Zum Schluss, meine Damen und Herren: Die Landesregie rung ist überzeugt, dass wir mit dem vorliegenden Änderungs gesetz die naturschutzrechtlichen Regelungen weiter verbes sern
und an die Entwicklungen sowohl im Bereich des Naturschut zes als auch der Digitalisierung anpassen. Deshalb bitte ich Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, den vorliegen den Gesetzentwurf in den Ausschüssen konstruktiv zu bera ten, und ich bitte Sie dann auch in der abschließenden Bera tung nach Möglichkeit um eine breite Zustimmung.
Herr Minister, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. – Mit Datum vom 26. September schreibt das Staatsministerium – unterschrie ben von Winfried Kretschmann –:
herbeizuführen. Die Zuständigkeit für das Gesetz liegt beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirt schaft.
Meine Frage: Stimmen Sie mit mir überein, dass es eigentlich heißen müsste, die Federführung liegt bei Ihrem Haus, weil ja auch andere Gesetze und andere Ausschüsse tangiert sind? Und stimmen Sie mit mir auch überein, dass man in Zukunft beim Staatsministerium vielleicht etwas mehr darauf achten sollte, dass das Ganze dann nicht nur auf Arbeitsebene abge stimmt wird, sondern auch für die Parlamentarier ersichtlich ist?
Herr Abgeordneter, insbesondere, was den Ar tikel 15 betrifft, sehe ich durchaus, dass diesbezüglich nicht unbedingt mein Haus federführend sein dürfte. Aber ich den ke, dass es auch kein Problem ist, dass das Hohe Haus dann beschließt, wie insgesamt mit den weiteren Beratungen des Gesetzes hier verfahren wird, sprich dass neben dem Umwelt ausschuss vielleicht auch der Ausschuss für Ländlichen Raum und selbstverständlich noch der zuständige Wirtschaftsaus schuss mit den Regelungen insbesondere in Artikel 15 befasst werden.
Meine Damen und Her ren, das Präsidium hat für die Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Pritzelkram ist der Naturschutz, so wie wir ihn haben. Der Naturverhunzung dagegen kann man eine geniale Großzügigkeit nicht absprechen.... Die Naturverhunzung arbeitet „en gros“; der Naturschutz „en détail“.
Diese Aussage von Hermann Löns ist über hundert Jahre alt. Ich glaube, wir dürfen hier in Baden-Württemberg mit gewis sem Stolz sagen, dass das bei uns nicht mehr zutrifft.
Wir haben in Baden-Württemberg – das wollen wir fairerwei se schon sagen – seit 2011 und jetzt auch mit den neuen Part nern, den Kolleginnen und Kollegen von der CDU, den Na turschutz viel stärker in den Mittelpunkt unserer Tätigkeiten gerückt, sowohl was Gesetze betrifft – worüber wir heute re den –, als auch was Strukturen, Personal und Finanzen betrifft. Ich glaube, das ist gut so. Darauf dürfen wir relativ breit im Parlament gemeinsam stolz sein.
Es gibt einen Konsens darüber, dass Naturerbe, Schöpfung, Heimat, biologische Vielfalt nicht nur Worthülsen sind, son dern dass wir das mit Inhalt füllen wollen. Deshalb passen wir hier im Land natürlich auch das Landesnaturschutzgesetz im mer wieder einmal den Gegebenheiten an.
Minister Untersteller hat ja bereits zahlreiche Details des Ge setzentwurfs mit benannt, wenn auch bei Weitem noch nicht alle. Es sind auch einige, sage ich einmal, redaktionelle Än derungen dabei, die sicherlich ganz unproblematisch sind, wie nach meiner Einschätzung auch der Gesetzentwurf insgesamt sicherlich eine breite Zustimmung verdient.
Deswegen möchte ich nur einige wenige Punkte exemplarisch herausgreifen. Dazu gehört die Frage der Selbstvermarktung, also auch der Unterstützung und der wichtigen Kooperation mit der Landwirtschaft, etwa dass Hinweisschilder auf den Verkauf von saisonalen Produkten durch Selbstvermarktungs einrichtungen – § 21 – in Zukunft leichter definiert und zuge lassen werden können. Ich glaube, das ist ein Punkt, der uns allen am Herzen liegt: dass dort, wo regionale, saisonale Pro dukte angeboten werden, auch deren Vermarktung erleichtert wird.
Ein zweiter Punkt ist der Bürokratieabbau. § 24 und § 49 et wa, wo in Zukunft exemplarisch die digitale Übermittlung von Daten ermöglicht wird, sind ein Beitrag dazu, dass in Zukunft weniger Bürokratie und weniger Papier im Land existieren, wenn wir die Möglichkeit haben, digital zu übermitteln, egal, ob es jetzt Träger öffentlicher Belange, Behörden oder ande re sind. Wir leben in einer digitalen Welt, und das ist ein klit zekleiner Beitrag zu der sonstigen Schwerpunktsetzung der Digitalisierung. Da sind wir angekommen, das setzen wir um, da passen wir das Gesetz an.
Ein dritter Punkt – darauf möchte ich hinweisen, weil das auch hier immer wieder mit hineinspielt –: Naturschutz ist Länder sache. Aber es gibt einen sogenannten abweichungsfesten Kern; das ist der Artenschutz – der hier nicht direkt betroffen ist. Es geht jetzt nicht um Insekten, Rotmilane oder Wölfe, sondern um den Biotopschutz. Der Biotopschutz ist nicht Be standteil dieses sogenannten abweichungsfesten Kerns, den wir, das Land, nicht verändern dürfen, obwohl das die soge nannte konkurrierende Gesetzgebung betrifft. Vielmehr darf das Land beim Biotopschutz – beispielsweise bei der Defini tion von Höhlen und Stollen – vom Bundesnaturschutzgesetz abweichen. Wir müssen das aber auch, wenn der Bundesge setzgeber, wie jetzt 2017 erfolgt, seine Regelungen und Defi nitionen ändert. Wenn wir das anders machen wollen, müssen wir das tun, weil sonst die Bundesgesetzgebung gilt. So ha ben wir das bei diesem einen Beispiel – geschützte Lebens
räume, geschützte Biotope, Höhlen und Stollen – so definiert, wie es bei uns schon vorher definiert war – in Abweichung vom Bundesgesetzgeber.
Als Letztes möchte ich sagen: Wir modernisieren das Landes naturschutzgesetz in einigen wichtigen Punkten. Das ist gut so, das ist richtig so. Wir werden – der Fairness halber hier mit auch den Kolleginnen und Kollegen der Oppositionsfrak tionen bereits angekündigt – einen weiteren Punkt, der aktu ell aufgeschlagen ist, nämlich das Thema „Invasive Arten“, noch über einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen mit einbringen. Darüber haben wir uns bereits abgesprochen.
Hier handelt es sich um die Umsetzung von EU-Recht, was in diesem Fall zwingend erforderlich ist. Da hoffen wir in den Ausschüssen auf eine insgesamt kollegiale Beratung.
Ich freue mich auf die Aussprachen sowohl hier im Plenum als auch im Umweltausschuss und selbstverständlich auch in allen anderen Ausschüssen, die in dieser Angelegenheit be rührt sind, und stelle noch einmal fest: Eine gute, eine sinn volle, eine erforderliche Aktualisierung und Modernisierung des Naturschutzgesetzes stehen an.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir unterhalten uns hier über ein außerordentlich sinnvolles Gesetz, dem wir auch in Gänze zustimmen. Wir möchten auch dem Umweltminis terium für die Kooperation bei den offenen Fragen ganz herz lich danken.
Die Neuordnung steht unter der Überschrift: Vollzug verein fachen und Chancen der Digitalisierung nutzen. Herr Unter steller und Herr Rösler sind bereits auf die Einzelheiten ein gegangen; deswegen möchte ich nur zwei Grundgedanken da zu loswerden.
Zum einen definiert das Naturschutzgesetz die Rolle des Lan des sehr gut. Von der EU kommt z. B. der Artenschutz, der sich kaum verändern lässt. Es ist also nicht unsere Aufgabe, Arten unter Schutz zu stellen oder nicht. Das Bundesnatur schutzgesetz lässt das, was von der EU kommt, in Gesetzes texte einfließen, und wir im Land sind dafür verantwortlich, dass der Vollzug funktioniert.
Wenn man draußen bei Betrieben ist oder wenn man sich mit Bürgerinnen und Bürgern unterhält, dann stellt man fest: Är ger im Zusammenhang mit dem Naturschutz ist oft dem Voll zug und gar nicht so sehr den Regeln an sich geschuldet. Es geht darum, dass Verfahren beschleunigt werden müssen, es geht darum, dass immer wieder neue Gutachten angefordert werden. Von den Änderungen, die wir mit dieser Gesetzesno velle vornehmen – beispielsweise die Bündelung von Kom petenzen –, versprechen wir uns auch eine gewisse Verfah rensbeschleunigung.
Ferner ist es in Zeiten der Digitalisierung dringend notwen dig, dass nicht in allen Fällen in schriftlicher Form ausgelegt werden muss, zumindest nicht in allen Teilen, die betroffen
sind. Es soll auch möglich sein, jemanden auf eine Veröffent lichung im Internet zu verweisen. Deswegen begrüßen wir ausdrücklich die Vereinfachungen und die Digitalisierung.
Mir persönlich und der CDU-Fraktion ist generell wichtig, dass wir uns über die Möglichkeiten unterhalten, Bagatell grenzen festzulegen. Gerade die Bagatellgrenze, die im Na turschutzgesetz mit eingebaut ist, berührt die Frage: Muss man bei jedem kleinen Neubau, bei jeder Garage, bei jedem Bau antrag immer mit dem ganz großen Instrumentenkasten antre ten? Oder kann man auch einmal sagen: „Die Natur wird von dem Vorhaben nicht oder in nur geringem Maß berührt, so dass es nicht notwendig ist, noch eine Prüfung obendrauf zu setzen“? Dann kann die Naturschutzbehörde auch bestimmen und sagen: Wir brauchen hier keine Stellungnahmen, und wir gehen davon aus, dass hier alles gerecht zugeht.
Ich muss ehrlich sagen, dass mich das Verhalten von Natur schutzverbänden etwas irritiert hat. Es gibt die Möglichkeit der Naturschutzverbände, in Gesetzesfragen Stellungnahmen abzugeben. Darin wurde diese Bagatellgrenze bereits kriti siert. Das Ministerium hat abgewogen und hat sowohl die KV als auch das Gesetz letztlich so gelassen, wie es ist. Hinterher – nach der KV – kam es noch einmal zu einem Austausch, ob man das nicht doch noch ändern kann. Ich bitte einfach dar um, die Entscheidung aller Ministerien in diesen Fragen zu akzeptieren.
Ich bin froh, dass die Bagatellgrenze erhalten geblieben ist, und ich hoffe sehr, dass die Naturschutzbehörden auch heftig Gebrauch davon machen.
Wir müssen darauf achten, dass wir die Komplexität im Na turschutz auf unsere großen und komplexen Fragen anwen den, dass wir mit dem ganz großen Instrumentenkasten nur dann kommen, wenn es sich um große Vorhaben handelt, und wir müssen dafür sorgen, dass wir sowohl die Behörden als auch die Unternehmerinnen und Unternehmer sowie die Bür gerinnen und Bürger dort entlasten, wo es möglich ist. Inso fern ist diese Neuregelung des Naturschutzgesetzes ein guter Schritt in die richtige Richtung.
Sehr geehrter Herr Präsident, geschätz te Kollegen Abgeordnete, meine Damen und Herren! Der Ge setzentwurf, den wir heute diskutieren, bringt es in der Zwi schenzeit auf 44 Seiten – davor waren es mehr –, und dies nur, um die parteipolitisch verursachte Umressortierung des Nati onalparks vom einen in das andere Ministerium abzubilden und die Namensänderung einer Landesanstalt, die die Worte „Messungen“ und „Naturschutz“ im Namen verliert, auch kor rekt überall nachzutragen. Hat all das etwas mit Naturschutz zu tun? Meiner Meinung nach ist das Bürokratenselbstbe schäftigung im Endstadium, aber kein Naturschutz, meine Da men und Herren.
Der Aberwitz, was sich heute Naturschutz nennt, wird an die sem Gesetzentwurf deutlich sichtbar. Auf der einen Seite gibt es eine Dominanz der Juristen und Verwaltungsfachleute, auf der anderen Seite haben wir keine Feldschützen mehr, dafür Klagen von Bauern und Gärtnern über gestohlenes Gemüse, und wir haben kein Personal, um Müllverursacher an Park plätzen