pauschal sehen, sondern muss man immer be trachten, was sie studiert haben.

Dieser Überhang – es ist schade, dass es ihn gibt – ist tatsäch lich sehr auf die geisteswissenschaftlichen Kombinationen konzentriert. Dies gilt übrigens nicht nur für Baden-Württem berg, sondern das zieht sich durch die ganze Bundesrepublik. Der Drang, diese Fächerkombinationen zu studieren, ist im mens groß, obwohl wir schon lange darauf hinweisen, dass uns alles, was mit Naturwissenschaften kombiniert wird, wei terhilft. Aber da ist die Fixierung von ganz arg vielen sehr eng, und das ist das Grundproblem.

Vielen Dank.

Vielen Dank. – Damit ist die ses Thema von der Zeit her abgearbeitet. Vielen Dank auch für Ihre kurzen Antworten; das hat viele Fragen ermöglicht.

Ich rufe das nächste Thema auf, gemeldet von der Fraktion der FDP/DVP:

Z u l a g e n a n P r o f e s s o r e n

Herr Abg. Weinmann, bitte.

Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Auf die Rückfrage des Kollegen Klein in öffentlicher Sitzung des Untersuchungsausschusses „Zula gen Ludwigsburg“ zum generellen Umgang mit Zulagen an anderen Hochschulen teilte die als Zeugin geladene Ministe rin Bauer sinngemäß mit, dass lediglich anlassbezogene Über prüfungen gemacht würden, aber keine grundsätzlichen, sys tematischen oder gar präventiven. Dies entspricht auch der publizierten Auffassung des Wissenschaftsministeriums.

Nach den dem Wissenschaftsministerium wohl seit Anfang dieses Jahres bekannten vergleichbaren Vorkommnissen an der HTWG Konstanz liegt es nahe, dass es sich nicht um ein auf die Verwaltungshochschule Ludwigsburg beschränktes Problem handelt, sondern um ein systemimmanentes.

Ich frage daher die Landesregierung, ob das Wissenschafts ministerium die neuen Erkenntnisse zum Anlass nimmt, eine landesweite Überprüfung anzudenken – auch vor dem Hinter grund, möglichen in der Zweijahresfrist begründeten Vertrau enstatbeständen rechtzeitig zu begegnen.

Auch im Hinblick auf die Zeit bitte ich um Beantwortung der Frage – gerade im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der Vor kommnisse –, warum das Ministerium in Ludwigsburg unter Berufung auf die Hochschulautonomie zurückhaltend reagiert hat, während es im aktuellen Fall Konstanz zumindest den Be richterstattungen der Medien nach resolut durchgreift. Ich fra ge die Landesregierung, wie sich diese unterschiedlichen Re aktionen begründen.

Vielen Dank.

(Beifall des Abg. Dr. Gerhard Aden FDP/DVP)

Für die Landesregierung er teile ich Frau Ministerin Bauer das Wort.

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie fragen nach den Ereignissen an der Hochschule Konstanz, die man in diesen Tagen auch in der Zeitung nachverfolgen konn te. An der Hochschule Konstanz haben wir eine Situation vor gefunden, in der es offenkundig im Umgang mit dem Thema „Zulagen verschiedenster Art“ Handlungsbedarf gibt, weil die Zulagengewährung dort nicht umfassend rechtskonform zu sein scheint.

Wir sind, seit wir von der Problematik erfahren haben, zusam men mit der Hochschule dabei, diese Angelegenheiten aufzu arbeiten. Ich stelle einfach mal die Fakten dar, wie sie sich heute präsentieren.

Wir haben uns, nachdem wir von verschiedenen Problemla gen Kenntnis erhalten haben – aufgrund komplizierter inne rer Verhältnisse in diesem Präsidium –, die Richtlinie des Prä sidiums der Hochschule Konstanz zeigen lassen und gesehen, dass diese Richtlinie so keinen Bestand haben kann. Wir ha ben zur Korrektur und zur Nichtanwendung der bestehenden Richtlinie aufgefordert. Dies ist zurzeit in Bearbeitung.

Auf der Grundlage einer fehlerhaften Richtlinie sind Entschei dungen getroffen worden, und diese Entscheidungen in Ein zelfällen sind aufzubereiten. Das Präsidium ist aufgefordert, dies zu tun und uns entsprechend zu berichten. In diesem Ver

fahren, dies aufzubereiten, zu korrigieren und das Ausmaß der Probleme zu durchdringen, befinden wir uns noch.

Ich möchte die Gelegenheit auch noch mal nutzen, zu beto nen: Wir befinden uns in einer Problematik, die in den inne ren Zuständigkeitsbereich der Hochschulen gehört: das Recht und die Verantwortung, Zulagenkomponenten zu den Grund gehältern der Professoren zu zahlen. Seit über zehn Jahren wird den Hochschulen das Recht gewährt, selbst darüber zu entscheiden, in welchem Umfang und auf welcher der gesetz lichen Grundlagen man für besondere Leistungen in For schung oder Lehre oder Transfer oder als Funktionsträger ei ner Hochschule zusätzliches Gehalt in Form einer Zulage oder eines konstanten Leistungsbezugs erhält. Wir befinden uns al so im Bereich der Zuständigkeit der Hochschule, mit dieser Verantwortung korrekt umzugehen. Wir haben sehen müssen, dass es auch in Konstanz Probleme gibt, die zu bearbeiten sind.