Der Wolf kommt wieder. Der Wolf kommt wieder, genauso wie der Steinadler und der Wanderfalke, genauso wie die Wildkatze und wahrscheinlich auch einmal der Luchs. All die se Arten hatten wir ausgerottet – ganz oder weitestgehend. Es gab systematische Vernichtungsfeldzüge mit viel Hass und viel Hetze – mit prominenter Unterstützung. Ich zitiere ein mal:
Viel besser und überzeugender hat es unser früherer Landes forstpräsident, Wilfried Ott, in seinem Buch „Die besiegte Wildnis“ dargelegt. Er führt mit vielen Beispielen aus, wie die Biologie und Psychologie der Ausrottung bei uns im Land er folgt ist. Man kann da wahrlich viel lernen. Ich kann das Buch unseres ehemaligen Landesforstpräsidenten nur empfehlen.
Totgefahren, spurlos verschwunden, unnatürlich tot im See: Das ist die Bilanz der ersten vier Wölfe, die wir bei uns 150 Jahre nach der Ausrottung wieder vorfanden.
Man weiß es noch nicht; das wird gerade untersucht. – Das zeigt uns: Die Ausbreitung des Wolfes im Land geht langsam voran, aber er wird kommen, wenn nicht aus der Schweiz, dann aus Österreich. Das neueste Rudel hat dort im Jahr 2017, 80 km von der deutschen Grenze entfernt, sechs Welpen ge
worfen. Wir wissen, dass ein Wolf aus Sachsen in 159 Tagen, also in fünf Monaten, 1 500 km zurückgelegt hat, bis seine Spur in Weißrussland verschwand. Deswegen wissen wir ganz genau: Es ist nicht die Frage, ob er kommt, sondern die Fra ge, wann er kommt.
Deswegen ist es richtig und wichtig, sich hier rechtzeitig, viel fältig und professionell auf die Ankunft und Verbreitung des Wolfes vorzubereiten.
Dazu gibt es einen Wolfsfonds des Landes, es gibt einen Wolfsmanagementplan; zudem gibt es auch das von uns Grü nen schon 2014 initiierte Herdenschutzprojekt vom Landes schafzuchtverband und vom NABU. Wir werden, wie einstim mig im Umweltausschuss beschlossen – Kollege Bullinger ging darauf ein –, am 26. Oktober eine Anhörung durchfüh ren. Mehr dazu nachher.
Hier jedenfalls ein großes Dankeschön an alle Nutztierhalter, die durch Beweidung zu unserer vielfältigen Landschaft in Baden-Württemberg beitragen. Sie, insbesondere die Schäfer, sind wichtige Partner des Naturschutzes, die wir weiterhin in tensiv unterstützen werden.
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der Wolf hat jedes Recht, bei uns zu leben. Er braucht keinen Ausweis, um die Grenze – auch die Grenze zum Nicht-EU-Ausland – zu übertreten. Mir fällt auch keine wie auch immer geartete Möglichkeit ein, wie man ihn davon abhalten könnte. Ich halte es nicht für sinnvoll, Dis kussionen dieser Art zu führen.
Das Image des Wolfes leidet in der Tat unter einem historisch gewachsenen Zerrbild. Nicht ganz unschuldig daran sind die Gebrüder Grimm, die ansonsten sehr anständige Leute waren, aber den Wolf immer wieder thematisiert haben.
Jeder von uns kennt natürlich das Märchen vom Rotkäppchen. Man muss den Menschen heute immer wieder sagen: Das Märchen vom Rotkäppchen stimmt definitiv nicht, was die Wolfspopulation in Deutschland betrifft. Es gibt seit der Wie derbesiedlung deutscher Gebiete durch den Wolf keinen ein zigen Fall, in dem ein Wolf tatsächlich einen Menschen ange fallen und verletzt hat.
Aber es gibt ein anderes Märchen von den Gebrüdern Grimm, das stimmt. Das ist das Märchen von den sieben Geißlein. Überall dort, wo der Wolf heimisch geworden ist, hat er er
kannt, dass es einfacher ist, Schafe und Ziegen zu jagen, als Wildschweinen hinterherzuspringen. Das Beispiel ist schon gebracht worden, und es wurde auch in der Stellungnahme dargelegt: 8 935 Nutztiere wurden in Frankreich im Jahr 2015 gerissen – nachgewiesen. Dafür hat der Staat Entschädigun gen geleistet.
Wenn man also über Entschädigungen spricht und z. B. über Forderungen des BLHV, muss man sich auch der Dimensio nen bewusst sein, die das Thema eventuell mit sich bringen könnte.
Deshalb ist das Wolfsmanagement auch klar geregelt. Grund lage dafür sind die Bonner Konvention und die FFH-Richtli nie sowie das Bundesnaturschutzgesetz. Das Bundesnatur schutzgesetz ist ein gutes Instrument bei der Frage nach dem Umgang mit dem Wolf. Denn das Gesetz regelt klar, wann es Ausnahmen von diesem Zugriffsrecht gibt: zur Abwendung land- und forstwirtschaftlicher oder sonstiger erheblicher wirt schaftlicher Schäden, zum Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt, für Zwecke der Forschung und Lehre oder der Wiederansiedlung, im Interesse der menschlichen Gesundheit und der öffentlichen Sicherheit und aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses.
An den Gesetzen liegt es also nicht, wenn wir es eines Tages mit einem „Problemwolf“ zu tun haben, sondern es wird eher um die Frage des Vollzugs gehen. Bei einem so emotionalen Thema – das wissen wir – ist nicht allein die Gesetzeslage aus schlaggebend, sondern es ist immer eine Frage der Öffentlich keit, der öffentlichen Meinung, und eine Frage des Vollzugs.
Ein gutes Beispiel dazu gibt es bei dem ersten Wolf, der in Deutschland nach dem Naturschutzgesetz zum Abschuss frei gegeben worden ist. Ursprünglich hieß er einmal „MT6“; dann hieß er plötzlich „Kurti“, und das war ein Problem. Denn Kur ti hatte ein Gesicht, es gab ein Foto, und er hatte plötzlich vie le, viele Anhänger, die schließlich auch dem grünen Umwelt minister in Niedersachsen, Stefan Wenzel, im April 2016 140 Klagen wegen Verstoßes gegen das Naturschutzgesetz eingebracht haben. Die niedersächsische Staatsanwaltschaft hat klar gesagt, dass man diese Klagen nicht verhandeln muss, weil das Gesetz an dieser Stelle klar geregelt ist, aber die öf fentliche Diskussion hatte Herr Wenzel natürlich trotzdem.
Jetzt stellen wir uns einmal in Baden-Württemberg vor, der letzte Wolf, den wir in Überlingen gesichtet haben, wäre nicht ins Wasser gegangen – auf welche Weise auch immer –, son dern er hätte noch ein paar Tage überlebt, bis er einem Foto grafen vor die Linse gesprungen wäre, und man hätte ihm ei nen Namen, z. B. „Winfried“ oder „Winnie“, gegeben.
Da wäre es dann schwergefallen, wenn der Minister ihn auf der Basis des Naturschutzgesetzes für den Abschuss freigege ben hätte. – Wir sind hier also bei einem Problem des Voll zugs und nicht der Gesetze.
Von all der Aufgeregtheit darf sich die Politik deswegen nicht beirren lassen. Auf Baden-Württemberg bezogen haben wir beim Wolf im Moment lediglich eine Diskussion, aber keine Population.
Deswegen haben wir, die CDU-Fraktion, einer Anhörung zum Thema Wolf auch nur unter der Bedingung zugestimmt, dass wir gleichzeitig eine Anhörung für das Frühjahr nächsten Jah res ankündigen, in der wir uns über die Tiere unterhalten, bei denen beides vorhanden ist: eine Diskussion und eine Popu lation.
Okay. – Wir haben 3 000 Biber und den Kormoran. Die Kormorane fressen allein 3 t Fisch pro Tag. Deswegen möchte ich doch darum bitten, dass wir uns auch im Naturschutz immer über die Tiere unterhalten, die nicht nur gerade „in“ sind, sondern die tatsächlich unser Ökosystem eventuell ins Ungleichgewicht bringen. Ich hoffe, dass es noch lange dauert, bis das beim Wolf der Fall ist. Aber wir werden die Dinge auf jeden Fall beobachten.
Sehr geehrter Herr Präsident, geschätz te Kollegen und Kolleginnen Abgeordnete, meine Damen und Herren! Wie viel Platz benötigt ein Wolf? Der NABU schreibt: In Deutschland nutzt eine Wolfsfamilie ein Territorium von rund 250 km2. Im europäischen Vergleich entspricht dies dem Durchschnitt.
und allein sechs promovierte Mitarbeiterinnen und Mitarbei ter – es ist nur ein Mann dabei – für die sozialwissenschaftli che Forschung zum und im Nationalpark. Damit ist klar: Es brauchte schon zweieinhalb Nationalparke für nur eine Wolfs familie, wenn die Wölfe sich nicht in Konkurrenz zu Mensch und Nutztieren wieder ansiedeln wollten – von den wild le benden Opfertieren, etwa Rehen und Wildschweinen, ganz abgesehen.
Die Ansiedlung des Wolfes wird also nur in Konkurrenz zum Menschen und im Konflikt mit ihm gehen, weil alle Land schaft in Baden-Württemberg von Menschenhand verschö nert, urbar gemacht worden ist. Und auch die 2,4 % Natur schutzgebiete oder die 22,6 % Landschaftsschutzgebiete sind von Menschen geschaffen, und zwar nicht von den National parkrangern oder -rangerinnen, sondern von den Bauern in unserem Land oder, wie im Fall des Schönbuchs und der an deren Staatswälder, von Fürsten, Jägern oder Förstern.
Auch hier regiert die EU. 1992 wurden Wölfe EU-weit unter den Schutz der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie – FFH-Richt linie – gestellt.
Die dazugehörigen Leitlinien sind europäisch geprägt. Das heißt, dass nicht in jedem Land oder Bundesland die gleichen Voraussetzungen für den Wolfsschutz gegeben sind oder ge schaffen werden müssen.