Ich nenne Ihnen fünf Punkte, warum das richtig ist. Erstens stellt es die alte Gesetzeslage wieder her, zweitens dient es di rekt der Artenvielfalt, drittens liegt es im Interesse der Regie rungsfraktionen – zumindest einer – sowie der Landesregie rung. Viertens kostet es nichts; Sie wollen für den Artenschutz ja mehr Geld ausgeben, habe ich in der Zeitung gelesen. Fünf tens ist es extrem nachhaltig. Stimmen Sie also unseren Än derungsanträgen zu.
Wir werden dem Gesetzentwurf der Landesregierung im Hin blick auf die invasiven Arten zustimmen. Die Änderungsan träge der FDP/DVP werden wir ablehnen. Artikel 1 und dar aus resultierenden Artikeln für den Naturschutz werden wir zustimmen. Die Gesamtabstimmung zum Gesetzentwurf ma chen wir dann von der nachfolgenden Diskussion abhängig. Artikel 15 ist uns sehr wichtig.
Frau Präsidentin, werte Kol leginnen und Kollegen! Frau Wolle, aus Ihrer Rede habe ich doch tatsächlich etwas gelernt, als Sie dauernd vom Bauern Björn Bernd gesprochen haben, nämlich, dass nach der Rede meines Fraktionsvorsitzenden die AfD ganz offensichtlich schon selbst durcheinanderkommt, wer jetzt Björn und wer Bernd heißt. Bloß dass er Bauer ist, war mir auch neu, Frau Wolle.
(Abg. Carola Wolle AfD: Es gibt auch Bauern, die Bernd heißen! – Abg. Anton Baron AfD: Sind wir jetzt beim Klamauk?)
Aber kommen wir zum Gesetzentwurf. Der überwiegende Teil dieses Gesetzentwurfs besteht aus redaktionellen Änderun gen, z. B. wird „Ministerium für Ländlichen Raum und Ver braucherschutz“ ersetzt durch „das für Naturschutz zuständi ge Ministerium“.
Das ist weiter nicht tragisch; alles unproblematisch. Es sollte aber vor allem auch als Mahnung – besonders für die grün ge führten Häuser – verstanden werden, dass man Gesetze zu künftig klarer formulieren sollte, zeitloser und auch einfacher, damit man auf solche redaktionellen Änderungen verzichten kann. – Aber das ist bloß Nebensache.
Grundsätzlich stehen natürlich alle Gesetze, die wir im Na turschutzrecht haben, immer im Spannungsfeld des verbrief ten Rechts auf Eigentum auf der einen Seite und einer natur schutzrechtlich motivierten Beschränkung der Landnutzung auf der anderen Seite. Das ist völlig klar. Dass eine liberale Fraktion vielleicht eher dem Grundbesitz nahesteht, dürfte jetzt auch keine großartige Überraschung sein.
Prinzipiell positiv zu erwähnen ist das Thema Hinweisschil der. Hinweisschilder auf Selbstvermarktungseinrichtungen von land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Betrieben konn ten bisher nur auf Antragstellung von der Naturschutzbehör de widerruflich zugelassen werden. Diese können zukünftig einfach aufgestellt werden, ohne dass dies vonseiten der Be hörde abgelehnt werden könnte. Das erspart zunächst einmal Bürokratie. Schade ist nur, dass in der neuen Fassung nun zwi schen Werbeanlagen und Hinweisschildern unterschieden wird. Es ist absehbar, dass es Streit über die Frage geben wird, was denn nun lediglich ein Hinweisschild und was bereits eine Werbeanlage ist.
Die Annahme eines Änderungsantrags der FDP/DVP im Aus schuss hätte hier Klarheit geschaffen; dieser Antrag wurde aber leider abgelehnt – wie so viele, Herr Dr. Rösler; Sie fin den ja auch immer eine Begründung dafür: Der eine kommt zu früh, der andere kommt zu spät; es wird einfach abgelehnt. – Also gut.
Ebenfalls schade ist es, dass ein weiterer Änderungsantrag der FDP/DVP-Fraktion im Ausschuss keine Mehrheit gefunden hat. Wir wollten ein Wort einfügen, und zwar das Wort „je weils“. Denn wenn Werbeanlagen für den Verkauf von saiso nalen Produkten aufgestellt werden, dann dürfen diese nicht länger als drei Monate stehen. Wenn nun aber ein Landwirt erst Spargel, dann Erdbeeren, danach Kartoffeln und später vielleicht auch noch ein paar Äpfel direkt vermarkten möch te, dann könnte man ja argumentieren, dieser habe das Schild Anfang des Jahres schon für drei Monate aufgebaut. In die sem Punkt wäre es einfach besser gewesen, zu sagen: Es ist produktbezogen für einen Zeitraum von nicht länger als je weils drei Monaten zulässig. – Dass Sie das nicht wollen, fin den wir sehr schade.
Der Bereich, der für uns aber nun wirklich kritisch ist, ist das Thema Biotope. Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, wenn das Niveau für Biotope im mer anspruchsvoller wird, dann darf man sich nicht wundern, wenn die Einrichtung freiwilliger Biotope im Rahmen des Vertragsnaturschutzes nicht mehr stattfinden wird.
Was aus liberaler Sicht aber tatsächlich ärgerlich ist, ist die Ausweitung des Vorkaufsrechts. Bislang galt nach § 53 das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht dann nicht, wenn es um den Verkauf eines Grundstücks ging, das mit einem land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Betrieb eine Einheit bil det. Künftig soll diese Ausnahme sehr stark aufgeweicht bzw. ausgehebelt werden.
Eine Veräußerung landwirtschaftlicher Einzelflächen an einen aktiven Betrieb muss auch in Zukunft uneingeschränkt mög lich sein, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Hierzu haben wir auch einen Änderungsantrag eingereicht, über den wir nachher abstimmen lassen möchten.
Neben dem Artikel 1 werden wir auch die Artikel 2 und 3 des Gesetzentwurfs – da geht es um Änderungen in Bezug auf den Nationalpark – ablehnen. Das ist nicht verwunderlich; wir wa ren ja bereits gegen das Nationalparkgesetz als solches.
Den Artikeln 4 bis 14 werden wir zustimmen. Ebenfalls ab lehnen werden wir Artikel 15, der sich auf die Änderung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes bezieht. Aber hier
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme zum Schluss: Insbesondere bei den Änderungen in Artikel 1 zeigt sich, dass Sie ein wenig in Richtung Entbürokratisierung ge hen wollten, dann aber bereits beim ersten Schritt mit einer – wohl strittigen – Unterscheidung zwischen Werbeanlage und Hinweisschild gestolpert sind.
Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordne te! Auf die Neuregelungen des vorliegenden Gesetzentwurfs bin ich in der ersten Lesung bereits ausführlich eingegangen. Ich möchte deswegen heute nur noch einmal kurz und zusam menfassend drei Punkte nennen.
Was beabsichtigen wir mit diesem Gesetzentwurf? Erstens: Die Vorschriften zur Anhörung, Auslegung und Verkündung bei Schutzgebietsausweisungen werden vor dem Hintergrund der Digitalisierung umfassend überarbeitet. Zweitens: Die Verfahrensvorschriften zur Erleichterung der täglichen Praxis in der Naturschutzverwaltung werden wir mit diesem Gesetz zukünftig vereinfachen.
Schließlich möchte ich drittens noch einen Punkt herausgrei fen: Durch Klarstellung bei den landesrechtlich geschützten Biotopen wollen wir die bisherigen bereits vorhandenen ba den-württembergischen Standards auch in Zukunft aufrecht erhalten. Aufgrund von Änderungen im Bundesnaturschutz gesetz gab es Unklarheiten.
Die Neuerungen des Gesetzentwurfs wurden im Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ausgiebig beraten. Nehmen wir mal etwas Theaterdonner heraus, Herr Abg. Glück:
Im Großen und Ganzen muss man doch sagen, dass man im Ausschuss durchaus in weiten Teilen einverstanden war mit dem, was wir dort regeln. Mich wundert ein wenig, dass Sie das Thema Vorkaufsrecht wieder aufgreifen und einen Ände rungsantrag, den Sie bereits im Ausschuss eingebracht hatten, hier wieder einbringen. Das ist Ihr gutes Recht.
Aber trotzdem würde ich erwarten, dass, wenn Ihnen im Aus schuss die Argumentation der Notarkammer noch einmal dar gelegt wird und die Notarkammer diese Ausführungen, die jetzt im Gesetz enthalten sind, ausdrücklich begrüßt, dies auch Sie zum Nachdenken bringt
und dass Sie sich sagen: „Vielleicht macht es doch irgendwo Sinn.“ Ehrlich gesagt bin ich da einigermaßen überrascht, dass Sie das dann aufrechterhalten.
Zu dem Änderungsantrag der SPD: Frau Abg. Rolland hat es bereits ausgeführt; tatsächlich haben Sie im Ausschuss gesagt: „Wir überlegen, ob wir hier noch Änderungsanträge einbrin gen wollen.“ Aber, Frau Abg. Rolland, das haben Sie sehr kurzfristig gemacht. Auch das ist im parlamentarischen Ver fahren möglich. Aber wenn man dann inhaltlich relativ weit reichende Dinge einbringt, die materiell mit dem, was im Ge setzentwurf enthalten ist, nicht direkt in Zusammenhang ste hen, sondern noch einmal zusätzliche Punkte darstellen, bitte ich Sie schon um Verständnis dafür, dass wir dann nicht von gestern Abend bzw. heute Nacht auf heute Morgen sagen: Ja, das macht man. Solche Dinge gehören in einer Koalition, egal, mit wem, ausgiebig beraten – auch mit dem Koalitionspart ner. Im Übrigen: Nicht nur in diesem Rahmen, sondern ich denke, es macht auch Sinn, dass man das auch mit betroffe nen Verbänden diskutiert. Diese Möglichkeit hatte man nicht.
Ich will an einem Beispiel noch einmal darauf hinweisen, dass ich den Eindruck habe: Ihre Anträge sind an einzelnen Stel len zwar gut gemeint, aber das muss nicht unbedingt heißen, dass sie auch gut gemacht sind. Das will ich Ihnen an folgen dem Beispiel aufzeigen: Sie schlagen vor, einen neuen Ab satz 4 in § 33 des Naturschutzgesetzes einzufügen. Unseres Erachtens ist diese Änderung aber vollkommen überflüssig. Warum? Das Defizit liegt hier nicht im Gesetz oder in einer fehlenden gesetzlichen Regelung, sondern das Defizit liegt in diesem Fall im Vollzug, in der Praxis. Ihr intendiertes Ziel ist bereits in § 30 Absatz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes ent halten. Ausgleich im Sinne von § 30 Absatz 3 des Bundesna turschutzgesetzes ist im Sinne der Eingriffsregelung gemeint – die Schaffung desselben Biotops in räumlicher Nähe. Falls diese nicht erfolgt – was durchaus der Fall sein kann –, dann ist dies kein Problem einer fehlenden gesetzlichen Regelung, sondern dann hängt es mit einem Vollzugsdefizit zusammen. Deswegen würde ich Sie auch noch einmal darum bitten, da rüber nachzudenken, ob es unbedingt sinnvoll ist, diesen An trag weiterhin aufrechtzuerhalten.
Meine Damen und Herren, Herr Abg. Rösler hat den Ände rungsantrag angesprochen, den die beiden Koalitionsfraktio nen im Ausschuss eingebracht haben und der sich mit dem Thema „Invasive Arten“ auseinandersetzt. Ich halte diesen Änderungsantrag für sinnvoll und bin froh, dass der Ausschuss diesen mehrheitlich beschlossen hat. Warum? Bund und Eu ropäische Union haben neue Regelungen in diesem Themen feld erlassen, um hier das Handeln auf nationaler und inter nationaler Ebene zu verbessern. Ich will ausdrücklich dazu sagen: Das ist wichtig.